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Unfall mit Fahrerflucht - RA notwendig ?
Mein Sohn (19 Jhr.) hatte eine Unfall mit Fahrerflucht. Kurz zum Unfallhergang:
Er fuhr auf der Staatsstraße, also Außerorts und hat einen PKW überholt. Das entgegenkommende Auto kam ihm schneller als erwartet entgegen, er sah nur noch Lichter und bekam totale Panik, konnte aber gerade noch einscheren, dabei haben sich aber die Außenspiegel berührt und wurden abgerissen. Er fuhr dann einfach weiter ohne anzuhalten. Hat wohl noch kurz in den Rückspielgel geschaut, sich aber fürs abhauen entschieden. Der PKWfahrer den er überholt hat, hat sich die Autonummer gemerkt und der Polizei gemeldet. Die geschädigte Fahrerin des anderen Fahrzeugs hat ebenfalls Anzeige bei der Polizei erstattet.
Am anderen tag stand dann die Polizei vor unserer Tür udn mein sohn musste sich auf der Dienststelle melden. hat dort alles zugegeben. Die Unfallgeschädigte hat das gleiche ausgesagt wie er. Der Schaden wurde von der Haftpflicht bezahlt. Personen kamen keine zu Schaden.
Der Vorwurf lautet: riskantes Überholen mit Sachbeschädigung udn Unfallflucht.
Jetzt ist im April die Gerichtsverhandlung und wir überlegen ob ein Anwalt nötig ist. Wir haben leider keien Rechtschutz und es werde eh eine menge kosten auf ihn zukommen.
Was kann er bei Gericht falsch machen? Auf was muss er achten? und wie schaut es mit Regress der VS aus? Muss er da was beachten?
Beste Antwort im Thema
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16 Antworten
Nicht ohne Anwalt vor Gericht gehen. Die Gefahr das er sich um Kopf und Kragen redet ist nicht gerade klein und ohne Anwalt gibt es auch keine Akteneinsicht und die ist wichtig. Auf die paar Euro für einen Anwalt kommt es eh nicht mehr an.
wie lautet der Vorwurf genau: Strassenverkehrsgefährdung (§315c StGB)?
Die Unfallflucht steht fest. Sofern der Fremdschaden über 1.200.- € liegt ist mit einem Entzug des FS zu rechnen. Die Versicherung kommt auf jeden Fall noch und nimmt Regress bis zur Obergrenze von 2.500.- €.
Ohne Anwalt würde ich vor Gericht nur sagen, dass es mir leid tut und ansonsten keine Aussage machen. Ist die Frage, ob mit Anwalt eine andere Strategie dabei herauskommt.
Der Sachverhat an sich ist ja schon genug Strafe ... Nur, bei 19 Jahren dürfte der junge Mann noch in der Probezeit sein ... Da ich weder Ahnung habe noch Jurist bin, weiß ich nicht was den jungen Mann noch erwarten könnte. Kann mich da meinen Vorschreibern nur anschließen und zumindest zu einer Beratung bei einem Anwalt - vorzugsweise einer für Verkehrsrecht - raten.
Bei allem VIEL GLÜCK!!!!
P.S. An die TE: Vielleicht kannst du den Titel des Themas noch ändern? Weil es bereits ein Thema mit dem gleichen Titel gibt und es zu Verwechslungen kommen könnte!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
P.S. An die TE: Vielleicht kannst du den Titel des Themas noch ändern? Weil es bereits ein Thema mit dem gleichen Titel gibt und es zu Verwechslungen kommen könnte!
Moin.
Ich war dann mal so frei den Threadtitel zu ändern, damit es keine Verwechslungen gibt.
