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Unfall / Fiktive Abrechnung / Stundensatz Werkstatt
Servus,
nun hat es auch mich erwischt, mir ist jemand reingefahren. Schuldfrage ist klar und auch nicht stritig.
Schaden ist bei mir die Stoßstange und Heckklappe, sie Totalschaden.
Der Schaden liegt bei meinem Fahrzeug bei 2100 ohne MWst, mit Stundensätzen der Vertragswerkstatt.
Jetzt wollte ich nach Gutachten fiktiv abrechnen und bekam einen Brief, das mein eingereichtes Gutachten geprüft wurde und die Stundensätze einer freien Werkstatt rangezogen wurden. Somit reduziert sich der Schaden von 2100€ ohne MWst auf 1600 ohne MWST.
Am Telefon sagte man mir, ich müsste ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug haben, damit ich die höheren Sätze bekäme, da mein Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.
Jetzt ist das blöde, das mein Auto bis auf die letzte Inspektion immer in einer Vertragswerkstatt war, nur der letzte Stempel fehlt.
Ist das ein Problem?
Was sollte ich tun? Das Geld nehmen und alles vergessen?
Grüße,
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...
musste das denn jetzt wieder sein ?...........
Gruß
Delle
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82 Antworten
Übliche Masche, das ist so ohne weiteres gar nicht zulässig. Grundsätzlich hast du auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze eines fabrikatsgebundenen Fachbetriebes.
Der BGH hat lediglich in einem älteren Urteil beispielhaft festgelegt dass bei Autos jünger als 3 Jahre kein Verweis auf eine noch so gute freie Werkstatt zulässig sei. Das heisst aber man bei Autos die älter als 3 Jahre sind direkt auf eine billige freie Werkstatt verweisen kann.
Will die Versicherung auf eine freie Werkstatt verweisen muss sie den Nachweis bringen dass der von denen genannte Betrieb gleichwertig qualifiziert und ausgestattet ist wie ein fabrikatsgebundener Fachbetrieb. Da kommen Dinge wie Kenntnis bestimmter Vorgaben für Instandsetzungen, Spezialwerkzeug etc. herein.
Würde an deiner Stelle einfach ein Schreiben aufsetzen mit Verweis auf folgendes BGH-Urteil:
http://www.ramom.de/.../bgh--vi-zr-5309-20102009.html
und dass du aufgrund dessen die Kürzung nicht akzeptierst und ggf. die Sache sonst einem Rechtsanwalt übergeben würdest. Denn auch den müsste dir die gegnerische Verischerung als Geschädigtem zahlen. Sollte reichen damit die einlenken.
Gruß Meik
Hallo,
selbst bei der fiktiven Abrechnung sind die Kosten zu erstatten die bei einer tatsächlicher Reparatur des Fahrzeuges anfallen.
Das heist das sämtliche Kosten wie Ersatzteilpreisaufschlag, Fahrzeugverbringung nicht gekürzt werden dürfen sofern diese bei der Reparatur durch die markengebundene Fachwerkstatt auch entstehen.
Wenn die ausführende Werkstatt z.B. über eine eigene Lackierei verfügt kann man auch keine Fahrzeugverbringung ansetzen.
Viele Versicherungen und das sage ich aus Erfahrung sind hier sehr erfinderisch.
Was hat bitte ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft mit den Anspruch auf die markengebundenen Stundenverrechnungssätzen zu tun!?
Ich bin der Geschädigte und allein ich bestimme wo mein Fahrzeug auch repariert wird.
Und selbst wenn das Auto 10 Jahre alt ist kann mir die Versicherung nicht vorschreiben wo ich das Fahrzeug zu reparieren habe.
Natürlich sieht man am Firmenstempel wo das Fahrzeug denn immer bei der Wartung war.
Und was ist wenn dann ein Stempel von einer großen Werkstattkette drinnen ist!?
Dann werden die Stundenverrechnungssätze gekürzt weil man ja selber nicht immer in der Fachwerkstatt war.
So wird es nicht sein aber wundern würde ich mich nicht wenn so von seiten der Versicherung argumentiert wird.
Wenn sich die Versicherungen immer so schön an die BGH-Urteile halten würden wäre ich der letzte der sich nicht auf eine von ihnen genannte Fachwerkstatt verweisen lassen würde.
