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  6. Unfall die 2. Stoßstange, Kotflügel Scheinwerfer hat 2 Tage gehalten!!!

Unfall die 2. Stoßstange, Kotflügel Scheinwerfer hat 2 Tage gehalten!!!

Themenstarteram 13. Januar 2005 um 19:33

Nabend zusammen, muß kurz loswerden das ich mal wieder heute das glück hatte von einem anderen auto übersehen zu werden.

nach dem unfall im dezember http://www.motor-talk.de/.../kopie%20von%20front.jpg?s&postid=3669974 hatte ich am dienstag abend meine neue stoßstange, scheinwerfer usw montiert. heute mittag auf dem weg zur arbeit fährt eine alte damen sage und schreibe 35 km/h wo doch 50 erlaubt sind.

engel links und teufel rechts: von links überhole nicht, von rechts überhole, überhole nicht, überhole...

naja, die dame blinkte nach rechts und das war mein startzeichen zum überholen. 2. gang auf das der ladedruck steigt.

KNALL, sie blinkte rechts und fuhr links!?!?!?!

mein puls auf 180! alles was ich bis in die nacht am dienstag fertig gemacht habe für die katz.

PULS 200, der wagen der mir als unfallfrei verkauft wurde, hatte ca 1cm dicken spachtel auf dem kotflügel der gerade auf die straße fiehl.

als krönung dann die polizei...

herr jesse g. sie sind mit schuld an dem unfall, sie haben ihre sorgfallspflicht verletzt, sie hätten warten müssen bis die dame auf 0 km/h ist oder rechts abbiegt. PULS 300

der kleine polizist (165cm meines erachtens keine 18 jahre alt) lebte gerade sehr gefährlich, doch im hinterkopf das kw gewinde, kompl unten und es hat noch nicht den tüv gesehen neben ein paar anderen sachen...

das ende vom lied. alles wieder kaputt, es geht wieder von vorne los und ich bleibe erstmal für monate auf den kosten sitzen.

das gesetz habe ich auch noch nie gehört, dass man warten muß bis der rechtsblinkende angehalten ist oder abgebogen ist. naja bei den deutschen gesetzen schockt einen eh nichts mehr und mein anwalt wird etwas zu tun haben.

schönen abend zusammen und ein unfallfreies jahr 2005!!!

 

suche stoßstange für sra, kotflügel ;-(((

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22 Antworten

Anwalt einschalten!

Rechts blinken und links fahren ist ganz klar grob fahrlässig.

Teilschuld dürftest du trotzdem kriegen.

Wegen Fahrwerk hätte ich gar nix gesagt/gedacht du warst doch bestimmt auf dem Weg zum TÜV ;-)

Ach ja, falls der Wagen vom Händler ist, zurück mit dem... Kaufvertrag ist von Anfang an ungültig...

Oh mann du armer Kerl.

Was mussten du auch arme alte Omas überholen ;)

Ne scherz. Mein Beileid.

Aber dass des en Unfaller is, zurückgeben.

MfG

Sep

erstmal herzliches beileid..

@haribo: der vertrag ist nicht von vorneherein nichtig: unfälle mit schäden bis 800€ ohne Rahmenschäden oder motor gelten als gering und müssen nicht als unfall angegeben werden-da hast du also kein chance,da es nur ein blechschaden war..

dennoch anwalt

Auch von mir ein dickes Beileid! :(

Ich hätte an Deiner Stelle bestimmt 500 PULS gehabt!!!

Würde auch auf jeden Fall einen Anwalt einschalten! Zum einen wegen der verwirrten Omi und dann weil er Dir als unfallfrei verkauft wurde!

Gruß

Dirk

Selbst wenn jemand links blinkt und links abbiegt und du ihn gerade überholst und es zum Unfall kommt, hat der Abbiegende Schuld, da er den nachfolgenden Verkehr beachten muss.

Herzliches Beileid auch von mir!

Puls auf 300 und Blutdruck auf 0,9 bar! ;)

Hatte so eine Situation auch schon zweimal!

Einmal konnte ich noch rechtzeitig bremsen, einmal der abbiegende.

Wollte das auch noch erwähnen mit den offenbarungspflichtigen Schäden.

Aber patrick202 ist mir mal wieder voraus gewesen!

Ich weiss nicht ab wann ein Unfall im Kaufvertrag vermerkt werden muss, kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein verspachtelter Kotflügel noch unter "nicht offenbarungspflichtig" läuft!

TT Oli

Selbst wenn jemand links blinkt und links abbiegt und du ihn gerade überholst und es zum Unfall kommt, hat der Abbiegende Schuld, da er den nachfolgenden Verkehr beachten muss.

 

----------------------------------------------------------

Eine teilschuld bekommt er auf alle Fälle !!!

Und dann hat er im Ort überholt !!! Das ist nicht wie auf der Landstraße !

Im Ort ist normal generelles überholverbot !!

Stimmt! Er bekommt definitv eine Teilschuld, denn er hätte damit rechnen müssen, dass die Dame nicht rechts abbiegt. So blöd das auch klingt, per Gesetz ist das so. Tippe auf eine Mitschuldt von 35-50%.

Haben einen ähnlichen Fall vergangenes Jahr in der Verwandschaft gehabt. Rechts geblinkt, links abgebogen. Nur das der Wagen meines Verwandten, der links überholt hat, dann Totalschaden war. Mitschuld: 50%.

am 14. Januar 2005 um 8:23

Nimm halt ein TT Reparatur-Set .... *sorry* ;)

Re: Unfall die 2. Stoßstange, Kotflügel Scheinwerfer hat 2 Tage gehalten!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von i----------i

als krönung dann die polizei...

herr jesse g. sie sind mit schuld an dem unfall, sie haben ihre sorgfallspflicht verletzt, sie hätten warten müssen bis die dame auf 0 km/h ist oder rechts abbiegt. PULS 300

 

das gesetz habe ich auch noch nie gehört, dass man warten muß bis der rechtsblinkende angehalten ist oder abgebogen ist. naja bei den deutschen gesetzen schockt einen eh nichts mehr und mein anwalt wird etwas zu tun haben.

-(((

Sorry, aber die Polizei, Goettz und Audi Breyton haben recht.

Leider hast du eine Mitschuld, das nennt man einfahren in eine unklare Verkehrssituation.

Wenn du Glück hast sagt der Richter dass die Situation nicht unklar war, da sie ja geblinkt hat.

aber wenn es ein halbwegs guter Rechtsanwalt der Gegenseite ist, sagt der, dass es ja alles noch nicht so klar war, da sie noch nciht abgebogen ist, sondern nur geblinkt hat.

sorry, aber du hättest abwarten müssen bis sie wirklich abgebogen wäre

(ahb so Fälle jeden zweiten Tag zu bearbeiten)

Marc

Oh Mann, das ist echt Pech :(

In so einem Fall wünscht man sich sowas:

Oder sowas

Hmm wer spachtelt denn bitte nen Kotflügel? Das Teil bekommt man doch schon extrem billig beim teileverwerter.

wenn du einen zeugen hast und sie alleine war und du einen guten anwalt hast sehe ich deine chance etwas positiver.

natürlich bleibt es bei einer teilschuld aber sicher nicht 50%.

Glaub nicht immer der volkstümlichen Rechtsauffassung von wegen "wer auffährt hat Schuld" sondern lieber einem fähigem Anwalt.

Rechtsschutzversicherung hast du hoffentlich, wenn nicht: besorgen. kostet keine 100€ / a. für verkehrsrecht.

gruß

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