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Unfall - Golf 4 vs. LKW

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. August 2007 um 16:32

Schönen Guten Nabend miteinander!

 

Hatte heute ein sehr unschönes Erlebnis:

 

Ich stand an einer Ampel auf der Rechtsabbiegerspur mit einem LKW vor mir und es ging in eine 2-spurige Straße hinein (Also insgesamt 4 Spuren ^^). Während des Abbiegens ordnete sich der LKW schon direkt auf die rechte Spur ein und ich zog auf die Linke um ihn zu überholen. (Er blinkte weder nach links noch nach rechts, als ich links neben ihn zog). Zu dem Zeitpunkt als ich etwa mittig neben ihm fuhr, scherte er plötzlich nach links aus, um in eine auf der rechten Seite gelegenen Einfahrt zu fahren (ungefähr 200-250m nach der Ampel). Ich war total erschrocken, trat aber sofort auf die Bremse und hupte wie ein Wilder (war in der Situation, als der LKW auf mich zusteurten irgendwie unfähig den Rückwärtsgang einzulegen um nach hinten auszuweichen). Der LKW-Fahrer reagierte nicht und zog seine Fahrt unbeirrt fort und im ersten Moment sah es auch so aus als ob er mich nicht erwischen würde, als plötzlich sein Ausscherendes Hinterteil doch noch gegen meinen geliebten Golf stieß. Ergebnis seiner Aktion sind 2 lange Kratzer an der rechten Frontseite; bei einem ist die Grundierung sogar weg und noch ein kleiner Kratzer am Spiegel. Eine wirklich große Beule ist nicht zu erkennen. Ich also an den Rand gefahren, Warnblinker an und dem hinterher auf das Gelände. Als ich ihn zu Rede stellte, gab er zu, dass er mich nicht gesehen habe, aber das er mir auch nicht seine Personalien geben wolle. Daraufhin habe ich natürlich die Polizei angerufen, die nach 25 Minuten aus der 600m entfernten Wache dann auch mal eintrudelten.

 

Nun kommts: Als die Polizei eintraf hatte er sich eine nette Geschichte ausgedacht. Er wäre garnicht rechts gefahren, sondern genau in der Mitte von beiden Spuren und ich hätte mich dazwischen gedrängelt und hätte versucht ihn mit hoher Geschwindigkeit zu überholen.

 

1. Ist das unmöglich, weil der LKW viel zu breit war und links eine Leitplanke steht , die die Spur von der entgegenkommenden Spur trennt. Also kein Platz für mich.

 

2. Hat er mir doch gesagt, er hätte mich nicht gesehen. Wie kommt er darauf, dass ich ihn mit "hoher" Geschwindigkeit überholen wollte.

 

 

3. Hätte er bei der Entfernung ruhig schon rechts blinken können, damit man sieht was er vorhat. Ob er als ich links neben ihm war, rechts geblinkt hat konnte ich dann natürlich nicht mehr sehen.

 

So hab ich den Polizisten das auch erklärt nur die hat das herzlich wenig interessiert. Die meinten es wäre beides möglich und da keine Zeugen dagewesen sind, würde Aussage gegen Aussage stehen. Dann haben Sie die Unfallmitteilung dazu genutzt um seine Personalien und meine druff zu kritzeln und dann sind sie abgezischt... Mehr könnten Sie nicht machen, jeder solle sich an seine Versicherung wenden.... Macht der doch eh nicht.

 

Nun stehe ich da mit einem verkratzten Auto und der LKW ist komplett unbeschädigt, zumindest nicht beschädigt von dem Unfall...

 

Nun zu meiner Frage: Hat es überhaupt Sinn jetzt aktiv zu werden und die gegnerische Versicherung von dem Unfall zu unterrichten, damit die evtl. zahlen? Die würden mir dann ja einen Unfallbogen o.ä. zuschicken den ich ausfüllen muss. Glaubt ihr das alles bringt was, wenn der bei seine Geschichte bleibt und nicht noch Zeugen auftauchen?!

 

Meine Versicherung habe ich bereits unterrichtet und Ihr den Unfallhergang geschildert, da ja rechtlich gesehen unklar ist wer der Unfallverursacher ist. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht...

