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Unfall gehabt und brauche dringend euere Hilfe!!
Guten Tag,
Mein Mann hat Anfang März einen Unfall gehabt. Die beiden Autos warteten an einem roten Ampel .Die Verursacherin war vor ihm und fuhr plötzlich rückwärts auf unseres Auto( sie wolltet vielleicht Spur wechseln) .
Die Verursacherin stieg aus und sagtet ‚kein Schaden’ und wolltet schon wegfahren. Mein Mann war sauer und hat gleich die Polizai angerufen. Zwei Polizisten waren dort und haben beide gefragt, was passiert usw. Dann hat mein Mann einen Zettel mit dem Kennzeichen und Telefonnummer von der Verursacherin bekommen. Es war zwischen 17.30 und 18.30 Uhr.
Am nächsten Tag war mein Mann bei einer Werkstatt. Der Werkstattmeister hat kurz geprüft und ihm gesagt: Es gibt Risse und Kratzen auf der Lackierung von Stoßstange und ob es ist unklar ob weitere Schäden an der Träger, am besten solltet er zuerst einen Gutachten rufen.
Wir haben keine Erfahrung mit dem Kfz-Unfall und haben zuerst versucht, die Verursacherin zu erreichen, zusammen eine Lösung zu finden. Die antwortet zuerst unsere Anrufe nicht. Bis wir ‚Rufnummer unterdrücken’ haben, antwortet ihr Vater und sagtet: kein Schaden, kein Kontrakt mit der Versicherung.
Wir haben dann den Versicherer angerufen und die Schadenmeldung gemacht. Die Sachbearbeiterin hat uns gesagt: wir sollen warten, bis sich der Versichrungsnehmer meldet. Gestern( 3 Wochen später) hat sich der Vater endlich gemeldet. Aber er sagtet: kein Schaden sichtbar und auch kein Aktenzeichen vergeben. Die Sachbearbeiterin sagtet sogar: man weiß nicht, ob jetzt nachhinein noch was Passiertes an dem Auto!
Haben wir Fehler gemacht, dass wir bis jetzt kein Gutachten gemacht haben?
Dürfen wir selbst Gutachter wählen oder müssen wir bei dem Versicherer beantragen? Wer bezahlt für Gutachten?
Wir sind recht sauer und was sollen wir jetzt tun?
Wir danken euch!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen.
Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
Du?
Richtig !
@all
hört doch bitte auf, mit eurerem Halbwissen immer so einen Scheiß
hier zu posten....
Wenn Ihr den Unterschied zwischen einem Plausibilitäts- und Kausalitätsgutsachten und einem reinen Schadengutachten nicht kennt, haltet doch einfach mal die Finger still und gebt hier keine "schlauen Tipps" die den TE hinterher richtig Geld kosten können....
Man, man......
Gruß
Delle
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eioa
Haben wir Fehler gemacht, dass wir bis jetzt kein Gutachten gemacht haben?
Ja, wie soll man sonst den Schaden nachweisen und seine Ansprüche geltend machen?
Du sollst einen unabhängigen Gutachter beauftragen und ein Gutachten erstellen lassen, am Besten noch einen Anwalt mitbeauftragen. Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen. Der Papa von der Schädiger hat nichts zu melden, die gegnerische Versciherung wird schon selber entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von Eioa
Haben wir Fehler gemacht,
ja!
in einem solchen fall - wo der angebliche verursacher sich querstellt - DIREKT zum anwalt, weil hier ärger (den du jetzt hast) und damit vieeeeeeelllllllllll zeitaufwand (den du noch haben wirst) vorprogrammiert ist!
Zitat:
Dürfen wir selbst Gutachter wählen
ja...ihr dürft einen unabhängigen (also keinen von der dekra etc.) gutachter aufsuchen...
Zitat:
oder müssen wir bei dem Versicherer beantragen?
