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Unfall bei Spurwechsel - Teilschuld?

Themenstarteram 21. November 2008 um 15:02

Hallo!

Folgende Situation:

Meine Frau fährt heute Morgen innerorts auf einer rechts auf zweispurigen Straße. Da der Fahrer des Autos vor ihr offenbar etwas suchte und ohnehin recht langsam fuhr, entschloss sie sich zum Spurwechsel.

Da links ein VW mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit kommt, wollte sie nach dem Blinken noch warten, bis es vorbeigefahren ist. Der Fahrer der Selbigen gibt jedoch Lichthupe und bremst sichtbar ab - was meine Frau dahingehend gedeutet hat, daß er sie reinlassen möchte.

Nachdem sie jedoch fast komplett auf der linken Spur ist, merkt sie, wie der VW-Fahrer ihr den Spiegel abgefahren hat. Durch Gegenlenken kann sie eine komplette Kollision vermeiden.

Beim Aussteigen stellte sich heraus, daß der VW-Fahrer ein Vertreter war, der offensichtlich in Eile ist (und angeblich seinen Führerschein "vergessen" hatte).

Er teile mit, daß er dachte, meine Frau wolle - wegen des Moments des Zögerns - die Spur gar nicht mehr wechseln und gab wieder Gas.

Hier stellt sich die erste Frage, wer in diesem Fall die Schuld trägt. Klar, derjenige, der die Spur wechselt, hat auch die Sorgfalt zu tragen, daß es reibungslos abläuft. Wie ist es denn aber, wenn der Fahrer auf der anderen Spur mit deutlichen Gesten (Lichthupe, Abbremsen) signalisiert, man könne hinüberfahren?

Die herbeigerufene Polizei nahm dann die Personalien der Beteiligten auf. Ohne jegliche Kenntnis des Unfallablaufs teilte der Polizist mit, meine Frau müsse 35€ bezahlen.

Nach kurzer Schilderung der Geschehnisse erwiderte er, daß es ihn nicht interessiere und sie "so oder so" 35€ zahlen müsse.

Dies empfinde ich als eine Frechheit, denn ein Polizist sollte m.E. objektiv sein. Daß er zudem auch noch drängt, etwas zuzugeben, was ohnehin nicht Fakt ist, setzt der Sache noch die Krone auf.

Die zweite Frage ist, ob es prinzipiell möglich ist oder es sich bzw. lohnt, Beschwerde einzureichen.

Wer hat hierfür Tipps?

Wie würdet ihr euch allgemein verhalten?

Gruß, Adam

Beste Antwort im Thema

Wenn vor mir auf einer mehrspurigen Strasse jemand mit Blinkzeichen andeutet dass er auf die Überholspur wechseln will obwohl ich wesentlich schneller bin gehe ich ebenfalls voll in die Eisen und gebe wenn möglich noch Warnzeichen mit Hupe oder Lichthupe.

 

Wieso der vor mir Fahrende daraus schließt dass ich ihm erlaube das rüberziehen zu erzwingen ist mir nicht verständlich. Dieses typische Fehlverhalten: erst blinken dann schauen dann Vorrecht erzwingen ist sowas von elendig und unbegreiflich. Das ist Unachtsamkeit pur und mit 35 Euro eigentlich viel zu mild bestraft.

 

Freut euch alle, dass es beim klitzekleinen Sachschaden geblieben ist. Willst du dem Vertreter jetzt Teilschuld geben weil er versucht hat einen Unfall zu vermeiden?

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Aus sicht der Polizei , hat deine Frau nun mal die Spur gewechselt und es ist dabei zur Kolision gekommen, somit geht die Polizei davon aus das deine Frau sich nicht richtig vergewissert hat ob der Spurwechsel gefahrlos vornehmbar ist.

Die Polizei nimmt eine Sache nur auf, sie entscheidet nicht wer Schuld ist.

Ob du jetzt dagegen angehen kannst das der Hintermann mit Lichthupe und Abbremsen signalisieren wollte das er deine Frau rein lässt, ich glaube kaum das Ihr irgendwas erreicht.

Grund :

erstmal müst ihr beweisen das der Lichthupe und Abbremse überhaupt gemacht hat. (Wird schwer , er kann sagen hat er nicht gemacht.) Zeugen ?

Ob er Vertrette ist und es Eilig hatte spielt keine Rolle. (Außer er hatte wirklich keinen Führerschein, aber das findet die Polizei schon raus).

Man wird ihm wegen paar km/h mehr nicht die Schuld oder Teilschuld geben. (Außer 50km/h erlaubt und er ist 100km/h gefahren).

Auch wenn er zugibt das er die Lichthupe gegeben hat , muss man sich immer nocht vergewissern das man gefahlos wechseln kann.

Wie z.B. der gesetzte Blinker, wenn jemand dann trotzdem gradeaus weiterfährt und du rausgefahren bist. Bekommst du die Schuld, weil man sich wirklich sicher sein muss das man Gefahrlos rausfahren kann.

Ich würde sagen , pech gehabt, die Wahrscheinlickkeit das er Volle Schuld bekommt ist = 0.

Teischuld wird schon schwer genug.

