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Unfall, HUK, Wirtschaftlicher Totalschaden - 6 Monatsfrist???

Themenstarteram 17. September 2017 um 9:45

Hallo,

ich habe da ein Thema das ich trotz Online Recherche momentan noch nicht durchblicke...

Eckdaten PKW

- VW Jetta Bj 2006

- Basisaustattungspaket

- Kilometerstand: ~180.000

- TÜV bis 08/2017 (Aussage Bekannter nach Durchsicht: nächster TÜV sollte ohne Reperaturen durchgehen - alle relevanten Teile i.O.)

- Vorschäden: starker Hagelschaden aus Vorjahren (unrepariert da Grundierung nicht betroffen), Klimaanlage Kompressor defekt, div. sonstige Gebrauchsspuren entsprechend Kilometerstand

Ich hatte diesen Monat (08/2017) einen VU (Unfallgegner ist der Unfallverursacher, unbestritten) - Ergebnis: Beifahrertür vorne stark eingedrückt, hintere Tür hinten leicht eingedrückt, Schweller links leicht touchiert)

Der Wagen wurde von einem DEKRA Gutachter untersucht und ich habe jetzt von der Versicherung des Unfallgegners (HUK24 - zufällig auch mein KFZ-Versicherer) die Stellungnahme des Sachverständigen und den Schrieb zur Schadensregulierung erhalten.

- Reparaturkosten lt. Gutachten: 3.000 EUR Brutto

- Wiederbeschaffungswert: 4.000 EUR Brutto

- Restwert lt Börse: 2.500

Daraus ergibt sich ein Fahrzeugschaden / Wiederbeschaffungsaufwand von 1.500 EUR und( Widerbeschaffungswert abzgl. Restwert). Das Fahrzeug hat also wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden - OK. Jetzt steht da aber der Satz: "... nur der Widerbeschaffungaufwand ist erstattungsfähig. Etwas anderes gilt nur, wenn das - verkehrssichere - Fahrzeug vom Geschädigten mindestens 6 Monate,..., weitergenutzt wird (BGH, Urteil vom 23.05.2016, AZ VI ZR 192/05). In diesem Fall können die (geschätzten) Reperaturkosten ersetzt werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen."

Frage:

a) Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt nur 6 Monate warten muss, einen Eigentümernachweis erbringen muss, und dann die verbleibenden 1.500 EUR beantragen kann?

b) Online stand irgendwas von einer 130% Regel... Die ist aber nur anwendbar wenn ich den Schaden reparieren lasse, oder? Ist das hier überhaupt relevant...?

c) Kann ich den Schaden unrepariert lassen oder muss ich reparieren lassen für den Restbetrag?

d).... Jetzt bin ich raus! Was denn jetzt?

Ich hatte eigentlich nicht vor den Wagen jetzt schon abzustoßen, da er zwar diverse Kleinschäden hat, aber ansonsten tadellos und mit kaum Reparaturaufwand läuft und mir echt ans HErzen gewachsen ist. Anderseits ist der Restwert lt. Börse bei den Vorschäden höher als erwartet.... Stellt sich die Kernfrage: Was würde, rein vom finanziellen Standpunkt, am meisten Sinn machen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. September 2018 um 10:19

So,

hatte gerade mal an den Post gedacht und dachte ich schreibe für den nächsten Leser mal wie es tats. abgelaufen ist (vor allem da einige ja nach "Sofort Anwalt einschalten" gerufen hatten).

Den ersten Betrag (Unterschiedbetrag zwischen Verkauf Unfallwagen und Kauf gleichwertiges Fahrzeug ohne Unfall) habe ich direkt erstattet bekommen.

Ich habe der Versicherung angerufen, um eine fiktive Abrechnung gebeten, gesagt dass ich den Wagen weiter nutzen möchte und die Reperaturkosten erstattet bekommen möchte. Den Wagen habe ich unrepariert gelassen (ist der Versicherung total egal und völlig OK). Die Versicherung meinte nur, ich sollte mich ggf. nochmal in 6 Monaten melden und einen Nachweis senden dass das Fahrzeug noch auf mich zugelassen ist.

