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Unfall bewusst/unbewusst verschwiegen

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 18:27

Hallo zusammen,

ich stecke ein wenig in der Zwickmühle.

Ich habe im Januar einen VW Lupo von Privat gekauft. Laut Kaufvertrag wurde ein reparierter Parkrempler angegeben. Ok halb so wild dachte ich, zumal auch Fotos von dem Parkrempler (Delle im Kotflügel vorne rechts) dabei waren. An einer anderen Position wurde "Das Fahrzeug ist unfallfrei" markiert. Jetzt war ich mit dem Wagen bei der Inspektion und dort wurde mir bei der Durchsicht gesagt, dass der Wagen bereits eine größere Reparatur an der linken Seite hinter sich hätte. Daraufhin habe ich den Lupo von einem Freund (Verkäufer in einem VW Autohaus) durch das System laufen lassen. Anhand der Reparaturhistorie konnte man erkennen, dass u.a. das Chassis gerichtet wurde, der Motor, eine Tür, sämtliche Anbauteile innen und außen (Schiebedach, Stoßstangen Verkleidungen usw.) aus- und wieder eingebaut wurden.

Nun mein Problem, da wir aufgrund Jobwechsel keine 2 Autos mehr benötigen möchte ich den Lupo wieder verkaufen. Da ich jetzt aber von dem Unfall Kenntnis habe, muss ich diesen bei dem Verkauf angeben und warscheinlich auch mit einem größeren finaziellen Verlust rechnen, als wenn ich einen Nicht-Unfallwagen verkauft hätte.

Kann ich in einem solchen Fall den Vorbesitzer für meinen Verlust haftbar machen oder kann ich sogar (wie es oft der Volksmund behauptet) den Wagen an den Verkäufer zurückgeben ?

Wäre echt super, wenn Ihr mir helfen könntet.

Bis denne,

Lars

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50 Antworten

wenn du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er dir den Unfallschaden nicht offenbart hat, hast du sehr gute Chancen das Auto zu wandeln.

So ein massiver Schaden ist in jedem Fall anzugeben.

Die Reparatur-Historie von VW wird hierbei (unter anderem) sehr hilfreich sein.

 

Wie viel Vorbesitzer hat das Auto denn?

Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung?

am 9. Juni 2007 um 7:45

Re: Unfall bewusst/unbewusst verschwiegen

 

Zitat:

Original geschrieben von larotti

Kann ich in einem solchen Fall den Vorbesitzer für meinen Verlust haftbar machen oder kann ich sogar (wie es oft der Volksmund behauptet) den Wagen an den Verkäufer zurückgeben ?

Wäre echt super, wenn Ihr mir helfen könntet.

Bis denne,

Lars

Wer hatte den Unfallschaden, der Vorbesitzer oder noch einer davor?

am 22. Juni 2007 um 19:50

Hallo ihr.

Ich musste heute leider ähnliches feststellen. Jodoch weiß ich noch nicht genau was da passiert ist. Folgender Sachverhalt

Hab anfang letzten Jahres mein Fahrzeug privat gekauft (direkt von Erstbesitzer) im Kaufvertrag steht Unfallfrei

Jetzt hab ich am rechten Kotflügen kleine Lackläufer festgestellt im Bereich des Seitenblinkers... welche mir vorher nie aufgefallen sind. Desweiteren ist ein minimaler metallicLackunterschied welcher echt nur bei ganz genauen hinsehen auffällt erkennbar. Betroffenes Teil scheind nur der rechte Kotflügel zu sein

Nun meine Frage an euch was ratet ihr mir wie soll man hier weiter vorgehen?

P.S. Der Vorbesitzer wohnt ganz in meiner Nähe. Ich hab mir heute schon gleich überlegt ihn mal einen Besuch abzustatten.

Danke für eure Infos bzw. Ratschläge

Moin!

@larotti

Wenn die Reperatur vom Vorbesitzer veranlaßt wurde, hat er schlechte Karten. Dann würde ich dir - auch ohne Rechtsschutzversicherung - den Weg zum Anwalt empfehlen (nachdem du vorher versucht hast eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer zu finden). Der hat dich dann nämlich richtig be****en ;)

@africolaglas

Nicht jeder lackierte Schaden ist als Unfallschaden anzugeben. Kleine Schönheitsreparaturen (lackierte Kratzer und kleinere Schrammen) sind keine Unfallschäden. Ist natürlich trotzdem nicht unbedingt freundlich das zu verschweigen. Eine Werkstatt sollte den Unterschied zu einem echten Unfallschaden oder einem kleinen Lackschaden problemlos erkennen.

