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Unfall mit Alkohol

Themenstarteram 26. September 2024 um 16:55

Ich hatte einen Unfall mit Alkohol am Steuer. 0,68 promille im blutwert. Ich mache mir heimische Sorgen zwecks dem Thema meines Führerscheines und ob die Versicherung das übernehmen wird. Könntet ihr mir da weiterhelfen, falls ihr das auch schon erlebt habt?

Übernimmt die Versicherung die Kosten? (Ich habe Vollkasko)

Wie lange würde mein Führerschein entzogen werden c.a. ?

Danke im Voraus!

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31 Antworten

Jo, da bist du schon im Straftatbereich. Führerschein weg und Geldstrafe sind gesetzt, MPU wohl auch, wenn schlimmer sogar Gefängnisstrafe sind da möglich. Ich hoffe, es wurde niemand verletzt.

 

Die Versicherung ist durch die Trunkenheitsklausel mindestens dazu berechtigt, dich am Schaden zu beteiligen, wenn nicht sogar ganz raus.

Entweder ist das ganze ein Troll-Thread, oder hast du wirklich GAR keine Ahnung?

Du hast eine Haftpflicht-Vericherung, die wird den Schaden der Gegenseite komplett übernehmen. Denn was kann der Geschädigte dazu, daß du dich volllaufen läßt?

Trotzdem kann sie dich in Regreß nehmen, eine übliche Summe ist 5000,-

Außerdem hast du eine Vollkasko-Versicherung, die zahlt nur deine eigenen Schäden. Ob oder inwieweit hier die Zahlung verweigert werden kann, steht in deinem Vertrag. Denkbar wären Probleme wegen grober Fahrlässigkeit.

Zitat:

@derbenzer66 schrieb am 26. September 2024 um 18:55:18 Uhr:

Könntet ihr mir da weiterhelfen

Wahrscheinlich nicht, weil dann wieder eine Rechtsberatung gesehen wird. Man kann also nur allgemein antworten, was üblicherweise passieren kann. Und das hängt bei 0,68 Promille davon ab, ob der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gesehen wird. Da gibt es keinen Automatismus, sondern es ist der Einzelfall zu betrachten. Da kann man sich u.a. folgende Fragen stellen:

- Wäre der Unfall höchstwahrscheinlich auch in nüchternem Zustand passiert?

- Ist die BAK schon zurück gerechnet?

- Gab es eine ärztliche Untersuchung und wie fiel die bezüglich Ausfallerscheinung aus?

Der Gang zu einem Anwalt ist anzuraten. Wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, dann bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Regelung.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 26. September 2024 um 19:11:54 Uhr:

Jo, da bist du schon im Straftatbereich. Führerschein weg und Geldstrafe sind gesetzt, MPU wohl auch, wenn schlimmer sogar Gefängnisstrafe sind da möglich. Ich hoffe, es wurde niemand verletzt.

Nein. Falsch. Erst ab 1,1 Promille.

Die Vollkaskoversicherung dürfte die Leistung bei dem Promillewert anteilig kürzen. Vermutlich um die Hälfte.

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2024 um 19:17:12 Uhr:

Nein. Falsch. Erst ab 1,1 Promille.

Ist aber so pauschal genau so falsch.

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2024 um 19:17:12 Uhr:

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 26. September 2024 um 19:11:54 Uhr:

Jo, da bist du schon im Straftatbereich. Führerschein weg und Geldstrafe sind gesetzt, MPU wohl auch, wenn schlimmer sogar Gefängnisstrafe sind da möglich. Ich hoffe, es wurde niemand verletzt.

Nein. Falsch. Erst ab 1,1 Promille.

Wenn der TE den Unfall verursacht hat, gelten andere Regeln.

Es wird da wohl jeder Einzelfall unterschiedlich bewertet.

 

Sohn von einem Kollegen hatte auch mal einen schweren Unfall.

 

Ärger mit der Freundin, hat sich mit Alkohol zu gedröhnt und war dann besoffen der Meinung er müsste mitten in der Nacht zu ihr fahren.

 

Die viel zu schnelle Fahrt hat dann nach einem zweifachen Überschlag in einer Hauswand geendet. Zum Glück niemand verletzt.

 

Am ende hat die Versicherung dann doch das meiste bezahlt und in den Knast musste er deswegen auch nicht.

