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Unfall !!!! Auffahr unfall!!!!

Mercedes SLK R170
Themenstarteram 19. Juli 2010 um 22:44

Servus Zusammen.

Hatte Heute Abend einen kleinen Auffahrunfalll.

Mir ist jemand hinten ca. mit 30kmh drauf gefahren( im Stand bei geöffnetem Dach)

Also die Stossstange ist eingedrückt, und das dach ging dann noch einwandfrei zu,

aber im nachhinein schliest der Kofferraum nicht mehr habe ihn einmnal aufgemacht ,seit dem geht er nicht mehr zu ??? Verzogen hat es an sich nix, von den Spaltmassen.

Meint ihr ob das Dach was abgekriegt hat???

Was Meint ihr schaden Reparien lassen????

Wagen mit Schaden Verkaufen ????

Stell euch noch Fotos rein von den Schaden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von orangino

notfalls klag dich durch durch die Instanzen.

weißt du, was bereits die "erste instanz" an kosten mit sich bringt?!

Zitat:

Würd die Tussi fertig machen mit allen Mitteln wenn sie lügt.

"wir" kennen nur die geschischte aus sicht des te.....aber wer sagt, das er nicht derjenige ist der lügt?!

Zitat:

Würde ihr sofort ne Anzeige draufknallen wegen Falschbehauptung.

das blöde dabei ist, das der te keine beweise für seine sicht der dinge hat...im übrigen verläuft deine anzeige dann im sande! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von slk-ck20

Das ist doch eine absolute Frechheit von der Polizei !!!!

was ist daran eine frechheit?!

das die polizei aussagen aufnimmt ggf. fotos macht und diese dir bzw. deinem anwalt zur verfügung stellt, ist eine serviceleistung, auf die du rechtlich KEINEN anspruch hast!

Zitat:

Original geschrieben von Natas

Da hat jemand wohl gepennt und zu spät gebremst Das verstößt nicht gegen die STVO!

das verstößt sehrwohl gegen die stvo und kann (kann = muss nicht zwangsläufig) mit einem verwarn bzw. bußgeld belegt werden......ob das verwarn bzw. bußgeld verhängt wird, liegt im ermessen der beamten vor ort.....

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22 Antworten
am 20. Juli 2010 um 6:27

morgen,

offensichtlich hast Du ja keine Schuld und hast hoffentlich die Polizei angefordert, damit die ganze Sache ordentlich für die Versicherung dokumentiert wurde.

Ich würde das über MB machen lassen, dann kannst Du die Rechnung beim Verkauf vorweisen.

Der Sachverständige/Gutachter wird Dir schon sagen können, ob Du nun einen "Unfallwagen "hast.

Bekommst dann auch eine ganz geringe sog. Wertverlustentschädigung, die allerdings in keinem Verhältnis zum Wertverlust -je nach Schaden- bei einem Wiederverkauf steht.

Wegen nicht verschuldentem Unfall habe ich eine neue Türe erhalten. Hat bei MB 4.500 EURO gekostet und ich habe 300,- EURO Wertentschädigung bekommen. Muss das aber nun bei einem Verkauf immer angeben. Ob es jetzt ein richtiger "Unfallwagen"ist, darüber streiten sich die Geister. Die Minderung bei einem Verkauf meines SLK liegen so zwischen 500,- -weit über 1000.- EURO.

Bei Dir muß wohl die Stoßstange ausgetauscht werden, ob sich was verzogen hat, kann nur der Sachverständige bzw. MB feststellen. Ist schon komisch das sich der Kofferraum nicht mehr schließen läßt.Denke nicht, das etwas mit dem Dach ist.

Auch wenn man selber keine Schuld hat, den damit verbundenen Ärger usw.. hat man immer am Hals.

Alles Gute

Gruß

Wolfgang

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Becker

morgen,

offensichtlich hast Du ja keine Schuld und hast hoffentlich die Polizei angefordert, damit die ganze Sache ordentlich für die Versicherung dokumentiert wurde.

Ich würde das über MB machen lassen, dann kannst Du die Rechnung beim Verkauf vorweisen.

Der Sachverständige/Gutachter wird Dir schon sagen können, ob Du nun einen "Unfallwagen "hast.

Bekommst dann auch eine ganz geringe sog. Wertverlustentschädigung, die allerdings in keinem Verhältnis zum Wertverlust -je nach Schaden- bei einem Wiederverkauf steht.

Wegen nicht verschuldentem Unfall habe ich eine neue Türe erhalten. Hat bei MB 4.500 EURO gekostet und ich habe 300,- EURO Wertentschädigung bekommen. Muss das aber nun bei einem Verkauf immer angeben. Ob es jetzt ein richtiger "Unfallwagen"ist, darüber streiten sich die Geister. Die Minderung bei einem Verkauf meines SLK liegen so zwischen 500,- -weit über 1000.- EURO.

Bei Dir muß wohl die Stoßstange ausgetauscht werden, ob sich was verzogen hat, kann nur der Sachverständige bzw. MB feststellen. Ist schon komisch das sich der Kofferraum nicht mehr schließen läßt.Denke nicht, das etwas mit dem Dach ist.

