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Unfall - Kosten

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:16

Mir fuhr letzten Donnerstag jemand in mein Auto. Daraufhin fuhr ich auch gleich zum Gutachter und ließ den Schaden schätzen.

Die Höhe des Schadens beträgt laut Gutachter 2000 Euro.

Der Kotflügel ist komplett zerstört, der Spoiler vorne hängt nach unten (wahrscheinlich eine Halterung abgebrochen), dass Türblech vorne muss ausgetauscht werden und die hintere Tür muss teilweise neu lackiert werden.

Im Anhang noch ein Bild.

Mir kommt die Höhe des Gutachtens irgendwie ziemlich gering vor.

Was meint ihr?

12012012076
Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2012 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von sam15

Ihr versteht das nicht ganz, das Auto stand zwar bei einer Nissan Werkstatt, aber das Ganze hat nichts mit der Höhe des Gutachtens zu tun, denn der Gutachter kam ja von außen (von der Dekra), die Teilepreise hat die Dekra auch nicht von dem Nissan-Händler, sondern von einer internen Liste der Dekra.

Wenn ich das Auto hier bei VW zum schätzen gebracht hätte, wäre genauso derselbe Gutachter der Dekra gekommen (denn derjenige schätzt bei VW auch) und somit wäre die Höhe die gleiche gewesen.

Wenn du das alles weißt, wieso weinst du jetzt? Der Thread ist doch unnötig.

Alle Golf V Besitzer sagen dir, fahre ihn zu VW und lass dort die Reparatur machen.

Ein Kostenvoranschlag kostet 30€ und wird bei der Rep. verrechnet und wenn die VW Werkstatt beim Kostenvoranschlag 3500€ ansetzt, was machst dann?

Anscheinend willst dir ja nicht helfen lassen.. schade

Zitat:

Original geschrieben von Brummel

Die Experten hier wollen also sagen, ein Nissanmechaniker sei (im Gegensatz um VW-Schrauber) nicht in der Lage, einen Kotflügel und ein Türblatt ab- und anzuschrauben? Die Lackierung wird eh im Fremdbetrieb durchgeführt.

Nur, damit ich es verstehen kann.... was genau kann der VW-Mechaniker da besser?

Erklärt mal...

Wir sind keine Experten und mit solchen dummen Kommentaren gewinnt man keinen Blumentopf.

Jeder Hersteller hat doch Vorgaben wie man Unfallfahrzeuge instandsetzt. Außerdem wird ein VW Monteur den Kotflügel und das Türaußenblech schneller ausbauen, als ein Nissanhändler.

Bringst deinen GTI auch zum Opel, Citroen Händler, um die Inspektion machen zu lassen?

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am 16. Januar 2012 um 17:19

Dir soll der Schaden ersetzt werden und nicht dein überzogenes Konto! Wieso glaubst du das es mehr kosten wird? Wenn die Werkstatt das für den Preis übernimmt ist doch gut :)

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:25

Ich möchte bei der Sache auch keinen Gewinn machen, nur ich selbst bin mal wo angefahren, und der Schaden war bei weitem nicht so schlimm, und das allein kostete schon 1150 Euro. Dabei war aber nur der Kotflügel beschädigt.

mir erscheint es auch ziemlich gering für den schaden

am besten nochmal zu einem anderen gutachter..

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:32

Nur leider kostet ja so ein Gutachen schon um die 250 Euro, auf dem bleib ich dann sitzen.

Wie würdet ihr den Schaden einschätzen?

du kannst ja zur werkstatt fahren (wenn es noch geht)

und die mal rübergucken lassen,

kostet im normalfall ncihts und die können dir ein groben anhaltspunkt geben was das kostet mit neuteilen lackieren und einbau usw

schätzen ist anhand von den bildern eher schwer, man weiß nciht wie es unten drunter aussieht, da der reifen bestimmt auch getroffen wurde so wie das aussieht

Gar nicht, sondern zum Freundlichen deines Vertrauens fahren und das Ganze reparieren lassen und die Rechnung an die gegenerische Versicherung schicken lassen und gut is. Dann gibt es auch keinen Stress.

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:42

Wie wär das denn wenns unten drunter schlimmer aussieht? Wird dann ein neues Gutachten angefordert? Der Gutachter kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass dies nur oberflächliche Beschädigungen sind.

Gutachter erstellen ein Gutachten mit Hilfe der AUDATEX Datenbank.

Im Gutachten ist jeder Punkt erkennbar und mit einem Preis versehen.

Du könntest das Gutachten daraufhin überprüfen, ob ein Punkt fehlt.

Die Höhe des Schadens berechnet das Programm selbst.

Ein "Pi mal Daumen" Gutachten würde von keiner Versicherung akzeptiert.

Gruß

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Gar nicht, sondern zum Freundlichen deines Vertrauens fahren und das Ganze reparieren lassen und die Rechnung an die gegenerische Versicherung schicken lassen und gut is. Dann gibt es auch keinen Stress.

Wenn das Gutachten jetzt nur 2000 Euro beträgt, der Schaden aber dann z.b. 3000 Euro kostet, ich dies auch durch die Rechnung beweisen kann, kann ich den Betrag dann nachfordern?

am 16. Januar 2012 um 17:45

Ausgehend von deinem beschriebenem Schadensumfang scheint mir das deutlich zu billig.

Ich hatte vor 4 Jahren einen Auffahrunfall mit Heckschaden, da wurde die Heckklappe und die Heckstoßstange ersetzt.

Materialkosten war das eine, das deutlich teurere war die Lackierung und Einbau.

Sah auch nicht wirklich wild aus und hat einige Tausende mehr gekostet (genau kann ich nicht mehr sagen, wurde direkt mit Versicherung abgerechnet).

 

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 17:48

Ich hab das Gutachten noch nicht in den Händen, hab nur mit der Werkstatt telefoniert, bei der der Gutachter war.

Die Werkstatt meinte, da die Teile beim Golf so günstig sind, ist das Gutachten auch nur so niedrig, der meinte, der Kotflügel kostet nur 50 Euro, das Türblech 120 Euro, bei der Stoßstange muss nur eine gebrochene Halterung ausgetauscht werden und der Rest sind die Lackierarbeiten.

Kaufen die in Polen ein oder wie? Ein Golf V-Kotflügel kostet 155 Euro und ein Türaußenblech 155-165 Euro...

vg, Johannes

Themenstarteram 16. Januar 2012 um 18:02

Da bin ich mal gespannt, wenn ich das Gutachen in den Händen habe.

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Kaufen die in Polen ein oder wie? Ein Golf V-Kotflügel kostet 155 Euro und ein Türaußenblech 155-165 Euro...

vg, Johannes

Ich habe das Gefühl, und da sollte uns der TE aufklären, daß es sich um einen Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt und der Wagen nicht bei einer VW-Vertragswerkstatt vorgestellt wurde.

Wenn das so ist, dann sollte er sich darauf nicht einlassen. Er hat ein Recht auf freie Werkstattwahl und auf einen Gutachter seiner Wahl.

Bei einer Reparatur mit Abtretungserklärung brauchst du gar nichts nachfordern, sondern die Werkstatt rechnet mit der Versicherung direkt ab.

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