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Unfall - Folgen und Kosten?!
Folgendes... mir ist heute mal wieder was ganz blödes passiert...
Ich arbeite ja bei einem Pizzaservice, hatte meine letzte tour und bin zurückgefahren (leider etwas schneller)
in einer kurve jedenfalls ist mir das heck ausgebrochen, habe gegengelenkt und bin schlussendlich gegen so ne laterne gefahren (hab sie umgenietet...)
auto war ziemlich hinüber...
polizei hab ich natürlich gleich informiert, die hat adac bescheid gesagt, mein chef kam dann auch noch...
jedenfalls muss ich 35 euro strafe zahlen -> OWI - Abkommen von der Fahrbahn TBNR (101000)
so, die polizei meinte noch, dass die lampe (ca. 3000 - 4000 Euro) von der Versicherung bezahlt wird...
jetzt kommt das größte problem, der Wagen ist anscheinend nicht auf die firma zugelassen, sondern auf den Chef,
der Wagen ist noch nichtmal abgezahlt!! Ausserdem besteht nur eine Teilkasko?!
Im Laden hängt ein großes Schild, für jeden selbst verursachten Schaden besteht eine selbstbeteiligung von maximal 500 Euro... darauf kann ich wohl nicht bauen...
kA was der Wagen wert war, aber wie sieht das bei mir aus?! muss ich jetzt den kompletten wagen zahlen? ich blick überhaupt nichts mehr, bin total am ende und steh noch leicht unter Schock, meine Ohren piepen noch von dem scheiss knall der airbags, ich bin aus dem wagen gesprungen, weil ich dachte der brennt (war ziemlich viel qualm durch die airbags)....
jungs, sagt mir mal eure meinungen, vorallem das mit dem auto bezahlen geht gar nicht in meinen kopf, vorallem von was denn? ich bin schüler und arbeite nebenbei auf 400Eur basis.....
so kurz vor weihnachten, ich kann aber froh sein, dass mir nichts passiert ist, jedenfalls weiß ich, auch wenn man kurz vor feierabend ist, nicht zu schnell fahren, ich sag es auch euch, es geht schneller als man denkt.........
gute nacht euch, ich hoff ich kann jetzt noch schlafen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RoxXx0r
gute nacht euch, ich hoff ich kann jetzt noch schlafen...
ja, schlaf gut, auch dir eine gute Nacht.
Morgen ist auch noch ein Tag und da sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Gruß
Delle
@all
nun lasst den Bengel wenigstens heute Abend mal in Frieden, dass er Scheiße gebaut hat, weis er wohl selber am besten.
Schulmeistern hilft hier nicht wirklich
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RoxXx0r
gute nacht euch, ich hoff ich kann jetzt noch schlafen...
ja, schlaf gut, auch dir eine gute Nacht.
Morgen ist auch noch ein Tag und da sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Gruß
Delle
@all
nun lasst den Bengel wenigstens heute Abend mal in Frieden, dass er Scheiße gebaut hat, weis er wohl selber am besten.
Schulmeistern hilft hier nicht wirklich
Hi, shit happens und ich will hier garantiert nicht schulmeistern...
So schwarz, wie du das siehst, ist es jetzt erstmal nicht - ich bin zwar kein Jurist, aber - wenn auch etwas anders wie du - auch Dienstwagennutzer. Und wenn dir dein Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, hat er halt auch ein gewisses unternehmerisches Risiko (selbst wenn du, so wie ich, zu blöd bist, den richtigen Rüssel in den Tank zu stecken, sind die Gerichte durchaus der Auffassung, dass man das nicht zu 100% bezahlen muss) zu tragen.
Also mal mein Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
1.) Schlafen gehen und dir nicht allzusehr den Kopf zerbrechen
2.) Abwarten, mit was für Forderungen dein Chef auf dich zukommt
3.) Papa und Mama fragen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben
4.) Falls der Chef Kohle von dir haben will (ich will jetzt nicht beurteilen, ob das Aufhängen eines Zettels im Laden irgendeine rechtliche Wirkung hat), ne Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen
Gute Nacht!
