- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Unfall bei der Fahrprüfung - 2 Jahre Sperre ?
Unfall bei der Fahrprüfung - 2 Jahre Sperre ?
Guten Tag.
Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).
Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)
Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??
Ist diese Aussage zutreffend ?
Danke im Vorraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HemiV8
Guten Tag.
Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).
Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)
Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??
Ist diese Aussage zutreffend ?
Danke im Vorraus.
eigentlich dürfte ihm garnichts passieren
schliesslich war der Fahrschullehrer daneben und hätte bremsen müssen
Ähnliche Themen
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HemiV8
Guten Tag.
Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).
Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)
Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??
Ist diese Aussage zutreffend ?
Danke im Vorraus.
eigentlich dürfte ihm garnichts passieren
schliesslich war der Fahrschullehrer daneben und hätte bremsen müssen
Denk ich aber auch, dafür sitzt der Fahrlehrer schließlich mit im Auto.
Es ist ja keine Fahrt unter Führerscheinbesitzrechtlichen Grundlagen gewesen sondern eine beaufsichtigte Prüfungsfahrt.
Mir hat seinerzeit der Fahrlehrer gesagt, dass ich ohne Konsequenzen zu fürchten so viele Unfälle während der Ausbildung bauen kann wie ich will, er würde dafür haften und sein Möglichstes tun diese abzuwenden.
Wer hat denn diese Aussage getroffen? die Polizei? der Prüfer von der FE-behörde? der Fahrlehrer?
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Zitat:
Original geschrieben von HemiV8
Guten Tag.
Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).
Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)
Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??
Ist diese Aussage zutreffend ?
Danke im Vorraus.
eigentlich dürfte ihm garnichts passieren
schliesslich war der Fahrschullehrer daneben und hätte bremsen müssen
Vielleicht Drogen oder Alkohol im Spiel?
Ich denke Prüfer oder Fahrlehrer waren nur im Brass !
Hoffentlich sollte da das Lampenfieber nicht mit Alk bekämpft werden.....
Selbst bei einer Prüfungsfahrt ist er noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubniss. Der Fahrzeugführer ist in diesem Falle der Fahrlehrer und hätte eingreifen müssen. Einzigste Folge wäre natürlich eine nicht Bestandene Prüfung.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
eigentlich dürfte ihm garnichts passieren
schliesslich war der Fahrschullehrer daneben und hätte bremsen müssen
Vielleicht Drogen oder Alkohol im Spiel?
Ich denke Prüfer oder Fahrlehrer waren nur im Brass !
dann lag es aber nicht am unfall sondern nur daran das er drauf war
hätte er so genauso bekommen ohne den Unfall
und dann kriegt sogar der Fahrschullehrer und der Prüfer eine hingefahren weil sie ihn fahren lassen haben
Ich hab noch nie solchen Blödsin gehört/gelesen.
In der Prüfungsfahrt ist der Schüler kein Schüler, sondern ein Prüfling.
Auch in der Fahrschulzeit trägt der Schüler ab einem gewissen Ausbildungsstand eine gewisse Verantwortung.
Bei einem Unfall ( auch in der Prüfungsfahrt ) kommt es auf die Schwere des Vorfalles an und warum der FL nicht eingegriffen hat bzw. nicht eingreifen konnte.
2 Jahre Sperre könnten maximal bei Vorsatz gegeben sein.
Wenn die Prüfung erst heute morgen gewesen ist, wer hat denn den Führerschein M eingezogen ???
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Vielleicht Drogen oder Alkohol im Spiel?
Ich denke Prüfer oder Fahrlehrer waren nur im Brass !
dann lag es aber nicht am unfall sondern nur daran das er drauf war
hätte er so genauso bekommen ohne den Unfall
und dann kriegt sogar der Fahrschullehrer und der Prüfer eine hingefahren weil sie ihn fahren lassen haben
Bei Alkohol schon, aber soll der FL und der Prüfer vor jeder Fahrt ein Drogentest machen ?
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
dann lag es aber nicht am unfall sondern nur daran das er drauf war
hätte er so genauso bekommen ohne den Unfall
und dann kriegt sogar der Fahrschullehrer und der Prüfer eine hingefahren weil sie ihn fahren lassen haben
Bei Alkohol schon, aber soll der FL und der Prüfer vor jeder Fahrt ein Drogentest machen ?
ne das natürlich nicht aber wenn die Polizei einen macht wird er auffällig gewesen sein
und der Prüfer/Fahrlehrer hätte es merken müssen
wegen 0.6 Promille natürlich nicht
aber 1 aufwärts merkt man normal immer
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Vielleicht Drogen oder Alkohol im Spiel?
Ich denke Prüfer oder Fahrlehrer waren nur im Brass !
dann lag es aber nicht am unfall sondern nur daran das er drauf war
hätte er so genauso bekommen ohne den Unfall
und dann kriegt sogar der Fahrschullehrer und der Prüfer eine hingefahren weil sie ihn fahren lassen haben
Ist ja vielleicht erst durch den Unfall ans Tageslicht gekommen. Lt. Statistik kann man 36000 Km unter Alkohol fahren bevor man erwischt wird.
Viele fallen halt erst dann auf wenn es kracht .
Aber ist ja nur eine Vermutung.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
aber 1 aufwärts merkt man normal immer
das merkst du keinem Alkoholkranken (Pegeltrinker) an, wenn man es nicht grade riecht.
Der FL ist Führer des Fahrzeuges ( STVG §2 (15 ) ).
Somit kann der Prüfling maximal durchfallen.
Es kann also nur Vorsatz und/oder Drogen im Spiel gewesen sein.
Alc merkt man sofort an der Fahne.
Wenn der FL nicht eingegriffen hat, so trägt er die Verantwortung !
Wenn er nicht eingreifen konnte, so trägt der Prüfling schon eine erhebliche Mitschuld, welche aber kaum zum FS entzug bzw. Sperre reicht.
Weiterhin bleibt die Frage an den TE: Wer hat die klasse M entzogen ???
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
aber 1 aufwärts merkt man normal immer
das merkst du keinem Alkoholkranken (Pegeltrinker) an, wenn man es nicht grade riecht.
Doch das merkt man sofort !!!
PS.: dieses Zitat ist gefällscht und stammt NICHT von mir, also bitte SOFORT korrigieren !
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn die Prüfung erst heute morgen gewesen ist, wer hat denn den Führerschein M eingezogen ???
Wenn der begründete Verdacht auf Alkoholmißbrauch besteht wird der sofort von den am Ort befindlichen Beamten eingezogen. Ich kenne im übrigen einige " Berufssäufer " , denen merkst zu das erstmal gar nicht an.