Auf den Tag genau nach 6 Monaten kam dann der zweite Teil des Erstattungsbetrages (ohne weitere Aufforderung) und die endgültige Abrechnung mit dem fiktiven Reparaturbetrag (~2.300 EUR).

Ob ich das ganze Geld sofort hätte fordern können oder noch mehr hätte rausbekommen - keine Ahnung. Lief so glatt über die Bühne, ich hatte außer dem einen Anruf keine Arbeit damit und keinen Ärger. Da der Wagen fuhr und ich nicht reparieren wollte konnte ich problemlos warten. 3 Wochen nach der Auszahlung des zweiten Teils der Erstattung war der Wagen dann verkauft (sogar höherer Wert als die Versicherung im Restwert hatte).

Im Endeffekt war der Betrag (Versicherung + Verkauf) für mich sehr gut und ich hatte quasi keinen Aufwand.

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Du solltest direkt zum Anwalt gehen und klagen.

Das ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. Du kannst ohne weiteres reparieren lassen. Du kannst auch die netto-Rep.kosten verlangen, wenn Du den Wagen min. 6 Monate behalten wirst.

Du kannst es reparieren lassen (3000) oder dir jetzt ein neues kaufen (4000) oder das Auto noch 6 Monate nutzen um die 2430 Euro zu bekommen und dann das Auto verkaufen

Zitat:

@JorgeAaronson schrieb am 17. September 2017 um 11:45:26 Uhr:

ich habe da ein Thema das ich trotz Online Recherche momentan noch nicht durchblicke...

Die meisten Menschen stehen den Fachleuten der Versicherung mehr oder weniger unwissend gegenüber.

Das ist weiter nicht schlimm, denn dafür gibt es Fachleute, die nennen sich Anwalt und den hätte die HUK auch bezahlt...

Zitat:

Der Wagen wurde von einem DEKRA Gutachter untersucht und ich habe jetzt von der Versicherung des Unfallgegners (HUK24 - zufällig auch mein KFZ-Versicherer) die Stellungnahme des Sachverständigen und den Schrieb zur Schadensregulierung erhalten.

Du hast also den Sachverständigen von der Versicherung kommen lassen?

Zitat:

- Reparaturkosten lt. Gutachten: 3.000 EUR Brutto

- Wiederbeschaffungswert: 4.000 EUR Brutto

- Restwert lt Börse: 2.500

Daraus ergibt sich ein Fahrzeugschaden / Wiederbeschaffungsaufwand von 1.500 EUR und( Widerbeschaffungswert abzgl. Restwert). Das Fahrzeug hat also wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden - OK. Jetzt steht da aber der Satz: "... nur der Widerbeschaffungaufwand ist erstattungsfähig. Etwas anderes gilt nur, wenn das - verkehrssichere - Fahrzeug vom Geschädigten mindestens 6 Monate,..., weitergenutzt wird (BGH, Urteil vom 23.05.2016, AZ VI ZR 192/05). In diesem Fall können die (geschätzten) Reperaturkosten ersetzt werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen."

Das ist inhaltlich wohl nicht anzugreifen. Auch wenn die Versicherung vermutlich nicht böse darüber ist, dass du das möglicherweise missverstanden hast.

Zitat:

a) Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt nur 6 Monate warten muss, einen Eigentümernachweis erbringen muss, und dann die verbleibenden 1.500 EUR beantragen kann?

Die Versicherung möchte vermutlich, dass du das genau so verstehst. Vermutlich wird sie auch den restlichen Betrag (ich komme da übrigens nur auf 1021 Euro) auch freiwillig nicht vorher bezahlen. Jedenfalls nicht, wenn du ohne Anwalt auftrittst.

Zitat:

c) Kann ich den Schaden unrepariert lassen oder muss ich reparieren lassen für den Restbetrag?

hat der Gutachter das Fahrzeug denn als verkehrssicher eingestuft oder nicht?

Hast du zwischenzeitlich eine HU durchführen lassen und bestanden?

Zitat:

Was würde, rein vom finanziellen Standpunkt, am meisten Sinn machen?

Die wirtschaftlichste Entscheidung wäre, das Fahrzeug jetzt an den von der Versicherung benannten Aufkäufer zu verkaufen.

Also, jedenfalls wäre das für die Versicherung am wirtschaftlichsten!