Sause
Also, schlafen ist irgendwie nicht, hab die ganzen bilder im kopf.....
ohman...
also rechtsschutzversicherung besteht, der chef will morgen mit mir in ruhe drüber reden...
ich muss wohl abwarten...
danke aber schonmal für eure antworten..
ja ich weiß, total dämlich, ich hab seit 2 jahren mein führerschein, ich hab noch nie ein unfall gehabt... nichtmal jemandem die vorfahrt genommen oder so...
aber es kam alles zusammen, letzte tour, feierabend, ein freund wollte noch gemütlich reinfeiern...
ich war sowieso schon spät dran...
verdammt... gelernt habe ich wohl wirklich draus... vorallem bin ich sowas von froh, dass es nur blechschäden sind, denn die latern ist auf die andere spur gefallen, zum glück kam da kein auto...
lauter solche sachen...
nun gut, jetzt muss ich das finanzielle sehen, vorallem, da ich selber gerade ein auto gekauft hab, und meinen eltern noch geld abdrücken muss....
Da dir dein Chef das Fahrzeug zur erfüllung deiner Aufgaben im Betrieb überlassen hat trägt er auch das betriebliche Risiko welches damit verbunden ist, es sei denn du hättest vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Dafür gibt es Betriebshaftpflichtversicherungen (kommt aber nicht auf nachdem der Schaden durch ein KFZ eringetreten ist), die KFZ-Haftpflicht und die Kaskoversicherung.
Die KFZ-Haftpflicht kommt auch bei grober Fahrlässigkeit für den Schaden an der Laterne auf.
Es ist wohl üblich, dass der Chef sich die eventuelle SB vom Mitarbeiter zivilrechtlich wieder einklagt. Teils auch Kosten für Hochstufungen.
Aber dein Rechtsanwalt wird dir da schon entsprechend weiter helfen
Ach so, hast du was unterschrieben dass du für Schäden aufzukommen hast oder ist dir im Vorbeigehen nur mal der Zettel an der Wand aufgefallen?
Übrigends solltest du auch dringend zu einem Arzt gehen und deinen aktuellen Zustand protokollieren lassen, denn es ist ein Arbeitsunfall gewesen, egal ob du ihn fahrlässig herbei geführt hast oder nicht.
Grade was das Piepen im Ohr angeht, eventuelle Muskelverspannungen und so weiter. Gerade auch in Bezug auf Folgeschäden am Trommelfell.
Letztendlich geht es u.U. auch um Lohnfortzahlung, solltest du derzeit nicht in der Lage sein arbeiten zu können, dazu zählt auch die psychische Belastung ( Schock ) Und nicht zu vergessen auch die Leistungen der BG im Falle von Arbeitsunfällen
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Da dir dein Chef das Fahrzeug zur erfüllung deiner Aufgaben im Betrieb überlassen hat trägt er auch das betriebliche Risiko welches damit verbunden ist, es sei denn du hättest vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität falsch.
Die Welt ist nicht nur schwarz und weiss.
Haftung des Arbeitnehmers hängt von vielen, teils individuellen Faktoren ab.
1. Bei leichter Fahrlässigkeit (=geringe Schuld) haftet ein Arbeitnehmer gar nicht.
2. Bei mittlerer Fahrlässigkeit (=mittlere Schuld) haftet der Arbeitnehmer anteilig. Das Haftungsrisiko wird also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Und jetzt kommt die Gretchenfrage: Wie hoch ist denn die Schuld im vorliegenden Fall?
Grundsätzlich ist immer der Einzelfall zu betrachten.
Hierbei werden die Umstände, die für und gegen den Arbeitnehmer sprechen gegeneinander abgewogen (z.B. Verhalten in der Vergangenheit, Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, Schadenshöhe, Schadensrisiko, etc. pp.) und sodann eine Quote ermittelt.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer aber grundsätzlich unbeschränkt!
Nur ausnahmsweise kann es im Einzelfall zur Haftungsbegrenzung kommen, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum Schadensrisiko der Tätigkeit steht.
Und hier wäre so ein Ansatzpunkt gegeben - allerdings sind die näheren Umstände des Unfalles ebenfalls ungeklärt, so dass von hier aus nicht zu beurteilen ist, ob hier nicht evtl. eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Aber: Diese Problematik betrifft das Arbeitsrecht und nicht das Versicherungsrecht.
Somit sind bzw. wären weitere Ausführungen eine individuelle Rechtsberatung - und damit unzulässig.
Ich finde es nicht förderlich, wenn der TE hier im Forum bereits mögliche Gründe für den Unfall mitteilt. Liest die Gegeseite mit, erhält diese hier tolle Steilvorlagen für die Vertretung ihrer Position hinsichtlich des Grades der Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers.
