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Unfall... dard ich einen Gutachter beauftragen ohne die gegnerische Versicherung zu fragen?
Hallo,
hatte gestern einen Unfall mit ner 2 Jahre alten E-Klasse.
Mir wurde die Vorfahrt genommen. Polizei nahm den Unfall auf und der Verursacher gesteht die Schuld ein...
Wie muss ich jetzt vorgehen??
Darf ich meinen Benz einfach in ne Mercedes-Werkstatt bringen die den Schaden ermitteln, ohne mich zuvor mit der gegnerischen Versicherung (Unfallverursacher und Geschädigter sind bei der gleichen Versicherung) in Verbindung zu setzten?? denke dass der Schaden ca. 3000 Euro sein wird.
Für ne kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Den Spruch mit der Wertminderung, siehe oben, vergiss bitte auch ganz schnell. Kein Versicherer wird so handeln. Es wird immer den Minimalsatz geben und der ist auch noch errechnet nach irgendeiner Rechenmethode zur Minderwertermittlung. Diese Rechenmodelle sind allesamt nicht ganz marktgerecht, daher ermittelt ein seriöser unabhängiger den jeweiligen merkantilen Minderwert.
süß...
Jetzt mal im Ernst:
@TE:
Der Schaden sieht für mich, auch wenn ich kein SV bin, aus, als wäre er teurer als 3.000 EUR. Hab jetzt nicht genau auf die Bilder geschaut, aber wenn ein Xenon-Scheinwerfer hin ist, sprechen wir bei der E-Klasse schon von 900 EUR für das Teil.
Also hast Du mehrere Möglichkeiten:
1. Versicherung anrufen und um Erstellung eines Gutachtens bitten (in Kasko Pflicht, im Haftpflichtschaden optional)
2. Einen freischaffenden SV Deiner Wahl beauftragen. Da Du aber offenbar keinen persönlich kennst, ist diese Wahl letzlich auch eine Lotterie.
3. Die Werkstatt bitten, den SV zu beauftragen, den sie sonst auch immer nehmen. Ist unsprortlich, führt aber sicher zum gewünschten Erfolg.
1, 2 oder 3. Du musst Dich entscheiden, dann bleibt es dabei.
Ob Du unabhängig von der SV-Frage vorher die Versicherung anrufst, bleibt (im Haftpflichtfall) ebenso Dir überlassen. Wenn sie noch Fragen an Dich haben und nicht mit Dir gesprochen haben, werden Sie Dir einen Fragebogen schicken. Dauert halt gleich eine Woche länger.
Unverbindlicher Vorschlag von mir: Versicherung anrufen; fragen, ob Haftung klar ist und Reparatur in die Wege geleitet werden kann.
Bei der Gelegenheit Nutzungsausfall (für die dauer der Reparatur) und Unkostnpauschale (25 EUR für Porti und Telefonate) klar machen.
Wenn das Thema auf 1,2, oder 3 kommt, die für Dich geeignete Variante angeben.
Dann zu Mercedes und den Rest veranlassen und wenn alles gut geht, hast Du nächste Woche Dein Auto wieder.
Schöne Grüße
Hafi
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28 Antworten
Grundsätzlich immer mit der Versicherung absprechen. Sonst kann es passieren, dass man auf den Gutachterkosten sitzen bleibt. Wenn deine Werkstatt für den Kostenvoranschlag nichts will, dann kann man dies selbstverständlich auch gleich tun.
Zitat:
Original geschrieben von eta1986
Grundsätzlich immer mit der Versicherung absprechen. Sonst kann es passieren, dass man auf den Gutachterkosten sitzen bleibt. Wenn deine Werkstatt für den Kostenvoranschlag nichts will, dann kann man dies selbstverständlich auch gleich tun.
Bei eindeutiger Sachlage braucht der TE nichts mit der Versicherung "abzusprechen". Er kann den Schaden dort angeben und nachfragen ob der Unfallverursacher den Schaden gemeldet hat, sich eine Schadennummer geben lassen und die Schadenhöhe durch einen selbst bestimmten SV ermitteln lassen. Ein Gutachten wird erstellt, dass der Schadenregulierung dienen wird. Die Gutachterkosten gehören in dem Fall zum Schadenumfang und werden vom gegnerischen Versicherer übernommen.
