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Unfall auf Parkplatz - bin ich zu 100% schuld ?

Hallo, ich hatte gerade einen kleinen Unfall.
Und zwar wollte ich auf einem Supermarkt-Parktplatz aus der Parklücke rückwärts nach rechts ausparken. Ich war schon zu ca. 3/4 draußen als ich von links ein Auto wahrnahm.
Ich habe natürlich gebremst und in dem Moment wo ich zum stehen kam (das können nur ein paar Zentimeter gewesen sein) knallte es schon.
Bilanz: An meinem Auto ist glücklicherweise nur die hintere linke Ecke verkratzt, am anderen Fahrzeug sind Kratzer von vorne links bis zur Felge und Stoßfänger und Kotflügel sind gebrochen. Der Kotflügel ist regelrecht zerfleddert.
Wir haben dann die Polizei geholt, die hat alles aufgenommen und gemeint, alleine aufgrund der Tatsache, dass ich rückwärts gefahren bin, wäre ich schuld (besondere Sorgfaltspflicht).
Aber kann man das wirklich so pauschal sagen ? Wer rückwärts ausparkt ist automatisch schuld ? Zu 100% ? Mich interessiert das jetzt vor allem aus versicherungstechnischer Sicht ! Die zu erwartenden 30 € Bußgeld sind mir egal.
Zu dem Unfallzeitpunkt war der Parkplatz vereist und sehr glatt (wurde von der Polizei auch so aufgenommen), schon deshalb bin ich sehr langsam gefahren und habe zwischendurch 1-2x angehalten um mich umzuschauen. Ein schnelles anfahren und "herausschießen" aus der Parklücke war gar nicht möglich. Beim letzten umschauen habe ich gesehen, dass links von mir ein anderer Wagen ausparkt.
Mein Unfallgegner hat später ausgesagt, er hätte dahinter gewartet und ihn ausparken lassen. Danach sei er nur mit Schrittgeschwindkeit weiter gefahren und konnte nix mehr machen...
Aber da ich schon fast draußen war und er quasi auf der Gegenfahrbahn fuhr, muss er mich doch gesehen haben und hätte ausweichen, bremsen oder hupen können ? Meine Vermutung ist ja eher, dass er aufgrund der Glätte nichts mehr machen konnte und in mich rein gerutscht ist.
Auch wenn meine Neutralität vermutlich gestört ist, aber von den Unfallspuren her ist er gegen mich gefahren und ca. 1 Meter dran lang geschrammt.
Bin ich trotzdem zu 100% schuldig ? Gabs da nicht mal eine 50:50 Regel bei solchen Unfällen auf privaten Parkplätzen ?
Meine Versicherung ist leider erst am Montag erreichbar und mein Blutdruck steigt grad wieder...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Markus V



Außerdem öffnet das ja Betrügern Tür und Tor. Dann kaufe ich mir jetzt auch eine Schlurre vom Schrottplatz und lege mich auf die Lauer nach Ausparkern...

Umgekehrt wird nen Schuh draus.

Wenn es Automatisch auf Teilschuld rausläuft, mußt du es so machen wie du.Immer schön Rückwärts ausparken. Wenn es kracht ist die arme Sau, die mit nichts bösem rechnet ja mitschuldig.

:rolleyes:
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Zitat:

Original geschrieben von Markus V



Bin ich trotzdem zu 100% schuldig ? Gabs da nicht mal eine 50:50 Regel bei solchen Unfällen auf privaten Parkplätzen ?

Die 50/50-Regelung gilt nicht automatisch bei jedem Unfall auf einem Supermarktparkplatz.

Vorliegend spricht der Anscheinsbeweis ganz klar gegen dich: Beim Rückwärtsausparken einen anderen übersehen und dadurch einen Unfall verursacht.
Haftung 100%.
Willst du diesen Anscheinsbeweis entkräften, so liegt die Beweislast zu 100% auf deiner Seite, hier wäre aber allenfalls angesichts der Sachlage eine Mithaftung des Unfallgegner zu erwarten - auf die besondere Sorgfaltspflicht als Rückwärtsfahrender hat dich die Polizei ja schon hingewiesen.
Wenn ich die Beschreibung der Sache so lese, dann wird dass eine 100%ige Haftungsangelegenheit für dich.

Zitat:

Die 50/50-Regelung gilt nicht automatisch bei jedem Unfall auf einem Supermarktparkplatz.

So war das auch nicht gemeint. Aber anders gefragt: Wann gilt sie denn ?

Zitat:

Willst du diesen Anscheinsbeweis entkräften, so liegt die Beweislast zu 100% auf deiner Seite

Und wie mache ich das ? Bewertung der Unfallspuren durch einen Gutachter ? Wird das nicht automatisch seitens der Versicherung beauftragt oder muss ich das extra verlangen ?