Das Schild über Beteiligung der Mitarbeiter an den Kosten eines Unfalles kann man vergessen. Begründung erspare ich mir, da dies Rechtsberatung wäre.
O.
ohne Rechtsberatung zu geben.....
Bei grober Fahrlässigkeit begrenzen die Arbeitsgerichte die Haftung des Arbeitnehmers auf maximal 3 Monatsgehälter.
Bei mittlerer Haftung ist es richtig dass anteilige Haftung entsteht. Jedoch gilt es folgendes zu beachten: Dem AG steht es frei eine Vollkasko abzuschliessen. Sollte er das nicht tun muss er im Schadensfall den unterlassenen Abschluss gegen sich gelten lassen. Dies führt dazu, dass die Haftung des AN auf die in dem Fall fingierte Selbstbeteiligung reduziert wird. Zusätzlich haben Arbeitsgerichte entschieden dass die Haftung des AN auf max. 50% eines Monatsgehaltes bei mittlerer Haftung beschränkt ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nicht.
Gruß aus dem Allgäu
Sligo
ohje ich blick nicht wirklich durch, ich werde zuerst mit dem chef reden, und dann je nachdem einen anwalt hinzuziehen...
was ist das denn bei mir?? geringer, mittlere, oder grobe fahrlässigkeit, nach welchem prinzip wird das geregelt?! ich nehme mal an, grobe fahrlässigkeit wäre doch z.b. wenn ich alkohol getrunken hätte oder sehe ich das falsch?
schau mal hier im Link
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/gffaell.htm
was so als Grob Fahrlässig gewertet wird
interessant vieleicht auch dies hier
Rasen grob fahrlässig?
Wird ein Arbeitnehmer wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einem Firmenwagen aus der Kurve getragen, so handelt dieser grundsätzlich nicht grob fahrlässig. Er muß dem Arbeitgeber somit nur den Schaden ersetzen, der beim Abschluß einer Vollkaskoversicherung entstanden wäre, also den Betrag der üblichen Selbstbeteiligung.
Ein Arbeitgeber hatte einen Teil der Lohnansprüche einbehalten, da dieser grob fahrlässig mit einem Firmenwagen einen Unfall verursacht habe. Als der Arbeitnehmjer klagte, erhob er Widerklage, da es sich um einen Schadensausgleich handele.
Das LAG Rheinland-Pfalz räumte grundsätzlich diese Möglichkeit ein, war allerdings der Auffassung, da0 die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellten Unfallkosten der Höhe nach nicht berechtigt waren. Ein voller Ersatzanspruch könnte nur verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hätte. Dies war jedoch nicht der Fall, da grobe Fahrlässigkeit erfordere, daß schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und daß nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsse. Im Straßenverkehr liegt grobe Fahrlässigkeit beispielsweise vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent überschritten wird, ein Rotlicht ignoriert oder ein Stopschild überfahren wird. Damit war der vorliegende Fall jedoch nicht vergleichbar.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 8 Sa 600/97
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
... selbst wenn du, so wie ich, zu blöd bist, den richtigen Rüssel in den Tank zu stecken, sind die Gerichte durchaus der Auffassung, dass man das nicht zu 100% bezahlen muss...
Gib mal bitte mehr Details preis!
Ich kenn das von meinem Arbeitgeber, dass er von den Falschtankern 100% abholt!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Gib mal bitte mehr Details preis!
Ich kenn das von meinem Arbeitgeber, dass er von den Falschtankern 100% abholt!
Stimmt, hatte ich auch schon solche Fälle. Die mussten alle Löhnen............
Gruß
Delle
Zum Thema Falschtanker
Dazu mal ein Urteil:
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz muss ein Arbeitnehmer zwei Drittel der Kosten für die Reparatur eines Motorschadens übernehmen, nachdem er ein Firmenfahrzeug mit Benzin statt mit Diesel betankt hatte. Die restliche Schadenssumme hat nach Auffassung der Richter der Arbeitgeber als Betriebsrisiko zu tragen. Nur wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig handele, müsse dieser allein für den Schaden aufkommen (Az.: 7 Sa 631/03).
@ all,
hab grad etwas schönes gefunden:
http://www.ra-polzin.de/.../...rechungsuebersicht_Verkehrsunfaelle.pdf
(Seite 3 die oberen Einträge)!!!
Müsste denk ich mal helfen!