 

Gibt es noch etwas, dass ich versuchen könnte? Bin für Eure Hilfe sehr dankbar.

 

Grüße gladi2006

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11 Antworten

moin,

ohne zeugen hast du 0 chance und selbst mit würde es wohl relativ komisch für dich aussehen...

hast du fotos vom LKW bzw den "schaden" an ihm? hat die Polizei was aufgenommen?

ich würde einen Kostenvoranschlag von VW machen lassen, möglichst hoch ;) darum VW...!

dann es seiner versicherung melden. und wenn du ne rechtsversicherungs hast, den fall an sie übergeben incl. der Bilder vom LKW...

wenn du dann glück hast, bekommst du durch das jeder 50% seines und des gegnerischen schadens zahlt. da am LKW kaum was seien wird, wird dir zumindest knapp 50% deines schadens erstattet...

lohnt sich nur, wenn deine selbstbeteiligung bei der rechtsschutz 0euro ist o.ä.!

so hab ich das jetzt 1mal hinter mir. seitdem habe ich immer meine digicam im auto mitlaufen...

mfg

Themenstarteram 6. August 2007 um 16:42

Bin leider nicht rechtsschutz versichert :(

am 6. August 2007 um 16:44

dann hast du schlichtweg pech gehabt

 

wenn die polizei nix weiter aufgenommen hat, ist eh rum nun....er wars nicht, du warst es nicht.....keiner wars..keine zeugen......=

schlechte karten

 

Themenstarteram 6. August 2007 um 16:49

War mein erster Unfall seit ich vor 3 Jahren meinen Führerschein bekommen habe. War in der Situation vollkommen aufgelöst und hab mir irgendwie keine vernünftigen Gedanken gemacht. Hätte mal mehr die Ruhe bewahren sollen und ein paar Fotos schießen sollen. Anstattdessen habe ich mich mit dem nur ordentlich gezofft... Naja Schade, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.

Schwierige Sache!

Wenn er rechts abgebogen ist in die Einfahrt ca. 200-250m nach der Kurve, kann es natürlich auch sein, dass er bereits nach dem Abbiegen weiterhin rechts geblinkt hat.

Aber auch wenn er nach Einbiegen in die Gerade den Blinker abermals gesetzt hätte, hättest Du den links neben ihm ja kaum sehen können.

Wenn er dann also links rüberzieht, um in die Einfahrt reinzukommen (Radius!), hätte er natürlich sich zuvor davon überzeugen müssen, dass auf der Spur links neben ihm niemand ist, er also auf die linke bzw. halb auf die linke Spur rüberziehen kann, ohne jemanden zu gefährden, zu behindern oder zu schädigen...

Als erfahrener Autofahrer kriegt man ein Gefühl für solche Situationen, in der hattest Du aber offenbar einfach Pech, wenn sich das ganze so zugetragen hat, wie hier geschildert.

Dann bleibt aber jenseits fehlender Zeugen und Aussage des LKW-Fahrers noch immer die größere Betriebsgefährdung und daraus resultierende B...-Haftung des LKWs.

Zumal wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, ist da ggf. durchaus etwas zu machen.

Allerdings:

Habe vor ca. 20 Jahren auf schnurgerader Landstraße bei null Gegenverkehr bis zum Horizont einen ca. mit 70km/h fahrenden, unbesetzten Schulbus überholt.

Just als ich hinten so knapp neben dem bin, zieht der plötzlich ohne irgendwelche Anstalten auf die linke Spur/Gegenfahrbahn.

Ich wildes Bremsmanöver inkl. Ausweichen auf den Grünstreifen links.

Ende: Mein Golf II lag im Graben in ca. 80° auf der Seite und ich bin UNVERLETZT aus der Beifahrertür nach oben (!) ausgestiegen. (Mann, so eine Tür ist schwer.)

Polizei kam gleich aus dem nächsten Dorf.

Busfahrer gab mir gegenüber mehrfach an, mich nicht gesehen zu haben.

Auch ggü. der Polizei gab er an, nicht 2x sondern nur 1x in den Rückspiegel geschaut zu haben, bevor er den kleinen Waldbauern-Traktor überholt, der unsichtbar vor ihm fuhr und gerade in einen Waldweg rechts abbiegen wollte.

