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Unfall gehabt !! Wie gehts nun weiter
Hallo
Ich hab am Freitag einen aufen Hintern bekommen. Der Fordfahrer ist mir hinten draufgerammelt aber muss sagen meiner siegt von außen noch "einigermaßen" gut aus. Jetzt benötige ich mal ein paar gute Ratschläge von euch zweck Schadensregulierung.
Ich war am Samstag beim freundlichen und der hat sich die ganze Sache angeschaut und hat den Schaden auf ca. 3000 € geschätzt. Bei mir ist auch noch die Radmuldenrückwand ein wenig eingedrückt aber die meinten lieber noch einen Gutachter drüberschauen lassen.
Heute habe ich bei den Unfallverursacher seiner Versicherung angerufen und die meinten sie benötigen bei der Summe aufjedenfall einen Gutachter und ich sollte mir einen suchen und dann eine Kostenübernahme für das Gutachten stellen was auch alles bei der DEKRA am Mittwoch gemacht wird. Als nächstes habe ich mal gelesen das man für die Dauer der Reperatur einen Mietwagen oder auch Ausfallkosten für meinen Wagen bei der Versicherung des Verursachers beantragen kann. Da in meiner Sicht der Schaden ja nicht so viel ist (Heckschürtze, Auffahrschütz das Ding hinter der Heckschürtze aus Guss) kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen und dann selber reperieren ich denke mal so Material + Lackierung 1500 € weil dann hab ich noch was für meine "Urlaubskasse". Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet weil das mein erster Unfall ist und nict das die mich übern Tisch ziehen. Für den Ernstfall hab ich noch ne Verkehrsrechtschutz.
Tschau Marcus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Hi
Keine Angst. Ich hab die Bilder gesehn.
Mag sein, nur Ahnung von der Thematik hast du, wie eine Kuh vom Radfahren.......
Gruß
Delle
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44 Antworten
Hi
Der Betrag laut Gutachten gilt nur bei Reperatur in einer Fachwerkstatt. Lässt du es dir auszahlen wird ein erheblicher Teil abgezogen. Viel wird dann für die Urlaubskasse nicht übrig bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Der Betrag laut Gutachten gilt nur bei Reperatur in einer Fachwerkstatt. Lässt du es dir auszahlen wird ein erheblicher Teil abgezogen.
wie Nutzungsausfall in Form von z.B. Leihwagen, Überführungskosten von FOH zum Lackierer und zurück, sowie Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer kannst Du aber wieder geltend machen, wenn Du das Fahrzeug in einen absehbarer Zeitraum instandsetzt. Ob du es selbst machst oder von einer Werkstatt spielt keine Rolle. Der Gutachter muß das Fahrzeug aber nochmachls ansehen um zu bestätigen, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. In meinen Fall haben aber auch Fotos von dem instandgesetzten Fahrzeug gereicht
MfG
W!ldsau
Der Gutachter hat 3.000,- € brutto zu grunde gelegt.
Dein Fahrzeug dürfte - bin ich mir ziemlich sicher - mehr wert haben.
Solltest du das Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, dann bekommst du nur 3.000,- € minus die 19% MwSt. ausbezahlt bzw. sie werden dir überwiesen, also wären das 2.521,01 €.
Wenn du einen guten Karosseriebeuaer kennst oder du es selbst kannst, würde ich das Geld nehmen.
Schadensgutachter müssen dich auch beraten, es ist ja nicht schlimm wenn du das Geld haben willst und keine Reparatur wünschst.
So war es bei mir. Aber bedenke, beim nächsten Unfall wird der Unfall diesem angerechnet. Hört sich aber schlimmer an als es ist. Es heist nichts anderes, dass bei einem - vermeintlichen - wirtschaftlichen Totalschaden die o.a. Summer noch abgezogen wird. also ich habe es bei meinem Golf machen lassen, Geld nehmen und bei einem Bekannten reparieren lassen.
Gruss
Mirko
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Lässt du es dir auszahlen wird ein erheblicher Teil abgezogen.
Abgezogen wird die MwSt., mehr nicht. Das Gutachten dreht sich nur um dein Fahrzeug. Es werden keine Kosten berechnet wie Mietwagen, Bahnticket oder was auch immer.
Gruss
Mirko
übergebe das ganze einem anwalt - hast keinen ärger und er kümmert sich um die abwicklung. habe ich erst durch und ging super. wurde komplett von der gegnerischen versicherung übernommen.
Hi,
dir dürfen nur die MwSt abgezogen werden wenn du das Fahrzeug nicht Reparieren lässt. Kosten wie der Transport zum Lackierer von der Fachwerkstatt auch Verbringungskosten genannt MUSS die Versicherung auch bei der fiktiven Abrechnung übernehmen.
