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Unfall mit 1 Jahr alten Golf VI - Hilfe

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 13:45

Hallo,

ich hatte unverschuldet einen Unfall mit meinem Golf VI (Erstzulassung Oktober 2009, 1.4 TSI, 90KW, Comfortline, 4-türig, viele Extras).

Das Auto ist vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden, Gutachten steht noch aus.

Hat jemand Erfahrung? Wie gehts es nun weiter?

Ich möchte nach dem Unfall nicht schlechter dastehen als vorher, vermute aber, dass es genau so kommen wird. Wie viel Geld wird mir vermutlich zugesprochen? Neupreis waren ca. 25000 Euro. Wie viel Wert hätte mein Auto vor dem Unfall noch gehabt? Auf verschiedenen Seiten Seiten (www.dat.de/fzgwerte/index.php) kann man ja den Wert berechnen lassen. Da steht aber nur ca. 14.500 Euro. Das kann ja wohl nicht sein? Ist das der Wert, den ich von der Versicherung bekomme?

Wie soll ich damit mir ein gleichwertiges Auto zulegen können?

Falls irgend jemand Erfahrung in solchen Sachen hat, oder tipps - bitte meldet euch bei mir!

Mein Auto ist unverschuldet kaputt und ich will nur, dass alles wieder ist wie vorher...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter wird bei einem tatsächlichen Totalschaden einen realistischen Zeitwert (der dürfte aber mindestens 30% unterm Listenpreis liegen) ermitteln.

Das Geld wird dir ohne Mehrwertsteuerbetrag und abzüglich des Unfallwagenrestwertes (diesen er aber für dich an einer entsprechenden Unfallbörse verkaufen wird, wenn du es willst) überwiesen.

Wenn du dann den Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachweisen kannst, wird dir der volle Mehrwertsteuerbetrag gutgeschrieben, soweit dieses Auto nicht billiger wie der geschätzte Zeitwert ist, dann nur anteilig.

Ein Unfall "lohnt" sich nur, wenn du einen Neuwagenersatz in deiner Kasko mit drin hast (gibt es für 6,12 oder 18Monate), dann kannst du alles über deine Vollkasko abrechnen und die holen sich dann das Geld wieder. Klingt aber bei dir nicht so.

Dir steht eine gewisse Zeit ein Ersatzfahrzeug zu (meist mindestens eine Woche), wenn du nachweislich auf ein Fahrzeug angewiesen bist.

Du musst keine Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sondern kannst dir eine Gutachter (ich empfehle von der Dekra oder mindest dekrageprüft- sehr genau und penibel) selbst aussuchen.

Auch muss die gegn. Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen. Auf Grund der offenen Fragen (Totalschaden us.w.) und der komplizierten Rechtssprechung kann dir sowas nicht verwehrt werden und somit muss die gegnerische Versicherungen die entsprechenden Kosten übernehmen.

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15 Antworten

Da dir unverschuldet ein Schaden entstanden ist, muss die gegnerische Kraftfahrt-Hpf. den Schaden übernehmen. Ich empfehle dir in so einem Fall ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Gegnerseite. Falls es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann bekommst du i.d.R den sogenannten Zeitwert abzgl. des Restwertes deines Fzg. ersetzt. Diesen Wert errechnet der Gutachter. Schwacke etc. geben nur ungefähre Werte aus. Der Kostenlose Wertecheck bei DAT gibt auch nur die Richtung vor, weil du ja dort nicht deine Sonderausstattung angeben kannst. Am besten du suchst mal bei mobile.de nach einem gleichwertigen, dann weisst du was ungefähr rauskommen müsste, aber alles im alllem höchst ärgerlich.

Grüße

Mirage

14500 EUR ist der Preis, wenn du keine Extras hättest. Geh einfach davon aus, dass du vom Listenpreis 20% abziehen kannst.

Der Gutachter wird bei einem tatsächlichen Totalschaden einen realistischen Zeitwert (der dürfte aber mindestens 30% unterm Listenpreis liegen) ermitteln.

Das Geld wird dir ohne Mehrwertsteuerbetrag und abzüglich des Unfallwagenrestwertes (diesen er aber für dich an einer entsprechenden Unfallbörse verkaufen wird, wenn du es willst) überwiesen.

Wenn du dann den Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachweisen kannst, wird dir der volle Mehrwertsteuerbetrag gutgeschrieben, soweit dieses Auto nicht billiger wie der geschätzte Zeitwert ist, dann nur anteilig.

Ein Unfall "lohnt" sich nur, wenn du einen Neuwagenersatz in deiner Kasko mit drin hast (gibt es für 6,12 oder 18Monate), dann kannst du alles über deine Vollkasko abrechnen und die holen sich dann das Geld wieder. Klingt aber bei dir nicht so.