...wenn das so einfach "geht" dann wird das ja das neue Betätigungsfeld der "Autobumser"... - leichter könnte man die Versicherung nicht betrügen...

Die 100% Haftung kann ich mir nicht vorstellen.

Auf Parkplätzen herrscht auch die gegenseitige Rücksichtnahme, da hat keiner Vorfahrt. 

Beispiel

Was für Unfallspuren willst du jetzt noch sichern?
Die am Auto kanstt du sichern lassen.
Die am gegnerischen Auto? Das kann nur deine Versicherung veranlassen, wenn sie Zweifel an der Plausibilität hat.
Die Spuren am Unfallort hätte man sofort sichern müssen.Wenn da jetzt noch 2 Autos lang gerutscht sind, ist auf der Eisplatte nichts mehr zu sichern

Hallo,
@Blackmen
Das siehst du falsch. Auch auf einem Parkplatz gilt der Vorrang des fließenden Verkehrs den der rückwärts Ausparkende zu beachten hat.
MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Hallo,

@Blackmen

Das siehst du falsch. Auch auf einem Parkplatz gilt der Vorrang des fließenden Verkehrs den der rückwärts Ausparkende zu beachten hat.

MfG Zille

...mein Beispiel habe ich nachträglich eingefügt - da wird sich deine Einwendung zeitlich überschnitten haben.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Was für Unfallspuren willst du jetzt noch sichern?
Die am Auto kanstt du sichern lassen.
Die am gegnerischen Auto? Das kann nur deine Versicherung veranlassen, wenn sie Zweifel an der Plausibilität hat.
Die Spuren am Unfallort hätte man sofort sichern müssen.Wenn da jetzt noch 2 Autos lang gerutscht sind, ist auf der Eisplatte nichts mehr zu sichern

Ja, die Unfallspuren an den Autos meinte ich. An die Sicherung der Fahrspuren habe ich in dem Moment nicht gedacht...

Achja, wir sind übrigens beide bei der gleichen Versicherung - Vor- oder Nachteil ?

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Achja, wir sind übrigens beide bei der gleichen Versicherung - Vor- oder Nachteil ?

...sie verdient bei jeder Variante... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen


...mein Beispiel habe ich nachträglich eingefügt - da wird sich deine Einwendung zeitlich überschnitten haben.

Dein Beispiel habe ich gelesen, trotzdem muss ich dir Widersprechen.

Richtig ist, dass Fahrbahnen auf Parkplätzen nicht als Strassen angesehen werden. Du musst jederzeit damit rechnen, dass auf einer Fahrbahn mit Pfeilen in eine Richtung auch ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung auftauchen kann.

Das die Fahrbahnen keine Strassen sind, befreit den

rückwärts

fahrenden aber nicht davon sich zu versichern, dass die Fahrbahn hinter ihm

frei ist und bleibt.

Hier gilt der Vorrang des fließenden Verkehrs.

Eine Teilschuld kann der TE dem Unfallgegner nur nachweisen, wenn dieser schneller als 10km/h unterwegs war. Was im Nachhinein schwierig werden dürfte.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen


...wenn das so einfach "geht" dann wird das ja das neue Betätigungsfeld der "Autobumser"... - leichter könnte man die Versicherung nicht betrügen...
Die 100% Haftung kann ich mir nicht vorstellen.
Auf Parkplätzen herrscht auch die gegenseitige Rücksichtnahme, da hat keiner Vorfahrt. 
Beispiel

Das ergoogelte Urteil ist ein typisches Beispiel für eine 50/50-Verteilung, ausgehend von der Tatsache, dass es ein allgemeines Vorfahrtsrecht auf Supermarktparkplätzen nicht gibt, ebensowenig wie die "Rechts vor Links-"Regelung.

Vorliegend haben wir jedoch eine komplett andere Sachlage:
Der TE fährt rückwärts in ein anderes Fahrzeug eingefahren.
@Blackmen:
Von der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden haben wir schon gehört?

Wenn nein: Einfach etwas googeln.

Googeln kann (fast) jeder - man sollte aber die ergoogelten Ergebnisse wenigstens im Ansatz auch verstehen können.