Das Fahrzeug kann er nach Erteilung der Reparaturfreigabe, um die sich auch die Werkstatt seines Vertauens kümmern kann, instandsetzen lassen.
Bei einem jungen Fahrzeug reicht ein KVA zur Schadenregulierung bei der vermuteten Schadenhöhe (meistens) nicht aus.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Bei einem jungen Fahrzeug reicht ein KVA zur Schadenregulierung bei der vermuteten Schadenhöhe (meistens) nicht aus.
Gerade bei jungen Fahrzeugen, die sowieso repariert werden und meilenweit vom Totalschaden entfernt sind, reicht unter Umständen ein Kostenvoranschlag mit Fotos durchaus aus. Oder man lässt den Versicherer einen SV schicken. Denn wenn der Wagen ohnehin schon bei Mercedes auf dem Hof steht, gibt es keine Diskussionen über Stundensätze. Und bei der Wertminderung zieht das Argument: "Darf´s ein bisschen mehr sein, wenn ich nicht zum SV gehe?" auch meistens.
@TE: Ich würde immer, bevor ich Kosten verursache, mit demjenigen Kontakt aufnehmen, der die Kosten am Ende bezahlen soll, wenn ich das nicht selbst sein will. Das heißt ja nicht, dass Du auf ein Gutachten verzichten musst. Aber bei zu erwartenden SV-Kosten von ein paar hundert Euro hätte ich gerne erst eine Stellungnahme zu den Kosten.
Aber das ist natürlich alles persönliche Geschmacksache.
Gruß
Hafi
Hallo Hafi,
auch wenn ich oft Deiner Meinung bin, hier nicht.
Seit wann überlässt man dem Schädiger die Schätzung des Schadens!?! Das ist zu vergleichen mit einem Spruch eines Kollegen: "Ich hau dir eine runter, nehme deine Brille und zerreiße noch deine teure Jacke. geb dir dann 20 Euro und finde dieses als ausreichend!" Das würde dabei raus kommen.
Abgesehen bezahlt die Schädigerseite niemals, sie erstattet dir nur den durch sie angerichteten Schaden. Nicht mehr und die Schädigerseite erwirbt auch nie ein Mitspracherecht und Eigentum an der beschädigten Sache. Das musste einmal gesagt werden!
Gruß zu später Stunde am Sonntag
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und bei der Wertminderung zieht das Argument: "Darf´s ein bisschen mehr sein, wenn ich nicht zum SV gehe?" auch meistens.
Ach, dass ist ja mal Interessant........
Ich denke die Wertminderung gibt es nicht und das ist nur eine Erfindung der Wegelagerer des Schadenrecht?
Ist schon klar, wenn der freie SV draussen bleibt können wir ja noch mal über ein paar Euros auf die Hand sprechen.....
Man, man..........
Erzähle mir hier noch mal einer was über die Denke von Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Bei einem jungen Fahrzeug reicht ein KVA zur Schadenregulierung bei der vermuteten Schadenhöhe (meistens) nicht aus.
Gerade bei jungen Fahrzeugen, die sowieso repariert werden und meilenweit vom Totalschaden entfernt sind, reicht unter Umständen ein Kostenvoranschlag mit Fotos durchaus aus. Oder man lässt den Versicherer einen SV schicken. Denn wenn der Wagen ohnehin schon bei Mercedes auf dem Hof steht, gibt es keine Diskussionen über Stundensätze. Und bei der Wertminderung zieht das Argument: "Darf´s ein bisschen mehr sein, wenn ich nicht zum SV gehe?" auch meistens.
Gruß
Hafi
Der Wagen steht noch nicht bei MB, aber das ist erstmal auch egal, da auch im fiktiven Abrechnungsfall die Schadenhöhe anhand der Verrechnungssätze seiner MB-Werkstatt ermittelt wird. Dem Versicherungssachverständigen die Begutachtung überlassen wird zu den üblichen Komplikationen führen, da selbst wenn das Fahrzeug repariert werden soll, oftmals keine Rücksprachen mit den Instandsetzungsbetrieben geführt werden. Es gibt leider immer die gewissen Auflagen der Arbeit- bzw. Auftraggeber.
