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Unfall - KFZ Gutachter - AHK defekt, Gutachter weigert sich AHK zu tauschen
Abend zusammen,
vor ca. 3 Wochen ist mir eine 50ccm hinten draufgefahren.. ich habe mich an einen Anwalt gewandt und bin zu einem Gutachter gegangen. Bei der Begutachtung hat der Gutachter mir gesagt dass die AHK vermutlich getauscht werden muss. Jetzt habe ich vor ca. 2 Wochen das Gutachten bekommen, jedoch möchte der Gutachter die AHK nun nicht mehr wechseln, da bei einer 50ccm anscheinend kein Grund für ein Austausch besteht.. jedoch habe ich das Problem dass die AHK seitdem bein ausfahren Knackgeräusche macht.. was vorher nicht der Fall war. Man sieht ebenfalls das der AHK Träger einen Anstoß mit der Heckschürze hatte..
Bin jetzt zu einer BMW Werkstatt gefahren, und dort wurde mir gesagt, dass die AHK getauscht werden sollte.
Er hat mir seine Visitenkarte gegeben und gesagt ich soll mich bei meinem Gutachter noch einmal wenden, mit dem Vermerk dass er der Meinung ist, dass diese ausgetauscht werden soll.
Danach hat der Gutachter gesagt, dass ein erweitertes Gutachten folgt. Nach der Aufforderung des Gutachtens kam heute die Rückmeldung das kein weiteres Gutachten folgt, da der Anstoß zu geringfügig ist.. die AHK macht jedoch Geräusche und man sieht dass die AHK Kontakt zum Unfall hatte...
Hat jemand schon Erfahrung, was man jetzt machen kann?
Nach einem Unfall muss doch alles ersetzt werden, was in Mitleidenschaft gezogen worden ist??
Ein zweites Gutachten müsste ich ja bezahlen...
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Ist doch schon bezeichnend, dass der TE fiktiv abrechnen will. Da kommt doch nie eine neue AHK ran.
Der Anstoß eines leichten Krades dürfte kaum stärker sein als z.B. eine Berührung beim Rückwärtsfahren mit einer Mauer.
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26 Antworten
Wie willst Du abrechnen. Fiktiv auf Gutachten oder reparieren lassen?
Du hast natürlich das Recht, dass das FZG in den ursprünglichen Zustand gesetzt wird. Weis jetzt nur nicht wie alt das FZG ist, wieviele Km es drauf hat, und ob das Geräusch schon vorher da war.
Dein Problem, Du musst nachweisen, dass es durch den Unfall beschädigt wurde. Wenn der Gutachter etwas gegenteiliges rein schreibt, oder gar nicht erwähnt, kommt er seiner Sorgfaltspflicht nicht richtig nach.
Du kannst gegen das Gutachten gerichtlich (auf Deine Kosten, wenn DU keine Rechtschutz hast) vorgehen. Um was für einen Streitwert würde es gehen? Die Werkstatt hat Dir sicherlich eine Hausnummer genannt?!
Wenn Du es reparieren lassen willst, lass Dir einen Kostenvoranschlag machen und reiche den bei der Versicherung ein, und schreibe dazu dass der Gutachter die Anhängerkupplung nicht erwähnt hat.
Sollte das Ganze im Bereich unter 500 Euro sein, dann würde ich nichts machen. Hört sich doof an, und wenn man im Recht ist, ist das meist nicht nachvollziehbar, aber es ist der Mühe und der Aussicht auf Erfolg nicht wert. Sorry. Rechthaben und Rechtbekommen sind leider zwei unterschiedliche Dinge.
Mit Rechtschutz, sofort zum Anwalt. Schauen wie er die Chance einschätzt.
PS: Den Anwalt wegen dem Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung nicht.
Das Fahrzeug ist BJ2014 und das Geräusch war noch nicht da..ich will das fiktiv abrechnen lassen...
Der Gummipuffer von der AHK hat ja z.B. Schrammen abbgekommen... die man auch sieht... dann müssen die doch diesen zb. ersetzen.. und wenn das nicht geht, dann geht doch sowieso kein Weg an einer neuen AHK dran vorbei??!