Aber genau die halten sich meist am wenisten daran.
Oft übernehmen diese Gutachtenprüfungen aus meiner Sicht unseriöse Prüfdienstleister.
Hier wird das Gutachten eingescannt und die Werte miteinander verglichen.
Sofern es eine günstigere Alternative gibt wird entsprechend korrigiert und zwar nach unten.
Wo bleibt da eigentlich die Unabhängigkeit wenn uns schon im Haftpflichtschadensfall vorgeschrieben wird wie wir etwas zu machen haben!?
Dann brauchen wir die freien Sachverständigen nicht mehr wenn einige Versicherungen versuchen die Haftpflichtschäden nach Kaskogesichtspunkten abzuwickeln.
Und genau das ist das Ziel vieler Versicherungen.
Danke schonmal für die Antworten.
Ich maile morgen mein Serviceheft zur Versicherung und warte mal ab was die sagen, er ist jetzt 6 Jahre alt und war ca 10mal beim Vertragshändler, nur der letzte fehlt. Der nächste ist in 1000km fällig.
Falls die sich quer stellen werde ich wohl zum Anwalt gehen, obwohl ich das nicht will und auch noch nie bei einem war. Eigentlich bin ich der Meinung, das man sowas auch so klären können sollte......wir werden sehen.
Ich melde mich.
Grüße,
Daniel
Fordfuchs,
bevor Du so auf den Putz haust, solltest Du Dich dringend auf den aktuellen Stand der BGH-Rechtsprechung bringen.
Dein Beitrag ist in wesentlichen Punkten ebenso populistisch wie falsch.
Inzwischen hat der BGH zum zweiten Mal mit der Ansicht aufgeräumt, dass bei der Schadensbezifferung im Rahmen der fiktiven Abrechnung immer die Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt gefordert werden dürfen.
Zitat:
BGH VI ZR 91/09 Verkündet am: 23. Februar 2010
BGB §§ 249 Hb, 254 Abs. 2 Dc
Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensab-rechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleich-wertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände auf-zeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
Die pauschalen Aussagen zu den anderen Kleinabzügen stimmen genauso wenig, sind aber hier auch nicht Thema.
Hafi
Hallo
@Hafi
höre davon zum ersten mal.
Gut dann habe ich den Mund zu voll genommen, dazu stehe ich auch.
Wäre mal wieder Zeit für eine Schulung aber das ist ein anderes Thema.
Danke!
nun ja......
Und wer setzt die Entscheidungen des BGH
dann um ?
Genau
Die Instanzgerichte........
Und das sieht dann so aus, wie in der Anlage....
Und das wird Onkel Delle hier denn mal kritisch prüfen.....
Und nicht nur der.....
Und der auch sicher noch mal des öfteren....
@ fordfuchs
nicht gleich in Ehrfurcht erstarren, wenn die Versicherungsfraktion etwas schreibt.....
Hier geht es nämlich erst einmal um die Gleichwertigkeit und nicht, wie Hafi hier suggeriert und die Höhe der Stundensätze.
Und auf die schönen neuen Textbausteine der Versicherung gibt es schon eine ganze Menge Stellungnahmen die doch zum nachdenken anregen......
Gruß vom Zünglein an der Waage der Justitia....
Gruß
Delle
ps.: ich werde natürlich weiter berichten, was ich das so festgestellt habe diesbezüglich.....
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hier geht es nämlich erst einmal um die Gleichwertigkeit und nicht, wie Hafi hier suggeriert und die Höhe der Stundensätze.
Oje, Herr Dellenzähler,
da kann ich aber nur raten, dass Du solche Sätze in Deinen Stellungnahmen weglässt. Sonst merkt der Richter schnell, dass er den Bock zum Gärtner gemacht hat...
Aber ich werd das nicht weiter ausführen, sonst haben wir ja nichts mehr, was wir im Termin in kleine Schnipsel reißen können...
Schöne Grüße
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Oje, Herr Dellenzähler,
da kann ich aber nur raten, dass Du solche Sätze in Deinen Stellungnahmen weglässt. Sonst merkt der Richter schnell, dass er den Bock zum Gärtner gemacht hat...
