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Unfall in Österreich. Habe ich hier eine Teilschuld?
Hi Schönen Sonntag euch
Und zwar hätte ich ne Frage bezüglich einer Teilschuld
Am Freitag beim Heimfahrt ist ein Verkehrsunfall geschehen auf einer Kreuzung
Ich war der Rechtseinbiegende auf dem Foto und der Gegner Links
Mir ist klar zu 100% hat die Polizei bzw. mein Vater(Fahrschullehrer) bestätigt das es ein Vorrangsverletzung ist.
Aber jetzt zu meiner Frage: könnte ich auch eine Mitschuld bzw. Teilschuld bekommen wenn ja wieso?
Laut mein Vater hätte ich ein engen Bogen nehmen müssen
Aber der Linke müsste auch warten da ich Vorrang habe
Er ist mir in den Tür Reingefahren und bin beim Arm leicht verletzt(Prellung)
Lg Emil
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39 Antworten
Keine Ahnung. Ich bin kein Verkehrsrechtsgelehrter. Aber gefühlt würde ich Dir mindestens die Hälfte der Schuld zusprechen, wenn Du beim Rechtsabbiegen auf die linke Spur gefahren bist. Damit hätte ich als Linksabbieger auch nicht gerechnet - warum auch?
Da keine Spurführung in der Kreuzung eingezeichnet ist, hat der Rechtsabbieger die freie Spurwahl, kann also auch gleich die linke Spur wählen und hat trotzdem Vorrang. Dass gleich auf die linke Spur nicht sinnvoll ist, oder dass man damit rechnen sollte, dass ein Linksabbieger ebenso die linke Spur wählt, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls wird es nicht zu einer halbe-halbe Schuldverteilung kommen, sondern der TE bekommt höchstens eine Teilschuld (25 oder 30%). Dies halte ich aber für möglich.
Gruß
Uwe
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 4. Juni 2023 um 11:48:03 Uhr:
Keine Ahnung. Ich bin kein Verkehrsrechtsgelehrter. Aber gefühlt würde ich Dir mindestens die Hälfte der Schuld zusprechen, wenn Du beim Rechtsabbiegen auf die linke Spur gefahren bist. Damit hätte ich als Linksabbieger auch nicht gerechnet - warum auch?
Aber der Linke müsste doch mich warten oder bis ich einfahre?
Kenn mich leider auch nicht mit der Rechtslage aus aber mal schauen hab das vorab mal gepostet dachte vlt hatte jemand so ein ähnlichen fall gehabt.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 4. Juni 2023 um 11:48:03 Uhr:
Aber gefühlt würde ich Dir mindestens die Hälfte der Schuld zusprechen, wenn Du beim Rechtsabbiegen auf die linke Spur gefahren bist. Damit hätte ich als Linksabbieger auch nicht gerechnet - warum auch?
Ich sehe hier keinerlei Verfehlungen seitens des TE.
Er hat beim Abbiegen freie wahl der Spur und kann direkt auf die linke Spur. Das ist auch kein Spurwechsel.
Der Linksabbieger hat die Vorfahrt missachtet und hat damit zu rechnen dass ein Rechtsabbieger sich direkt für die linke Spur entscheidet.
Punkt.
Nutze mal die SuFu ,
Genau so einen Fall gab s hier schon mal,wo der Rechtsabbieger auf die linkeste Spur gezogen ist und es dort zur Kollision mit dem Entgegenkommenden Linksabbieger kam.
Wenn ich nicht irre,war damals der linksabbieger der TE
Ja wie der Uwe Mettmann sagt gab da keine Spurführung für den linken und keinerlei Verkehrszeichen
Für die Linke Spur habe ich mich entschieden da nach der Kreuzung 100m später ich wieder nach links abbiegen müsste bei der Ampel um nachhause zu fahren Deswegen die Wahl der Linken Spur
Jetzt ist bei mir der Komplette Tür links also vorne und hinten beschädigt
Schweller reingesteckt und der Fensterheber funktioniert auch nicht also denke der schaden wird sich da im 4 stelligen Bereich bewegen
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 4. Juni 2023 um 12:00:47 Uhr:
Ich sehe hier keinerlei Verfehlungen seitens des TE.
Wenn das so sein sollte, was gut sein kann, dann hoffe ich, dass sich die Wege des TE nie mit meinen kreuzen werden.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 4. Juni 2023 um 12:00:47 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 4. Juni 2023 um 11:48:03 Uhr:
Aber gefühlt würde ich Dir mindestens die Hälfte der Schuld zusprechen, wenn Du beim Rechtsabbiegen auf die linke Spur gefahren bist. Damit hätte ich als Linksabbieger auch nicht gerechnet - warum auch?
Ich sehe hier keinerlei Verfehlungen seitens des TE.
Er hat beim Abbiegen freie wahl der Spur und kann direkt auf die linke Spur. Das ist auch kein Spurwechsel.
Der Linksabbieger hat die Vorfahrt missachtet und hat damit zu rechnen dass ein Rechtsabbieger sich direkt für die linke Spur entscheidet.
Punkt.
Alles richtig, außer dem Begriff Vorfahrt. Es handelt sich hier um Vorrang.
Tatbestandsmäßig dürfte das hier in Frage kommen.
109655
Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden A - 1 170,00 1 M
Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 39.1 BKat;
§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
Das ist die verkehrsrechtliche Komponente. Was die Versicherung im Nachhinein zahlt, steht auf einem anderen Blatt. Ich bin davon überzeugt, dass man versucht dem TE haftungsrechtlich eine Teilschuld aufzubrummen.
Dieses Urteil vom AG Brandenburg zB beschreibt genau deinen Fall:
Zitat:
@AS60 schrieb am 04. Jun 2023 um 11:10:08 Uhr:
Alles richtig, außer dem Begriff Vorfahrt. Es handelt sich hier um Vorrang.
Danke für die Richtigstellung.
Da man als Rechtsabbieger in solchen Situatioenen die freie Fahrstreifenwahl hat, trifft einen keine Teilschuld an so einem Unfall.
Hier das gleiche Szenario,mit gutem Ausgang für die TE
https://www.motor-talk.de/.../...otz-vorfahrt-schuld-t6436610.html?...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2023 um 12:14:08 Uhr:
Da man als Rechtsabbieger in solchen Situatioenen die freie Fahrstreifenwahl hat, trifft einen keine Teilschuld an so einem Unfall.
So sollte es eigentlich sein. Ich bin davon überzeugt, dass die Versicherung zumindest die Betriebsgefahr ins Spiel bringt.
Leider kann man beim Abbiegen die Fahrspur frei wählen, ist ja kein zweispuriges Abbiegen.
Das sorgt immer wieder für solche Unfälle.
Laut Regel bist du somit unschuldig, wenn es vor Gericht geht, gibt es natürlich das "ja aber".
Ich persönlich werte solches Abbiegen, bei dem man als Rechtsabbieger links landet, als schlechten Fahrstil und vermeide das auch grundsätzlich - auch im Fall des TE, kann man kurz rechts fahren und die Lage checken.