Ich kann dir ebenfalls den Tipp geben den Fall einem Anwalt zu übergeben der sich um alles kümmert bis du dein Geld hast. Denn ich hatte vor 3Monaten selbst einen Unfall bei dem mir jemand beim vorwärts Ausparken durch das Vertauschen der Gänge rückwärts in die Front gefahren ist. Ich habe es auf Tipp meines Gutachters direkt an den Anwalt gegeben, und siehe da, die Versicherung hat seid 3Monaten noch immer nicht den kompletten Betrag der durch den Gutachter ermittelt wurde ausgezahlt. Mittlererweile geht es den Klageweg. Denn selbst den Gutachter wollen die nun nichtmal mehr voll bezahlen.
Und das schlimmste ist, es ist sogar meine eigene Versicherung. Sprich, der Unfallgegner ist bei der gleichen Versicherung wie ich.
Bei welcher Versicherung ist der Unfallgegner, gerne auch via PN. Wenn es nämlich die gleiche ist wie meine, kann ich dir nur Raten einen Anwalt zu nehmen.
Gruß Benny
Hi
Am besten ich geh garnicht mehr raus. Sollte ich auf einen von euch treffen habe ich gleich den Anwalt am Hals obwohl ich gewillt bin das friedlich zu lösen. Echt schlimm
SCHWACHSINN!
Der Anwalt macht einfach das, was ich sonst machen müsste.
Und da die Versicherungen bei der Abrechnungen einen Anwalt sowieso immer mit einkalkulieren, wieso sollte ich diesen nicht nutzen?
Und wenn deine Versicherung nicht das macht was sie soll, dann wird geklagt, aber nicht gegen dich, sondern gegen deine Versicherung. Daher weiß ich nicht was du für ein Problem hast.
Das du eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung willst ist verständlich, was deine Versicherung will ist jedoch die andere Seite.
Und da ich es nun selber erlebt habe, das die Versicherung sich quer stellt, bin ich froh es so gemacht zu haben. Selbst der Unfallgegner der zwischendurch mal fragt (ist öfters beim Nachbarn) ob die Versicherung nun alles reguliert hat, sagt immerwieder, gut das du es direkt über den Anwalt laufen lassen hast.
Ich verstehe nicht wieso alle beim Anwalt sowas schlimmes sehen. Er macht einfach meine Arbeit und ich habe keinen Ärger und keine Rennerrei. Er sieht zu das ich alles bekomme was mir zusteht und der Unfallgegner hat keinerlei nachteil dadurch.
Gruß Benny
Hi
Ja gut deine Meinung. Für mich ist es eben kein Schwachsinn. Er macht deine Arbeit. Ich mach sie lieber selber. Ich bin eben einer der aus dem was passiert was lernen möchte. Nicht die Urlaubskasse füllen.
Das all das mal einfacher ging kannst du nicht wissen. Dafür fehlen dir paar Jahre.
Ciao
Was hat das mit Urlaubskasse füllen zutun?
Wenn an einem Fahrzeug ein Schaden von 3000€ besteht, dann hat der Betroffene nunmal Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 3000€. Selbst wenn er von den 3000€ nur 1500€ für die Reparatur bezahlt und die 1500€ in die "Urlaubskasse" packt, wird er die 1500€ beim Verkaufen des Fahrzeuges durch die Angabe "nicht Unfallfrei" wieder drauflegen, da er das Fahrzeug nicht zum gleichen Preis wie einen Unfallfreien losbekommen wird.
Und wenn ich durch die Reparatur einen Aufwand habe, oder durch den Weg zum Gutachter, etc. pp. und der Anwalt eine Aufwandsentschädigung fordert, dann ist dieses ebenfalls legitim, da man nunmal einen Aufwand hat.
Aber du würdest bestimmt ein geschenktes Auto auch weiter verschenken und nicht verkaufen
Verstehst nicht? Dann melde dich erst wenn drauf gekommen bist, hihi.
Gruß Benny
Hi
Unfallwagen deswegen? Naja von mir aus
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Hi
Unfallwagen deswegen? Naja von mir aus
Du beschwerst dich das sich Leute die Urlaubskassen füllen, spielst aber selbst nicht mit offenen Karten? Da muss und kann ich, obwohl mir ja wie du sagtest ein paar Jahre fehlen, nur den Kopf schütteln.
Hi
Von Unfallwagen spricht man wenn bestimmte Bauteile bei einem Unfall beschädigt wurden. Und nicht wenn eine Stoßstange kaputt war.
Es ist nicht nur eine Stoßstange.
Wenn der Prallträger einreißt, dann haben da schon einige Kräfte gewirkt. Und dann hat es ggf. die Kraft auch weiter auf die Karosserie gegeben.
So wenig ist es also doch nicht. Siehe Bild 3