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Unfall gehabt, wie komme ich an die MwSt. bei Nichtreparatur?

Themenstarteram 15. April 2009 um 18:46

Hallo zusammen,

als Neuling bei Motor-Talk benötige ich Eure Hilfe:

Meine Frau hatte einen unverschuldeten Unfall. Die Rep-Kosten lt. Gutachten lagen bei 8.310,42 Euro netto (brutto 9.889,40 Euro, MwSt-Anteil 1.578,98 Euro) Die Wiederbeschaffung wurde auf 19.957,98 Euro netto (23.750,00 Euro brutto) beziffert. Der Restwert für 9.991,60 Euro netto (11.890,00 Euro brutto).

Das Fahrzeug haben wir nicht reparieren lassen und nach Gutachten abgerechnet. Die gegnerische Versichtung hat uns nun 8.067,98 Euro überwiesen (Wiederbeschaffungswert 19.957,98 (netto!!) anzüglich Restwert 11.890 Euro).

Die Versicherung schreibt, das sie auf Totalschadenbasis abgerechnet hat.

Gibt es eine Möglichkeit, die fehlende MwSt. in Höhe von 1.578,98 Euro noch von der Versicherung zu bekommen.

P.S. Wir haben uns einen Neuwagen incl. ausgewiesener MwSt. beim Händler gekauft (falls dieses wichtig ist)

Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005

Leute komplett falsch die Mehrwertsteuer bekommt er selbstverständlich wenn er ein neues Auto kauft bei dem die Steuer ausweisbar ist also Vorführwagen, Jahreswagen, Ex-Mieter und Neufahrzeuge. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen die müssen zahlen! Falls die nicht zahlen hilft dir sicher ein freundlicher Rechtsanwalt. Genau der gleiche Fall wie dir passierte in der Familie und die haben die Mehrwertsteuer durch den Neuwagenkauf bekommen!

Falsch. Der Kaufvertrag reicht, selbst wenn ich mir von Privat ein vergleichbares oder besseres Auto als Ersatz kaufe ohne ausgewiesene MWST muss die Versicherung die aus dem Gutachten einbehaltene MWST auszahlen.

Mal ein gut gemeinter Tipp an die Leute die hier fleissig mitposten obwohl sie keine Ahnung haben:

Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.

Gute Fahrt,

Cl25.

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42 Antworten
am 15. April 2009 um 20:32

Die Mehrwertsteuer steht dir meines Wissens nicht zu, wenn du den Schaden per Gutachten abrechnest, also wirst du diese Differenz nicht erhalten.

Gruß, -M-

Einfach eine Kopie des Kaufvertrages für den als Ersatz angeschafften Wagen an den Versicherer senden und um Nachregulierung der MWST bitten.

am 16. April 2009 um 6:56

Edit: Weil offenbar nicht korrekt.

Koreaner

Genau so ist es.....,

Reparaturkosten lt. Schätzung einer Werkstatt incl. MwST.

Privat wird nunmal keine fällig.., bekommste somit auch nicht...

 

Die MwsT. des Gutachtens hat ja auch nix mit der der Erstanschaffung zu tun.....

Leute komplett falsch die Mehrwertsteuer bekommt er selbstverständlich wenn er ein neues Auto kauft bei dem die Steuer ausweisbar ist also Vorführwagen, Jahreswagen, Ex-Mieter und Neufahrzeuge. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen die müssen zahlen! Falls die nicht zahlen hilft dir sicher ein freundlicher Rechtsanwalt. Genau der gleiche Fall wie dir passierte in der Familie und die haben die Mehrwertsteuer durch den Neuwagenkauf bekommen!

am 16. April 2009 um 7:25

Die Erstattung eines Unfallschadens durch die Versicherung ist ein Schadenersatz. Wie das Wort schon sagt, wird der Schaden ersetzt, der durch den Unfall entstanden ist. Meines Wissens wurde lange Zeit immer der Brutto-Wert ersetzt, bis irgendwann eine findige Versicherung dagegen geklagt hat. Begründung war, dass eben bei selbst behobenen Schäden keine MWSt anfällt, und daher der Schaden entsprechend geringer ausfällt. Diese Begründung kann aber nicht greifen, wenn der Schaden durch Anschaffung eines neuen Fahrzeugs ersetzt wird, da in diesem Fall ja MWSt anfällt und damit auch der Schaden entsprechend hoch ist. Soweit der Kaufpreis des neuen Fahrzeugs auf die Schadenssumme entfällt, müsste daher nach meinem Rechtsverständnis auch die darauf entfallende Mehrwertsteuer zum Schadenersatz gehören.

Erfahrung habe ich damit nicht, aber ich würde mich der Meinung von BeachBoy und Cl25 anschließen, und im Zweifel einen Anwalt fragen. Der Fall dürfte gerichtlich entschieden sein, ist ja nichts ungewöhnliches.