Auch wenn man selber keine Schuld hat, den damit verbundenen Ärger usw.. hat man immer am Hals.

Alles Gute

Gruß

Wolfgang

Also ich Ärger mich Grün und Blau !!!!!!!

Ich Habe die Polizei gleich nach dem unfall angerufen das die den unfall aufnehmen.Darauf hin nach einer halbe stunde kammen sie auch ,und dann kamm die aussagen von der frau die mir hinten drauf gefahren ist "Ich habe die Spur gewechselt was geloggen war"!!!! Die Polizei meinte darauf hin sie können keine schuld feststellen weil auch keine zeugen da sind. (Aussage gegen aussage) Die Schuld kann nur Gerichtlich ermittelt werden. Wir haben die Daten Ausgetauscht und sollten das dann Der Versicherung melden. Polizei meinte die Versicherungen untereinander Klären dass dann. Die haben nicht einmal eine Aussage aufgenommen. Frechheit oder?????? Habe heute gleich meinen Anwalt angerufen und lasse einen Gutachter kommen ........

Ähm, habe ich da jetzt was falsch verstanden? Die Polizei hat überhaupt keine Schuld festzustellen! Das ist nicht ihr Job! Die Jungs (und Mädels) sollen Daten / Fakten zum Unfall sammeln, Aussagen aufnehmen, evtl. noch Daten von Zeugen aufnehmen. Aber das war's.

Die Schuldfeststellung oder irgend eine Bewertung liegt nicht im Aufgabenbereich der Polizei. Ich hatte auch mal so eine Situation, wo sich Polizisten weigerten den Unfall aufzunehmen mit der Begründung "ist doch nur ein kleiner Kratzer an einem alten Auto". Da habe ich mich noch beim Vorgesetzten beschwert, was zwar vermutlich auch nichts brachte, aber zum Glück gabs auch ohne Unfallaufnahme durch die Polizei dann am Ende 1000€ von der gegnerischen Versicherung für den "ach so kleinen Kratzer". Da hatte ich noch ziemliches Glück.

Also: Gutachter und in deinem Fall auch der Anwalt sind der richtige Weg!

@ slk-ck 20

Wo in Muc war das?

Echt ne Frechheit, hattest Recht und gehst zum Anwalt, der soll ihr mal ordentlich einheizen, notfalls klag dich durch durch die Instanzen.

Würd die Tussi fertig machen mit allen Mitteln wenn sie lügt.

Echt unglaublich was es alles gibt, die will sich rausreden obwohl sonnenklar ist das sie aufgefahren ist und Schuld hat.

Hab auf den Bildern gesehen das sie dir zum Glück mittig draufgefahren ist. Das macht ihre Version unglaubwürdig. Denn bei nem Spurwechsel von dir hätte sie gegen das hintere Eck fahren müssen. Das ist das entscheidende dabei.

Würde ihr sofort ne Anzeige draufknallen wegen Falschbehauptung.

am 20. Juli 2010 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Thinky123

Ähm, habe ich da jetzt was falsch verstanden? Die Polizei hat überhaupt keine Schuld festzustellen! Das ist nicht ihr Job! Die Jungs (und Mädels) sollen Daten / Fakten zum Unfall sammeln, Aussagen aufnehmen, evtl. noch Daten von Zeugen aufnehmen. Aber das war's.

Die Schuldfeststellung oder irgend eine Bewertung liegt nicht im Aufgabenbereich der Polizei. Ich hatte auch mal so eine Situation, wo sich Polizisten weigerten den Unfall aufzunehmen mit der Begründung "ist doch nur ein kleiner Kratzer an einem alten Auto". Da habe ich mich noch beim Vorgesetzten beschwert, was zwar vermutlich auch nichts brachte, aber zum Glück gabs auch ohne Unfallaufnahme durch die Polizei dann am Ende 1000€ von der gegnerischen Versicherung für den "ach so kleinen Kratzer". Da hatte ich noch ziemliches Glück.

Also: Gutachter und in deinem Fall auch der Anwalt sind der richtige Weg!

Bei mir hat die Unfallverursacherin sogar noch eine Anzeige bekommen, weil sie mir beim rausfahren aus ihrer Garageneinfahrt in die Türe meines geparkten SLK gefahren ist und den Unfall damit verschuldet hat.

Allerdings hat sie die Schuld sofort zugegeben und das wurde auch bei der Aufnahme entsprechend vermerkt.

Wird wohl anders sein, wenn die Schuldfrage nicht sofort geklärt werden kann und Aussage gegen Aussage steht.

Sehe das auch so wie Orango geschrieben, demnach hat die Frau schlechte Aussichten.

Wie schon von mir geschrieben. keine Schuld und trotzdem viel Ärger......

Wolfgang

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 13:50

Also leute halte euch am laufendem, was der Gutachter Anwalt usw. sagt werde warscheinlich vor Gericht ziehen müssen. Das ist doch eine absolute Frechheit von der Polizei !!!!

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von orangino

@ slk-ck 20

Wo in Muc war das?

Echt ne Frechheit, hattest Recht und gehst zum Anwalt, der soll ihr mal ordentlich einheizen, notfalls klag dich durch durch die Instanzen.