NEIN, ihr dürft NICHT den gutachter der versicherung (um welche handelt es sich eigentlich?) an das fahrzeug lassen....mit eurer "vorgeschichte" wird der sagen, das zwar ein schaden vorhanden ist, dieser aber schon uralt ist und damit nicht von dem unfall stammen kann....
Zitat:
Wer bezahlt für Gutachten?
im regelfall die versicherung des schädigers...
hier gibt es allerdings etliche faq's zu dem thema....einfach mal im versicherungs-forum durchlesen...
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen.
Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
Du?
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Zitat:
Original geschrieben von Eioa
Haben wir Fehler gemacht, dass wir bis jetzt kein Gutachten gemacht haben?
Ja, wie soll man sonst den Schaden nachweisen und seine Ansprüche geltend machen?
Du sollst einen unabhängigen Gutachter beauftragen und ein Gutachten erstellen lassen, am Besten noch einen Anwalt mitbeauftragen. Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen. Der Papa von der Schädiger hat nichts zu melden, die gegnerische Versciherung wird schon selber entscheiden.
Dank für die Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Eioa
Haben wir Fehler gemacht,
ja!
in einem solchen fall - wo der angebliche verursacher sich querstellt - DIREKT zum anwalt, weil hier ärger (den du jetzt hast) und damit vieeeeeeelllllllllll zeitaufwand (den du noch haben wirst) vorprogrammiert ist!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Dürfen wir selbst Gutachter wählen
ja...ihr dürft einen unabhängigen (also keinen von der dekra etc.) gutachter aufsuchen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
oder müssen wir bei dem Versicherer beantragen?
NEIN, ihr dürft NICHT den gutachter der versicherung (um welche handelt es sich eigentlich?) an das fahrzeug lassen....mit eurer "vorgeschichte" wird der sagen, das zwar ein schaden vorhanden ist, dieser aber schon uralt ist und damit nicht von dem unfall stammen kann....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Wer bezahlt für Gutachten?
im regelfall die versicherung des schädigers...
hier gibt es allerdings etliche faq's zu dem thema....einfach mal im versicherungs-forum durchlesen...
vielen Dank! Ich werde einen Anwalt suchen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen.
Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
Du?
Richtig !
@all
hört doch bitte auf, mit eurerem Halbwissen immer so einen Scheiß
hier zu posten....
Wenn Ihr den Unterschied zwischen einem Plausibilitäts- und Kausalitätsgutsachten und einem reinen Schadengutachten nicht kennt, haltet doch einfach mal die Finger still und gebt hier keine "schlauen Tipps" die den TE hinterher richtig Geld kosten können....
Man, man......
Gruß
Delle
Zitat:
Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
Du?
tut mir Leid, ich habe es nicht verstanden. Was ist TE und "aufgrund des Zeitablaufes" sollen wir selbst für den Gutachter und den Anwalt bezahlen?
Zitat:
Wenn Ihr den Unterschied zwischen einem Plausibilitäts- und Kausalitätsgutsachten und einem reinen Schadengutachten nicht kennt, haltet doch einfach mal die Finger still und gebt hier keine "schlauen Tipps" die den TE hinterher richtig Geld kosten können....
Hallo Dell,
kannst du mir auch ein paar Tipps geben, was soll ich jetzt richtig machen. Ich bin Studentin und möchte nur Geld sparen und alles schnell erledigen. Dank!
TE = ThreadErsteller = Du.
Zur Klarstellung: Du bzw. der Eigentümer des Fahrzeuges haben den sog. Vollbeweis in Bezug auf die behauptete Beschädigung zu führen (beinhaltet Nachweis zu Ursache, Umfang, Höhe).
Wenn das nicht gelingt, gibt es keine Kohle - ganz einfache Rechnung.
Und zu diesen "Spezialisten", die hier nur aufgeschnapptes Halbwissen daherblöken können (muss alles die Gegenseite bezahlen):
Wenn man nichts nachweisen kann, muss die Gegenseite auch nichts bezahlen.