Dir steht eine gewisse Zeit ein Ersatzfahrzeug zu (meist mindestens eine Woche), wenn du nachweislich auf ein Fahrzeug angewiesen bist.

Du musst keine Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sondern kannst dir eine Gutachter (ich empfehle von der Dekra oder mindest dekrageprüft- sehr genau und penibel) selbst aussuchen.

Auch muss die gegn. Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen. Auf Grund der offenen Fragen (Totalschaden us.w.) und der komplizierten Rechtssprechung kann dir sowas nicht verwehrt werden und somit muss die gegnerische Versicherungen die entsprechenden Kosten übernehmen.

Ähnliches ist uns passiert.

Golf Plus TDI 1.6 EZ. 11/2009. Unverschuldeter Unfall Ende Juni 2010.

Anwalt eingeschaltet. (Sehr wichtig!)

Gutachter:Reparaturkosten m.Mwst.rd 16000 €

Restwert 7000 €

Neu gleiche Ausführung bestellt 24000 €

Mietfahrzeug v. Händler 4 Monate 1000 €

Fahrzeug selbst abgeholt und

zugelassen

Kaufpreis bezahlt 21000 €

Ergebnis: Es ist Plus/Minus Null aufgegangen!

Dein Fahrzeug ist ja nur ein paar Monate älter gewesen, aber auch da sollte der Verlust erträglich sein.

Wir haben uns für einen Neuwagen entschieden, weil beim Unfallwagen Richtarbeiten am Chassis erforderlich gewesen wären und da wir unsere Autos grundsätzlich solange fahren, bis sie schrottreif sind, kam eine Reparatur nicht in Frage.

wünsche viel Erfolg

Kapt

Unfall-bauernreihe-schulberg-27-06-2010-001
Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 19:57

Erst mal vielen vielen Dank für eure Antworten!!

@mein erster vw.

das mit 18 Monaten etc stimmt schon. Ich könnte einen kompletten Neuwagen bekommen, allerdings nur, wenn ich den Unfall selbst verursacht hätte. In meinem Fall nahm mir eine mit über 2 Promille(!) alkoholisierte Person die Vorfahrt (ich hatte fast 100 km/h, hat schon ganz schön gescheppert - zum Glück keine großen Verletzungen....), somit zahlt mir meine Versicherung nichts, und die Gegnerversicherng sicher nicht einen Neuwagen...

Okay, dann bin ich mal gespannt, auf welchen Wert der Gutachter kommt.

Ihr glaubt gar nicht, wie nervig es ist. Man macht nichts falsch, und auf einmal hat man unverschuldet kein Auto mehr und nur noch Ärger... Wenns nach mir ginge, sollte jeder mit mehr als 1 Promille Alkohol nie mehr an ein Steuer dürfen... ICh frag mich, wie man mit 2 Promille überhaupt noch zum Auto laufen kann...

Danke für eure Nachrichten!

Für weitere Tipps, Hinweise bin ich echt dankbar. Auf dem Gebiet bin ich leider (oder zum Glück?) sehr unerfahren...

Hi,

in der Regel gilt doch Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Schau mal in den AKB's nach bei VK. Normalerweise steht dort, dass die Vollkasko für folgende Schäden aufkommt.... Dort steht idR nicht für selbst verursachte Schäden. Demnach müsstest du den Totalschaden darüber abrechnen können und der VR holt sich im Innenverhältnis die Kohle wieder. Allerdings musst du dann deine Hpf.Ansprüche an deinem VR abtreten. Ruf einfach mal in der Leistungsabtl. an, nicht in der Hotline die haben eh keine Ahnung.

Grüße

Mirage

am 14. Dezember 2010 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von lichtbricht

Erst mal vielen vielen Dank für eure Antworten!!

@mein erster vw.

das mit 18 Monaten etc stimmt schon. Ich könnte einen kompletten Neuwagen bekommen, allerdings nur, wenn ich den Unfall selbst verursacht hätte. In meinem Fall nahm mir eine mit über 2 Promille(!) alkoholisierte Person die Vorfahrt (ich hatte fast 100 km/h, hat schon ganz schön gescheppert - zum Glück keine großen Verletzungen....), somit zahlt mir meine Versicherung nichts, und die Gegnerversicherng sicher nicht einen Neuwagen...

Wie ich vorher und mirage113 nochmals bestätigt, kannst du diesen Unfall auch über deine Vollkasko abrechen und die holt sich das Geld dann von dem Umfallgegner bzw. dessen Versicherung. Eine Vollkasko ist ja dafür da, das die alle Schäden insbesondere auch an deinem Fahrzeug erstmal zahlt egal wer dran schuld ist und sich dann das Geld schon wiederholt :-).