Gruß

Zitat:

Wäre echt super, wenn Ihr mir helfen könntet.

Wäre echt super, wenn du uns mal auf dem laufenden halten würdest, oder wenigstens mal die an dich gestellten Fragen Beantworten würdest.

Ein Thema starten und dann "Schweigen im Walde" ist nicht gerade Prickelnd :(

am 22. Juni 2007 um 20:11

Danke Whiskey für die schnelle Antwort. Ich hoffe wirklich das nicht weiter wie ein kleinerer Lackschaden vorhanden war.

Zitat:

Hab anfang letzten Jahres mein Fahrzeug privat gekauft (direkt von Erstbesitzer) im Kaufvertrag steht Unfallfrei

Den Besuch beim Vorbesitzer kannst du dir schenken. Dein Vorhaben scheitert allein schon am zeitlichen Segment

Zitat:

Den Besuch beim Vorbesitzer kannst du dir schenken. Dein Vorhaben scheitert allein schon am zeitlichen Segment

Warum?

Gem. BGB steht dem Verkäufer bei einem arglistig verschwiegenem Mangel das recht auf Wandlung zu. Und das ganze 30 Jahre. Man muss lediglich beweisen, das der Vorbesitzer es gewust und verschwiegen hat.

am 22. Juni 2007 um 23:45

Ob das bei einem Verkauf von Privat an Privat auch gilt wage ich zu bezweifeln.

Das hängt weniger von der Rechtsform des Verkäufers, als vom Vertragsinhalt ab.

Und der lautet auf unfallfrei.

~

am 23. Juni 2007 um 8:19

Eigentlich gibt es da nicht viel zu diskutieren.

Egal, ob der Vor-Vorbesitzer die Reparatur veranlasst hat.

Unfallwagen wurde als Unfallfrei verkauft -> Betrug.

Wagen zurückgeben.

Normal ist ein Nutzungsausgleich fällig, der an den Verkäufer gezahlt werden muss, bin mir da aber nicht so sicher.

Wenn der Verkäufer da drauf besteht, kannman ja entsprechendmit Anzeige drohen.

EIn Anwalt ist aber der beste Weg. Rechtschutzversicherung ist unerheblich, weil der andere bezahlen muss/wird.

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Warum?

Gem. BGB steht dem Verkäufer bei einem arglistig verschwiegenem Mangel das recht auf Wandlung zu. Und das ganze 30 Jahre. Man muss lediglich beweisen, das der Vorbesitzer es gewust und verschwiegen hat.

Genau darum geht es.

Man muss es lediglich beweisen.

Weist du überhaupt was rechtlich an den Tatbestand der Arglist für ein Hoher Anspruch von seitens der Judikative gestellt wird?

Wohl eher nicht...

am 23. Juni 2007 um 8:42

Bei so einem Seitenschaden muss der Verkäufer eher beweisen, dass er es NICHT wußte.

EIn Werkstattbesuch hätte unbedingt aufklärung seitens eines Lehrlings bebracht.

So der Schaden denn wirklich so groß ist, wie beschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Eigentlich gibt es da nicht viel zu diskutieren.

Egal, ob der Vor-Vorbesitzer die Reparatur veranlasst hat.

Unfallwagen wurde als Unfallfrei verkauft -> Betrug.

Wagen zurückgeben.

Normal ist ein Nutzungsausgleich fällig, der an den Verkäufer gezahlt werden muss, bin mir da aber nicht so sicher.

Wenn der Verkäufer da drauf besteht, kannman ja entsprechendmit Anzeige drohen.

EIn Anwalt ist aber der beste Weg. Rechtschutzversicherung ist unerheblich, weil der andere bezahlen muss/wird.

Ja, natürlich....

ist alles ganz einfach und geht natürlich ganz schnell und Reibungslos über die Bühne.

Wenn du so einen Fall schon mal selbst erlebt hättest würdest du hier etwas anderes posten.

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