Würd die Tussi fertig machen mit allen Mitteln wenn sie lügt.

Echt unglaublich was es alles gibt, die will sich rausreden obwohl sonnenklar ist das sie aufgefahren ist und Schuld hat.

Innsbruckerrinng war das

Zitat:

Original geschrieben von slk-ck20

Das ist doch eine absolute Frechheit von der Polizei !!!!

Du würdest gut daran zun noch einmal zu lesen, was Dir Thinky geschrieben hat - Deine Polemik ist völlig unangebracht.

Gruß vom bösen Dieter

Also polizei ist wirklich nicht da, um die Schuldfrage zu stellen. Sie verhängt lediglich bussgelder, falls jemand offensichtlich gegen die STVO verstoßen hat. Vorfahrt genommen, falsch in der Einbahnstraße gefahren usw.

Das liegt aber in dem Fall nicht vor. Da hat jemand wohl gepennt und zu spät gebremst Das verstößt nicht gegen die STVO!

Die Schuldfrage wird dann von Gutachtern bzw. vor Gericht geklärt.

Denke aber, dass die Schuldfrage hierbei wohl offensichtlich ist, und du den Schaden auch komplett erstattet bekommst.

Hoffe, dass nichzts an der Verdeckmechanik kaputt ist Der SLK ist bei Heckunfällen recht sensibel.

Viele Grüße

Martin

Zitat:

Original geschrieben von orangino

notfalls klag dich durch durch die Instanzen.

weißt du, was bereits die "erste instanz" an kosten mit sich bringt?!

Zitat:

Würd die Tussi fertig machen mit allen Mitteln wenn sie lügt.

"wir" kennen nur die geschischte aus sicht des te.....aber wer sagt, das er nicht derjenige ist der lügt?!

Zitat:

Würde ihr sofort ne Anzeige draufknallen wegen Falschbehauptung.

das blöde dabei ist, das der te keine beweise für seine sicht der dinge hat...im übrigen verläuft deine anzeige dann im sande! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von slk-ck20

Das ist doch eine absolute Frechheit von der Polizei !!!!

was ist daran eine frechheit?!

das die polizei aussagen aufnimmt ggf. fotos macht und diese dir bzw. deinem anwalt zur verfügung stellt, ist eine serviceleistung, auf die du rechtlich KEINEN anspruch hast!

Zitat:

Original geschrieben von Natas

Da hat jemand wohl gepennt und zu spät gebremst Das verstößt nicht gegen die STVO!

das verstößt sehrwohl gegen die stvo und kann (kann = muss nicht zwangsläufig) mit einem verwarn bzw. bußgeld belegt werden......ob das verwarn bzw. bußgeld verhängt wird, liegt im ermessen der beamten vor ort.....

am 20. Juli 2010 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Natas

Also polizei ist wirklich nicht da, um die Schuldfrage zu stellen. Sie verhängt lediglich bussgelder, falls jemand offensichtlich gegen die STVO verstoßen hat. Vorfahrt genommen, falsch in der Einbahnstraße gefahren usw.

Das liegt aber in dem Fall nicht vor. Da hat jemand wohl gepennt und zu spät gebremst Das verstößt nicht gegen die STVO!

Die Schuldfrage wird dann von Gutachtern bzw. vor Gericht geklärt.

Denke aber, dass die Schuldfrage hierbei wohl offensichtlich ist, und du den Schaden auch komplett erstattet bekommst.

Hoffe, dass nichzts an der Verdeckmechanik kaputt ist Der SLK ist bei Heckunfällen recht sensibel.

Viele Grüße

Martin

und warum hat dann in meinem Fall die Frau eine Anzeige bzw. eine Verwarnung/Bußgeld erhalten, sie hat ja auch "nur" gepennt und damit wohl nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen nur weil sie menen SLK übersehen hat ?

am 20. Juli 2010 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Natas

Also polizei ist wirklich nicht da, um die Schuldfrage zu stellen. Sie verhängt lediglich bussgelder, falls jemand offensichtlich gegen die STVO verstoßen hat. Vorfahrt genommen, falsch in der Einbahnstraße gefahren usw.

Das liegt aber in dem Fall nicht vor. Da hat jemand wohl gepennt und zu spät gebremst Das verstößt nicht gegen die STVO!

Die Schuldfrage wird dann von Gutachtern bzw. vor Gericht geklärt.

Denke aber, dass die Schuldfrage hierbei wohl offensichtlich ist, und du den Schaden auch komplett erstattet bekommst.

Hoffe, dass nichzts an der Verdeckmechanik kaputt ist Der SLK ist bei Heckunfällen recht sensibel.

Viele Grüße

Martin

und warum hat dann in meinem Fall die Frau eine Anzeige bzw. eine Verwarnung/Bußgeld erhalten, sie hat ja auch "nur" gepennt und damit wohl nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen nur weil sie meinen SLK übersehen hat ?

am 20. Juli 2010 um 20:40

entschuldigt bitte die doppelte Antwort, habe ich auf die Schnelle nicht vernichten können.

Wolfgang

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