Von daher ist hier überlegtes Handeln angesagt - dahergeblökte Stammtischweisheiten helfen niemandem, sondern kosten einen Fragesteller allerhöchstens noch Geld, wenn er sie blind befolgt!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
eben deswegen soll er ja zum anwalt...
der ist wohl der einzige hier der beurteilen kann - inwieweit sich es lohnt tätig zu werden - da er wohl auch der einzige sein wird, bei dem die aussagen bzw. aufnahmen der polizei sowie des werkstattmitarbeiters zusammenlaufen...
sollte allerdings die polizei vor ort keinen (sichtbaren) schaden festgestellt haben, siehts natürlich bescheiden aus für den te...
Der Hauptfehler war hier, dass nicht sofort ein Gutachten zur Beweissicherung in Auftrag gegeben wurde.
Ob dieser Fehler wieder gutzumachen sein wird, kann anhand der vorliegenden Aussagen nicht beurteilt werden.
Insoweit wäre zunächst Rücksprache mit einem (selbst ausgewählten) Gutachter erforderlich.
Die Problematik ist hier, dass aufgrund des Zeitablaufes der Nachweis u.U. schwer bis gar nicht mehr geführt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eben deswegen soll er ja zum anwalt...
der ist wohl der einzige hier der beurteilen kann - inwieweit sich es lohnt tätig zu werden - da er wohl auch der einzige sein wird, bei dem die aussagen bzw. aufnahmen der polizei sowie des werkstattmitarbeiters zusammenlaufen...
Der nächte Blödsinn....
Der Jurist kann in so einem Fall überhaupt nichts "beurteilen"
Hört doch einfach mal damit auf hier immer zu suggerieren, dass der Rechtsanwalt im Schadenfall das Allheilmittel ist. Der kann die Aussage seines Mandaten in einem Brief in Worte fassen und den Brief absenden.
Das war`s dann auch schon.
Und was macht die Versicherung im Gegenzug?
Na, wer kommt von alleine drauf?
Richtig, ablehen.
Und warum?
Siehe Posting von Twelf. Der Vollbeweis kann nicht geführt werden.
Und nun?
Wer bezahlt die Rechnung des Anwalt?
Bestimmt nicht die Versicherung.
@Eioa
Es tut mir leid für dich, aber mit allem was du jetzt noch unternimmst schmeißt du gutes Geld dem schlechten hinterher.
Dein Unfallgegner wird ganz sicher schon dafür gesorgt haben, das an seinem Fahrzeug keine Beweise mehr festzustellen sind (wenn Sie denn überhaupt vorhanden waren). Und das Schadenbild an deinem Auto alleine sagt überhaupt nichts aus. Selbst wenn du Zeugen haben würdest reicht das nicht.
Verbuche das ganze unter dem Thema "schlechte Erfahrungen" und lass dir hier Märchen erzählen.
Alles andere ist reine Zeit- und Geldverschwendung.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wer bezahlt die Rechnung des Anwalt?
der anwalt würde dme te sicherlich sagen, wenn es keinen sinn hat tätig zu werden...denn dieser hat ja ein interesse daran, mgl. schnell an sein geld zu kommen! ist keine rsv vorhanden und der te verfügt wegen ausbildung über keine großen finanziellen mittel wird der anwalt schon das passende sagen....gegen eine anwaltliche erstberatung (bei den meisten rechtschutzversicherungen bzw. durch den adac - sofern man denn mitglied ist - kostenlos) spricht jedoch nichts...
Zitat:
Dein Unfallgegner wird ganz sicher schon dafür gesorgt haben, das an seinem Fahrzeug keine Beweise mehr festzustellen sind
das ist allerdings korrekt...
3 wochen habt ihr euch zeit gelassen, den schaden der gegn. versicherung zu melden.. respekt und leider grob fahrlässig. die gründe wurden hier schon von dellenzaehler und twelferider genannt. ich könnte nur empfehlen, lass einen gutachter der versicherung kommen. so bleibst du wenigstens nicht auf den gutachterkosten sitzen. die sache mit dem anwalt würde ich erstmal lassen. lg