- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall mit einem Polen in Deutschland!
Unfall mit einem Polen in Deutschland!
Hallo alle zusammen, habe heute folgendes erleiden müssen;
Mein Bruder war mit mir morgens Unterwegs anschliessend setzte er mich zuhause ab um zur Schule zu Fahren. 2min später erhilt ich einen Anruf von meinem Bruder das das Auto einen Total-Schaden erlitten hat. Als ich dann am Unfallort angekommen war sah ich 2 Total demolierte Autos eins davon war ja meins das andere hatte ein Polnisches Kennzeichen zudem waren 3 Polnische Staatsangehörige ohne Deutschkenntnisse dabei. Der Polnische Fahrer missachtete das Rechts vor Links Gebot und war zudem noch vie zu schnell Unterwegs.
Mein Bruder ist 18 Jahre das Auto ist bei der Versicherung ab 24 Jahre versichert.
Meine fragen:
Über Vollkasko laufen lassen und dann später das Geld der Polnischen Versicherung differenzieren? Wenn ja welche Vorteile und Nachteile.
Wird ein Wertverlust für den Wagen angerechnet? Die erste Rate wurde noch nicht einmal bezahlt! Kann ich aus der Sache mit +-0 rauskommen?
Mein Bruder erlitt Prällungen und hatte eine Schockzustand und war im Krankenhaus für 5Stunden! Wird Ihm Schmerzensgeld gewährt.
Wird mein Auto oder der Rest was noch davon übrig ist "Eingezogen" um evtllle mehrkosten zu tilgen?
Hatte schon jemand einen ähnlichen Fall?
Ähnliche Themen
28 Antworten
Ich hoffe doch mal, daß die Polizei hinzugezogen wurde.
Über die VK abrechnen würde ich nicht, weil Du ja dann deinen SF-Rabatt einbüßt. Ob der so einfach wiederhergestellt wird, weiß ich nicht.
Was meinst Du mit Wertverlust? War der Wagen nagelneu? Oder gebraucht?
Falls gebraucht, wird von einem Gutachter der Zeitwert ermittelt und dieser wird erstattet.
Ob Deinem Bruder Schmerzensgeld gewährt wird, hängt von den beteiligten Versicherungen ab. Es muß aber natürlich geltend gemacht werden, automatisch kommt da nix.
Wenn das Auto als Totalschaden anerkannt wird, kannst Du den Rest behalten.
Egal wie es ausgeht, ich würde mir schleunigst einen Rechtsbeistand suchen, der Dich da besser beraten kann als ein Forum.
Hast du die Grüne Karte oder besser die Daten hieraus bekommen ?
Gruß Delle
Was denn für eine grüne Karte?
Seit Polen in der EU ist, braucht keiner mehr eine solche Versicherungskarte.
Wenn der Versicherer bekannt ist, wird das auch nicht benötigt. Infos zu ausländischen Versicherungen liefert auch der Zentralruf der Autoversicherer www.zentralruf.de
Die polizei war vor Ort und hat eine Anzeige aufgenommen auch wegen Personenschäden/Straftatbestand! Der Wagen wurde 05/2008 von Fiat gekauft; 0Km gefahren also nagel neu. Alle Daten habe ich mir ist jetzt nur Unklar ob der jetztige Marktwert oder der Neupreis angerechnet wird. Übrigends sind 4 von 10 Airbags aktiviert worden.
Ich habe nur keine lust wegen Fehler anderer um sonst eine Differenz (Marktwert minus Neupreis) zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Was denn für eine grüne Karte?
Seit Polen in der EU ist, braucht keiner mehr eine solche Versicherungskarte.
Wenn der Versicherer bekannt ist, wird das auch nicht benötigt. Infos zu ausländischen Versicherungen liefert auch der Zentralruf der Autoversicherer www.zentralruf.de
Ja, stimmt du hast Recht, Sorry, hab nicht daran gedacht.
