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Unfall (Gegner im Ausland zugelassenes Fahrzeug)

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 14:36

Servus Leute,

hatte heute beim McDonalds am Parkplatz n Unfall mit nem Ausländisch zugelassenem Fahrzeughalter.

Sachverhalt war folgender:

Er ist aus dem Parkplatz rausgefahren, ich habe das gesehen und warte so am Rand (Locker 20Meter von ihm weg) bis er rausfährt. Er fährt als weiter zurück ohne zu gucken und stößt mich halt indem er rückwärts fährt. Habe dann eben die Polizei angerufen und die hat alles aufgenommen. Nun hat der Typ irgendwie gemeint mein Schaden sei ja bestimmt schon älter und alles und blabla. Die Polizei hat in dem Blechriss mal reingefasst und meinte aber der sei frisch, soviel zu altem Schaden. Naja. Is auch erstmal egal. :D

Jedenfalls musste er dann noch 35€ bezahlen weil er mir wohl irgendwie rückwärts reingefahren ist und das hat er auch zugegeben. heißt ja somit schon dass er auch schuld ist oder? Habe auch eine Zeugin, die ich benennen kann.

Jetzt folgendes: Der Kerl ist in Rumänien zugelassen bei einem rumänischem KFZ Versicherer. Unfall war in Deutschland. Habt ihr da Erfahrungen wie lange das dauern könnte? Habe alle seine Daten, sollte ich, auch wenn ich nicht Schuld bin, meiner Versicherung schonmal die Daten von ihm geben? Was machen die dann damit, melden die sich dort, oder wie läuft das ab? Ist mein erster Unfall.. Holen die sich dann einfach den Unfallbericht der Polizei?

Und die Polizei hat jetzt mal pauschal Schadenshöhe 500€ angegeben. Ist nen Fiat Punto 1.2 16v BJ 99 und die komplette Stoßstange plus Lackierung müsste gemacht werden. Mein befreundeter KFZ Meister meinte da wären locker 800€ drin wenn man das alles machen muss. (Er würde es natürlich billiger machen) Ist die Schadenshöhe der Polizei endgültig oder wird das alles dann erst später entschieden?

Hoffe ihr wisst da weiter :) MFG DENNIS :D

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41 Antworten

Hier steht alles wichtige zur Abwicklung eines Schadens mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug:

http://www.gruene-karte.de/

Vernünftig wäre es, die Abwicklung einem Anwalt zu überlassen. Der erklärt dir auch, wieviel du unter welchen Voraussetzungen ersetzt bekommst.

Die Polizei ist also nun Gutachter :D ? Die Polizei nimmt nur die Daten auf , und kann schlecht den Schaden auf Ziffer x festlegen.

Würde wenn du null Ahnung hast ein Anwalt nehmen. Theoretisch müsste ein Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung reichen , wenn dein freund schon meinte ca 800euro. Wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachter besorgen will , bloß nicht annehmen. Dann eher selber ein beauftragen wenn es doch über 800euro wird..

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 15:03

Danke erstmal für eure schnellen Antworten. :)

Zu mir meinte die Polizei leider nur, das ist jetzt alles Sache der Versicherung und wir sind hiermit fertig. Habe halt auf den ihren Bogen irgendwas von Schadenshöhe 500€ gelesen, dachte halt das damit der Schaden von mir gemeint ist.

Die Polizei meinte zu mir nur, einfach der Versicherung die Daten geben, die machen das dann. Wäre das falsch, das so zu machen? Ich rede morgen auch nochmal mit meinem Freund (KFZ Meister) wie er das alles abwickeln würde, aber wollte erstmal eure Meinung einholen zu dem, was mir geraten wurde von der Polizei. :)

Edit: Und wie lange dauert das denn erfahrungsgemäß, bis der Schadensbetrag ausgezalt wird bei ausländischen Gegnern? Der Kerl wohnt zwar in Deutschland aber ist in Rumänien versichert, kapier ich eh nicht.

EditEdit:

Herkunftsland des gegnerischen Kfz: Rumänien

Versicherer des gegnerischen Kfz:

Carpatica

Asig S.A.

Strada Nicolaus Olahus nr. 2, turnul A

. Sibiu

 

Wenden Sie sich wegen der Schadenregulierung bitte an:

HUK-Coburg

Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse

kraftfahrender Beamter Deutschlands

a. G. in Coburg

Willi-Hussong-Str.

96444 Coburg

Tel.: 09561 96 53922

Fax: 09561 96 54366

E-Mail: gruenekarte@huk-coburg.de

Das kam jetzt bei der grüne karte raus.. Bin aber garnicht bei HUK versichert, wie läuft das denn da ab?

Melde den Schaden beim gegnerischen Versicherer über das Büro Grüne Karte... Die Abwicklung erfolgt über einen deutschen Korrespondenz-Versicherer. Die Regulierung kann hier schon ein paar Wochen dauern, aber immer noch besser, als ein Schaden im Ausland. Da dauerst nochmal deutlich länger.

 

Ein Anwalt geht den gleichen Weg, verzögert aber nochmal mehr. Diesen würde ich erst beauftragen, wenns wirklich nicht läuft!

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 15:24

Vielen Dank Mimro!