Darauf bekam er an Ort und Stelle gleich eine OWI-Anzeige.

Später allerdings (vermutlich nach Rücksprache mit seinem Chef, der da im Landkreis ca. 80 Busse betreibt, die alle bei derselben Vers. versichert sind...), meinte er, dass wäre alles so nicht gewesen und stimme nicht.

Blöderweise hatte ich den Bus nicht berührt bzw. mich von diesem in den Graben "schieben lassen", sondern war ja reflexartig nach links ausgewichen in der Hoffnung, bremsend und hupend den Busfahrer dazu bewegen zu können, wieder auf seine Spur zurückzukehren.

Tja, falsch gedacht. Da keine Beschädigungsspuren vom Bus an meinem Auto wurde mir von der gegnerischen Vers. unterstellt, ich hätte wohl einfach die Gewalt über mein Auto verloren, sei vermutlich weit schneller als erlaubt bzw. angebracht unterwegs gewesen (was angebl. aus den Bremsspuren abzuleiten gewesen wäre, - was sich später als Fake/Lüge der Vers. herausstellte...)

Trotz ehem. OWI-Anzeige hätte er aufgrund mangelnder Berührungsspuren ggf. vor Gericht sogar als quasi nicht beteiligter Zeuge gegen mich aussagen können.

Geil, nicht wahr!

Mein Glauben in die Rechtsprechung zerbröselte damals etwas.

Recht & Gerechtigkeit, so weiß ich heute, sind zweierlei Dinge!

Vor Gericht & auf hoher See ist man mit Gott allein...!

Lange Rede, kurzer Sinn.

Aufgrund Anwalt, Studentenstatus ("bei dem ist doch sowieso nix zu holen, erstmal komme ich als sein Anwalt und was wollen sie von dem denn dann noch herausholen, der ist doch ein armer Student...) und der prinzipiellen höheren Betriebsgefährdung des Busses durfte ich von den ca. DM 3.000,- noch DM 600,- selbst zahlen,

obwohl vor Gott & meinem Gewissen gänzlich unschuldig!

Letztlich aber besser als nix...

Heute fahre ich bei so einer Situation erstmal links rüber und bleib kurz links bis ich das Gefühl habe, dass vorne rechts wirklich nix ist...

Aber es kann ja immer ein Fahrradfahrer unterwegs sein oder irgendwas auf der Straße liegen etc.

Das nächste Mal werde ich einen Zusammenstoß i.S.v. "touchieren" jedenfalls nicht mehr vermeiden, sondern anstreben!

Als man mir jüngst in einer langgestreckten LINKS-Kurve den Aussenspiegel abfuhr (der andere büßte seinen naturgemäß auch ein) und mein Beifahrer noch meinte, er fände es lustig, dass der Gegner nun behaupte, ICH sei zu weit links gefahren ...

(anstatt einfach zuzugeben, dass er in der Kurve wohl zuviel Tempo hatte und sich habe heraustragen lassen (linkes Vorderrad war bereits auf meiner Seite des Mittelstreifens...)

... , obwohl er, also mein Beifahrer schon die ganze Fahrt über immer halb auf der Mittelkonsole säße, weil ich soweit rechts führe, ging das ganze auch nach Anruf der Polizei naturgemäß pari-pari aus: Jeder hat seinen Schaden selbst bezahlt, da keine unbeteiligten Zeugen.

Ich hoffe nur, der Sack hat weit mehr bezahlt als ich...!

am 6. August 2007 um 17:58

hat der nicht von sich aus angehalten?

Das ist ja dann wohl der Beweis dass er dich nicht gesehen hat und einfach weitergefahren ist. Hat er dich beim "Vorbeirasen" gesehen und ist weitergefahren hat er Fahrerflucht begangen. Die Lagerarbeiter da im Hof können doch wohl bezeugen dass du zum LKW Fahrer gegangen bist und er erst reagiert hat als du ihn angesprochen hast und dass er nicht von sich aus auf dich zugegangen ist.

