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Unfall - Aussage gegen Aussage

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 23:41

Ich fuhr mit meinem Audi gerade aus während ich grün gehabt habe. Der Linksabbieger des Gegenverkehres hatte rot, aber fuhr dennoch weiter und kolidierte mit mir. Ich hatte 2/3 dieser Kreuzung bereits durchquert. Er behauptet nun das er ebenfalls grün hatte. Nun steht es Aussage gegen.

 

 

 

Ich würde mich auf eure Hilfe freuen.

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39 Antworten

Schau mal am Unfallort, ob es zufällig Rotlichtblitzer dort gibt. Wenn nicht kommt schlimmstenfalls eine Haftungsverteilung 50% / 50% nach der Betriebsgefahr dabei raus; d.h. jeder bekommt von der jeweils gegnerischen Vers. die Hälfte des eigenen Schadens. Wenn Du Zeugen oder andere taugliche Beweismittel hast, dann sieht es für Dich besser aus. RS-Versicherung (ggf. über einen Automobilclub) und Anwalt sind hier sicherlich eine Empfehlung wert.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 23:54

Blitzer gibt es leider keine vor Ort, aber kann man mit der auslösezeit des Airbags mit dem Schaltprogramm der Ampel vergleichen, sodas man festellt ob er rot oder grün hatte?

Wo ist überhaupt das Problem, das der Linksabbieger zur gleichen Zeit Grün hat wie der Gegenverkehr der geradeaus will ?

Oder hatte er ein Grün nur für Linksabbieger ?

Zitat:

@Django222 schrieb am 28. Dezember 2016 um 00:54:05 Uhr:

Blitzer gibt es leider keine vor Ort, aber kann man mit der auslösezeit des Airbags mit dem Schaltprogramm der Ampel vergleichen, sodas man festellt ob er rot oder grün hatte?

Das wäre ja ein Uhrenabgleich rückwirkend, sofern die Zeiten überhaupt erfasst werden.

Vielleicht gibt's Zeitenge Handyphotos aus verschiedenen Perspektiven zu bei bewegtem Verkehr?

Sicher das @Diedicke1300 nicht vielleicht richtig liegt und beide Grün hatten? Dann wärst Du ja fein raus.

Ja, das würde ich zu erst abklären. Meistens ist es aber so, wenn es eine extra Linksabbieger Ampel gibt, ist die mit dem Gegenverkehr abgestimmt. Dann haben z.B. beide Linksabbieger gleichzeitig grün, dann die gerade aus Spuren usw.. Aber einen Versuch ist es wert.

Wenn es wirklich zwei verschiedene Grünphasen sind, sieht es ohne Zeugen mit einer 100% Haftungsübernahme des Linksabbiegers aber schlecht aus.

Manchmal fahren die Linksabbieger los, weil die Geradeausampel auf Grün springt. Reflex halt.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ich hatte rot & wollte nach links an einer großen Kreuzung.

Gerade als ich bei Grün losgefahren bin, kam von gegenüber noch einer schnell über Rot, habe ungewollt seine komplette Seite mit genommen, meiner hatte nur starke Kratzer an der Stoßstange.

Das erste was ich getan habe ist, mir Zeugen gesucht.

Hinter mir die Fahrzeuge fuhren einfach weiter, keiner wollte helfen.

Habe dann 2 Fahrzeuge an der Ampel stehen gesehen von der auch der Unfallverursacher kam, beide angesprochen, einer meinte "ne, habe nichts gesehen tut mir leid" und der andere meinte "haben es gesehen wie er über rot gefahren ist aber wir haben keine Zeit, tut uns leid".

Gerade als ich "verzweifelt" zur Unfallstelle ging, rief er mich zurück & gab mir seine Visitenkarte.

Er bestand drauf das er Grün hatte, die Polizei kam, hat sich die Ampelschaltung 2-3x angeschaut und teilten uns Ihre Denkweise mit, die aber nichts zusagen hat, obwohl die auf meiner Seite waren.

Am Ende sah er seine Schuld ein da ich auch 2 Zeugen hatte.

Sprich, wenn das ein "normaler" Unfall ist, such dir immer einen Zeugen als erstes...

Und aussage gegen aussage ist und bleibt bei 50/50, außer du kannst es beweisen irgendwie.

Solange der Linksabbieger keine Ampel mit grünem Pfeil hat muss er eh den Gegenverkehr passieren lassen, egal ob er nun aus Unachtsamkeit auf die falsche Ampel geguckt hat oder nicht. Und auf der Geradeausampel kann ja schlecht ein Pfeil nach links zeigen.

Das ist ja eben was der TE klären muss. Linksabbieger und gerade aus grün gleichzeitig, oder getrennte Phasen? Meistens ist es aber wie gesagt so, wenn Linksabbieger Ampel extra vorhanden, dann auch eigene Grünphase. Und dann wird es eben ohne Zeugen schwierig.