Aber ich werd das nicht weiter ausführen, sonst haben wir ja nichts mehr, was wir im Termin in kleine Schnipsel reißen können...
Schöne Grüße
Hafi
Ach Hafi, ich bin mir eigentlich für nichts zu Schade...
Auch Unkraut jäten in einem Blumenbeet muss
ja jemand machen...
Keien Angst, ist nicht mein erstes Grichtsgutachten.
Aber hier sind wir ja unter uns und da können wir ja schreiben wie uns der Schnabel gewachsen ist oder?
Aber es gibt ja noch die Möglichkeit ein weiteres Gutachten einzuholen, wenn das vom Gericht eingeholte nicht gefällt.
Am besten eines für 15,00 Euro von den Streich- Experten oder von den Kehr- Experten, dass kostet zwar 5 Euro mehr, steht zwar der selbe Mumpitz drinn, die verwenden aber schöneres und schwereres Briefpapier.......
Tja, Qualität kostet nun mal Geld............
In diesem Sinne
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Inzwischen hat der BGH zum zweiten Mal mit der Ansicht aufgeräumt, dass bei der Schadensbezifferung im Rahmen der fiktiven Abrechnung immer die Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt gefordert werden dürfen.
Zitat aus meinem obigen Link, da liegt der Haken weil das meistens eben nicht möglich ist:
"Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht."
Und den Beweis würde ich als Geschädigter einfordern
Das BGH hat aber eben auch klargestellt dass der einfache pauschale verweis auf irgendeine billige freie Werkstatt nicht geht. Zumal gute Karosseriebaubetriebe die wirklich gleichwertig sind nicht mehr so viel billiger sind als die markengebundenen Werkstätten die ja eh häufig ihre Lackarbeiten in derartige Betriebe abgeben. Auf eine Hinterhofbude braucht man sich nicht verweisen zu lassen.
Gruß Meik
@Delle: Guter Beitrag - wusste ich noch gar nicht mit der hohen Qualität und dem schweren Briefpapier. Spricht für fachlich perfekte Gutachten
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Das BGH hat aber eben auch klargestellt dass der einfache pauschale verweis auf irgendeine billige freie Werkstatt nicht geht. Zumal gute Karosseriebaubetriebe die wirklich gleichwertig sind nicht mehr so viel billiger sind als die markengebundenen Werkstätten die ja eh häufig ihre Lackarbeiten in derartige Betriebe abgeben. Auf eine Hinterhofbude braucht man sich nicht verweisen zu lassen.
Zeig mir bitte einen Fall, in dem ein großer Versicherer eine dieser ominösen Hinterhof-Bastelbuden als Referenz- Betrieb angegeben hat. Das sind doch alles Stammtisch- und Internetmärchen!
Auch wenn man selbst keinen Einblick in die Materie hat, kann man sich doch schon denken, dass sich das kein Versicherer leisten würde, der mit dem Verweis wirklich ernst genommen werden will.
Natürlich sind das gleichwertige Betriebe. Sehr gerne solche, in die der lokale BMWAudiOpel-Laden seine Kundenfahrzeuge verbringt, wenn Karosserie arbeiten gemacht werden sollen.
Geh mal ruhig davon aus, dass die Versicherer viel Mühe in die Qualitätssicherung investieren und wer die Anforderungen nicht erfüllt, darf ganz schnell nicht mehr mitspielen...
Und genau diese Qualitätssicherung wird die zu erwartenden "Gleichwertigkeits-Prozesse" entscheiden.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und genau diese Qualitätssicherung wird die zu erwartenden "Gleichwertigkeits-Prozesse" entscheiden.
Auf diese Prozesse werden sich die zuständigen Gerichte ganz sicher total freuen.
Dem BGH gebührt Dank.
Ich kenn´ den Spruch eigentlich so: Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.
Aber so?
Ich bräuchte die auch nicht.
Aber man muss kein Hellseher sein, um sich vorzustellen, was in den nächsten Monaten passiert, solange, bis sich genügend Amtsrichter im Ortstermin davon überzeugt haben, dass die Werkstätten alle blitzeblank und top modern sind...
Ich würde ja zu gerne die Seite verlinken, auf der man sich über die PLZ Werkstätten in der Nähe herausssuchen kann, die als Partnerbetriebe der Versicherer arbeiten.
