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Unfall mit 0,6 Promille
Hallo zusammen,
heute Morgen (7:52) hab ich leider einen Auffahrunfall gebaut. Daraufhin wollte die andere Unfallbeteiligte die Polizei rufen. Diese hat dann bei mir verkleinerte Pupillen und eine ,,Fahne“ bemerkt und mich abpusten lassen. Dabei kam ein Promille Wert von 0,6 raus (0,3*2). Ca. eine Stunde später wurde mir dann Blut abgenommen, das Ergebnis hab ich noch nicht.
Ich bin 18 Jahre alt, und war am Abend davor (Mittwoch) auf einer Studentenparty die bis um 2:00 Nachts ging.
Bei dem Unfall sind lediglich 2 Kratzer an der Stoßstange des anderen Autos entstanden und niemand wurde verletzt.
Ich wohne in Baden-Würrtemberg.
Jetzt stell ich mir folgende Fragen:
1. Wie hoch kann das Strafmaß realistisch gesehen sein? (Führerscheinentzug,Geldstrafe etc.)
2.Ist bei dem Fall die Ansetzung einer MPU realistisch?
3. Hab ich da eine Chance auf eine Verkürzung des Führerscheinentzugs, da ich sonst wirklich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen?
Danke im Voraus für die Hilfe .
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8 Antworten
In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt stets eine Null-Toleranz-Grenze (0,0 Promille), d.h. JEDER Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Es drohen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem ist ein Aufbauseminar zu belegen.
Wenn dein Führerschein eingezogen wird und dir ein Aufbauseminar aufgebrummt wird, ist Punkt 3 eh hinfällig.
Zitat:
@LH44 schrieb am 18. April 2024 um 21:48:36 Uhr:
Wie hoch kann das Strafmaß realistisch gesehen sein? (Führerscheinentzug,Geldstrafe etc.)
Das hängt davon ab, ob man den Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung wertet. Dann beginnt die Strafbarkeit bereits ab 0,3 Promille. Ob das der Fall ist, werden wir hier nicht feststellen können, da hilft nur abwarten.
Es bleibt aber auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit mit den unten verlinkten Folgen.
Zitat:
@yellwork schrieb am 18. April 2024 um 22:13:18 Uhr:
In der Probezeit ...
Ich finde es generell nicht schön, sich mit fremden Federn zu schmücken. Schöner wäre es, wenn du die Quelle deines Textes mit angeben würdest:
Danke euch beiden für die schnelle Antwort,
Die Polizistin meinte zu mir jedoch es wäre eine Straftat, da ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall hatte und hat mir den Führerschein schon eingezogen. Sie meinte der Fall geht dann an die Staatsanwaltschaft.
Ein Unfall ist ein starkes Indiz für eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung, aber kein alleiniger Beweis. Die Abgrenzung ist viel komplizierter und wird im Zweifelsfall gutachterlich entschieden. Die Polizistin verfährt nach "Schema F" und entscheidet das auch nicht. Es kann durchaus sein, dass dir dein Führerschein in ein paar Tagen wieder per Post zugeschickt wird. Wichtig: Derzeit nicht fahren, sonst ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Du kannst jetzt die Details schildern, aber letztendlich kann diese Frage nicht hier im Forum beantwortet werden.
Wie passierte der Unfall genau? Hätte er einem Nüchternen in dieser Situation genau so passieren können?
Hast du irgendwelche Leistungstests absolviert, wie Fingerspitze bei geschlossenen Augen auf Nasenspitze setzen?
Ich würde tendenziell zu einem Anwalt raten, denn beim Vorwurf der alkoholbedingten Ausfallerscheinung findet man fast immer einen Ansatzpunkt. ;-)
Zitat:
Bei dem Unfall sind lediglich 2 Kratzer an der Stoßstange des anderen Autos entstanden
Bei solchen Einschätzungen von Unfallverursachern bin ich grundsätzlich skeptisch. Bei den heutigen Konstruktionen ist der nicht sichtbare Schaden an der Karosserie häufig viel größer als es von außen aussieht. Dazu reicht es bereits, wenn die Stoßstange gegen die Karosserie gedrückt wird und dadurch Lack abgekratzt wird. Das sieht man erst wenn die Stoßstange abgebaut ist.