Die Beiträge von DieDicke1300 und Lewellyn sollten beachtet werden. Ich hatte einen Unfall mit einem entgegenkommenden Linksabbieger, der schwor erst bei grün losgefahren zu sein. Er befand sich sogar auf einer Linksabbiegerspur. Trotzdem galt sein Grün nicht für ihn als Linksabbieger, und das, obwohl Geradeausfahren verboten war! Die gegenüberliegenden Grünphasen sind hier zeitlich versetzt.

Es gibt auf seiner Seite hier nur eine Linksabbiegerspur, eine wahlfreie Mittelspur (Geradeausfahren nur für Taxis) und eine Rechtsabbiegerspur. Weil diese Situation so gefährlich ist, gibt es für meinen Gegenverkehr eine gelb blinkende Diagonalampel. Damit soll wohl verhindert werden, dass jemand nach dem Losfahren nach links abbiegt ohne auf den Gegenverkehr zu achten. Mein Gegner hatte die gelb blinkende Diagonalampel nicht beachtet und geglaubt, sein normales Grünlicht gelte für seine Linksabbiegerspur. Kurz gesagt, er mußte 100% bezahlen, auch wenn sich seine Versicherung (A...) eine Weile gesträubt hat.

Wenn es eine Lichtzeichenanlage mit Fahrtrichtungspfeil gibt so darf ich bei Grün bedenkenlos fahren und sämtlicher Verkehr der mir in die Quere kommen könnte hat rot. Lass endlich das "meistens" weg.

Gruß

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. Dezember 2016 um 15:06:59 Uhr:

Das ist ja eben was der TE klären muss. Linksabbieger und gerade aus grün gleichzeitig, oder getrennte Phasen? Meistens ist es aber wie gesagt so, wenn Linksabbieger Ampel extra vorhanden, dann auch eigene Grünphase. Und dann wird es eben ohne Zeugen schwierig.

"Feindliches Grün" ist extrem selten. Meistens hat zumindest ein Beteiligter etwas nicht korrekt wahrgenommen.

Noch einmal die Kreuzung aufsuchen (Zeit =dem Unfall) und die jeweiligen Ampelphasen zeitlich erfassen.

Wenn beide grün hatten, was ja sein kann, dann hattest Du auf jeden Fall Vorfahrt, weil der Linksabbieger wartepflichtig war. Anderenfalls ist eine von den Grün-Annahmen falsch.

Ampelschaltung - "Feindliches Grün"

Dass nach einem Unfall an einer Ampel beide Seiten behaupten, dass sie jeweils Grün hatten, ist häufig; dabei kann es auch vorkommen, dass sich ein Beteiligter darauf beruft, dass die Ampelschaltung fehlerhaft gewesen sei und deshalb den dafür Verkehrssicherungspflichtigen die Verantwortung und somit - aus dem Gesichtspunkt eines enteignungsgleichen Eingriffs oder sogar der Amtspflichtverletzung auch die Haftung für die Unfallfolgen treffe.

Dass es aber auch tatsächlich vorkommt, dass für zwei sich kreuzende Fahrlinien jeweils grünes Wechsellicht angezeigt wird, ist sehr selten. Deshalb obliegt auch demjenigen, der sich auf sog. feindliches Grün beruft, die volle Darlegungs- und Beweislast, siehe Kammergericht Berlin (Beschluss vom 22.09.2008 - 12 U 3/08):

"An die Darlegung gleichzeitigen Grünlichts einer Lichtzeichenanlage für sich querende Verkehrswege (sog. "feindliches Grün") sind besonders strenge Anforderungen zu stellen. Grund dafür ist die hochentwickelte doppelte elektronische Sicherung der Phasensteuerung, die ein gleichzeitiges Grün für "feindliche" Verkehrsströme erfahrungsgemäß weitestgehend verhindert (OLG Hamm, OLGR 2003, 364). Es reicht deshalb nicht aus, wenn die Klägerin einen solchen Schaltungsfehler lediglich behauptet, ohne nähere Umstände darzulegen. Dies insbesondere auch deshalb, weil sich bereits aus dem in der Strafakte (dort Bl. 15) befindlichen Schreiben der Verkehrslenkung Berlin vom 29. März 2007 ergibt, dass die Anlage am 28. März 2007 um 18:20) störungsfrei lief und sich dies mit den Angaben in dem Schreiben der Verkehrslenkung Berlin vom 24. Oktober 2007 (Bl. 63 der Gerichtsakte) deckt.

b) Durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens kann der von der Klägerin behauptete Schaltfehler nicht nachgewiesen werden, da die Klägerin keine Anknüpfungstatsachen vorgetragen hat, aufgrund derer ein Sachverständiger die Frage des Vorliegens eines Schaltfehlers im Unfallzeitpunkt klären könnte."

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