Warum wird bei der Kalkulation eigentlich vom Netto-Wiederbeschaffungswert (ohne MwSt.) der Brutto-Restwert (inkl. MwSt.) abgezogen???

am 16. April 2009 um 7:46

Wenn der Wagen in Privateigentum ist, gibt es keinen Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Restwert, da der Veräußerer (wenn er denn veräußert) kein Unternehmer ist und daher keine Umsatzsteuer anfällt. So ganz nachvollziehbar finde ich die Kalkulation trotzdem nicht, aber das liegt vielleicht auch daran dass ich mich mit sowas (zum Glück) noch nie beschäftigen musste.

am 16. April 2009 um 7:46

Ohne es belegen zu können denke ich zur Zeit dennoch, dass die Mehrwertsteuer ihm nicht nachgezahlt werden wird, da der Neukauf eines Autos nach Totalschaden meines Erachtens nicht direkt mit dem Schadenersatz für den "Alten" verbunden ist. Dass der Geschädigte sich einen neuen Wagen kaufen wird, ist schließlich nicht selbstverständlich. Der eine nimmt z.B. das Geld (Mehrwertsteuer nicht inbegriffen) nach Abrechnung per Gutachten und schafft erst viel später einen neuen Wagen an, während ein anderer so darauf angewiesen ist, dass er zeitnah, quasi also sofort ein neues Auto erwirbt.

Demnach müsste ja die zeitliche Nähe hinsichtlich des Autokaufes entscheidend darüber sein, ob die Mehrwertsteuer ebenfalls bezahlt wird, oder nicht. Oder bekommt auch derjenige nachträglich diese Summe hinzu erstattet, der erst Monate nach der Abrechnung doch ein neues Auto kauft und dann die 19% nachträglich fordert?

Gruß, -M-

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Wenn der Wagen in Privateigentum ist...

Davon ging ich aus, denn ansonsten wäre die Frage nach der Mwst.-Erstattung ohnehin obsolet.

am 16. April 2009 um 7:59

Da lag ich wohl falsch. Hab mich mal etwas zum Thema umgesehen:

"Erwirbt der Geschädigte einen Neuwagen als Ersatz hat er Anspruch auf den vollen Gutachterbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer. Wird ein Gebrauchtfahrzeug als Ersatzfahrzeug vom Händler erworben und hat der Händler dieses Fahrzeug von privat gekauft, darf Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Händlers bei dem Erstattungsbetrag angerechnet werden. Erwirbt der Geschädigte das Ersatzfahrzeug von privat, fällt keine Mehrwertsteuer an, folglich braucht ihm auch keine erstattet zu werden. Bis zur vollen Höhe des Gutachterbetrages kann der Kaufgpreis angerechnet werden. Da der Geschädigte beim Händlerkauf Anspruch auf zusätzliche Entschädigung von angefallener Mehrwertsteuer hat, kann im Einzelfall der Kauf des Gebrauchtfahrzeuges beim Händler für den Geschädigten durchaus die günstigere Alternative sein."

Quelle: http://www.autorecht24.de/.../schadensersatz.html

Wieder was gelernt. Sorry

Koreaner

am 16. April 2009 um 7:59

Google sei Dank:

Anwälte antworten online

Kurz um; der BGH hat entschieden, dass dem Geschädigten die Umsatzsteuer zusteht, wenn er sich ein gleichwertiges Fahrzeug (GLEICHWERTIG ist das Fahrzeug, wenn der Preis des Ersatzfahrzeuges dem Bruttowiederbeschaffungswertes laut Gutachten entspricht bzw. übersteigt) als Ersatz beschafft. Ob dies von Privat oder beim Händler gekauft wird, soll keine Rolle spielen.

 

Wenn das so stimmt bin ich wirklich überrascht, man ist eben doch Laie.

Gruß, -M-

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005

Leute komplett falsch die Mehrwertsteuer bekommt er selbstverständlich wenn er ein neues Auto kauft bei dem die Steuer ausweisbar ist also Vorführwagen, Jahreswagen, Ex-Mieter und Neufahrzeuge. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen die müssen zahlen! Falls die nicht zahlen hilft dir sicher ein freundlicher Rechtsanwalt. Genau der gleiche Fall wie dir passierte in der Familie und die haben die Mehrwertsteuer durch den Neuwagenkauf bekommen!

Falsch. Der Kaufvertrag reicht, selbst wenn ich mir von Privat ein vergleichbares oder besseres Auto als Ersatz kaufe ohne ausgewiesene MWST muss die Versicherung die aus dem Gutachten einbehaltene MWST auszahlen.

Mal ein gut gemeinter Tipp an die Leute die hier fleissig mitposten obwohl sie keine Ahnung haben:

Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.

Gute Fahrt,

Cl25.

Also die Abrechnung der Versicherung ist definitiv falsch.

Es wird hier vom Nettobetrag der Bruttorestwert abgezogen.

Wenn ich schon netto abrechne, dann darf ich auch vom Restwert nur den Nettobetrag ansetzen.

Also 1. ter Fehler.

2. ter fehler- die Abrechnung netto.

Bei der Abrechnung eines nicht zum Vorsteuerabzuges Berechtigten, also privatmann- hier mal unterstellt- darf ich bei einem Schaden höchsten die sog. Differenzbesteuerung anwenden- üblich 2 % vom Brutto (= Mehrwertsteuer aus Händlergewinn).

Abzug nur Restwert Brutto !!!

Also mit Sachbearbeiter telefonieren- da neues KFZ gekauft muß Abrechnung lauten: Wiederbeschaffung brutto abzgl. Restwert brutto.

Falls Telefonat ohne Ergebnis, Anwalt !!

Grüsse hnsptr

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