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unfall mit 1 std altem auto!!!

Themenstarteram 28. April 2014 um 18:11

Hallo,

ich hab eine dringende Frage an euch.. ich habe mir letzte Woche einen Skoda Citigo Sport Edition gekauft und hatte nicht mal eine Stunde später einen Unfall damit.

Der Wagen hat nur 17km runter, ist wiegesagt am selben Tag von mir umgemeldet worden (es war eine Tageszulassung) und er ist auch noch keinen Monat alt und hat 11500 Euro gekostet.

An diesem besagtem Tag bin ich also zur Arbeit gefahren und jemand ist mir mit 50km aufs Heck drauf, so dass ich auf den vorderen Wagen geschoben wurde- Schaden von 6000 Euro... Das ist ja jetzt die Hälfte meines Wertes, welchen ich bezahlt habe! Nun habe ich erfahren, dass die gegnerische Versicherung (Schuld lag eindeutig bei dem Mann welcher mit aufgefahren ist- und ist auch bewiesen von der Polizei) mir nur 800 Euro Wertminderung zahlen möchte- das kommt mir ein wenig wenig vor..

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt euch aus??

Vielen Dank für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Hallo Herbert,

man spricht hierbei vom "Stand der Reparaturtechnik" und den Vorgaben der Hersteller zum Reparaturweg.

Wenn du zum Beispiel einen Längsträger erneuert (einschweißt), machst dies mit "moderner Technik" und beachtest dabei

die Herstellervorgaben ist alles im Lot, auch wenn man das hinterher evtl. erkennen kann.

Deswegen spricht man dennoch von einer fachgerechten Reparatur.

Teilweise zum Beispiel bei Oldtimern kann die Instandsetzung sogar höherwertiger sein, als der damalige Neuzustand oder Fertigungstand.

Hierfür gibt es aber dann den merkantilen Mindertwert, also das wass der Käufer bereit ist weniger zu zahlen, eben weil repariert wurde und der Makel "Unfall" verbleibt.

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Wer bitte hat den diesen "Minderwert" ermittelt?

Hallo,

die 800,00 € an Wertminderung sind wohl ein schlechter Scherz, kann und sollte dir aber egal sein.

Ab zum Gutachter und Rechtsanwalt, Du hast unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine Neuwertentschädigung.

Gruß

fordfuchs

Du warst hoffentlich so schlau, dir selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu suchen.

Dessen Gutachten sollte dann alle relevanten Daten enthalten.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

...

Du hast unter diesen Voraussetzung Anspruch auf eine Neuwertentschädigung.

...

Es war kein Neufahrzeug, sondern eine Tageszulassung, also nicht Erstbesitz.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

...

Du hast unter diesen Voraussetzung Anspruch auf eine Neuwertentschädigung.

...

Es war kein Neufahrzeug, sondern eine Tageszulassung, also nicht Erstbesitz.

Das ändert doch dennoch nichts an den Fakten.

- Fahrzeug ist noch kein Monat alt

- hat unter 1.000 km drauf

- die Reparatur erscheint mir angesichts eines Front- und Heckschadens und damit verbundenen erforderlichen Richtarbeiten dem Geschädigten als unzumutbar.

Gruß

fordfuchs

Neuwagenersatz kommt u. a. nur dann in Frage, wenn es sich um einen Neuwagen handelt.

Daran mangelt es hier aber, denn eine Tageszulassung ist nun mal kein Neuwagen sondern ein Gebrauchtwagen.

Eine weitere Anforderung wäre, selbst wenn es ein Neuwagen wäre, dass nach dem Unfall auch tatsächlich ein Neuwagen angeschafft würde.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Neuwagenersatz kommt u. a. nur dann in Frage, wenn es sich um einen Neuwagen handelt.

Daran mangelt es hier aber, denn eine Tageszulassung ist nun mal kein Neuwagen sondern ein Gebrauchtwagen.

Eine weitere Anforderung wäre, selbst wenn es ein Neuwagen wäre, dass nach dem Unfall auch tatsächlich ein Neuwagen angeschafft würde.

Ok, das ist richtig.

Ich habe mich da auch etwas ungeschickt ausgedrückt. Dennoch sollte es meiner Meinung kein Problem sein, hier eine volle Kaufpreisentschädigung zu erhalten.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 28. April 2014 um 19:06

Ich bin sofort zur skodawerkstatt gefahren- der Gutachter dort hat diesen Wert ermittelt und das ganze geht schon über den Rechtsanwalt.. Mir schien diese Summe als etwas sehr niedrig.. Nach diesen zwei Berechnungen wären wir auch nur bei 1200euro.. Das erscheint mir angesichts der Lage auch etwas zu wenig.. Und nen Neuwahlen bekomm ich nicht mehr da es zwar die ersten zwei Kriterien hat, aber nur Front und Heckflügel betroffen sind und dies reines Plastik ist.. Somit austauschbar ohne große Mängel.. -.-

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wer bitte hat den diesen "Minderwert" ermittelt?

vermutlich die grüne Welle...:D

PS: ich meine hier nicht die Firma wo Gartengeräte produziert:cool:

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von prinzessinaufdererbs

Ich bin sofort zur skodawerkstatt gefahren- der Gutachter dort hat diesen Wert ermittelt und das ganze geht schon über den Rechtsanwalt.. Mir schien diese Summe als etwas sehr niedrig.. Nach diesen zwei Berechnungen wären wir auch nur bei 1200euro.. Das erscheint mir angesichts der Lage auch etwas zu wenig.. Und nen Neuwahlen bekomm ich nicht mehr da es zwar die ersten zwei Kriterien hat, aber nur Front und Heckflügel betroffen sind und dies reines Plastik ist.. Somit austauschbar ohne große Mängel.. -.-

Hallo,

wie jetzt auf einmal nur 1.200,00 € an Schaden und das bei einem Aufprall von 50 Km/h!?

Vorher war doch von 6.000,00 € die Rede!?

Ist jetzt schon etwas verwirrend.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von prinzessinaufdererbs

...

Nach diesen zwei Berechnungen wären wir auch nur bei 1200euro.

...

aber nur Front und Heckflügel betroffen sind und dies reines Plastik ist.. Somit austauschbar ohne große Mängel.. -.-

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

50 km/h und dann nur zwei Plastikteile kaputt.

Erst 6.000 € und jetzt 1.200 € und dann 800 € Wertminderung.

Etwas präziser wäre schon schön.

1.200 € Wertminderung?...;)

Themenstarteram 28. April 2014 um 19:21

Nein falsch verstanden..

Tageszulassung hat 11500 gekostet

Schadenreperatur.beläuft sich auf 6000

Und Wertminderung soll ich ca 800 bekommen, weil die Teile einfach ausgetauscht werden konnten und ich somit.keinen Anspruch auf ein.neuen wagen hätte trotz der wenigen km und nur 1std gefahren..

Ich hab mich im Netz ein wenig.belesen und da gab es zwei faustformeln mit denen man (einmal.nach alter des Fahrzeuges undeinmal nach vorhandenen km) den Wertverlust berechnen kann und.dort.kamen ca 1200 Euro.raus..

Zitat:

Original geschrieben von prinzessinaufdererbs

...

Ich hab mich im Netz ein wenig.belesen und da gab es zwei faustformeln mit denen man (einmal.nach alter des Fahrzeuges undeinmal nach vorhandenen km) den Wertverlust berechnen kann und.dort.kamen ca 1200 Euro.raus..

Oha,

jetzt bin ich auf Delles Antwort gespannt ;)

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