(genau genommen wird es der Versicherung egal sein, ob du das Auto verkaufst oder nicht, nachdem du dich mit deren Regulierungsvorschlag einverstanden erklärt hast; für die ist halt wichtig, nicht mehr als 1.500 Euro zu bezahlen...)

BTW: was hatte der Gutachter denn zum Thema Nutzungsausfall und Reparatur- sowie Wiederbeschaffungsdauer geschrieben?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. September 2017 um 11:55:49 Uhr:

Das ist kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Das kommt auf die verwendete Definition des wirtschaftlichen Totalschadens an. Üblich ist die Definition "der Reparaturaufwand übersteigt den Wiederbeschaffungsaufwand", und das ist ja hier durchaus zutreffend.

Zitat:

Du kannst ohne weiteres reparieren lassen.

Das sowieso.

Natürlich hat die Versicherung nicht erwähnt, dass der wirtschaftliche Totalschaden eigentlich überhaupt kein Totalschaden ist...

Zitat:

Du kannst auch die netto-Rep.kosten verlangen, wenn Du den Wagen min. 6 Monate behalten wirst.

Dann wird sich allerdings der Streit ergeben, ob dein "wirst" auch wirklich ein "wirst" ist, oder ob ein "willst" reicht oder gar ein "hast" notwendig ist ;)

(was natürlich IMNSHO absolut kein Grund ist, auf so viel Geld zu verzichten!)

Ob die Versicherung geschrieben hat, das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, steht hier nirgends, das vermutet der TS

Themenstarteram 18. September 2017 um 6:35

Korrekt. die Versicherung hat nichts weiter geschrieben als die Zahlen (WBW, Restwert,...). Danach kommt die Definition (der Versicherung) für eine wirtschaftlichen Totalschaden "Übersteigen die (geschätzten) Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert. (Widerbeschaffungsaufwand abzgl. Restwert), so liegt ein (wirtscahftlicher) Totalschaden vor.

Das impliziert natürlich erstmal entsprechendes....

Bzw: erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!

Themenstarteram 18. September 2017 um 6:43

Der Wagen ist verkehrssicher und der Plan wäre den noch einige Zeit zu nutzen. Von daher wäre die Wartezeit von 6 Monaten mein geringstes Problem. Reparieren lohnt sich bei den Vorschäden aber halt auch nicht unbedingt... Und ich will nach 6 Monaten natürlich ungern etwas wie "verpasste Frist" oder sowas hören - auch oder gerade weil nichts derartiges erwähnt wurde... Und einfach das Geld der Versicherung zu schenken, oder mich von denen über den Tisch ziehen lassen ,habe ich so gar keinen Bock drauf

Zitat:

@JorgeAaronson schrieb am 18. September 2017 um 08:43:54 Uhr:

Der Wagen ist verkehrssicher und der Plan wäre den noch einige Zeit zu nutzen. Von daher wäre die Wartezeit von 6 Monaten mein geringstes Problem. Reparieren lohnt sich bei den Vorschäden aber halt auch nicht unbedingt... Und ich will nach 6 Monaten natürlich ungern etwas wie "verpasste Frist" oder sowas hören - auch oder gerade weil nichts derartiges erwähnt wurde... Und einfach das Geld der Versicherung zu schenken, oder mich von denen über den Tisch ziehen lassen ,habe ich so gar keinen Bock drauf

..dann sage Deiner Versicherung, Du möchtest "fiktiv" abrechnen.

( btw. das hat die Versicherung "vergessen" zu erwähnen ;) )

D.h., Du möchtest Den Schaden selbst auf Deine Kosten reparieren und bittest

um Auszahlung der Reparaturkosten.. :D

Und so würde die Rechnung aussehen :

3.000€

- 570€ (19 % Mwst.)

- 100€ ( 4*Tage Leihwagen a 25€ Nutzungsausfall )

= > ~ 2.300€

D.h. Du bekommt ~ 2.300€ für die "Reparatur" und kannst mit dem Wagen machen

was du willst.. :D :D

z.b. den Wagen dann an den "Aufkäufer" , der im Gutachten genannt wurde,

verkaufen.

Somit würden sich dann folgende Rechung ergeben..

2.300€ fiktive Abrechung

plus

2.500 von der Restwertbörse

= 4.800€

in Deine Tasche..

