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Unfall in Belgien, und jetzt?
Hallo zusammen,
Ich heiße david und bin 37 Jahre jung und komme aus Mönchengladbach!
Ich war am 16.3.2025 mit meinem Sohn in Zeeland, auf dem Rückweg in Antwerpen war eine Baustelle und deswegen wurde die Bahn von 2 auf eine reduziert, kurz vor der dpursperrung kam es zum Stau, wir standen als vorletzter im Stau und dann ist ungebremst ein Ford f150 in den Hintermann mit überhöhter Geschwindigkeit reingebrettert, der hat das Fahrzeug hinter mir in mich rein gedrückt und hat sich anschließend links an mich vorbei gedrückt, der Ford ist dann auch noch in mich reingefahren und hat mich auf den Vordermann geschoben, (Schuldfrage sollte ja eigentlich jetzt schon klar sein)
Ich hab mir dabei mein linkes Fußgelenk, knie und untere Wirbelsäule verstaucht, mein Sohn hat ein schleudertrauma erlitten, und wurden auch per Notarzt ins Krankenhaus gebracht… mein Auto ist komplett zerstört, das Auto hinter uns ist komplett zerstört, und so wie ich das verstanden habe, hatte der führer des Fahrzeugs hinter mir und der Unfall Verursacher Alkohol intus, jedenfalls konnte ich durch den rettungswagen kein europäischen Unfall Bericht ausfüllen und gegenzeichnen lassen….
Da das ganze wohl zum Staatsanwalt in Belgien geht sagte die Polizei mir ich muss es meiner Versicherung melden und die kriegen dann akteneinsicht… meine Versicherung (Teilkasko,kein Schutzbrief kein aussöandaschutz) sagt natürlich jetzt : Nö ist ein unverschuldeter Haftpflicht Schaden haben wir nix mit zu tun.
Dem Staatsanwalt hab ich schon geschrieben zur akteneinsicht, kam aber bis heute nichts zurück. Die Polizei antwortet mir auch nicht und schickt mir ständig nur die Daten der anderen Unfall Beteiligten…
Das einzige was ich bisher gemacht hab, mein Auto wieder nach Deutschland geholt ( hat mit 1500€) gekostet. Und den deutschen regulierer der Verursacher Versicherung den Unfall gemeldet diese sagt nur : haftungsfrage noch nicht geklärt..
Ich hab keine Ahnung wie es jetzt weiter geht und habe auch keine rechtschutzVersicherung… hatte hier jemand schon ein Unfall der zum Staatsanwalt geht in Belgien. Und kann mir das irgendwie erklären???
Lg david
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9 Antworten
Unfall im Ausland mit Totalschaden und du selbst und dein Sohn mit erheblichen Verletzungen: Wie kann man in einem solchen Fall nicht zum Anwalt gehen?
Weil ich die Kosten fürn Anwalt nach belgischen Recht selber zahlen muss
Zur Sicherheit solte man es schon seiner Haftplichtversicherung melden..
Aber da offenbar ein Gerichtsverfahren geführt wird, bei dem der Verursacher faktisch erst mal ermittelt wird , werden die beteiligen Versicherungen (in erster Linie die vom F150, evtl auch die vom Hintermann) wohl erstmal darauf verweisen. Ob man da als Nebenkläger auftreten kann weis ich nicht , deswegen würde ich auch zur anwaltlichen Beratung raten.
Zitat:
@johnnyw schrieb am 30. März 2025 um 16:54:42 Uhr:
Weil ich die Kosten fürn Anwalt nach belgischen Recht selber zahlen muss
Auch wenn das Verschulden zu 100 % beim Unfallgegner liegt? Kann ich kaum glauben, würde aber selbst in diesem Fall zum Anwalt gehen.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 30. März 2025 um 16:59:32 Uhr:
Zur Sicherheit solte man es schon seiner Haftplichtversicherung melden..Aber da offenbar ein Gerichtsverfahren geführt wird, bei dem der Verursacher faktisch erst mal ermittelt wird , werden die beteiligen Versicherungen (in erster Linie die vom F150, evtl auch die vom Hintermann) wohl erstmal darauf verweisen. Ob man da als Nebenkläger auftreten kann weis ich nicht , deswegen würde ich auch zur anwaltlichen Beratung raten.
Ich hab es meiner Versicherung so gesagt, diese sagte wie gesagt nur das die nichts damit zu tun haben.
Ich hatte über den adac eine Rechtsberatung, dieser gab mir die Info, dass ich das über den regulierer laufen lassen soll und erstmal kein Anwalt Brauch..
Doch, in Belgien trägt man die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten seines Anwalts selbst, gewinnt man im Gerichtsverfahren gibt es oftmals eine Pauschale für die Anwaltskosten.
Nur stellt sich mir die Frage, welche Alternative hier @johnnyw hat? Alles selbst machen, ohne ausreichende Kenntnis? Dann sollte er zumindest das Merkblatt vom ADAC für Auslandsunfälle in Belgien herunter laden. Und könnte so einige Verfahrensfehler vermeiden.
Das Risiko, von der Versicherung üben den Tisch gezogen zu werden, dürfte die Anwaltskosten um einiges übersteigen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. März 2025 um 17:04:53 Uhr:
Doch, in Belgien trägt man die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten seines Anwalts selbst, gewinnt man im Gerichtsverfahren gibt es oftmals eine Pauschale für die Anwaltskosten.
Nur stellt sich mir die Frage, welche Alternative hier @johnnyw hat? Alles selbst machen, ohne ausreichende Kenntnis? Dann sollte er zumindest das Merkblatt vom ADAC für Auslandsunfälle in Belgien herunter laden. Und könnte so einige Verfahrensfehler vermeiden.
Das Risiko, von der Versicherung üben den Tisch gezogen zu werden, dürfte die Anwaltskosten um einiges übersteigen.
Was ich hätte, wäre ein befreundeter Gutachter der mir zumindest ein Gutachten schreibt, ich verstehe aber immer noch nicht wie ich jetzt an die nötigen Dokumente von der Polizei/Staatsanwaltschaft komme.
Den Polizeibericht und das Ergebnis der staatsanwalichen Ermittlungen brauchst du nicht (sofort). Stell deine Ansprüche. Beim Auto ist es der Sachschaden lt. Gutachten + Nutzungsausfall. Deine Krankenkasse wird Ersatz wegen der Behandlungskosten verlangen. Das Schmerzensgeld musst du auch verlangen. Bei deinem Sohn dasselbe. Ohne Anwalt dürfte das schwierig werden. Weißt du denn wenigstens in welchem Land der Unfallverursacher seinen Wohnsitz hat?
Hier gibt's keine Rechtsberatung.