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Unfall mit E39 . Bitte um Hilfe!!

BMW 5er E39
Themenstarteram 22. September 2010 um 20:21

Hallo Leute.

Mir ist letzte Woche einer in die Seite gefahren. Schuldfrage ist geklärt. Ich habe keine schuld.

Wiederbeschaffungswert: 4300 Euro.

Reparaturkosten: 3850 Euro.

Restwert: 3620 Euro.

Frage: Wie viel kann ich da am meisten rausholen und wie würde das berechnet werden.

Das Auto will ich auf jeden Fall behalten!!

Bitte keine Spekulationen oder Vermutungen.

Vielleicht hatte jemand ja einen ähnlichen Fall.

Vielen Dank für eure Hilfe.

gruß

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8 Antworten

Wenn Du das Auto behalten willst, soviel wie möglich rausholen, aus der Reparatur, mit deiner Werkstatt sprechen, und jeden Gummistopfen drauf aufs Gutachten, da sind manchmal noch ein paar € drin, dann Leihwagengeld kassieren, und was kann man noch abgreifen....??

Naja, Wertverlust wird schon im Gutachten drine sein, und dann reparieren, das sollte vernünftig möglich sein bei nem gutem Gutachten..

Matze

Wenn der Schaden über dem Wert liegt, gibt es ja diese 30% sind es glaube ich Klausel, die die Reparatur teurer sein darf, aber das trifft bei Dir ja nicht zu..

Du bist aber auch ein Pechvogel, oder? War da nicht irgendwann mal was mit der Werkstatt und dem Unfall bei ner Probefahrt?

Aber egal...

Du kannst mit der Versicherung die Reparaturkosten abrechnen, wenn du das Auto behalten möchtest. Wenn du in einer Werkstatt reparieren läßt, zahlt die Versicherung eben diesen Betrag.

Solltest du es bei einem Freund reparieren lassen - also in Eigenregie - und läßt dir die Reparaturkosten auszahlen, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer. Die kannst du dir nur holen, wenn sie auch wirklich fließt - also z.B. für Teile o.ä.

Am einfachsten in deinem Fall: Schadenabtretung an eine Werkstatt machen. Die machen dir das Auto schick und rechnen dann direkt mit der Versicherung ab.

Aber achte darauf, dass du nur die Schadenreparatur abtrittst!

Weiterhin kannst du Nutzungsausfall geltend machen, sofern das Auto nicht fahrbereit ist und du keinen Mietwagen nimmst...

Der dürfte bei deinem Auto irgendwo zwischen 65 und 79,- € pro Tag liegen. Im Gutachten steht zumeist auch der kalkulierte Zeitraum drin, die für die Reparatur benötigt wird.

Eine Frage noch an dich: Ich hoffe, es war kein Gutachter der gegnerischen Versicherung sondern ein freier, den DU bestellt hast...?!

 

VG

Mathias

Es gibt soweit ich weiß keine Leihwagen kosten wenn kein Leihwagen genommen aber es gibt "ausfallentschädigung" allerdings behauptet die Gegenseite in meinem Fall nur 14Tage...

Außerdem kannst dir die Gebühren für an und abmelden Zahlen lassen-aber klär das vorher ab-sind gleich mal 150Euro für paar Euro steuern und Versicherung die man spart-also nur machen wenn die's sicher Zahlen!

 

Allerdings am allermeisten holt man in der Regel raus wenn man's wie beschrieben nicht vom Fachman machen lässt sonden selber richtet oder besser den Wagen verkauft und sich nen anderen Kauft( haben für unser EscortCabrio trotz Unfall ca. 400Euro bekommen von Privat und nochmal 1500 von der Versicherung- bezahlt hab ich vor nem Jahr nen Tausi^^

 

Weil auch ein reparierter Unfallwagen ist ein Unfallwagen. Ich hätte ca. 300Euro gespart wenn mein Kumpel mir meinen aktuellen "Fall" repariert hätte gegenüber dem Anschaffungswert. Aber beim wiederverkauf hätte ich das büßen müssen und man weiß ja Nie ob doch noch mehr futsch ist oder spätfolgen kommen...

 

und mein aktueller fall wurde auch besser geschäzt als 6monate zuvor eingekauft und ging auch wesentlich besser unter der Hand weg als von der Versicherung geschäzt - allerdings musste ich Ihn offiziell zum Rest-wert an jemanden weiter verscherbeln und erst er durfte den Wagen dann zum höchstpreis verticken, sonst zieht dir die Versicherung den Betrag X über dem Restwert vom Auszahlungsbetrag ab!!! aber von denen hab ich eh noch nix:(            (...verhandlung läuft...)