FS war natürlich erst mal weg aber er hat ihn dann doch erstaunlich schnell wieder bekommen sonst wären er seinen Job los geworden.

 

Was ich damit sagen will, wenn das der erste scheiß ist den du gebaut hast kannst du mich auf Recht milde Strafen hoffen.

 

Ganz ohne wird es natürlich nicht gehen, ein bisschen weh tun muss Dummheit halt dann doch.

Themenstarteram 26. September 2024 um 17:34

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. September 2024 um 19:16:46 Uhr:

Zitat:

@derbenzer66 schrieb am 26. September 2024 um 18:55:18 Uhr:

Könntet ihr mir da weiterhelfen

Wahrscheinlich nicht, weil dann wieder eine Rechtsberatung gesehen wird. Man kann also nur allgemein antworten, was üblicherweise passieren kann. Und das hängt bei 0,68 Promille davon ab, ob der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gesehen wird. Da gibt es keinen Automatismus, sondern es ist der Einzelfall zu betrachten. Da kann man sich u.a. folgende Fragen stellen:

- Wäre der Unfall höchstwahrscheinlich auch in nüchternem Zustand passiert?

- Ist die BAK schon zurück gerechnet?

- Gab es eine ärztliche Untersuchung und wie fiel die bezüglich Ausfallerscheinung aus?

Der Gang zu einem Anwalt ist anzuraten. Wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, dann bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Regelung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. September 2024 um 19:18:41 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2024 um 19:17:12 Uhr:

Nein. Falsch. Erst ab 1,1 Promille.

Ist aber so pauschal genau so falsch.

Also, dann präzisiere ich das halt noch. Die obige Aussage "mit 0,68 Promille bist du im Straftatbereich" ist und bleibt falsch.

Wenn du unter Alkoholeinfluß (Alkohol als Ursache für den Unfall) einen Unfall baust, geht das ganze vor Gericht, und dabei kann trotzdem eine Straftat festgestellt werden (Körperverletzung etc.)

Wenn du aber angehalten wirst und hast über 1,1 Promille, dann ist das für sich genommen schon eine Straftat, auch ohne jede Schädigung/Unfall etc., während 0,68 Promille "nur" eine Ordnungswidrigkeit wären.

Themenstarteram 26. September 2024 um 17:36

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 26. September 2024 um 19:11:54 Uhr:

Jo, da bist du schon im Straftatbereich. Führerschein weg und Geldstrafe sind gesetzt, MPU wohl auch, wenn schlimmer sogar Gefängnisstrafe sind da möglich. Ich hoffe, es wurde niemand verletzt.

Die Versicherung ist durch die Trunkenheitsklausel mindestens dazu berechtigt, dich am Schaden zu beteiligen, wenn nicht sogar ganz raus.

Themenstarteram 26. September 2024 um 17:37

Jo wahrscheinlich. Im kannst dann auch noch die Seife aufheben? Ich weis nicht wie du dir so sicher gehen kannst also wirklich lass es einfach.

Du liest was du hören willst. Ich schildere, was dir drohen kann.

 

Hast du nun den Unfall verursacht oder nicht? Du bist sehr vage mit deiner Schilderung. Gab es Verletzte?

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2024 um 19:36:49 Uhr:

Wenn du unter Alkoholeinfluß (Alkohol als Ursache für den Unfall) einen Unfall baust, geht das ganze vor Gericht, und dabei kann trotzdem eine Straftat festgestellt werden (Körperverletzung etc.)

Das ist aber immer noch falsch. Es geht doch jetzt erst mal nicht um Körperverletzung, sondern um eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB (ggf. um eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB). Die Trunkenheitsfahrt liegt ab 1,1 Promille immer vor, ohne dass es weiterer Nachweise bedarf. Sie kann aber auch schon ab 0,3 Promille vorliegen, wenn es alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gab.

Im Gesetz nennt sich das "nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen".

Ein Unfall ist nicht automatisch eine solche alkoholbedingte Ausfallerscheinung, denn die Mehrzahl der Unfälle wird ja von Nüchternen verursacht. Dazu gibt es Dutzende von Abgrenzungen und reichlich Rechtsprechung. Das zu unterscheiden, sollte man einem Anwalt überlassen.

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