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Unfall Halteverbot
Guten Morgen,
Ich bin neu hier und hoffe ich habe dieses Thema in der richtigen Kategorie eröffnet. Falls nicht bitte ich um verzeihung.
So nun zu meiner Frage. Ich war gestern kurz mit meinem Auto bei der Eisdiele. Habe es im Halteverbot kurz abgestellt. gegenüber von meinem Auto ist ein kleiner Parkplatz.
Als ich aus der Eisdiele komme sehe ich wie eine Frau rückwärts gegen meinen im Halteverbot geparkten Wagen Rollt. Zum Glück gab es nur kleine Kratzer. Und mein Auto ist auch ein älteres also halb so schlimm.
Nun meine Frage. Nehmen wir an ich hätte nun die Polizei geholt. Was hätte mich erwartet? Da ich ja im halteverbot stand.
Hätte ich für meinen schaden selber aufkommen müssen? Oder hätte ich sogar auch für ihren Schaden verantwortlich gemacht werden können?
Vielen dank für eure HIlfe
Beste Antwort im Thema
Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden. Du würdest nur von der Polizei wegen Parkens im Halteverbot belangt werden.
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30 Antworten
Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden. Du würdest nur von der Polizei wegen Parkens im Halteverbot belangt werden.
Ok alles klar danke für die schnelle antwort
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Oktober 2015 um 11:53:08 Uhr:
Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden. Du würdest nur von der Polizei wegen Parkens im Halteverbot belangt werden.
Nein, das stimmt nicht.
http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...er--teilschuld-nach-unfall
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:10:33 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Oktober 2015 um 11:53:08 Uhr:
Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden. Du würdest nur von der Polizei wegen Parkens im Halteverbot belangt werden.
Nein, das stimmt nicht.
Es trifft trotzdem zu. Die Polizei trifft nämlich keine Aussage, wer nun am Unfall Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Für das Falschparken / Mitverursachen eines Unfalls kann es eine mündliche Verwarnung ohne oder eine schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld geben. Ggf. auch ein Bußgeld. Bei entsprechend passender Situation kommt bei der Schadensregulierung eine Haftungsverteilung auf die betroffenen VT in Betracht. Ist dann sehr vom Einzelfall abhängig, wie sich das finanziell auswirkt.
Und nun wieder zurück zum popcorn
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:26:33 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:10:33 Uhr:
Nein, das stimmt nicht.
Es trifft trotzdem zu. Die Polizei trifft nämlich keine Aussage, wer nun am Unfall Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Genau. Und diese Fakten beurteilt die Versicherung und weist dem Geschädigten in solchen Fällen meist eine Teilschuld bis 30 % zu. Daher ist deine Aussage "Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden." einfach nur falsch.
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 13:08:32 Uhr:
Genau. Und diese Fakten beurteilt die Versicherung und weist dem Geschädigten in solchen Fällen meist Fällen eine Teilschuld bis 30 % zu. Daher ist deine Aussage "Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden." einfach nur falsch.
Und du weisst natürlich, wie in diesem Fall die Karten stehen ?
Dasselbe ist mir auch schon passiert, gut CH-Gesetze und DE-Gesetze sind nicht zu 100% deckend, aber zumindest sehr ähnlich.
Hinter mir hat einer im Parkverbot Parkiert, weshalb ich zum rauskommen aus dem Parkfeld gefühlt 100mal hin und her fahren musste. Am Ende habe ich ihn trotzdem noch erwischt. Der andere hat nichts bezahlen müssen und da kein Unfall mit Personenschaden hatte ich auch keine Polizei kommen lassen. Aber im nachhinein von der Versicherung informieren lassen. Wie gesagt, ich habe alles bezahlen dürfen weil, ich den Rückwärtsgang drin hatte.
Hätte ich die Polizei geholt, hätte man ihm eventuell eine Busse wegen dem Parkieren gegeben, aber wegen dem Unfall wäre er noch immer heil davon gekommen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Oktober 2015 um 13:18:02 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 13:08:32 Uhr:
Genau. Und diese Fakten beurteilt die Versicherung und weist dem Geschädigten in solchen Fällen meist Fällen eine Teilschuld bis 30 % zu. Daher ist deine Aussage "Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden." einfach nur falsch.
Und du weisst natürlich, wie in diesem Fall die Karten stehen ?
Nein, woher auch? Ich bin kein Hellseher, wie das in diesem Fall sein wird.
Ich weiß aber, dass es in den meisten Fällen, in denen jemand im Halteverbot stand, so gehandhabt wird. Sogar in wenigen Fällen, in denen man im Parkverbot stand, ergab sich eine Teilschuld.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:26:33 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:10:33 Uhr:
Nein, das stimmt nicht.
Es trifft trotzdem zu. Die Polizei trifft nämlich keine Aussage, wer nun am Unfall Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Auch nicht ganz richtig. Polizei bewertet die Sachlage verkehrsrechtlich. Im Beispiel steht der Unfallverursacher fest und wird dementsprechend verwarnt bzw. im Rahmen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sanktioniert.
Zivilrechtlich kann es dann hinterher evtl. zu einer Teilschuld auf Grund des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs kommen
Aber das Thema ist so alt wie die Welt. Besonders hier im Forum.
Oh ja, das ist immer ein spannendes Thema mit dem aufgeregten Bürger, vor allem, wenn er/sie es war, der den Unfall verursacht hat. Es sorgt regelmäßig für Unverständnis, dass man nicht einfach so gegen ein anderes KfZ fahren darf, auch wenn dieses im Halteverbot abgeparkt ist.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 4. Oktober 2015 um 16:55:36 Uhr:
Oh ja, das ist immer ein spannendes Thema mit dem aufgeregten Bürger, vor allem, wenn er/sie es war, der den Unfall verursacht hat. Es sorgt regelmäßig für Unverständnis, dass man nicht einfach so gegen ein anderes KfZ fahren darf, auch wenn dieses im Halteverbot abgeparkt ist.
Hätte ja auch ´n fetter Stein sein können, der da liegt anstelle Halteverbot - würde man ja auch nicht gegenfahren
Ich denke hier muss man wie so oft zwischen strafrechtlicher Schuld und zivilrechtlicher Haftung unterscheiden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Oktober 2015 um 13:08:32 Uhr:
Daher ist deine Aussage "Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden." einfach nur falsch.
Diese Aussage kann nicht falsch sein, jeder Schaden muss vom Verursacher beglichen werden. Die Frage ist eher, ob der falsch Parkende als Mitverursacher gewertet wird. Das hängt aber tatsächlich davon ab, wie die konkrete Situation vor Ort ist, insbesondere ob das verkehrswidrig abgestellte Fahrzeug tatsächlich mitursächlich war (enge Stelle, schlechte Sichtbarkeit). Bei einem in normaler Parkbucht abgestellten Fahrzeug nur eben im Halteverbot wird man das kaum bejahen.