 

Gruß

Er will ihn doch behalten...:confused: also, wozu an und abmelden??:D

Das Geld für den Leihwagen gibts auf jeden Fall!!!! Ob er sich einen nimmt, oder ob seine Oma ihn fährt ist egal, die Pauschale, je nach Fahrzeugklasse gibts!!!! Und ob ihn wie gesagt seine Oma fährt, oder er sich nen Ferrari mietet, das geht die Versicherung nichts an..!!

Grüße Matze..

In den bisherigen Antworten ist viel Wahrheit und viel Mißverständnisse. Ich versuchs nochmal zusammenzufassen.

Grundsätzlich sind 2 Fälle zu unterscheiden:

1. Wirtschaftlicher Totalschaden - d.h. die Rep-Kosten sind um mindestens 30% höher als der Wiederbeschaffungswert. Dieser Fall liegt hier nicht vor und deswegen gehe ich auch nicht im Detail darauf ein.

2. Rep.Kosten max. 130% des Wiederbeschaffungswertes, dann kannst du 2 Dinge tun

a.) Reparieren lassen, Rechnung vorlegen und die Kosten von der Versicherung erhalten - in der Regel geht dieses Vorgehen mit einer Abtretung des Schadens an die Werkstatt einher.

b.) Nach Gutachten abrechnen. Die Versicherung erstattet die im Gutachten genannten Rep.-Kosten abzügl. der Mehrwertsteuer. Die MWSt wird nur in der Höhe ersetzt als sie tatsächlich durch Werkstatt oder Teilerechnungen nachgewiesen wird. Ob du reparieren läßt oder bei wem, ob Vertragswerkstatt, Hinterhof oder Eigenleistung ist in diesem Fall völlig egal und ebenso wieviel die Reparatur tatsächlich am Ende kostet. Je billiger du reparierst, desto mehr bleibt übrig. Wertminderung sofern im Gutachten ausgewiesen kann zusätzlich gelztend gemacht werden. Bei Autos älters als 5 Jahre und mit mehr als 100.000 km Laufleistung wirds meist schwer mit Wertminderung

Zusätzlich zu a.) und b.) können bei der Versichrung als Schaden noch geltend gemacht werden:

- Kosten und Aufwandspauschale - 25-30 Euro werden meist ohne Probleme und ohne Nachweis anerkannt (damit sollen Telefonkosten, Porto, etc abgedeckt werden)

- Kosten in Zusammenhang mit dem Unfall. z.B. Abschleppkosten

- Kosten für einen Gutachter wenn es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt

- Kosten für einen Anwalt

- Nutzungsausfall: Im Fall a.) für max. 14 Tage oder entsprechend weniger wenn ein Ersatzfahrzeug früher zugelassen wird. Im Fall b.) Für die im Gutachten genannte voraussichtliche Reparaturzeit (also im Regelfall 1-4 Tage, je nach Schwere des Schadens. Ersatzweise wird auch ein Mietwagen erstattet für die jeweils genannten Zeiträume

- Manche Versicherungen lassen sich extrem viel Zeit mit der Regulierung (besonders wenn kein Anwalt eingeschaltet wird). Wer die gegnerische Versicherung nach angemessener Fristsetzung schriftlich in Verzug setzt, kann eventuell auch noch Zinsen auf die Schadenssumme geltend machen wenn es zu lange dauert.

Alles ohne Gewähr oder Anspruch auf Richtigkeit. Die Angaben sind auch nicht als Rechtsberatung anzusehen oder als Versuch einer solchen.

ghm

Im Falle einer Reperatur 1-4 Tage?? Wenn das Auto ansonsten fahrbereit ist, Ja, ansonsten auch bis 14Tage...!!!!!! Sobald auch nur ein Scheinwerfer kaputt ist, z.B. ist das Auto nicht mehr Fahrbereit und es steht einem ein Leihwagen zu...

Du hast als Geschädigter die gesetzliche Pflicht, mitzuwirken, daß der Schaden so klein wie möglich bleibt (Schadenminderungspflicht). Wenn die Reparatur nur einen Tag dauert, dann kannst du nicht beigehen und sagen, ich warte aber erst 13 Tage ab bevor ich die Reparatur dann am 14. Tag durchführe und nehme mir deswegen 2 Wochen einen Mietwagen auf Kosten des Schädigers.

Die 14 Tage sind ein Maximum. Reparaturdauern sind meist deutlich kürzer und wenn du reparieren läßt hast du auch nur Anspruch auf Nutzungsausfall/Mietwagen für diese Zeit. Wer nach Gutachten abrechnet, kriegt das was im Gutachten als Reparaturdauer angegeben ist. Wenn es tatsächlich länger dauert, dann bist du in der Nachweispflicht, daß die Verzögerung nicht von dir zu vertreten ist - also z.B. du den Reparaturauftrag zu spät erteilt hast...

ghm

Ausserdem sollte im Fall Leihwagen aufgepasst werden, dass er sich in der gleichen Klasse wiederfindet sonst kann es da Probleme geben. Also Ferrari mieten ist nicht.

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