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Unfall durch Abkommen von der Fahrbahn aufgrund geplatzten Reifens

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 19:54

Hallo.

Mein Bruder hatte heute einen Unfall. Seiner Schilderung nach ist beim in die Kurve fahren plötzlich Luft aus dem Reifen entwichen und das Auto geriet unlenkbar in die Leitplanke. Wir haben uns das Ventil angeschaut das am unteren Ende wohl gerissen ist.

 

Ordnungsgemäß wurde die Polizei benachrichtigt und die verhängte eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 35 € (abkommen von der Fahrbahn o. Ä.). Das Argument dass es kein Fahrfehler oder überhöhte Geschwindigkeit war, ließ der Beamte nicht gelten.

 

Ist es also egal aufgrund welcher Ursache man von der Fahrbahn abkommt und muss die Ordnungswidrigkeit akzeptieren?

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2008 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Man zahlt, wenn man eigenverantwortlich einen Unfall gebaut hat. Ein geplatzter Reifen gehört dazu, denn wer außer dem Fahrer kann da was dran machen? Vielleicht ist ja der Reifen vorher beschädigt gewesen und dein Bruder hat nicht, wie bei der STVO vor der Fahrt die Fahrsicherheit seines Autos festgestellt...

Eben... vielleicht. Vielleicht war es aber auch höhere Gewalt, Zufall, nicht sichtbare Materialermüdung usw.

Jedenfalls peinlich, wie hier streng nach Lehrbuch Verwarngelder verteilt werden, ohne einmal darüber nachzudenken, ob hier überhaupt jemand Schuld hat.

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am 25. Juni 2008 um 21:29

Ist ja keine Ordnungswidrigkeit. Ist nur ein Verwarngeld. Dein Bruder ist ja warum auch immer von der Fahrbahn abgekommen und hat einen Verkehrsunfall verursacht. Warum ist egal. Das will der Tatbestandskatalog nicht wissen. 35 € und fertig. Die Polizei meldet sich nie wieder deswegen.

am 25. Juni 2008 um 21:53

Ah so, wenn ich also angeschossen werde zahle ich für die Verschmutzung des Bürgersteigs oder wie?

Jetzt mal schön die BRD in Absurdistan umbenennen, dann haben wir es wenigstens offiziell.

Das ist doch Blödsinn. Man zahlt, wenn man eigenverantwortlich einen Unfall gebaut hat. Ein geplatzter Reifen gehört dazu, denn wer außer dem Fahrer kann da was dran machen? Vielleicht ist ja der Reifen vorher beschädigt gewesen und dein Bruder hat nicht, wie bei der STVO vor der Fahrt die Fahrsicherheit seines Autos festgestellt... Klar, ich mache das auch nie. Also nicht in der Art, dass ich die Reifen vorher genau inspiziere. Aber wenn dann halt was passiert werden die 35 Euro geschluckt und fertig. Ist im Vergleich zu anderen Dingen ja noch ein recht günstiger Kurs...

am 26. Juni 2008 um 14:24

Ja vielleicht kann man was dafür, vielleicht auch nicht -Beweise? Eine Wahrscheinlichkeit ist vorhanden, also bestrafen - nette Einstellung.

Hey, weg mit Richtern, Staatsanwalt reicht.

Es sind (noch) nur 35€, aber 35 gestohlene.

am 26. Juni 2008 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Man zahlt, wenn man eigenverantwortlich einen Unfall gebaut hat. Ein geplatzter Reifen gehört dazu, denn wer außer dem Fahrer kann da was dran machen? Vielleicht ist ja der Reifen vorher beschädigt gewesen und dein Bruder hat nicht, wie bei der STVO vor der Fahrt die Fahrsicherheit seines Autos festgestellt...

Eben... vielleicht. Vielleicht war es aber auch höhere Gewalt, Zufall, nicht sichtbare Materialermüdung usw.

Jedenfalls peinlich, wie hier streng nach Lehrbuch Verwarngelder verteilt werden, ohne einmal darüber nachzudenken, ob hier überhaupt jemand Schuld hat.

am 26. Juni 2008 um 14:54

Jeder ist für seinen Wagen verantwortlich

Und statt sich zu beschweren sollte er sich lieber richtig freuen.

Das Teil hätte auch in einer ungünstigeren Situation platzen können, man selbst auf der Autobahn hops gehen oder paar Kinder abräumen oder oder ...

Freu dich über paar EUR und überprüf die anderen Reifen!

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 16:42

Grund zur Freude gibts gar nicht, da der Wagen erst 2 Wochen in seinem Besitz ist und nun komplett links kaputt ist. Das heisst zu etwa 2000 euro schaden kommen nochma unnütze 35 € dazu.

Übrigens sind die Reifen aus dem Jahre 2006 und haben noch fast 8 mm Profil.

Es ist auch nicht direkt der Reifen geplatzt sondern das Ventil.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Ja vielleicht kann man was dafür, vielleicht auch nicht -Beweise? Eine Wahrscheinlichkeit ist vorhanden, also bestrafen - nette Einstellung.

Wieso "Wahrscheinlichkeit ist vorhanden" ? Es steht doch zweifelsfrei fest, daß der Bruder zum Zeitpunkt des Unfalls der verantwortliche Fahrzeugführer war.

am 26. Juni 2008 um 17:38

Sehts doch mal so:

Für 35 Euro kommt die Polizei und nimmt das ganze auf und schreibt den Bericht. Nach dem Unfall kommt die Stadt, die räumen auf und kehren die Straße. 35 Euro sind da noch wenig wenn man das mal in den realen Arbeitsaufwand umrechnen würde.

Think Positiv !

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

Ist es also egal aufgrund welcher Ursache man von der Fahrbahn abkommt und muss die Ordnungswidrigkeit akzeptieren?

Nein, hier wird zwischen Eigenverschulden und Fremdverschulden unterschieden. Im vorliegenden Fall liegt Eigenverschulden vor, da keine fremden Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt waren.

am 26. Juni 2008 um 17:47

Fehler bei Montage, Fabrikationsfehler, spitze Gegenstände auf der Fahrbahn etc. gibt es in Deiner Welt wohl nicht.

Gibt es schon. Allerdings entbinden all diese Gründe den Fahrer nicht von seiner persönlichen Verantwortung, die er beim Führen eines Kraftfahrzeuges übernimmt.

am 26. Juni 2008 um 17:53

Schon mal was von Betriebsgefahr gehört?!

 

 

Es sollte jetzt hier besser keiner "Nein" sagen, denn dass ist der Grund warum JEDES KFZ Haftpflichtversichert sein MUSS.

Sobald man ein KFZ durch die Welt bewegt geht von diesem o.g. Betriebsgefahr aus. Aus der Betriebsgefahr haftet der Halter/Fahrer, auch wenn ihm kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Fahrlässigkeit = die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hat walten lassen UND TROTZDEM ist etwas passiert.

am 26. Juni 2008 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

35 Euro sind da noch wenig wenn man das mal in den realen Arbeitsaufwand umrechnen würde.

Ein enstandener Fremdschaden wird aber durch die Haftpflicht bezahlt - dafür ist die ja da.

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