Also im Klartext heißt das, ich soll morgen (Oder schon heute? Ist da jemand erreichbar?) bei der HUK anrufen, denen melden ich hatte einen Schaden mit dem "Name des Verursachers" dem seine Versicherung etc, Polizeiprotokoll ist vorhanden, schuldig ist er, und das wars dann? Oder wie genau muss ich das machen? Bin da völliger Laie tut mir leid. :)

am 17. Januar 2016 um 15:49

@DRiccardi

Zu deiner "Schuldfrage": Bis vor einiger Zeit habe ich auch noch gedacht: "Gegner zahlt Bußgeld, also ist er Schuld. Damit ist auch der Schadenersatz geklärt." Ist er aber leider nicht. Meine Tochter, die vor ca. zwei Jahren einen Unfall hatte (ihr ist jemand in den hinteren Kotflügel gefahren) wartet immer noch auf ein Gerichtsurteil, weil der Unfallgegner, bzw. auf sein Betreiben, sein Versicherer den Schaden nicht in voller Höhe ersetzt hat. Im Prozess hat der Unfallgegner seine Schuld in vollem Umfang bestritten und die Schuldfrage wurde erneut aufgerollt, obwohl in der Sache bereits ein gerichtliches Bußgeldverfahren durch geführt worden war, in dem der Unfallgegner zu dem von der Bußgeldstelle bereits festgesetzten Bußgeld verurteilt worden ist. Weil der Unfallgegner im Schadenersatzprozess immer wieder neue Varianten aufgetischt hat, wie der Unfall gewesen sein könnte, aber nicht in der Lage war, zu schildern, wie es tatsächlich gewesen ist, hat die sehr junge, offensichtlich unerfahrene Richterin ein Gutachten angefordert, in dem der Gutachter die verschiedenen Varianten des möglichen Unfallhergangs begutachten sollte. Dieses Gutachten enthält nun den fatalen Satz: "Die Unfallschilderung der Klägerin (meine Tochter) ist die wahr-scheinlichste." Es könnte also dazu kommen, dass die Richterin nun sagt, dass es keine eindeutige Aussage gibt und damit zu einem 50/50 kommt.

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 15:55

Naja gut, in meinem Fall ist es ja relativ klar, und er hat ja auch selbst gesagt dass es so war wie ich es auch geschildert habe. Musst dir so vorstellen:

Kennst ja diese Reihen Parkplätze wie zB bei real. Wenn da einer aus der letzten reihe raus fährt und rückwärts fährt bis er quasi dich, der am anderen ende der Parkreihe wartet bis du rausfährst, im rückwärtsgang rammt ohne nach hinten zu gucken, und das locker 6-7 Parkplätze dazwischen sind, dann ist es ja eigentlich auch klar wer schuld hat. Eine Zeugin habe ich auch, die den Unfallhergang genaustens gesehen und bezeugen kann. Meine Chancen sind demnach relativ gut, oder? :)

Und nochmal die Frage: Muss ich dann quasi einfach bei der HUK anrufen und denen die Daten die auf dem Unfallpapier stehen vom Unfallgegner melden? Und die machen dann den ganzen Rest ?

Ja, das reicht. Die benennen einen deutschen Versicherer, der nach deutschem Recht reguliert und später mit dem rumänischen Versicherer abrechnet.

Der deutsche Versicherer wurde ja sogar schon benannt, die HUK. Vermutlich steht auf dem Schreiben vom Büro Grüne Karte auch schon eine Schadennummer.

 

Heute wirst niemanden in der zuständigen Abteilung erreichen...

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 16:42

Vielen Dank, dann werde ich da morgen mal gleich anrufen und meinen Schaden melden und hoffe, dass alles reibungslos abgewickelt werden kann. :)

Eine letzte Frage noch: Wielange dauert es in der Regel, bis der Schaden reguliert bzw ausgezahlt wird beim Geschädigten?

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 17. Januar 2016 um 16:49:44 Uhr:

 

Im Prozess hat der Unfallgegner seine Schuld in vollem Umfang bestritten und die Schuldfrage wurde erneut aufgerollt, obwohl in der Sache bereits ein gerichtliches Bußgeldverfahren durch geführt worden war, in dem der Unfallgegner zu dem von der Bußgeldstelle bereits festgesetzten Bußgeld verurteilt worden ist.

Die strafrechtliche Bewertung eines Unfalles hat keine Bindungswirkung auf die zivilrechtliche Bewertung eines Unfalles!

O.

Einer meiner Lieblinge ! In Deutschland wohnen und die Autos mit ausländischen Kennzeichen hier fahren ! Spart man Steuern ,Versicherung ,Tüv/AU .

Soweit mir bekannt ,darf der Fahrer max. 6 Monate mit dem ausländischen Kennzeichen/Auto hier selber fahren .

Zufällig gehört das Auto meist der Oma in Siebenbürgen.

Da ,kommen noch paar Unannehmlichkeiten in Sachen schneller Bearbeitung !

am 17. Januar 2016 um 17:55

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Januar 2016 um 18:17:26 Uhr:

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 17. Januar 2016 um 16:49:44 Uhr:[/

Die strafrechtliche Bewertung eines Unfalles hat keine Bindungswirkung auf die zivilrechtliche Bewertung eines Unfalles!

O.

Ich habe nichts anderes behauptet.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 17. Januar 2016 um 18:55:26 Uhr:

 

@go-4-golf schrieb am 17. Januar 2016 um 18:17:26 Uhr:

 

Ich habe nichts anderes behauptet.

Doch, Ich zitiere Dich:

"die Schuldfrage wurde erneut aufgerollt, obwohl in der Sache bereits ein gerichtliches Bußgeldverfahren durchgeführt worden war,.."

O.

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