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Unfall & ein uneinsichtiger Fahrer

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 14:53

Hallo,

auf dem Weg zur Arbeit hat mein Insignia eine Kaltverformung erhalten, aber der Reihe nach.

Auf der A40 in Richtung Dortmund Höhe Frillendorf Klick war ich auf der mittleren von mittlerweile 3 Spuren, da die A52 in die 40 wechselt.

Im zähfließenden hat dann mein Unfallgegner nach links gezogen, dann den Blinker betätigt und komplett rübergezogen (!), einen Zusammenstoß konnte ich nicht mehr verhindern, da die linke Spur auch zu war.

Den ersten Schock verdaut habe ich dann auf die rechte Spur gewechselt und bin dann davon ausgegangen, dass der Unfallfahrer dasselbe macht, Nein, der fuhr weiter Richtung Kray :eek:

Einige hundert Meter später konnte ich dann noch den Wagen sehen ( Ford Transit ) und bin ihm dann gefolgt.

Vor der nächsten Ausfahrt habe ich ihm dann mehr als deutlich gesagt, das er sofort die Autobahn verlassen und warten solle, was er dann auch wohl getan hatte ( Kennzeichen hatte ich ja bereits. ).

Polizei kam und hörte sich erst die Schilderung vom Unfallgegner , bevor ich befragt wurde, musste dieser erst wieder beruhigt werden, da er der Auffassung war, das derjenige der den Blinker betätigt, Vorfahrt hat und der nachfolgende Verkehr warten müsse.

Selbst eine Belehrung der Polizeibeamten brachte hier keinen Erfolg, er ging davon aus, das ich absichtlich beschleunigt hätte ( im Stau !! ) um ihn nicht reinzulassen.

Mal wollte er die 35.-€ zahlen, dann wieder nicht, dann klagen und dann ... keine Ahnung, die Beamten waren sichtlich von ihm genervt, so dass dann eine Zahlung des Verwarngeldes abgelehnt wurde, aber es besteht keine unklare Sach - Rechtslage.

Die Versicherung hat mir nun eine pauschale Freigabe bis 3000.-€ gegeben, Leihwagen wird nach Frauenhofer Institut Tabelle berechnet, damit kann ich leben ...

Aber, wie verhält es sich, wenn er der Meinung ist, er sei nicht Schuld .... setze ich direkt einen RA auf die Sache an oder versuch ich erstmal die Angelegenheit gütlich zu regeln ?

´

Das Spiegelglas ist gebrochen, die lackierte Plastikabdeckung ist verkratzt, auch der Kotflügel hat etwas gelitten, dürften aber auch nur Kratzer sein ....

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Februar 2011 um 10:41

Die Sache wurde nun letztlich nur durch die Hilfe eines Anwaltes erledigt, da der Unfallverursacher bis zuletzt behauptete, das ich im Stau absichtlich beschleunigt hätte.

Anbei hab ich noch ein paar Bilder beigefügt, wo im schwarzen Kreis eine Stauchung vom Kotflügel zu sehen ist.

Ich wäre da nicht drauf gekommen, für mich waren es nur "Kratzer", die Beule hab ich nicht mal gesehen.

Alles im Allen sind es rund

324.-€ Gutachterkosten

476.-€ für ein Leihfahrzeug

180.-€ Wertminderung

1590.-€ Kotflügel ersetzen und lackieren, incl. Farbangleichung der Türe

+ 188.-€ RA Kosten, diese werden von der gegnerischen Assekuranz übernommen.

Gruß Markus.

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SOFORT zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ist eine Sache der Höflichkeit. Die Anwaltsgebühren übernimmt die gegnerische Haftpflichtverletzung. Wenn man nur noch wegen 200,00 € Mietwagenkosten hingeht, hat der Anwalt die gleiche Arbeit, verdient daran aber 32,50 €.

Gruß cone-A

Was war das denn fürn Vollhorst? Geht ja mal gar nicht. Typisch Fordfahrer... :D

 

Ralo,

der insigniadriver

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 15:10

Es war ein Mitbürger mit Migrationshintergund ( Ausländer darf man ja nicht mehr sagen ) und der Transit war von einem Paketdienst.

Leider sind die Foto´s und Kratzer nicht wirklich auf den Foto´s sichtbar .... aber sie sind da :(

Ich bin der Meinung, daß alleine die Tatsache, daß du ihm folgen mußtest und zum Anhalten auffordern mußtest schon eine versuchte Fahrerflucht darstellt.

