- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall mit ausländischem Auto. Wie den Schaden melden?
Unfall mit ausländischem Auto. Wie den Schaden melden?
Hallo,
uns ist ein Auto mit polnischem Kennzeichen an einer Ampel hinten reingefahren. Wegen extremen Berufsverkehr sind wir und der Schadensverursacher zum nächsten Parkplatz gefahren. Der Schaden sind ein paar Kratzer und Druckstellen an der hinteren Seite durch das Nummernschild des Polen. Nicht besonders schlimm. Wir haben Versicherungsschein, Fahrzeugschein, Kennzeichen des Polen und den Schaden fotografiert und sind dann weiter zu einem Termin.
Rausgefunden habe ich das es für solche Fälle eigentlich die "Grüne Karte" gibt. Wir besitzen zwar eine solche Karte allerdings hat der Pole uns keine gegeben und wir haben auch nicht danach gefragt da wir in dem Moment nichts davon wussten. Vielleicht hat er eine solche Karte sowieso nicht.
Wie sollte man jetzt weitermachen? Er hat keine Infos von uns daher müssten wir uns wohl bei der polnischen Versicherung melden. Ich spreche kein Wort polnisch, würdet Ihr einfach Deutsch oder Englisch den Schaden dort melden und direkt Fotos anhängen? Oder besser eine andere Herangehensweise?
Grüße
Ähnliche Themen
13 Antworten
https://www.adac.de/.../default.aspx?...
Heißt das "Grüne Karte" geht auch ohne das der Verursacher uns eine grüne Karte gegeben hat oder vielleicht keine hat?
du musst halt seine Versicherung wissen, wie ist erst mal egal
Seine Versicherung ist AVIVA. Ich kenne mich mit "Grüne Karte" überhaupt nicht aus daher die Frage woher ich weiß ob ich darüber abwickeln kann?
Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Polnisches Fahrzeug fährt mir auf der Autobahn in der Baustelle hinten drauf. Nix dramatisches passiert, rechts in die nächste Nothaltebucht, Polizei gerufen, die hat die Halterdaten festgestellt und den Unfall aufgenommen. Eine Karte habe ich nicht bekommen.
Ich bin dann in die Werkstatt für den Kostenvoranschlag und habe in Gedanken schon meine Polnischkenntnisse überprüft. War dann aber unproblematisch. Die Werkstatt hat das ganze nach Rücksprache mit mir an einen Anwalt weitergegeben, der sich um alles weitere gekümmert hat. Außer der Regulierungszusage und den paar Kröten, die man da für Nutzungsausfall bekommt hab ich da nie wieder was von gehört. Leihwagen hatte ich auch.
Ich bin nicht schnell beim Anwaltsrat, diesmal aber schon.
Zitat:
@Spassinnebacken schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:05:37 Uhr:
(...)
Ich bin nicht schnell beim Anwaltsrat, diesmal aber schon.
Genau so läuft es (geht auch in umgekehrter Reihenfolge, also erst Anwalt, dann Werkstatt).
Anwälte arbeiten da einen gut geübten Prozess ab, und Dich kostet es nichts.
Nachtrag: die Situation hatte ich mit einem Briten....
Zitat:
@CsD schrieb am 7. Dezember 2016 um 11:22:49 Uhr:
Heißt das "Grüne Karte" geht auch ohne das der Verursacher uns eine grüne Karte gegeben hat oder vielleicht keine hat?
In Eu ist keine grüne Karte mehr erforderlich. Kennzeichen reicht aus.
In den Fundstellen vorheriger Beiträge ist doch angegeben, wo man sich hinwenden soll und wie die Schadensabwicklung läuft.
O.
Ich würde mal hier nachlesen:
Über das Büro "Grüne Karte" erfährst du unter Angabe des Kennzeichens, welcher deutsche Versicherer mit der Abwicklung des Schadens beauftragt wurde. An den wendest du dich dann mit deinen Ansprüchen - maßgeblich ist allein deutsche Recht, wenn der Unfall in Deutschland passierte.
OT: Passiert der Unfall im EU-Ausland und beide Unfallgegner haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland ist nach EU-Recht auch dann das deutsche Recht für die Regulierung zu Grunde zu legen. Auch wenn ausländische Versicherungen (bzw. die mit der Regulierung beauftragte dt. Versicherung) das für gewöhnlich anders sehen.
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:51:23 Uhr:
Zitat:
@Spassinnebacken schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:05:37 Uhr:
(...)
Ich bin nicht schnell beim Anwaltsrat, diesmal aber schon.
Genau so läuft es (geht auch in umgekehrter Reihenfolge, also erst Anwalt, dann Werkstatt).
Anwälte arbeiten da einen gut geübten Prozess ab, und Dich kostet es nichts.
Nachtrag: die Situation hatte ich mit einem Briten....
Endlich mal jemand, der die Arbeit eines Anwalts zu schätzen weiß.
Es gibt Solche und Solche.
In zwei Fällen hatte/bzw. habe ich es mit einem Lügenanwalt zu tun, da ist der Kampf (gegen den) schwer. Die lassen sich zum Vorteil ihres Mandanten eine Lüge nach der anderen einfallen. Guter Anwalt? Nein - Abschaum.
Anwälte, die ehrlich für das Recht ihrer Kunden arbeiten, respektiere ich sehr. Meine Anwälte sind ausnahmslos von dieser Kategorie, und ich würde auch nie akzeptieren, dass ein Anwalt zu meinem Vorteil lügt.
Warum Anwälte?
Mein erster Anwalt, ein absoluter Supermann vom Fach, hat sich spezialisiert - auf Jagdrecht, und hat keine Lust mehr auf die Alltagsfälle :-( Gut - er ist jetzt Ende 50, und hat halt andere Prios, als vor 30 Jahren....
Mein zweiter Anwalt war mir zu nachsichtig mit dem Gegner - hat zu viel nachgegeben.
Meine dritte Anwältin (eine zauberhaft charmante Dame und frische Mutter) ist nicht so ein harter Hund, wie der Erste, aber doch deutlich schärfer als der Zweite. So ein Typ, wie mein erster Anwalt, wäre schon Klasse... Der hat ALLES zu 100% durchgekriegt - und das mit 100% Ehrlichkeit und ohne Vorkasse meinerseits!
Es gibt so schöne Seiten im Netz, z. B. eine der Verkehrsopferhilfe / Unfallmeldung.
HIER gibt man das Land ein wo der Unfall passiert ist, in diesem Fall D, dann das Land des Unfallgegners und dessen Versicherung und schon wird einem eine Adresse mit Tel. u. Email in Deutschland genannt an die man sich zur Schadensregulierung wenden soll.
Vielleicht versucht man es erstmal auf dem Wege!
Zitat:
@CsD schrieb am 7. Dezember 2016 um 01:43:38 Uhr:
Hallo,
...
Wie sollte man jetzt weitermachen?...
1. Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, genau für solche fälle sind diese da!
2. Schaden am eigenen Auto beziffern und eine Beweissicherung durchführen lassen, dazu Kfz Sachverständigen beauftragen, wenn es kein Bagatellschaden ist dann ein Gutachten ansonsten eine Schadenskalkulation mit Bildern zur Beweissicherung.
3 entscheiden ob reparieren oder fiktiv abrechnen