Das Fahrzeug muss ja in den vorherigen Zustand gebracht werden. Wenn ich das Auto verkaufe, sieht der Käufer die Spuren an der AHK..
Wie gesagt um wieviel Euro geht es?
Wir köönen Dir soviel Recht geben wie möglich, aber Recht bekommen ist eine andere Sache. Rentiert es sich überhaupt z.Bsp. ein Gegengutachten erst einmal auf eigene Rechnung machen zu lassen? Es müsste der Unterschied schon eklatant sein und wenn der Gutachter zum selben Ergebniss kommt, dann wird es finster.
Wer hat den Gutachter beauftragt? Ist es Dein Gutachter oder der von der Versicherung?
Du hast ja etwas am Gutachten auszusetzen. Das ist also nichts für die gegnerische Versicherung, sondern etwas zwischen Dir und dem Gutachter.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Zitat:
@MartinGolt schrieb am 2. Oktober 2018 um 13:05:48 Uhr:
Das Fahrzeug ist BJ2014 und das Geräusch war noch nicht da..ich will das fiktiv reparieren lassen...
Der Gummipuffer von der AHK hat ja z.B. Schrammen abbgekommen... die man auch sieht... dann müssen die doch diesen zb. ersetzen.. und wenn das nicht geht, dann geht doch sowieso kein Weg an einer neuen AHK dran vorbei??!
Das Fahrzeug muss ja in den vorherigen Zustand gebracht werden. Wenn ich das Auto verkaufe, sieht der Käufer die Spuren an der AHK..
Kann mir jemand erklären was eine fiktive Reparatur ist
Ist jetzt kein schärz, kenne nur Reparieren lassen (Auto in die Werkstatt, Versicherung zahlt) oder Fiktiv Abrechnen (die Reparaturkosten auszahlen lassen).
ca 1.000.. eine Rechtscchutzversicherung habe ich nicht..
Den Gutachter habe ich mir selber ausgesucht..
Zitat:
@MartinGolt schrieb am 2. Oktober 2018 um 12:48:43 Uhr:
Abend zusammen,
vor ca. 3 Wochen ist mir eine 50ccm hinten draufgefahren.. ich habe mich an einen Anwalt gewandt und bin zu einem Gutachter gegangen. Bei der Begutachtung hat der Gutachter mir gesagt dass die AHK vermutlich getauscht werden muss. Jetzt habe ich vor ca. 2 Wochen das Gutachten bekommen, jedoch möchte der Gutachter die AHK nun nicht mehr wechseln, da bei einer 50ccm anscheinend kein Grund für ein Austausch besteht.. jedoch habe ich das Problem dass die AHK seitdem bein ausfahren Knackgeräusche macht.. was vorher nicht der Fall war. Man sieht ebenfalls das der AHK Träger einen Anstoß mit der Heckschürze hatte..
Bin jetzt zu einer BMW Werkstatt gefahren, und dort wurde mir gesagt, dass die AHK getauscht werden sollte.
Er hat mir seine Visitenkarte gegeben und gesagt ich soll mich bei meinem Gutachter noch einmal wenden, mit dem Vermerk dass er der Meinung ist, dass diese ausgetauscht werden soll.
Danach hat der Gutachter gesagt, dass ein erweitertes Gutachten folgt. Nach der Aufforderung des Gutachtens kam heute die Rückmeldung das kein weiteres Gutachten folgt, da der Anstoß zu geringfügig ist.. die AHK macht jedoch Geräusche und man sieht dass die AHK Kontakt zum Unfall hatte...
Hat jemand schon Erfahrung, was man jetzt machen kann?
Nach einem Unfall muss doch alles ersetzt werden, was in Mitleidenschaft gezogen worden ist??
Ein zweites Gutachten müsste ich ja bezahlen...
Viele Grüße
eine 50ccm war ein Kleinkraftrad/Moped??
wie schnell war das denn ??
Also wenn der Gutachter das so sieht wird er seine Gründe haben; und irgendwie kann ich das auch nachvollziehen...
