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UNFALL: mit Außenspiegeln zusammengestoßen. Was tun?

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 19:01

Hallo,

ich bin heute Abend auf einer Straße mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Betroffen sind nur die Außenspiegeln. Das Problem ist, dass die Straße keine Fahrbanmarkierung hat und der Unfallgegner behauptet ganz links gefahren zu sein. Mein Spiegel ist Schrott (Volvo S60 Bj.2003) und seins ist eigentlich völlig ok, außer vielleicht ein Paar Kratzer. Die Straße dort ist eng und ist eher so eine Art Bauernstraße. Was soll ich jetzt eurer Meinung tun? Wir haben nur die Adressen ausgetauscht, Polizei haben wir nicht verständigt.

Ich habe vor die Versicherungen auszutauschen und abzuwarten was passiert. Ich denke, da in dem Fall der Unfallverursacher nicht klar ist, dass die Versicherungen die Schäden aufteilen.

Sonst muss ich die Kosten alleine tragen und ich befürchte, dass der Schaden an meinem Spiegel nicht unter min. 300€ liegen wird.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

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21 Antworten
Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 19:07

Entschuldigung: Der Unfallgegner behauptet ganz rechts gefahren zu sein.

am 7. Oktober 2011 um 19:12

Theoretisch ganz einfach: Wenn man merkt, dass es (zu) eng wird, muss man anhalten. Wer dann noch fährt, muss damit rechnen die Schuld zu bekommen. Ihr seid beide gefahren, dann darf jeder etwas zahlen. Wie allerdings die Quotelung ist - mir fallen da diverse Varianten ein - weiß ich nicht. Ist ja zum Glück "peanuts". Vor allem kein Personenschaden.

Gruß

xc90er

am 7. Oktober 2011 um 19:27

Ja, so ist es. In der Theorie ist es ja auch so, dass die Polizei nicht über die Schuldfrage entscheidet. Das darf sie auch nicht. De facto ist das etwas anders, da ja vom Verursacher 35,00 € kassiert werden.

Aber die privatrechtliche Schuldfrage klärt die Polizei nicht. Also ist es abdingbar jetzt noch die Polizei zu rufen.

Ich denke, hier ist die Schuldfrage fifty-fifty. Auf jeden Fall dann, wenn Du auch ganz rechts gefahren bist. Und das bist Du natürlich :)

Zitat:

Original geschrieben von GoldRM

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

wie du bereits richtig bemerkt hast, werden die versicherungen die schäden unter sich aufteilen - je nach dem wie hoch der schaden ist, kann es sich durchaus lohnen (wegen der hochstufung) diesen von der versicherung zurückzukaufen bzw. direkt mit dem unfallgegener abzurechnen...

am 7. Oktober 2011 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von GoldRM

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

wie du bereits richtig bemerkt hast, werden die versicherungen die schäden unter sich aufteilen ...

Von sich aus werden die Versicherungen hier gar nix aufteilen.

Soll heißen: Wer in den Genuss eines (ggf. von einer Quotelung abhängigen) Schadenersatzes gelangen will, wird nicht umhin kommen, zunächst einmal durch geeigneten Nachweis der Schadenhöhe eigene Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflicht geltend zu machen.

Wenn dein Spiegel hinüber ist, ca. 300 Euro und beim Unfallgegner die Kappe zerkratzt ist, 30 Euro, warum dann überhaupt die Versicherung benachrichtigen?

Grüße

Mir hat auch ein älterer Mann auf der Landstraße den Spiegel abgefahren weil er zu weit nach links geriet. Gab es auch erst vor mir zu, machte dann aber-oh Wunder- gegenüber der Versicherung andere Angabe.

Ende vom Lied ist, dass der Schaden aufgeteilt wird. Außer einer kann nen Zeugen benennen. Ich bezweifele, dassda 300 Euro reichen werden, wenn der Spiegel ganz zerstört ist.Bei mir waren es teurer.

Zitat:

Original geschrieben von Kickdown-169

und beim Unfallgegner die Kappe zerkratzt ist, 30 Euro

weißt du was ne neue spiegelkappe kosten kann?

locker mal das doppelt bis vierfache...

und dann ist das teil noch nicht lackiert und angeschraubt!

Schrecklich.

Nur ein Deutscher wird auf die Idee kommen, so etwas als "Unfall" zu bezeichnen.

Ich würde eine Rechtsstreit bis zum BGH emphehlen.

Hi, waren auf dieser Fahrt beide Fahrzeugführer alleine unterwegs?

Wenn ja wäre ein Händeschütteln und eine gute weiterfahrt ausreichend gewesen.

Gruß Karl

selbst wenn du einen Zeugen hättest und zudem eindeutig (!) beweisen könntest, daß der "Gegner" die Fahrbahnmitte überschritten hat, bekämmst du noch Teilschuld, weil offenbar keiner angehalten hat! Versicherung und Polizei blinkt der "€" in den Augen, wenn ihr das auch noch meldet ;)

Im Grunde kannst du froh sein, wenn ihr euch den Gesamtschaden 1:1 teilt, der sich also so fair verhält und sich noch bei dir beteiligt; wenn er's nicht tut, kannst du im Grunde auch nix machen...

Hallo,

ist mir auch schon so passiert, und jeder behauptet natürlich ganz auf seiner Seite gefahren zu sein. :-) Kann man später auch nie nachvollziehen.

Nun gut, das Ende vom Lied war klar und wurde ganz schmerzlos gelöst: jeder bezahlte seinen Schaden, und gut war´s.

Evita4

Zitat:

Original geschrieben von MickKnatterton

selbst wenn du einen Zeugen hättest und zudem eindeutig (!) beweisen könntest, daß der "Gegner" die Fahrbahnmitte überschritten hat, bekämmst du noch Teilschuld, weil offenbar keiner angehalten hat! Versicherung und Polizei blinkt der "€" in den Augen, wenn ihr das auch noch meldet ;)

Im Grunde kannst du froh sein, wenn ihr euch den Gesamtschaden 1:1 teilt, der sich also so fair verhält und sich noch bei dir beteiligt; wenn er's nicht tut, kannst du im Grunde auch nix machen...

Wieso sollte er anhalten müssen. Die Fahrbahnmarkierungen sind ja schon zu irgend etwas nutze. Wenn es auf ner normalen Landstraße Passiert wo die Autos sich mit 70km/h plus begegnen kann das keiner erwarten.

Der Gegner muss sich beteiligen. Die Versicherung regelt das schon mit der gegnerischen Versicherung so, dass es mindestens 1:1 ausgeht.

Im Prinzip darf man auch ohne linken Außenspiegel Außenspiegel nicht fahren. Wenn der Schaden am eigenen Auto höher ist profitiert man unbedingt davon, wenn die gegenerische Haftpflicht jeweils die Hälfte übernehmen muss!

Themenstarteram 9. Oktober 2011 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von pike105

Schrecklich.

Nur ein Deutscher wird auf die Idee kommen, so etwas als "Unfall" zu bezeichnen.

Ich würde eine Rechtsstreit bis zum BGH emphehlen.

Wie würdest du es beschreiben?

Und Ich bin kein 100%-ger Deutscher. Also bitte keine Vorurteile gegenüber der Nationalitäten.

Definition von Unfall: Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

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