Vorfahrt vom fließenden Verkehr gibt´s auf Parkplätzen nicht weil es sich nicht um Straßen handelt. Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer §1 - Rücksichtnahme. In diesem Fall liegt die erhöhte Sorgfaltspflicht bei dem Rückwärtsfahrenden, aber entbindet den anderen Fahrer nicht von seiner. Wer wie viel Haftung übernehmen muss ist von Fall zu Fall unterschiedlich, das hängt z.B. von der Geschwindigkeit es anderen ab.
Z.B.: "Konkreter Fall: Jemand parkt rückwärts aus, und stößt mit einem vorbeifahrenden Wagen zusammen. Die Schuld? Die wird aufgeteilt, weil auch der Vorbeifahrende das Manöver erkennen konnte und seinerseits stets reaktionsbereit sein musste. Allerdings hat ein rückwärts fahrendes Fahrzeug erhöhte Sorgfaltspflichten. Erfahrungsgemäß 50% bis 70% der Schuld für den Rückwärts-Fahrer."
aus
http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php
Wie hoch ist denn der Schaden? Welchen Vorteil hat es für dich von 100% auf ggf. 50/50 zu kommen? Wie hoch ist dagegen das Risiko auf Gutachter- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben wenn nichts zu deinen Gunsten herauskommt?
Was du durchaus machen kannst wäre zu einem Gutachter zu fahren und die Beweise sichern zu lassen, sprich den Schaden an deinem Fahrzeug aufnehmen zu lassen ohne gleich ein vollständiges Gutachten zu erstellen. Das kannst du dann bei Streitigkeiten auch später "ganz" in Auftrag geben.
Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


 

Vorliegend haben wir jedoch eine komplett andere Sachlage:

Der TE fährt rückwärts in ein anderes Fahrzeug eingefahren.

...so hat der TE das aber nicht beschrieben:

"...Ich habe natürlich gebremst und in dem Moment wo ich zum stehen kam (das können nur ein paar Zentimeter gewesen sein) knallte es schon.

Bilanz: An meinem Auto ist glücklicherweise nur die hintere linke Ecke verkratzt, am anderen Fahrzeug sind Kratzer von vorne links bis zur Felge und Stoßfänger und Kotflügel sind gebrochen. Der Kotflügel ist regelrecht zerfleddert..."
 

"...Mein Unfallgegner hat später ausgesagt, er hätte dahinter gewartet und ihn ausparken lassen. Danach sei er nur mit Schrittgeschwindkeit weiter gefahren und konnte nix mehr machen..."

Das Auto ist anscheinlich dem TE hineingefahren...

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Beim letzten umschauen habe ich gesehen, dass links von mir ein anderer Wagen ausparkt.
Mein Unfallgegner hat später ausgesagt, er hätte dahinter gewartet und ihn ausparken lassen. Danach sei er nur mit Schrittgeschwindkeit weiter gefahren und konnte nix mehr machen...

@Meik,

so wie ich das lese, hatte der TE keine freie Sicht auf die Fahrbahn. Wie willst du in diesem Fall auf eine Teilschuld des Unfallgegners nachweisen?

Wenn dieser mit Schrittgeschwindigkeit fuhr, sieht es für den TE schlecht aus. In diesem Falle hätte er warten müssen, bis das Fahrzeug neben ihm weg ist. Gerade mit der Beründung, dass es auf Parkplätzen keine Strassen mit festen Fahrtrichtungen gibt muss er immer damit rechnen, dass ein Fahrzeug aus der anderen Richtung auftaucht.

Der Unfallgegner hat durch das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit seine Sorgfaltspflicht erfüllt, der TE dadurch dass er sich nicht vergewissern konnte, dass hinter ihm frei war eben nicht.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wie hoch ist denn der Schaden? Welchen Vorteil hat es für dich von 100% auf ggf. 50/50 zu kommen? Wie hoch ist dagegen das Risiko auf Gutachter- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben wenn nichts zu deinen Gunsten herauskommt?
Was du durchaus machen kannst wäre zu einem Gutachter zu fahren und die Beweise sichern zu lassen, sprich den Schaden an deinem Fahrzeug aufnehmen zu lassen ohne gleich ein vollständiges Gutachten zu erstellen. Das kannst du dann bei Streitigkeiten auch später "ganz" in Auftrag geben.
Gruß Meik

Keine Ahnung wie hoch der Schaden genau ist. Ist ja erst vor ein paar Stunden passiert. Werkstatt und Versicherung waren nicht mehr erreichbar. Erst Montag wieder.

An meinem Auto sind es wie gesagt nur Lackschäden, auf ca. 30 cm ist die Stoßstange zerkratzt, aber nicht allzu tief. Dass sich irgendwas verzogen hat kann ich nicht erkennen, auch keine Dellen. Ein Benz ist halt stabil. ;-)

Beim anderen Fahrzeug ist die Stoßstange gebrochen, der Kotflügel zerfleddert und die Radkappe hat auch noch einen Kratzer abbekommen. Meine laienhafte Schätzung wäre hier 1000-1500 € für Teile und Lackierung, und wahrscheinlich wird er sich einen Leihwagen nehmen für die Zeit der Reparatur.

Bei mir hingegen wäre es ja, wenn ich die volle Schuld bekomme, ein Vollkaskoschaden. Da habe ich aber 500 € SB und ich denke in diesem Bereich liegt auch die Reparatur. Also lohnt es sich gar nicht, sie in Anspruch zu nehmen - ich würde alles selber zahlen.

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe ich über meine ADAC-Mitgliedschaft. Zahlt die auch Gutachter ?

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