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Unfall bei Rückwärtsparken bei seitlich hintereinander stehenden Fahrzeugen und durchgezogener Lini
Es handelte sich um eine enge Strasse, da seitlich jeweils parkende Autos hintereinader stehen. An der Stelle des Unfalls werden die beiden Strassenseiten durch eine durchgezogene Mittellinie getrennt. Ich war gerade dabei auf meiner Seite rückwärts in eine freie Parklücke einzuparken als von vorne eine Fahrerin kam und dabei hat sie sicherlich die durchgezogene Mittellinie überschritten, denn auf ihrer Seite war in keinem Fall genug Platz, dass Sie an den parkenden Autos und an mir (egal ob ich beim Einparken war oder gestanden hätte) gut vorbeigekommen wäre ohne die Mittellinie zu überschreiten. Ihr Auto ist an der Seitentür hinten beschädigt und meins am Kotflügel vorne. Ich stand in der ca. 45° Stellung zum Einparken allerdings ohne die durchgezogene Mittelinie überschritten zu haben. Sie ist erstmal bis zur Strassenecke weitergefahren, so dass es kein Foto über den Unfall selbst gibt. Jetzt ist natürlich überall zu hören, der Einparkende ist immer Schuld. Stimmt das auch in diesem Fall?
Beste Antwort im Thema
Naja, Tatsache ist, daß jemand, der versucht, sich in solch einer Situation noch durch eine schmale Lücke durchzuquetschen, anstatt mal 15 - 20 Sekunden zu warten, wirklich nur von der Tapete bis zur Wand denkt...
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36 Antworten
Bist Du in dem Moment vorgefahren, daß es erst hinten zur Berührung kam.
Sonst hättet ihr euch doch beide Vorne treffen müssen.
Was sagt der Anwalt? Eine durchgezogene Mittellinie darf nicht überfahren werden. Aus diesem Grund ist auch das Wenden in solch einer Straße mit durchgezogener Mittellinie verboten! Ist mir neu, das jemand immer die Schuld hat, wenn er einparkt. Es kommt immer auf die Umstände an.
Zitat:
Original geschrieben von Parc
Jetzt ist natürlich überall zu hören, der Einparkende ist immer Schuld. Stimmt das auch in diesem Fall?
Was meinst du mit "ist natürlich überall zu hören"?
Mir ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Um an einem stehenden Hindernis vorbeizukommen, darf auch eine durchgezogene Linie überfahren werden. Wichtig dürfte die folgende Frage sein: Wer hat im Moment der Berührung gestanden und wer ist gefahren? Wenn Du gestanden hast und die Dame Dir reingefahren ist, dürfte der Fall klar sein...
Edit:
Genau Lesen hat Vorteile. Da bei der Gegnerin die hintere Tür getroffen wurde, habt Ihr Euch wahrscheinlich beide bewegt. Für mich habt ihr beide nicht aufgepasst, allerdings hätte die Dame mit etwas mitdenken vermutlich die Situation erfassen und kurz warten können. Du wirst wahrscheinlich den Blick im rechten Spiegel gehabt haben ==> Shit happens.
Ich fürchte, dass Du schlechte Karten hast. Dass die Unfallgegnerin die durchgezogene Linie überfahren hat, ist eine Vermutung von Dir, die sich wohl kaum beweisen lässt. Klar scheint hingegen zu sein, dass Du am Fahren warst, wie's gekracht hat, sonst hätte es sie nicht an der hinteren Türe getroffen, sondern schon weiter vorne. Du hast halt nicht bedacht, dass der Vorderwagen ausschert, wenn man rückwärts um die Kurve fährt.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Parc
Sie ist erstmal bis zur Strassenecke weitergefahren, so dass es kein Foto über den Unfall selbst gibt.
Hatte die Dame eine Erklärung für dieses Verhalten?
Zitat:
Original geschrieben von Parc
Ihr Auto ist an der Seitentür hinten beschädigt und meins am Kotflügel vorne. Ich stand in der ca. 45° Stellung zum Einparken allerdings ohn diesem Fall?
Wie soll ein Fahrzeug hinten an der Seitentür beschädigt werden wenn es geradeaus fährt? Warscheinlich ist durch die Lenkbewegung beim einparken dein Fahrzeug ausgeschert und du hast mit dem Kotflügel den Unfall verursacht.
Naja, Tatsache ist, daß jemand, der versucht, sich in solch einer Situation noch durch eine schmale Lücke durchzuquetschen, anstatt mal 15 - 20 Sekunden zu warten, wirklich nur von der Tapete bis zur Wand denkt...
Zitat:
Original geschrieben von Parc
Stimmt das auch in diesem Fall?
richte dich mal darauf ein, das du mindestens eine teilschuld haben wirst!
wer, was und wieviel klären dann eure anwälte und ein richter...
50:50 oder mehr Teilschuld für Dich. Die Gründe stehen oben.
Wirklich?
Trotz der Borniertheit der Geradeausfahrenden?
Ich würde gar von überwiegender bis Alleinschuld ausgehen. Das Schadensbild am gegnerischen Fahrzeug erweckt ja - wie Hannes1971 geschrieben hat - den Eindruck, dass es problemlos das Fahrzeug des TE passieren konnte und die Lenkbewegung des TE zur Kollision führte. Beim Rückwärtsfahren/-rangieren gelten nun mal erhöhte Sorgfaltspflichten, und wenn's dabei scheppert, spricht i.d.R. der Anschein gegen den Rückwärtsfahrer/-rangierer.
@Parc
Wenn die Frau auf ihrer rechten Straßenseite nicht genug Platz hatte, hast du bestimmt von den Straßenverhältnissen einige Aufnahmen angefertigt. Die beschädigten Autos hast du auch fotografiert? Zeugen hat es nicht gegeben (Jogger, Hunde-Gassi-Geher)?
Wäre er stehen geblieben, hätte es keinen Unfall gegeben. Der Hergang könnte sich (wie geschildert) nur dadurch erklären lassen, dass die Dame gerade aus gefahren ist, was auch dem primären Sinn der Straße entspricht. Der TE hat trotz Gegenverkehrs rückwärts gesetzt und der ausschwenkende Bug hat den Wagen der Dame getroffen. Wenn er Glück hat, kann er dem Richter verklickern, dass er geblinkt hat, die Dame das hätte sehen müssen und er vielleicht noch ein Zögern ihrerseits als "Du darfst fahren" interpretiert hat. Ansonsten hat er beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto angefahren.
--> Wie wären die Antworten, wenn die Dame hier gepostet hätte, dass ihr ein Auto im Gegenverkehr beim Rückwärtseinparken mit dem schwenkenden Bug in die Karre gerutscht ist?
--> die durchgezogene Linie spielt keine Rolle, da mutmaßlich beide Autos vorsichtig so aneinander vorbei kommen können, sonst hätten sich die Wagen Front-an-Front getroffen. Dies wäre noch eine Teilsschuldmöglichkeit gegen die Dame, falls sie fahrlässig in die Engstelle eingefahren wäre.
Gruß
Stefan
(Alles IMHO und AFAIK)