Man muß nur die Gegebenheiten auslegen und schon hat man Zeugen ;)

Dann kann der Fahrer sich nun aussuchen ob er Schuld ist und dich nicht gesehen hat oder ob er zum Fußgänger werden will.

Ist halt meist so: Eigentlich jeder will seine Schuld und seine Kosten minimieren, da erzählt man dann doch schon lieber die eigene Version der Wahrheit. Wenn man diese Version der Wahrheit dann einigen Kollegen und Freunden erzählt hat, glaubt man schon fast selber dran.

Bei solchen LKW-Fahrern kann man sich aber schon ziehmlich sicher sein, dass die früher oder später selber mal von der Feuerwehr aus dem Führerhaus geschnitten werden müssen.

Sei froh, dass es so glimpflich ausgegangen ist.

Gruss

Holger

P.S.: Mein Beileid zu den Kosten auf denen Du wohl hängen bleibst.

P.P.S: Bei mir sind es ungefähr 800 Euro Faherfluchtkosten auf denen ich hängen bleibe (1x Außenspiegel, 4 Reifen mit Bremsplatten, diverse Lackschäden).

@gladi2006: Keine Chance.

 

Die gegenersiche Versicherung wird deine Forderung zurückweisen und du müsstest klagen, was ohne Rechtsschutz und Zeugen bei dem geringen Schaden witzlos ist.

 

Die wird sich aussergerechtlich auch nicht auf 50/50 einlassen.

 

Davon ganz ab ist deine Schilderung sehr seltsam: Wie kann dich der ausschwenkede Auflieger vorn treffen, wenn du schon auf halber Höhe vorbeiwarst und dann stehehgeblieben bist?

 

In dem Fall wäre doch nix passiert wenn du einfach weitergefahren wärst ...

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Trotz ehem. OWI-Anzeige hätte er aufgrund mangelnder Berührungsspuren ggf. vor Gericht sogar als quasi nicht beteiligter Zeuge gegen mich aussagen können.

Geil, nicht wahr!

Mein Glauben in die Rechtsprechung zerbröselte damals etwas.

Recht & Gerechtigkeit, so weiß ich heute, sind zweierlei Dinge!

Vor Gericht & auf hoher See ist man mit Gott allein...!

ja das ist im deutschen recht noch am lustigsten.

hab auch schon nen unverschuldeten unfall gehabt, wo ich, weil ich ja nicht klagender Fahrzeughalter bin, als Zeuge "mehr" recht bzw. aussagekraft habe als der unfallverursacher...

also mein glaube ans deutsche recht ist nicht erst seit gestern dahin...

mfg

Themenstarteram 6. August 2007 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

@gladi2006: Keine Chance.

Die gegenersiche Versicherung wird deine Forderung zurückweisen und du müsstest klagen, was ohne Rechtsschutz und Zeugen bei dem geringen Schaden witzlos ist.

Die wird sich aussergerechtlich auch nicht auf 50/50 einlassen.

Davon ganz ab ist deine Schilderung sehr seltsam: Wie kann dich der ausschwenkede Auflieger vorn treffen, wenn du schon auf halber Höhe vorbeiwarst und dann stehehgeblieben bist?

In dem Fall wäre doch nix passiert wenn du einfach weitergefahren wärst ...

Also vorbei war ich keineswegs sondern ca. mittig neben ihm, aber schon ganz links am Bordstein vor der Leitplanke, da er ja trotz hupen nicht reagiert hat und immer weiter links rüber ist. Mittig neben ihm war ich als er angefangen hat die Spur zu wechseln, als ich zum stehen kam war ich am Ende des Aufliegers, da er ja weiterfuhr... Naja, und dann beim rechts abbiegen hat er mich erwischt.

weisst du was du jetzt machst? Du gibst in eurer regionalen Zeitung ne Anzeige auf dass du Leute suchst die um die und die Uhrzeit in der und der Straße den Unfall gesehen haben, mit Belohnung. Hinterlass deine Rufnr. (am besten keine Handynr. sondern ne normale - häufig schauen alte Leute bei sonem Bumms aus dem Fenster, wollen aber nachher kein Handy anrufen weil des doch so furchtbar teuer ist) und warte auf nen RR.

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