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Unfall. brauche mal nenn tip...

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 9:55

Hallo zusammen..

 

ich habe da nenn Problem mit einer Versicherung,

Vor einigen Wochen ist mir jemand ins Auto gefahren, ( in mein LKW )

Schuldfrage ist geklärt, Gegner ist schuld.

ABER, mein Lkw hat ein Reparaturkosten Rechnung von mein Gutachter 13000€ Restwert ist 6300.€

Aber da mein wagen in der 130 % Regelung ist, kann ich ihn reparieren lassen.

Das auch nicht das Thema ist..

Nur hat mir die Versicherung nur den Restwert bezahlt. Womit ich nicht einverstanden bin...Die haben mir zur Auflage gemacht ich muss den wagen reparieren lassen. Was ich auch machen lassen habe, (keine Werkstatt) von einen freund der Karosseriebauer ist.

Jetzt hat die Versicherung einen Gutachter geschickt, aus den sein Gutachten ist rausgekommen das mein wagen nicht fachgerecht repariert wurden ist...WEIL ich NICHT alles neue teile verwendet habe.

Meine Frage, bevor ich nun doch zum Anwälte gehe..

Kann ich auf deren kosten noch ein gutachten machen lassen?? Muss ich neue teile verwenden??

Oder haben ich schlechte karten den Rest von der Versicherung zu bekommen??

sind noch ca. 7000€

Wie, was sollte ich machen??

Ich danke für jeden Tip

VG Mario

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20 Antworten
am 4. Oktober 2006 um 11:02

Für die Inanspruchnahme der sog. 130%-Regelung ist die "sach- und fachgerechte Instandsetzung" erforderlich. D. H., Du mußt so reparieren (lassen), wie es im Gutachten vorgegeben ist. Hat der Gutachter Neuteile aufgeschrieben, mußt Du auch Neuteile verwenden.

Wird nicht "sach- und fachgerecht" repariert, rechnet die Versicherung nach Totalschaden ab.

Jep, das ist auch mein Kenntnisstand. Du hast fiktiv abgerechnet und bekommst damit nur die "Totalschadenabrechnung". Die 130% gibts m.W. nur dann wenn du für die Summe eine Werkstattrechnung vorlegen kannst.

Da du dank Gebrauchtteile und "Freund" sicher erheblich weniger bezahlt hast machst du doch so schon bereits Gewinn, oder? - Also was willst du noch? :rolleyes:

Gruß Meik

am 4. Oktober 2006 um 12:24

Re: Unfall. brauche mal nenn tip...

 

Zitat:

Original geschrieben von mariosBMW

...

Jetzt hat die Versicherung einen Gutachter geschickt, aus den sein Gutachten ist rausgekommen das mein wagen nicht fachgerecht repariert wurden ist...WEIL ich NICHT alles neue teile verwendet habe.

Also denke das sehr wohl auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen fachgerecht sein kann, solange unbeschädigte Altteile verwendet werden.

Diese Meinung findet man auch in der Rechtsprechung.

Siehe z.b. OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 1 U 9/00, Urteil vom 25.04.2001. Auszug aus der Urteilsbegründung:

Zitat:

....

Integritätszuschlag bei Reparatur mit Gebrauchtteilen.

§ 249 BGB

1. Der Integritätszuschlag hängt nicht davon ab, dass das Unfallfahrzeug nach den Richtlinien des Herstellers instandgesetzt wird. Auch das Schadensgutachten schreibt die Reparaturmethode nicht verbindlich vor. Ob und inwieweit alternative Verfahren wie eine Reparatur mit Gebrauchtteilen genügen, hängt zunächst von der technischen Würdigung des Reparaturergebnisses ab. Technische oder optische Defizite schaden nicht, wenn sie nach umfassender Bewertung der Interessenlage des Geschädigten mit Blick auf den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht entscheidend ins Gewicht fallen. (Ergänzung zu Senat r+s 1997, 286).

......

Ob und inwieweit alternative Verfahren und Praktiken zu akzeptieren sind, hängt zunächst von der kraftfahrtechnischen Würdigung des Reparaturergebnisses im konkreten Einzelfall ab. Auch durch alternative Reparaturmaßnahmen und/oder Verwendung bereits gebrauchter Ersatzteile kann durchaus ein Zustand erreicht werden, der schon aus technischer Sicht der tatsächlichen Beschaffenheit vor dem Schadensereignis weitgehend entspricht. Eine technisch vollkommene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist bei erheblichen Unfallbeschädigungen, etwa im Bereich tragender bzw. mittragender Teile, selbst bei einer Instandsetzung nach den Herstellerrichtlinien ohnehin nicht immer gewährleistet, wie nicht zuletzt die Anerkennung eines merkantilen Minderwerts belegt.