Wenn der "Gute" auch noch betrunken war, würde ich es zu 100% über meine Vollkasko klären, wenn du Neuwagenersatz drin hast. Denn der Fahrer wird sehr viel Spass mit seiner Versicherung haben und diese Streitigkeiten müssen die ja nicht auf deinen Rücken austragen.

Ich hab das damals bei meinen Neuwagen nicht gemacht und hab deshalb nach 2Monaten "nur noch" 96% des Kaufpreise erhalten, was aber "verschmerzbar" war, da die Versicherung bei Schmerzensgeld auch ohne ärztlichen Attest kulant war und ich somit nur minimalen Verlust gemacht habe. Zwischenzeitlich würd ich immer alles über meine Vollkasko machen, das ist echt stressfreier.

Zitat:

Original geschrieben von lichtbricht

Erst mal vielen vielen Dank für eure Antworten!!

@mein erster vw.

das mit 18 Monaten etc stimmt schon. Ich könnte einen kompletten Neuwagen bekommen, allerdings nur, wenn ich den Unfall selbst verursacht hätte. In meinem Fall nahm mir eine mit über 2 Promille(!) alkoholisierte Person die Vorfahrt (ich hatte fast 100 km/h, hat schon ganz schön gescheppert - zum Glück keine großen Verletzungen....), somit zahlt mir meine Versicherung nichts, und die Gegnerversicherng sicher nicht einen Neuwagen...

Okay, dann bin ich mal gespannt, auf welchen Wert der Gutachter kommt.

Ihr glaubt gar nicht, wie nervig es ist. Man macht nichts falsch, und auf einmal hat man unverschuldet kein Auto mehr und nur noch Ärger... Wenns nach mir ginge, sollte jeder mit mehr als 1 Promille Alkohol nie mehr an ein Steuer dürfen... ICh frag mich, wie man mit 2 Promille überhaupt noch zum Auto laufen kann...

Danke für eure Nachrichten!

Für weitere Tipps, Hinweise bin ich echt dankbar. Auf dem Gebiet bin ich leider (oder zum Glück?) sehr unerfahren...

P.S.: bin auch für das lebenslange Fahrverbot für Alkis

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 12:50

Update, falls es euch interessiert.

Schaden: 12900

Restwert: 6800

Wiederbeschaffungswert: 19500

Damit bin ich soweit ganz zufrieden. Da ich auf nen Leihwagen verzichtet hab hab ich ca. 20000 zur Verfügung und werde ich mir wohl nach nem Golf 6 Team nehmen. Der hat zwar keine Sportsitze und meistens kein Sportfahrwerk, dafür alle anderen Extras, die ich davor hatte :)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Wenn Neu dann aber Gas geben, den gibts glaube nur noch bis nächste Woche.

Wird man eigentlich in der VK hochgestuft, wenn man als unschuldig Beteiligter seinen Schaden an Stelle der gegnerischen HV über die eigene VK reguliert?

Ja, aber wenn sich die VK das Geld im Innenverhältnis wiederholt, dann nicht. Ist ähnlich zu verstehen wie mit einem Haftpflichtschaden, wenn du den der Vers. nachbezahlst wirst du auch nicht höher gestuft, bsp. 300€ Schaden wo die Höherstufung teurer kommt als die 300€ zu begleichen.

Grüße

Mirage

am 19. Dezember 2010 um 12:11

Moin!

Zitat:

 

Wiederbeschaffungswert: 19500

dieses Wort ist ein ganz wichtiger Unterschied zu allem, was hier bisher geschrieben wurde und was leider falsch war.

Alle haben hier bisher von "ZEITWERT" gesprochen und das die Versicherung diesen ersetzt, das ist aber schlicht falsch.

Bei einem unverschuldeten Unfall wird der "WIEDERBESCHAFFUNGSWERT" ersetzt, das ist der Wert, den man aufbringen muss, um sich wieder ein vergleichbares Auto zu beschaffen, damit man als unverschuldetes Unfallopfer nicht schlechter gestellt wird als vor dem Unfall.

Der Zeitwert ist ja nur der Betrag, den ich bekäme, wenn ich als privater Verkäufer das Auto verkaufen würde und das reicht im Regelfall nicht, um sich bei einem Händler so ein Auto neu zu besorgen. Der Wiederbeschaffungswert ist also höher als der Zeitwert.

Also bitte nicht diese Begrifflichkeiten durcheinander werfen und damit potentielle Frager verunsichern!

Gruß

Stefan

Mein Golf ist noch kein Jahr alt. Wie ist das, wenn ich einen unverschuldeten Totalschaden habe, zahlt dann die Versicherung solange einen Mietwagen, bis ein neuer lieferbar ist oder werde ich gezwungen einen Gebrauchtwagen zu kaufen?

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