- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall beim Einparken unter Ehepartnern - verschiedene Versicherungen
Unfall beim Einparken unter Ehepartnern - verschiedene Versicherungen
Hallo zusammen,
da ich nach der Suche im Internet auf widersprüchliche Aussagen getroffen bin, möchte ich meine Frage nun mal hier stellen.
Die Bitte:
Bitte nur antworten, wer die Antwort definitiv kennt, weil er/sie bspw. vom Fach sind. "Ich denke.., ich habe mal gehört.." habe ich schon zu genüge gelesen:/
Meine Frau ist beim Einparken mit ihrem Auto (auf sie versichert) gegen meines gefahren (auf mich versichert).
Es handelt sich um verschiedene Versicherungen!
Der Vorfall ereignete sich im Bereich der StVO, bei uns zu Hause vor der Tür. Ihr Auto ist leider nicht das Übersichtlichste und sie hat beim Rangieren mein Auto beschädigt.
Kann sie diesen Schaden bei ihrer Versicherung geltend machen oder ist mit Stress zu rechnen?
Wir haben beide denselben Nachnamen und dieselbe Anschrift.
Sie hat Gott sei Dank einen "Freibums" pro Jahr, weshalb ich überhaupt darüber nachdenke, den Schaden über ihre Versicherung abwickeln zu lassen, da sie wenigstens nicht ihren SF-Rabatt verlieren würde.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2018 um 11:37:39 Uhr:
@Edition82
Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand oder habt Ihr eine abweichende Regelung getroffen?
...fragst du wegen dem "Freibums" ...?
Ähnliche Themen
31 Antworten
Ist ein ganz normaler Haftpflichtschaden. Wichtig ist halt, dass es verschiedene Versicherungsnehmer sind.
(Bitte beachten, nicht verschiedene Halter)
Entscheidend ist die Eigentums-, sprich Halterfrage. Wem gehören die beiden Fahrzeuge jeweils und wer ist der eingetragene Halter?
Ist der Geschädigte der Eigentümer von beiden, also des schädigenden und des geschädigten Fahrzeugs, liegt i.d.R. ein nicht versicherter Eigenschaden vor.
@TE: ..der "Freibums deiner Frau" ist aber fast immer nur solange ohne Konsequenzen, wie sie nicht die Versicherung wechselt.... .
Ist fast immer ein Kundenbindungsprogramm
… und selbst ein Freibums ist keine Garantie, nicht doch von der Versicherung gekündigt zu werden.
@Edition82
Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand oder habt Ihr eine abweichende Regelung getroffen?
Prüfen, ob eine "Eigenschadenversicherung" Bestandteil des Vertrages ist.
Bei uns brauch man die Eigenschadenversicherung nur, wenn beide Fahrzeuge den identischen Halter haben, ansonsten muss man dies nicht extra absichern - kann bei deiner Versicherung(en) natürlich anders sein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2018 um 11:37:39 Uhr:
@Edition82
Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand oder habt Ihr eine abweichende Regelung getroffen?
...fragst du wegen dem "Freibums" ...?
Hallo
Sie ist VN und Halterin ihres Fahrzeugs und ich bin VN und Halter meines Fahrzeugs. Wir sind seit letztem Jahr verheiratet und haben auch keine gesonderten Regelungen bzgl. Güterstand getroffen.
Dass der "Freibums" sich nur auf ihre Versicherung bezieht und sie hochgestuft würde, wenn sie die Versicherung wechselt, ist ein guter Hinweis. Vieleb Dank!
Der Schaden beträgt grob geschätzt vielleicht 1.000 Euro. Stoßstange zerkratzt, Scheinwerferreinigungsanlage defekt. Schwierig..
Gruß!
....wie gesagt. ..ob der Freibums freibleibt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. ..
..und keiner kennt den nächsten Bums...
Dann ist es kein Eigenschaden und wäre von der Versicherung des Autos der Ehefrau zu regulieren.
Am besten gehst Du mal mit deinem Auto in eine Lackierei und sagst, dass Du das selber bezahlen musst. Es könnte ggf. mit 300,- € / 500,- € geregelt sein. Das würde ich dann nicht über die Versicherung laufen lassen, weil auch bei gleicher SF-Klasse oft im Folgejahr dennoch der Beitrag steigt und mit Schaden im Vertrag ein Wechsel sich etwas teurer gestalten könnte..
...oder lass die Frau mal fragen......
War ja schließlich ihr Bums
Und der Güterstand spielt eine Rolle, Paul??
In der Gütergemeinschaft gehört beiden alles gemeinsam. Dann wäre es ein Eigenschaden. Also ja (sonst würde ich nicht danach fragen ).
Ich denke das funktioniert mit der Versicherung: https://www.recht-finanzen.de/.../...hepartner-fuereinander-haften?...