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Unfall- Haftung bei Fahrzeug ohne TÜV

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 8:53

Hallo,

mein Freund hatte heute morgen einen Unfall.

Und zwar wollte er eine Vorfahrtsstraße (Vorfahrtsstraße verläuft wie eine Kurve, auf ihr verlaufen Schienen, es hatte geregnet) überqueren und tastete sich aufgrund einer schlechten Sicht langsam auf die Kreuzung vor. Als er stehen blieb um dem von rechtskommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren kam im gleichen Augenblick ein Fahrzeug von links. Dieses stieß mit ihm zusammen. Allerdings war der Schaden bei dem Auto von meinem Freund nicht wie man erwartet an der linken Seite des Autos, sondern ein Teil der rechten Stoßstange sowie der rechte Teil der Motorhaube und der rechte Kotflügel waren eingedrückt. Bei dem anderen Unfallwagen (kein TÜV seit 03/10) war auf den ersten Blick nur der rechte Kotflügel eingedrückt (eher gering) und der rechte Vorderreifen geplatzt. Meiner Meinung nach ein seltsamer Schaden (wie gesagt kam von links). Nun stellt sich die Frage wer hat Schuld?!

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2010 um 9:20

weitermachen, ich hol chips...

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Wer soll das wissen ? Wer war dabei ? Wie waren die Schilder ? Außerdem: Was hat das mit einem abgelaufenen TÜV zu tun ? Fragen über Fragen :confused: .

Ich wette ne abknickende Vorfahrt, der Dein Freund folgte. Der andere verließ sie dann und der hätte warten müssen. Aber komisch das bei Deinem Freund der Schaden auf der rechten Seite ist, das verstehe ich gerade irgendwie nicht:confused:

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wer soll das wissen ? Wer war dabei ? Wie waren die Schilder ? Außerdem: Was hat das mit einem abgelaufenen TÜV zu tun ? Fragen über Fragen :confused: .

Deswegen stehts ja hier im Forum weil nur Leute anworten sollen die mir meine Fragen beantworten können... Und wenn ich schreibe Vorfahrtsstraße müsste eigentlich klar sein dass das andere eine Seitenstraße ist... Du hast n´Führerschein?!

"Kein TÜV" ist einfach nur ne Info... in etwa so wie "(es hatte geregnet)"

Was hat eine Vorfahrtstraße mit einer Seitenstraße zu tun ? :confused: Wie war nun die Beschilderung oder galt rechts vor links ? Du hast doch sicher einen Führerschein um diese fundamentalen Fragen zu beantworten, ja ? Und kein TÜV ist eine Info. Sehr gutt. Na, dann viel Spaß noch. Als nächtes hatte der " Feund " dann noch einen Heckschaden.Ich klink mich mal wieder aus, offenbar sind wieder irgendwo Ferien und meine Glaskugel ist zur Zeit bei der Wartung. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Elli89

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wer soll das wissen ? Wer war dabei ? Wie waren die Schilder ? Außerdem: Was hat das mit einem abgelaufenen TÜV zu tun ? Fragen über Fragen :confused: .

Deswegen stehts ja hier im Forum weil nur Leute anworten sollen die mir meine Fragen beantworten können... Und wenn ich schreibe Vorfahrtsstraße müsste eigentlich klar sein dass das andere eine Seitenstraße ist... Du hast n´Führerschein?!

"Kein TÜV" ist einfach nur ne Info... in etwa so wie "(es hatte geregnet)"

Das liegt an deiner Schilderung, es ist schon verwirrend was du schreibst, einmal sagst du er befindet sich auf einer Vorfahrtstrasse, im gleichen Atemzug erzählst du er hält um den vom rechts kommenden die Vorfahrt gewähren zu lassen, diese beide Aussagen in einem Satz passen nicht.

Entweder er befindet sich auf einer Vorfahrtstrasse dann hat er Vorfahrt.

Oder der von rechts kommende hat Vorfahrt, dann handelt es sich nicht um eine Vorfahrtstrasse.

Also probiere es nochmal mit einer gescheiten Formulierung.

Ich checks auch nicht.... :confused:

Wie kams bitte zu dem Schaden an der rechten Seite?

Stand HollowMan mal wieder im weg? :D

Der kam von links, is deinem Kumpel rein, und zwar so, dass der nen Schaden rechts hatte?

Is der Gegner einmal drumrumgefahren und hat sich dann doch zum Rammen entschlossen?

Sind wirklich bissl wenig Infos für ne "Nagel-mit-Kopf"-Aussage! :rolleyes:

am 6. Mai 2010 um 9:17

die schuldfrage dürfte ja recht eindeutig sein, diese abknickenden vorfahrtstraßen sind ja nicht selten, und der verursacher hat wohl nicht verstanden, dass er warten muss oder es nicht gesehen (spielt ja keine rolle).

so wie ich das jetzt rausgelesen habe, hat der wagen des unfallverursachers (also nicht der deines freundes) keinen tüv mehr, richtig?

prinzipiell gilt es zu klären, ob die versicherung des verursachers zahlen muss oder ob der verursacher den schaden eben selbst begleichen muss.

im zweiten fall würde ich evtl. rechtsberatung zur hilfe nehmen, denn es kann ja auch sein, dass der verursacher arm ist und versuchen wird, sich vor einer zahlung zu drücken.

per anwalt/gericht könntest du einen titel erwirken, der kontopfändung usw. in weiteren möglichkeiten bieten kann (auch falls er irgendwann wieder geld hat).

 

grüße

am 6. Mai 2010 um 9:20

weitermachen, ich hol chips...

am 6. Mai 2010 um 9:22

zielt deine Frag bzgl. des TÜV´s darauf hin ab, dass jemand ohne TÜV immer Schuld hat, weil er ja eigentlich nicht damit fahren dürfte bzw. in dem Moment nicht nachweislich mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs war...???

TÜV darf man ja auch überrschreiten und trotzdem fahren - in gewissen Rahmen versteht sich....die Versicherung desjenigen dürfte da große Ohren bekommen....;-))

Gruß

Marc

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

prinzipiell gilt es zu klären, ob die versicherung des verursachers zahlen muss oder ob der verursacher den schaden eben selbst begleichen muss.

Wenn der verursachende Schuld hat, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, egal ob der Wagen den TÜV überzogen hat oder nicht.

Ob Regressanforderungen der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer möglich ist, juckt den unschuldigen Geschädigten nicht.

Wäre die nächste Frage. Hat der denn seine Versicherungsprämie gezahlt? Aber kann Dir eigentlich schnuppe sein, die Versicherung würde dann den anderen in Regress nehmen.

am 6. Mai 2010 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wenn der verursachende Schuld hat, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, egal ob der Wagen den TÜV überzogen hat oder nicht.

Ob Regressanforderungen der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer möglich ist, juckt den unschuldigen Geschädigten nicht.

dann brauch sich der freund des te ja keine sorgen mehr machen :) (falls die verkehrschilderung zutreffend ist....scheint ja nicht eindeutig zu erlesen zu sein).

chips um die uhrzeit?.....ich geh dann lieber lecker mittagessen :)

 

grüße

Hallole zusammen

Mal ne frage an den Temenstarter ....

wie lange ist der Tüv überzogen?

Da würde ich mir schon mal Gedanken machen..

Gibt´s vieleicht keine Übernahme des Schadens? weil in Versicherungsbedingungen entspechend geregelt?

War Polizei am Unfallort? wurde der Schaden aufgenommen?

Nur daraus resuliert eine sichere Abwicklung denn einem

Nackten kann man nicht ind die Tasche greifen.

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