So mal als Überlegung und ist völlig legal

Bedenke, Du entscheidest, was mit Deinem Auto passiert !!!

p.s. die 6-Monate Wartezeit kannste hierbei absolut ignorieren ;)

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. Sep. 2017 um 14:3:54 Uhr:

- 100€ ( 4*Tage Leihwagen a 25€ Nutzungsausfall )

Wird für gewöhnlich nur gezahlt, wenn er auch anfällt. Sprich die Reparatur durchgeführt wird.

Deswegen hat er die 100 Euro ja abgezogen.

Sichtbar an dem Minus, und auch bei der Berechnung ersichtlich.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Sep. 2017 um 16:47:47 Uhr:

Deswegen hat er die 100 Euro ja abgezogen.

Sichtbar an dem Minus, und auch bei der Berechnung ersichtlich.

Stimmt, hatte das Minus nicht als Minus, sondern als Spiegelstrich interpretiert. Fehler zu meinen Lasten.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. September 2017 um 14:03:54 Uhr:

Und so würde die Rechnung aussehen :

wirklich?! :confused:

Zitat:

3.000€

- 570€ (19 % Mwst.)

da hatte ich jetzt allerdings 479 Euro raus?!

Zitat:

- 100€ ( 4*Tage Leihwagen a 25€ Nutzungsausfall )

Warum willst du einen Nutzungsausfall von den Reparaturkosten abziehen?

(und selbst wenn: warum willst du dann vom Nutzungsausfall auch noch Steuern abziehen?)

 

Zitat:

D.h. Du bekommt ~ 2.300€ für die "Reparatur" und kannst mit dem Wagen machen

was du willst.. :D :D

unter der Bedingung, ihn noch mindestens 6 Monate zu halten, ja...

Zitat:

p.s. die 6-Monate Wartezeit kannste hierbei absolut ignorieren ;)

...damit dann die Versicherung (falls sie tatsächlich freiwillig vorher auf Reparaturkostenbasis abgerechnet hat) nach den 6 Monaten einen Eigentumsnachweis fordert, und, weil man den naheliegenderweise nicht vorlegen kann, die Differenz zum Wiederbeschaffungsaufwand zurückfordert?

Themenstarteram 17. September 2018 um 10:19

So,

hatte gerade mal an den Post gedacht und dachte ich schreibe für den nächsten Leser mal wie es tats. abgelaufen ist (vor allem da einige ja nach "Sofort Anwalt einschalten" gerufen hatten).

Den ersten Betrag (Unterschiedbetrag zwischen Verkauf Unfallwagen und Kauf gleichwertiges Fahrzeug ohne Unfall) habe ich direkt erstattet bekommen.

Ich habe der Versicherung angerufen, um eine fiktive Abrechnung gebeten, gesagt dass ich den Wagen weiter nutzen möchte und die Reperaturkosten erstattet bekommen möchte. Den Wagen habe ich unrepariert gelassen (ist der Versicherung total egal und völlig OK). Die Versicherung meinte nur, ich sollte mich ggf. nochmal in 6 Monaten melden und einen Nachweis senden dass das Fahrzeug noch auf mich zugelassen ist.

Auf den Tag genau nach 6 Monaten kam dann der zweite Teil des Erstattungsbetrages (ohne weitere Aufforderung) und die endgültige Abrechnung mit dem fiktiven Reparaturbetrag (~2.300 EUR).

Ob ich das ganze Geld sofort hätte fordern können oder noch mehr hätte rausbekommen - keine Ahnung. Lief so glatt über die Bühne, ich hatte außer dem einen Anruf keine Arbeit damit und keinen Ärger. Da der Wagen fuhr und ich nicht reparieren wollte konnte ich problemlos warten. 3 Wochen nach der Auszahlung des zweiten Teils der Erstattung war der Wagen dann verkauft (sogar höherer Wert als die Versicherung im Restwert hatte).

Im Endeffekt war der Betrag (Versicherung + Verkauf) für mich sehr gut und ich hatte quasi keinen Aufwand.

Themenstarteram 17. September 2018 um 10:20

Aber auf jeden Fall nochmal Danke für die Antworten - das hat mir geholfen das ganze etwas besser zu verstehen

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