Und wer das glaubt:
Und bei der Wertminderung zieht das Argument: "Darf´s ein bisschen mehr sein, wenn ich nicht zum SV gehe?" auch meistens.,
dem ist nicht mehr zu helfen!
Das dümmste, was man machen kann ist die gegnerische Versicherung mit der Abwicklung zu beauftragen, denn die werden einen Sachverständigen zu dir schicken, der FÜR die VERSICHERUNG arbeitet und von der anhängig ist.
Das hat zu Folge, dass die Zahlen immer anders sind, als die von einem unabhägigen Sachverständigen.
Wenn die Schuldfrage klar ist, geh zu einem SV den Du vertrauen kannst und gut ist es.
Die Vers. wird so oder so dich kontaktieren, ob die für dich den Schaden abwickeln sollen aber wenn du selbst zu der Vers. läuftst, ist da sowas wie gefundenes Fressen für die Vers.
@SV-P.S & Kollegen:
Nur langsam mit den jungen Pferden... Ich habe dies ausdrücklich und nur bezogen auf diesen konkreten Fall geschrieben:
E-Klasse, 2 Jahre alt, ca. 3.000 EUR Schaden.
Mag sein, dass ihr SV da andere Erfahrungen habt. Ich kann mich aber an keinen vergleichbaren Fall erinnern, der nicht repariert wurde. Und in aller Regel erfolgt die Reparatur dann auch beim Hersteller-Betrieb.
Und dann ist bei dieser Schadenhöhe und einem solchen Fahrzeug nunmal ein Gutachten nicht zwingend erforderlich. Mehr hab ich doch gar nicht gesagt.
Warum sollte dieser Schaden nicht nach dem Schema: KVA, Bilder --> Rep.Freigabe---> Rechnung ablaufen.
Ich weiß, das das blöd für Euch ist, aber das passiert tagtäglich. Werkstätten reparieren ohne Sachverständige. Gemein, gell?
So, mir reicht´s für heute.
Schlaft gut!
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich weiß, das das blöd für Euch ist, aber das passiert tagtäglich. Werkstätten reparieren ohne Sachverständige. Gemein, gell?
So, mir reicht´s für heute.
Schlaft gut!
Hafi
Echt...
Na toll, wieder eine schlaflose Nacht, danke Hafi....
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@SV-P.S & Kollegen:
Nur langsam mit den jungen Pferden... Ich habe dies ausdrücklich und nur bezogen auf diesen konkreten Fall geschrieben:
E-Klasse, 2 Jahre alt, ca. 3.000 EUR Schaden.
Mag sein, dass ihr SV da andere Erfahrungen habt. Ich kann mich aber an keinen vergleichbaren Fall erinnern, der nicht repariert wurde. Und in aller Regel erfolgt die Reparatur dann auch beim Hersteller-Betrieb.
Und dann ist bei dieser Schadenhöhe und einem solchen Fahrzeug nunmal ein Gutachten nicht zwingend erforderlich. Mehr hab ich doch gar nicht gesagt.
Warum sollte dieser Schaden nicht nach dem Schema: KVA, Bilder --> Rep.Freigabe---> Rechnung ablaufen.
Ich weiß, das das blöd für Euch ist, aber das passiert tagtäglich. Werkstätten reparieren ohne Sachverständige. Gemein, gell?
So, mir reicht´s für heute.
Schlaft gut!
Hafi
Wir arbeiten daran, dass die Geschädigten endlich vernünftig aufgeklärt werden!
Kann ich also zur MB-Werkstatt fahren und mir die Schadenshöhe ermitteln lassen?
Diese dann der Versicherung mitteilen und dann entscheiden ob/bzw. wie ich das Auto richten lasse?
Hier noch ein paar Bilder....hab keine Ahnung wie hoch der Schaden sein wird...