Da wäre sicher das eine oder andere Vorurteil begraben.
Aber das darf man wohl nicht...
Da hilft also für Interesssierte nur, mal Tante Google zu fragen und sich ein paar Bilder anzuschauen...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich bräuchte die auch nicht.
Aber man muss kein Hellseher sein, um sich vorzustellen, was in den nächsten Monaten passiert, solange, bis sich genügend Amtsrichter im Ortstermin davon überzeugt haben, dass die Werkstätten alle blitzeblank und top modern sind...
... und unterschiedliche Stundenverrechnungssätze ansetzen, je nach dem, ob Lieschen Müller zur Tür hereintritt oder der Rep.-Auftrag via VS vermittelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich würde ja zu gerne die Seite verlinken, auf der man sich über die PLZ Werkstätten in der Nähe herausssuchen kann, die als Partnerbetriebe der Versicherer arbeiten.
Arbeiten oder fungieren?
Zitat:
Zeig mir bitte einen Fall, in dem ein großer Versicherer eine dieser ominösen Hinterhof-Bastelbuden als Referenz- Betrieb angegeben hat. Das sind doch alles Stammtisch- und Internetmärchen!
Stimmt und wird sich kein Versicherer leisten können, u. A. wegen Garantien etc.
Zitat:
Natürlich sind das gleichwertige Betriebe. Sehr gerne solche, in die der lokale BMWAudiOpel-Laden seine Kundenfahrzeuge verbringt, wenn Karosserie arbeiten gemacht werden sollen.
Stimmt auch, leider ist es an dem, dass genau diese Betriebe durch die "sicheren" Versicherungsaufträge dermaßen ausgelastet sind, daß sich Mängel eben deswegen einschleichen. Zu viele Aufträge müssen in vorgeschrieben kurzen Zeiten ausgeführt werden und genau das hat teilweise mängelbehaftete Ergebnisse zur Folge......
Zitat:
Geh mal ruhig davon aus, dass die Versicherer viel Mühe in die Qualitätssicherung investieren und wer die Anforderungen nicht erfüllt, darf ganz schnell nicht mehr mitspielen...
Den Beweis sind nachweislich so einige Werkstätten schuldig, so zumindest in der Region, in der ich mein Unwesen treibe........Sind natürlich die Freaks von der Kürzungsfraktion, Delle hat sie immer wieder treffend beschrieben, auch die, die die Werkstätten aufsuchen und kontrollieren, evtl. auch noch die Qualität beurteilen, dann wiederspreche ich vehement.
Zitat:
Und genau diese Qualitätssicherung wird die zu erwartenden "Gleichwertigkeits-Prozesse" entscheiden.
...und darauf bin ich dann gespannt!
Anzumerken sei noch, daß die lieben Versicherer ihre Referenzbetriebe meistens in Sachen Bezahlung quälen. Sie garantieren eine gute Auftragslage, schreiben aber Stundenverrechnungssätze vor, die zum Teil weit unter den ortsüblichen Verrechnungssätzen liegen. Zu dem müssen noch diverse Nebenleistungen erbracht werden, wie Stellung eines Ersatzfahrzeuges, Hol- und Bringeservice etc. pp, was bei einigen Betrieben dazu führt, dass Entlassungen zwar kein Thema sind, Gewinn aber eben auch nicht. Wie gerne und gut arbeiten die Unternehmen dann, auch die Mitarbeiter, bei denen Lohnerhöhung eher ein Fremdwort bleiben dürfte und allenfalls der Spruch "Sei froh, dass Du Deinen Job noch hast" die Lobrede des Vorgesetzten ist?!? In so einem Betrieb, der m. E. eher vergleichbar mit einer Legebatterie ist, als mit einem seriösen Kfz.-Dienstleister muss ich mein Fahrzeug auch nicht reparieren lassen.......
@hs-gti
Hat die Versicherung Dir die „feie Werkstatt“ namentlich benannt? Wenn nicht hake nach und lass Dir den Betrieb nennen. Rufe dann dort an, ohne den Versicherer, der den Schaden regulieren muss zu benennen und frage mal nach den Stundenverrechnungssätzen, die Du zahlen müsstest, erteilst Du den Auftrag selbst.
Auf die Zahlen bin ich mal gespannt……..