Gruss TAlFUN
DANKE! Wollte hier niemandem in die Quere kommen
Ohne Rechtsschutzversicherung stellt sich wirklich die Frage, ob die zusätzliche Geldausgabe für den Anwalt viel bringen würde. Der Sachverhalt ist ja anscheinend eindeutig und wurde auch schon festgestellt. Ich frage mich, was da ein Anwalt realistischerweise noch reißen soll?
wenn es um eine Strassenverkehrsgefährdung geht ist der Anwalt Pflicht. Dann wird nämlich ein grob verkehrswidriges und auf den eigenen Vorteil bedachtes Fahrverhalten vorgeworfen. Im Raum steht dann ein Jahr Führerscheinentzug mit MPU vor Wiedererteilung. In diesem Fall ist eine klug begründete anwaltlich abgesicherte Gegenrede notwendig.
Wenn der Vorwurf nur auf fahrlässiges gefährliches Überholen und Unfallflucht lautet geht es ohne Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wenn es um eine Strassenverkehrsgefährdung geht ist der Anwalt Pflicht. Dann wird nämlich ein grob verkehrswidriges und auf den eigenen Vorteil bedachtes Fahrverhalten vorgeworfen. Im Raum steht dann ein Jahr Führerscheinentzug mit MPU vor Wiedererteilung. In diesem Fall ist eine klug begründete anwaltlich abgesicherte Gegenrede notwendig.
Wenn der Vorwurf nur auf fahrlässiges gefährliches Überholen und Unfallflucht lautet geht es ohne Anwalt.
Wenn ich darüber nachdenke: Recht hast Du.
Alleine den Richter zu überzeugen, dass es sich um ein einmaliges Versehen (Fehleinschätzung, Augenblicksversagen) gehandelt hat und nicht um Vorsatz bzw. Rücksichtslosigkeit, könnte das Anwaltshonorar rechtfertigen...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
... und ohne Anwalt gibt es auch keine Akteneinsicht und die ist wichtig.
Diese Ansicht ist nicht auszurotten.
Sebstverständlich hat der TE auch ohne RA Akteneinsicht (§147 (7) StPO).
Ob er die Akten zutreffend interpretieren kann ist eine andere Baustelle.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Sebstverständlich hat der TE auch ohne RA Akteneinsicht (§147 (7) StPO).
Gilt dieser § auch für Öesterreich?
Denn die TE schreibt "Staatsstrasse", und diese gibt es in DE nicht.
Wir sollten uns DRINGENST auch über die Rechtsverhältnisse unserer Nachbarn kundig machen ...
Denn, wir diskutieren und hier die Köpfe heiß um dann plötzlich fest zu stellen, es ist ja im Nachbarland passiert und wir können mit unserem Rechtsempfinden da gar nie nix ausrichten, weil andere Gesetze gelten.
Trotzdem möchte ich grad nicht in der Haut des jungen Mannes stecken.
Wünsche ihm trotzdem VIEL ERFOLG und GLÜCK!
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Sebstverständlich hat der TE auch ohne RA Akteneinsicht (§147 (7) StPO).
Gilt dieser § auch für Öesterreich?
Denn die TE schreibt "Staatsstrasse", und diese gibt es in DE nicht.
Lt. Wikipedia gibt es in den Freistaaten Bayern und Sachsen "Staatsstraßen"!
Nachbarn ... sag' ich doch ...
Zitat:
Original geschrieben von schili62
...
Kurz zum Unfallhergang:
Er fuhr auf der Staatsstraße, also Außerorts und hat einen PKW überholt. Das entgegenkommende Auto kam ihm schneller als erwartet entgegen, er sah nur noch Lichter und bekam totale Panik, konnte aber gerade noch einscheren, dabei haben sich aber die Außenspiegel berührt und wurden abgerissen.
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Personen kamen keine zu Schaden.
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Wisst Ihr eigentlich, wie knapp Dein Sohn und die Unfallgegnerin an einer Katastrophe vorbeigeschliddert sind ? Fast um die sprichwörtliche Haaresbreite. Ganz, ganz viel Glück gehabt. Nur so nebenbei.