Dass eine Unfallreparatur mit gebrauchten Ersatzteilen technisch einwandfrei möglich ist, steht grundsätzlich außer Frage (vgl. Kfz-Betrieb 8/2001, S. 18). Das vom Senat eingeholte Gutachten bestätigt die Richtigkeit dieser Erkenntnis.

....

Desweiteren führte das OLG Düsseldorf in einer weiteren Entscheidung aus (siehe OLG Düsseldorf vom 06.03.2006, I-1 U 163/05 Zitat (Quelle):

 

Zitat:

....

Bei kalkulierten Reparaturkosten samt Minderwert zwischen 100 und 130% ist nicht nur die Reparaturqualität zu prüfen; verdient die Instandsetzung nicht das Prädikat “fachgerecht und vollständig” muss der Frage nachgegangen werden, ob der Aufwand für die tatsächlich durchgeführte Reparatur über oder unter dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt.

...

Wenn die Verwendung von Gebrauchtteilen alles war was dir von den Gutachter als nichtfachgerecht angekreidet wurde, würde ich dir empfehlen einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen. Selbst wenn du nicht fachgerecht repariert hast steht dir vielleicht noch Geld zu.

Wie Im obigen Urteil ersichtlich: Es hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Mfg

G.o

am 4. Oktober 2006 um 13:08

Die Quelle des Leitsatz des 2. ten OLG Urteil nochmal nachgeliefert:

Captain HUK ->130%-Grenze

Mfg

G.o.

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 19:56

vielen vielen dank für die tipps.

 

dann werde ich wohl jetzt zum anwalt gehen.. Ich habe der versicherung auch schon mehrfach gedroht.aber dennen ist das egal..

zumal ich auch noch zu kolant war und habe die nicht mal mein ausfall berechnet...Und einen leihwagen...

Das ich jetzt aber alles nachholen werde. und da kommen die dann aber nicht mit den 7000 aus....

Ich bin selbständig. und der lkw hätte in der zeit so einiges an umsatz gemacht....

Den ich jetzt auch auf helle und pfenig haben will. Die sollen jetzt richtig bluten...

aber was verlangt man. Sind halt versicherungen.... Sch....HDi

am 4. Oktober 2006 um 22:13

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von mariosBMW

(....)

Den ich jetzt auch auf helle und pfenig haben will. Die sollen jetzt richtig bluten...

aber was verlangt man. Sind halt versicherungen.... Sch....HDi

Warum, ist doch ein grundsolider Motor - immer diese Abneigung gegen Franzosen ;)

Und ganz nebenher:

Du hast ganz sicher nicht (!) den Restwert bekommen, sicher nur den Wiederbeschaffungsaufwand.

Und sicher hast du den für weniger instandsetzen lassen als du bekommen hast, gell?

Ich kann das Theater dahingehend nicht verstehen - und so schön die Urteile für dich auch ausfallen mögen die Gutachter zitiert. Im Streitfall nützen die dir wenig.

Dennoch viel Erfolg.

Kannst du eine Rechnung über 13.000 € vorlegen? Dann hättest du 7.000 € einfach mal so vorgestreckt - Respekt. Dann steht der vollen Regulierung auch sicher überhaupt nix im Weg, keine Sorge....

Im übrigen "droht" man einem Verhandlungspartner nicht (auch wenns sicher nicht wörtlich gemeint war)...

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von mariosBMW

dann werde ich wohl jetzt zum anwalt gehen.

Warum erst jetzt?

Das ist viel zu spät!

Es gibt Gründe, warum man einen LKW nur mit LKW-FS fahren darf.

Genauso gibt es Gründe, warum man die Regulierung von Unfallschäden in die Hand von Profis legen sollte.

Vor allem dann, wenn man wie Du versucht den Unfallschaden optimal zu gestalten.

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Warum erst jetzt?

Das ist viel zu spät!

Es gibt Gründe, warum man einen LKW nur mit LKW-FS fahren darf.

Genauso gibt es Gründe, warum man die Regulierung von Unfallschäden in die Hand von Profis legen sollte.