Mensch, wie die Zeit vergeht, die Polen sind seit 2004 in der EU
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Glutexo
Die polizei war vor Ort und hat eine Anzeige aufgenommen auch wegen Personenschäden/Straftatbestand! Der Wagen wurde 05/2008 von Fiat gekauft; 0Km gefahren also nagel neu. Alle Daten habe ich mir ist jetzt nur Unklar ob der jetztige Marktwert oder der Neupreis angerechnet wird. Übrigends sind 4 von 10 Airbags aktiviert worden.
Ich habe nur keine lust wegen Fehler anderer um sonst eine Differenz (Marktwert minus Neupreis) zu bezahlen.
Du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert von der Versicherung und nicht den Neupreis. Den Restwert bekommst du vom RW Aufkäufer so dass du wieder auf den Wiederbeschaffungswert kommst.
Das Auto ist 11 Monate alt und somit kein Neuwagen mehr.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Glutexo
Mein Bruder ist 18 Jahre das Auto ist bei der Versicherung ab 24 Jahre versichert.
Meine fragen:
Kann es sein das es da von der Versicherung noch Konsequenzen gibt?
nen bekannter hatte damals mit mir das selbe Problem, ich war 22 hatte das Auto zu hause und nachts wurde es geknackt, also auch nicht wirklich meine schuld (Wie bei dem erwähnten unfall, da ja der Fahrer nicht der Unfallverursacher ist) und die Versicherung wollte den Fahrer inkl. der FS Daten haben, und mein bekannter hatte nicht bedacht das die Versicherung erst ab 23 gilt, und somit wurde der Schaden nicht von der Versicherung bezahlt, im gegenteil es kam die Frage seit wann ich den das Auto genutzt habe, mit dem Hintergrund das sie Versicherungsbeiträge nachgefordert haben, sprich die Differenz was das Alter des Fahres angeht.
Ja das hört sich aber komisch an das die gegnerische Versicherung nicht zahlt weil ich bei meiner Versicherung angegeben habe das keiner unter 24 das Auto fährt? Ausserdem war es ein zufall da er normalerweise nicht das Auto fahren darf!
Zufall oder nicht, wenn Du eine Versicherung abgeschlossen hast mit der Bedingung, daß keiner unter 24 den Wagen bewegt, dann hast Du die Bedingungen nicht eingehalten, sofern Dein 18jähriger Bruder den Wagen bewegt.
Das würde aber nur zum Tragen kommen, wenn Dein Bruder den Unfall verursacht hat bzw. eine Teilschuld bekommt.
Die eigene Versicherung muß von einem Unfall ja gar nichts erfahren, sofern die Schuldfrage geklärt ist und die gegnerische Versicherung den Unfallschaden zur Gänze begleicht.
Meldest Du aber den Schaden zur Regulierung bei der eigenen Versicherung, wirst Du ganz sicher Probleme bekommen. Das kann dann von einer saftigen Nachzahlung von Beiträgen führen oder sogar in einer Rückforderung von Versicherungsleistungen bei Dir enden.
Zum Thema Neuwagen: Es gibt ein Urteil des BGH, demnach ist ein Auto nur noch dann als fabrikneu anzusehen, wenn seit Herstellung (nicht Erstzulassung !!) weniger als 12 Monate vergangen sind. Das bezieht sich auf den Verkauf durch einen Händler. Eine Versicherung sieht das bei Regulierung sicher noch enger.
um Thema Neuwagen: Es gibt ein Urteil des BGH, demnach ist ein Auto nur noch dann als fabrikneu anzusehen, wenn seit Herstellung (nicht Erstzulassung !!) weniger als 12 Monate vergangen sind. Das bezieht sich auf den Verkauf durch einen Händler. Eine Versicherung sieht das bei Regulierung sicher noch enger.
Danke! Das wollte ich eigentlich wissen. Den der Verkauf und die Anmeldung verliefen am selben Tag.
Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar innerhalb der EU-Staaten keine Pflicht; bei Unfällen in Deutschland, die durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht werden, ist das deutsche Büro Grüne Karte e.V. dennoch erste Anlaufstelle.
Sofern der ausländische Versicherer bereits bekannt ist, kann das Grüne Karte Büro sogar sofort die Stelle benennen, die den Schadenfall hier in Deutschland bearbeiten wird.
Kontaktdaten sind:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon (040) 33 44 0 0
Telefax (040) 33 44 0 70 40
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
Eine Abwicklung über die Vollkaskoversicherung wäre nur dann sinnvoll, sofern die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sein sollte oder aber die Leistungen der Vollkaskoversicherung über die der gegnerischen Haftpflichtversicherung liegen.
Der Unfallgegner wird den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Tage des Schadens ersetzen. Da das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt noch kein Jahr alt war, könnte in der Vollkaskoversicherung möglicherweise ein Anspruch auf Erstattung des Neupreises bestehen. Hier hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.
Dieser wird ohnehin erforderlich sein, da aufgrund eines Verstoßes gegen Tarifmerkmale aufgrund des nicht angemeldeten Fahrers bei einer Schadenmeldung an die eigene Versicherung mit einer mehr oder minder erheblichen Vertragsstrafen zu rechnen sein wird.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar innerhalb der EU-Staaten keine Pflicht; bei Unfällen in Deutschland, die durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht werden, ist das deutsche Büro Grüne Karte e.V. dennoch erste Anlaufstelle.
Sofern der ausländische Versicherer bereits bekannt ist, kann das Grüne Karte Büro sogar sofort die Stelle benennen, die den Schadenfall hier in Deutschland bearbeiten wird.
Kontaktdaten sind:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon (040) 33 44 0 0
Telefax (040) 33 44 0 70 40
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
Eine Abwicklung über die Vollkaskoversicherung wäre nur dann sinnvoll, sofern die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sein sollte oder aber die Leistungen der Vollkaskoversicherung über die der gegnerischen Haftpflichtversicherung liegen.
Der Unfallgegner wird den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Tage des Schadens ersetzen. Da das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt noch kein Jahr alt war, könnte in der Vollkaskoversicherung möglicherweise ein Anspruch auf Erstattung des Neupreises bestehen. Hier hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.
Dieser wird ohnehin erforderlich sein, da aufgrund eines Verstoßes gegen Tarifmerkmale aufgrund des nicht angemeldeten Fahrers bei einer Schadenmeldung an die eigene Versicherung mit einer mehr oder minder erheblichen Vertragsstrafen zu rechnen sein wird.
also gibt es die Grüne Karte doch noch, auch in der EU ?
Gruß
Delle
Innerhalb der EU aber auch in vielen anderen Ländern wie z.B. der Schweiz ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte nicht mehr Pflicht, da das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges als Versicherungsnachweis ausreicht.
Dem Grüne-Karte-System gehören derzeit 44 Staaten an.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (auf der Grundlage einer gültigen Grünen Karte bzw. heutzutage meist des amtlichen Kennzeichens) übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ausländische Kfz. Deshalb sollte bei Schadenfällen in Deutschland unter Beteiligung ausländischer Kfz der Schadenfall beim Deutschen Büro Grüne Karte angemeldet werden. Es kann dann wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden. Das Deutsche Büro Grüne Karte reguliert in aller Regel die Schadenfälle nicht selbst, sondern überträgt die Abwicklung einem Mitgliedsunternehmen oder einem privaten Schadenregulierungsbüro, welches jeweils im Auftrage des Deutsche Büro Grüne Karte tätig wird.
deswegen dachte ich ja auch, dass evtl. aus der mitgeführten Grünen Karte die Daten weiter verwendet werden können.
Wie das im weiteren mit der Abwicklung über das Büro Grüne Karte läuft, ist mir beruflich schon bekannt.....
Aber nun hab ich hier mitbekommen, dass über das Kennzeichen eine Zuordnung auch möglich ist.
THX
Delle