Also sein lassen weil man bei einer Teilschuld genauso in der Versicherungsprämie steig wie bei voller Schuld.

am 21. November 2008 um 15:38

Hallo,

ist außer dem Spiegel noch irgendetwas zu Bruch gegangen bzw. mehr Schaden entstanden ?

Wenn nicht, sollte man den Wert eines neuen Spiegels + 35€ mal ins Verhältnis zu einem Rechtstreit setzen.

PS: Der Polizist kann garkeine Schuld fest stellen, das kann nur ein Richter.

Mfg Stephan

Übrigens direkt zahlen muss in deutschland gar keiner. du hast immer noch die nöglichkeit das vorher mit nem anwalt zu besprechen oder zu verweigern.

Ich bin nicht sicher, aber wenn man die Verwarnung verweigert droht die Bußgeld, oder nicht? Bei der Beschwerde* hat mir ein Polizist als Tipp gegeben:

Einfach sagen, daß man die Verwarnung nicht zahlen kann da man kein Geld dabei hat, dann kommt die Verwarnung per Post und solange hat man Zeit sich bei Anwalt zu informieren.

Gut in diesem Fall hier ist kein Verwarnung sondern schon Bußgeld (ab 35,-€ gibts Bußgeld, oder?).

cu Floh

*) Ich hatte ein Autounfall wo die Rechtlage sehr unklar ist (je nach Ansichtsache ist der eine oder andere Schuld). Da sagte der Polizist zu mir "Ich kann die Unfall nur aufnehmen, wenn ich Ihnen verwarne.". :mad:

Wenn vor mir auf einer mehrspurigen Strasse jemand mit Blinkzeichen andeutet dass er auf die Überholspur wechseln will obwohl ich wesentlich schneller bin gehe ich ebenfalls voll in die Eisen und gebe wenn möglich noch Warnzeichen mit Hupe oder Lichthupe.

 

Wieso der vor mir Fahrende daraus schließt dass ich ihm erlaube das rüberziehen zu erzwingen ist mir nicht verständlich. Dieses typische Fehlverhalten: erst blinken dann schauen dann Vorrecht erzwingen ist sowas von elendig und unbegreiflich. Das ist Unachtsamkeit pur und mit 35 Euro eigentlich viel zu mild bestraft.

 

Freut euch alle, dass es beim klitzekleinen Sachschaden geblieben ist. Willst du dem Vertreter jetzt Teilschuld geben weil er versucht hat einen Unfall zu vermeiden?

Ich kann Blacky nur zustimmen. Der Vetreter hat doch nicht abgebremst, weil er die Frau reinlassen wollte, sondern weil er ein großes P für Panik in den Augen hatte.

Und wieso blinkt man, wenn die Spur nicht frei ist?

eine Lichthupe ist in erster das Äquivalent zur Hupe und kein Zeichen auf seine Vorfahrt zu verzichten, sondern ein Warnmittel einen anderen Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen und in Anblick einer zumindest potenziell krittischen Situation seine Aufmerksamkeit zu erhöhen.

 

Wenn man die Lichthupe verwendet um z.B. jemanden reinzulassen, dann nur, wenn man dies durch eindeutiges Handeln unterlegt.

 

Die Frau kann sich gar nicht 100% sicher sein, wie die Lichthupe gemeint war......Jedenfalls wenn da 130 war (zweispurige Straße, der rehts vl 90 fuhr undd der "Vertreter" 140, dann st das ein deutliches Übertempo. Der "Vertreter" hat das aufrollen der Frau auf den Vordermann als unmittelbare Gefahr verstanden, dass eine Vorfahrtsmissachtung (= Spurwechsel) eintreten könnte und hat sein Tempo vorsorglich verlangsamt und die Lichthupe gegeben.

Nachdem die Frau wieder gebremst hat, durfte er davon ausgehen, dass Sie ihn bemerkt hat, und weiß, dass der überholende Vorfahrt hat - und er gab wieder Gas.

 

Mitdenken bitte: Warum sollte der Überholende für jede dieser Situationen, wie sie pro 100km mehrfach vorkommen jedesmal bremsen ? Entweder die Frau zieht rüber und tritt - entsprechende Leistung vorausgesetzt - das Gaspedal mal nach unten, sodass der von Hinten kommende maximal vom Gas gehen muss, oder man muss eben rechts warten, bis links frei ist.

 

 

Wenn man in so Situationen vor jedem Blinkenden panisch bremst, dann verschafft man sich Fehlverhaltenden nur noch Erfolgserlebnisse. Ergo draufhalten und Tempo etwas angleichen aber draufhalten. Keiner ist in 0ms von rechts nach links gefahren. In so Situationen liegt die Reaktionszeit sowieso weit unter 1 Sekunde. Ich kann dann immer noch bequem bremsen und/oder nach rechts ausweichen aber dem vorne fährt hoffentlich der Schreck in die Glieder.

am 22. November 2008 um 8:47

@eyes killer, das trifft ungefähr zu. ich hab ja auch nicht gesagt, dass wenn man verweigert nicht noch bearbeitungskosten dazu kommen könnten, aber du kannst erstmal nach feststellung deiner personalien nicht gezwungen werden, wenn du glaubst du bist im recht.

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