Vor allem dann, wenn man wie Du versucht den Unfallschaden optimal zu gestalten.

ich versuche hier nix zu gestalten, ich will das was mir zu steht.

Und was ich bis jetzte an Reparaturkosten hatte spielt keine rolle. Wichtig ist das es FACHGERECHT gemacht wurde.

Und das ist es. von einen karosseriemeister.

Mein Lkw sieht jetzt wieder aus wie neu.

Die ihr gutachter hat teile als nicht neu beurteilt die aber neu waren/sind.

Und er hat steinschläge bemängelt die ja wohl normal sind bei ein auto das gefharen wird, oder irre ich mich da??

naja.... habe schon nenn dritten gutachter bestellt.

am 7. Oktober 2006 um 11:31

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von mariosBMW

ich versuche hier nix zu gestalten, ich will das was mir zu steht.

Und was ich bis jetzte an Reparaturkosten hatte spielt keine rolle. (...).

mit dem zweiten Satz den ersten schon zu entkräften --> riesig ;)

Grüße

Schreddi

am 7. Oktober 2006 um 12:31

Also sorry hier stinkt was mal richtig gewaltig.

Ich weiß ja nicht wieviel man sich dabei in die eigene Tasche stecken will, aber ich bin der Meinung die Versicherung sollte nicht die leidtragende sein.

Denn

1. Kannst du das natürlich reparieren lassen, du solltest aber erstens eine Rechnung darüber haben. Ich gehe davon aus dass du natürlich eine bekommen hast.

2. Man verwendet Altteile und dann hat man ne Reparatur von 13000€? Ich meine mit Neuteilen wären es auch 13000€ gewesen in einer Fachwerkstatt (z.b. Mercedes etc.).

Wo ist die Ersparnis? In die eigene Tasche geflossen?

3. Du hast ein Restwert von 6700€ vom dem Wagen und einen Schaden von 13000€?!?

Also damit fällst du weit aus der 130% Regelung raus.

6700€ + 30% sind meiner Meinung nach = 8710€ und das ist der maximalbetrag den die Versicherung zahlt.

So war es bei meinen Autounfall auch.

Du liegst ja fast bei 230%

Für diejenigen die nicht wissen was die 130% regelung ist hier folgendes:

http://info-center-online.com/autounfall/totalschaden.htm

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 13:07

dann ist es halt nicht der restwert sonder wiederbeschafungswert, ist ja auch egal...

Und wieviel ich in meine tasche stecke ist auch vollig egal.

fakt ist....

das die versicherung sich drückt den rest zu bezahlen. Was sie in mein fall nicht darf.

Anwalt klärt das Grade ab.

wer sagt das ich altteile verwendet habe. es war um genau zu sein EIN NICHT NEUES TEIL...

sonst ist alles neu gekauft. rechnungen sind ja auch vorhanden. hehe...

tja. wenn die ohne anstand bezahlt hätten würden die jetzt 20 000.- sparen. Aber die schmeissen ja gerne mit der kohle um sich...Also warum sollte ich dann nicht auch auf meine bestehen. ???

am 7. Oktober 2006 um 13:22

Hi,

"20.000 sparen" --> weißt du am Ende des Threads noch was du am Anfang geschrieben hast?

Wiederbeschaffungswert oder Restwert egal? Alles okay...

Sorry, aber mir kommt das mehr als unkoscher vor - und eine genaue Prüfung der Versicherung ist hier unabhängig vom Ausgang mehr als berechtigt.

Grüße

Schreddi

PS: @acer2k - leider auch falsch. In dem Link stehts auch so. Repariert wird nicht bis 130% des Restwertes (des evrunfallten Fahrzeuges), sondern bis max. 130% des Wiederbeschaffungswertes (eines gleichwertigen Fahrzeuges)

am 7. Oktober 2006 um 13:25

Sorry, Restwert und Wiederbschaffungswert war etwas unglücklich gesagt.

Aber nach seinen Angaben war es nen bissl zu hoch :-)

@mariosBMW

Halt und einfach mal auf den laufenden, was aus dein Verfahren dann geworden ist.

Zitat:

Original geschrieben von mariosBMW

das die versicherung sich drückt den rest zu bezahlen. Was sie in mein fall nicht darf.

Wenn Du den Schaden z.B. für 5000 EUR repariert hast, steht Dir genau der Betrag + ggf. Wertminderung zu. Alles darüber hinausgehende würde dich durch den Schaden besserstellen und ist lt. BGB nicht vorgesehen ;)

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