MFG
Hier werden 3000 nicht reichen
Als Beispiel:
http://www.motor-talk.de/forum/so-schnell-kann-es-gehen-t2678724.html
Der erste Schaden waren reine Rep.Kosten 6200 EUR ohne Leihwagen und ohne Abschleppkosten...
Ich würde dier hier zu einem Gutachter deiner Wahl (wenn Gegner am Unfall schuld ist) raten, hier wird dann auch klar die Wertminderung, Rep.Dauer sowie Mietwagen festgelegt etc. ...
Unser Mini steht nun wieder bei BMW zur Rep., innerhalb von 6 Monaten zwei mal ein Reh erwischt
Zitat:
Original geschrieben von Raf_bl
Kann ich also zur MB-Werkstatt fahren und mir die Schadenshöhe ermitteln lassen?
Diese dann der Versicherung mitteilen und dann entscheiden ob/bzw. wie ich das Auto richten lasse?
Hier noch ein paar Bilder....hab keine Ahnung wie hoch der Schaden sein wird...
MFG
Wenn die Schuldfeage eindeutig ist, klar. Nimm Dir aber bitte einen Sachverständigen Deines Vertrauens und bitte nicht von der gegnerischen Versicherung oder einer der Prüfprganisationen, da die üblicherweise sehr viele Versicherungsaufträge ausführen.
Den Spruch mit der Wertminderung, siehe oben, vergiss bitte auch ganz schnell. Kein Versicherer wird so handeln. Es wird immer den Minimalsatz geben und der ist auch noch errechnet nach irgendeiner Rechenmethode zur Minderwertermittlung. Diese Rechenmodelle sind allesamt nicht ganz marktgerecht, daher ermittelt ein seriöser unabhängiger den jeweiligen merkantilen Minderwert.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Den Spruch mit der Wertminderung, siehe oben, vergiss bitte auch ganz schnell. Kein Versicherer wird so handeln. Es wird immer den Minimalsatz geben und der ist auch noch errechnet nach irgendeiner Rechenmethode zur Minderwertermittlung. Diese Rechenmodelle sind allesamt nicht ganz marktgerecht, daher ermittelt ein seriöser unabhängiger den jeweiligen merkantilen Minderwert.
süß...
Jetzt mal im Ernst:
@TE:
Der Schaden sieht für mich, auch wenn ich kein SV bin, aus, als wäre er teurer als 3.000 EUR. Hab jetzt nicht genau auf die Bilder geschaut, aber wenn ein Xenon-Scheinwerfer hin ist, sprechen wir bei der E-Klasse schon von 900 EUR für das Teil.
Also hast Du mehrere Möglichkeiten:
1. Versicherung anrufen und um Erstellung eines Gutachtens bitten (in Kasko Pflicht, im Haftpflichtschaden optional)
2. Einen freischaffenden SV Deiner Wahl beauftragen. Da Du aber offenbar keinen persönlich kennst, ist diese Wahl letzlich auch eine Lotterie.
3. Die Werkstatt bitten, den SV zu beauftragen, den sie sonst auch immer nehmen. Ist unsprortlich, führt aber sicher zum gewünschten Erfolg.
1, 2 oder 3. Du musst Dich entscheiden, dann bleibt es dabei.
Ob Du unabhängig von der SV-Frage vorher die Versicherung anrufst, bleibt (im Haftpflichtfall) ebenso Dir überlassen. Wenn sie noch Fragen an Dich haben und nicht mit Dir gesprochen haben, werden Sie Dir einen Fragebogen schicken. Dauert halt gleich eine Woche länger.
Unverbindlicher Vorschlag von mir: Versicherung anrufen; fragen, ob Haftung klar ist und Reparatur in die Wege geleitet werden kann.
Bei der Gelegenheit Nutzungsausfall (für die dauer der Reparatur) und Unkostnpauschale (25 EUR für Porti und Telefonate) klar machen.
Wenn das Thema auf 1,2, oder 3 kommt, die für Dich geeignete Variante angeben.
Dann zu Mercedes und den Rest veranlassen und wenn alles gut geht, hast Du nächste Woche Dein Auto wieder.
Schöne Grüße
Hafi