Was knackt denn da an der AHK? hat der BMW-Händler das auch untersucht?
oder nur den Gummibalg inspiziert ?
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 2. Oktober 2018 um 13:01:53 Uhr:
Wie willst Du abrechnen. Fiktiv auf Gutachten oder reparieren lassen?
...
Was für die schadensermittlung durch den Gutachter aber prinzipiell eigentlich keine Rolle spielt, oder?
Entweder es ist an der ahk ein Schaden entstanden der berücksichtigt werden muss oder nicht.
Ist doch schon bezeichnend, dass der TE fiktiv abrechnen will. Da kommt doch nie eine neue AHK ran.
Der Anstoß eines leichten Krades dürfte kaum stärker sein als z.B. eine Berührung beim Rückwärtsfahren mit einer Mauer.
Dass hier die Schadenssumme so hoch wie möglich geschraubt werden soll, ist schon klar. Und moralisch kann man die Geschichte schon anzweifeln.
Die einzige Frage die sich hier aber stellen sollte: ist die AHK durch den Unfall beschädigt worden und muss dies beim Gutachten berücksichtigt werden oder nicht.
Falls das zu bejahen ist, muss das selbstverständlich auch bei der fiktiven Abrechnung einbezogen werden, was auch absolut legitim ist.
Was für einen dämlichen Gutachter haste dir das ausgesucht? so wie ich sehe hast du eine elektrisch ausschwenkbare AHK es reicht schon wenn der kunststoffbalg gerissen ist dann kommt wasser rein und dann erleidet deine AHK einen totalausfall von etwaigen inneren Beschädigungen mal ganz abgesehen, da ich mit ahks handel kenne ich mich gerade da ganz gut aus...
Vielleicht lassen sich die Geräusche mit etwas WD 40 beheben, ich frage mich nämlich, wann die AHK das letzte Mal vor dem Anstoß benutzt wurde.
Ansonsten soll der BMW-Mitarbeiter seine Ansicht schriftlich begründen.
Was der Gutachter sagt wäre mir erstmal Egal.
Fast jeder Kupplungshersteller schreibt vor ,dass nach einem mech, Anstoss die Kupplung ohne weitere Prüfung zwingend zu ersetzen ist,
B 19
Na, so egal ist das aber nicht, er ist ja schließlich sein GA und wenn er das selbige so (ohne AHK) zur Vers schickt und der TS dann ein KV nachreicht, freut sich nur die Vers.
Ich frage mich warum er das eine sagt, aber dann das andere tut.
Fakt ist, um eine AHK (ein Sicherheits Bauteil) verbindlich zu prüfen, müsste sie zum Hersteller eingeschickt werden.
Nur dann kann garantiert werden das bei Nutzung eines Wohnanhängers, von über 2T, z. B. auch nix passiert. Da dies i. d. R. teurer ist als ein neuer Träger, wird sie ern.
Das bedeutet, der GA übernimmt hier die Verantwortung. Er wird dem zu Grunde legen wo war der Anstoss, mehr am Träger oder eher im Bereich Kugelkopf, an der Mechanik, Kugelkopf ein- oder ausgeklappt. Und was ist dagegen gefahren, wie gross ist der Schaden an der Stossfängerverkleidung.
Falls, im Worst Case, bei Nutzung eines Wohnanhängers dieser sich selbstständig macht, steht der GA mit dem Rücken zur Wand und muss sein handeln erklären, ggf. haften.
Das fiktive abrechnen wird hier auch eine Rolle spielen.
Wenn hier ein Werkstattauftrag bestehen würde, kann ich mir Vorstellen, handelt der GA anders.
Aber der TS ist ja auch bereit das Fzg mit "beschädigter" AHK zu verkaufen. Was in der Theorie, unbekannt, nicht i. O. ist.
Allein die Bilder rechtfertigen für mich auch kein ern. der AHK!
Ich frage mich auch, mit welchem Teil des Krades die Anhängerkupplung an dieser tiefen Stellen beschädigt sein soll.