Zitat:

Original geschrieben von ET420

versuchte Fahrerflucht .

Wo ist denn da der Versuch? Der ist von der Unfallstelle weg und mußte eingefangen werden. Klassischer Fall von vollendetem Tatbestand.

Gruß cone-A

***pauschaliermodus ein***

 

ich hab noch keinen paketdienstler unabhängig von der herkunft gesehen, der auch nur halbwegs die verkehrsregeln einhält. das mag zeit- u. stressbedingt sein, aber was die mit ihren sprintern und konsorten manchmal abziehen, grenzt an lebensmüdigkeit.

 

***pauschaliermodus aus***

Gabs einen Zettel von der Polizei?

Wenn ja wer steht unter Nummer 1?

Der Unfallgegner?

Geh zum Anwalt, ohne diesen kennst du deine Rechte nicht und du bist der über den Tisch gezogene.

Glaub mir, einen besseren Rat gibt es nicht.

Übrigens kenne ich die Stelle sehr genau, da wird es richtig eng und dämlich.

Hi,

Na wenn das keine Fahrerflucht war , was dann ?

Und bemerkt muß er die Tuschierung ja auch haben , sowie ich in seiner Aussage sehe .

Durch das bisherige Verhalten des Unfallgegners, halte ich einen Anwalt für zielführend. Im Prinzip würde ich sonst den Ball flach halten und nicht wegen jedem Kleinkram nach Juristen rufen. In diesem Fall scheint mir aber eine Ignoranz oder Vergesslichkeit vorzuliegen. So etwas schaut nach Schwierigkeiten aus.

am 15. Dezember 2010 um 17:27

Für mich ein klarer Fall:

1. Fahrerflucht

2. Wer in eine neue A-Bahn einfädelt muß immer die Vorfahrt gewähren, also beim einfädeln aufpassen.

Stell Dir mal vor, DU würdest bremsen um den Penner reinzulassen und der hinter Dir knallt in dich rein....rate mal, wer mindestens eine Teilschuld bekommt....Du, weil ohne Grund gebremst.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von palladium

Für mich ein klarer Fall:

 

1. Fahrerflucht

 

2. Wer in eine neue A-Bahn einfädelt muß immer die Vorfahrt gewähren, also beim einfädeln aufpassen.

Stell Dir mal vor, DU würdest bremsen um den Penner reinzulassen und der hinter Dir knallt in dich rein....rate mal, wer mindestens eine Teilschuld bekommt....Du, weil ohne Grund gebremst.

 

Gruß Michael

das wissen leider viele nicht, merkt man leider immer öfter ! die quetschen sich rein und sind auch noch der meinung, sie haben

recht ! oft hat man nur die möglichkeit als rechte-spur-fahrer (ja, die gibt´s noch ;)), heftig abzubremsen, um eine kollision zu vermeiden.

Wie hier schon viele geschrieben haben, ab zum Anwalt!

Mein Vater hatte am Samstag auch einen Unfall mit seinem Combo. Der Verursacher war der Meinung das mein Vater Schuld ist und die Polizei ist von Teilschuld ausgegangen. Zum Glück hat er eine Zeugin die eindeutig gesehen hat, dass der Verursacher über Rot gefahren ist. Jetzt kümmert sich da ein Anwalt drum, mal schaun wie lange und wie weit das geht...

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch

Durch das bisherige Verhalten des Unfallgegners, halte ich einen Anwalt für zielführend. Im Prinzip würde ich sonst den Ball flach halten und nicht wegen jedem Kleinkram nach Juristen rufen. In diesem Fall scheint mir aber eine Ignoranz oder Vergesslichkeit vorzuliegen. So etwas schaut nach Schwierigkeiten aus.

Das hat nichts mit Kleinkram zutun.

Jede, absolut JEDE Versicherung versucht die Kosten zu drücken. Das beseutet auf DEINE Kosten.

Also wer kennt sich beser aus wie ein Anwalt?

Es gibt keine Kleinkram im Juristendschungel.

Hallo TE,

SOFORT einen guten RA beauftragen und aus allen Rohren feuern.

Volle Breitseite.

Strafanzeige bei der Polizei erstatten, wenn nicht bereits geschehen.

Solche Typen muß man regelrecht fertig machen, kenne ich aus eigener Erfahrung!

Viel Erfolg!

Grüße VC

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