Richtig teuer wird es auch, wenn sich in der Stoßstange Meßgeräte befinden, die neu eingemessen werden müssen.
Wenn du pro Kratzer mit 1.000,00 Euro rechnest liegst du wahrscheinlich im realistischen Bereich.
Wenn der endgültige Promillewert bei über 0,6 Promille bleibt befindest du dich mit einem Unfall in jedem Fall im Bereich einer Straftat.
Die Geldstrafe wird dann in Tagessätzen berechnet. Rechne mal mit 30 Tagessätzen, also einem Monatseinkommen. Wobei es bestimmte Kürzungen gibt. Du kannst ja mal nach Tagessätzen suchen.
Dein Führerschein wird geschreddert, deine Fahrerlaubnis erlischt. Rechne mit 9 bis 15 Monaten Sperrfrist, die hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
Eine MPU sehe ich nicht, allerdings solltest du dir selbst Gedanken zu deinem Alkoholkonsum machen. Warum hast du getrunken, obwohl die Regeln eindeutig sind und du offensichtlich stark auf den Führerschein angewiesen bist? Erfahrungsgemäß stehen Betroffene wie du vor einer Alkoholkarriere, wenn sie nicht bewußt gegensteuern. Wobei "Karriere" eindeutig negativ zu sehen ist.
Zitat:
Hab ich da eine Chance auf eine Verkürzung des Führerscheinentzugs, da ich sonst wirklich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen?
Nein. Die Zeiten sind schon lange (über 20 Jahre?) vorbei und galten meiner Erinnerung nach nie bei Straftaten, sondern nur bei Fahrverboten.
Je nach Bundesland kann es Möglichkeiten geben, die Sperrfrist um einen Monat zu kürzen. Den Aufwand empfinden viele Betroffene erfahrungsgemäß aber als zu groß und verzichten darauf, zumal es keine Garantie gibt, dass einem die Verkürzung auch zugestanden wird.
Die üblichen Probezeitfolgen kommen auch noch auf dich zu.
Wie ist der Unfall passiert?
Unabhängig davon:
Mindestens hast du "gewonnen":
250€ (plus Gebühren), 1 Punkt, Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.
Bleibt es bei den 0,6Promille (bzw. über 0,5Promille)
500€ (plus Gebühren), 2 Punkte, ein Monat zu Fuss, Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.
Sollte dir eine Teilschuld am Unfall gegeben werden und es mindestens 0,3Promille gewesen sein...
Lappen weg und saftige Strafe.
Die Chance den Führerschein aufgrund des Jobs zu behalten: No way; da wird dich der Richter ggf. auf den ÖPNV hinweisen; gibt ja jetzt das Deutschlandticket.
Trocken betrachtet hattest du am Ende der Party ~1,2Promille. Wärst du da schon ins Auto gestiegen (und gefahren) bräuchten wir uns nichtmal über einen Unfall oder ähnliches unterhalten. Der Lappen wäre in jedem Fall weg. Ich vermute, dass dir bewusst war, dass du "ganz ordentlich getankt" hattest.
Auch wenn ich finde, dass Alkoholfahrten immer bestraft werden sollten... nimm dir einen Anwalt; den wirst du brauchen.
Zitat:
@LH44 schrieb am 18. April 2024 um 21:48:36 Uhr:
...
3. Hab ich da eine Chance auf eine Verkürzung des Führerscheinentzugs, da ich sonst wirklich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen?
...
Wenn der Lappen soooo wichtig für deinen Job ist, warum fähsrt du dann besoffen???
Hier gibt's keine Rechtsberatung! NUB beachten!