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Unfall mit Fahrerflucht....relativ geringer Sach- und Personenschaden

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 22:56

Hallo,

ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber mir geht es eher um eine Einschätzung/Meinung. Ich hatte vor ca. zwei Wochen einen kleineren Unfall. Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und ein Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen. Ich kam auf der Vorfahrtsstrasse, der Autofahrer wollte auf die Vorfahrtsstr. abbiegen. Dabei kam es zur Kollision. Wir waren beide glücklicherweise nicht schnell unterwegs. Bei mir entstand am Fahrrad Schaden und ich habe Prellungen und Schürfwunden am Bein davongetragen. Da der Fahrer danach trotz kurzer Verzögerung, weitergefahren ist, habe ich mir das Kennzeichen gemerkt und es gab glücklichertweise auch Zeugen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Fahrer (aus dem europäischen Ausland) mittlerweile auch identifiziert, so dass ich nun die Personalien habe.

Ich hatte jetzt eine Erstberatung bei einem Anwalt (Rechtschutz) und der Anwalt würde nun die Sache in die Hand nehmen. Ich frage mich nur ehrlich gesagt: Ist es nicht etwas übertrieben hierauf einen Anwalt anzusetzen? Kosten sollen mir wohl keine entstehen, da ich ja nicht schuld am Unfall war, allerdings ist der Sachschaden unter 200 Euro, evt. wird noch etwas Schmerzensgeld rausspringen. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Anwaltskosten den Streitwert übersteigen werden.

Was denkt Ihr?

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2016 um 23:01

Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein, was da was übersteigt oder nicht. Wer so assi ist bei Personenschaden weiterzufahren, der hat die volle Breitseite mehr als verdient.

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am 27. Dezember 2016 um 23:01

Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein, was da was übersteigt oder nicht. Wer so assi ist bei Personenschaden weiterzufahren, der hat die volle Breitseite mehr als verdient.

Das würde mich nicht interessieren. Du wurdest verletzt, zufällig nur leicht, und der Verursacher hat sich entfernt. Also was solls. Jemanden anfahren und abhauen geht gar nicht. Da sollte man nicht an Kosten denken die dem Verursacher entstehen.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 28. Dezember 2016 um 00:01:47 Uhr:

Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein...

Wer weiss, wann und ob da bei einer ausländischen Versicherung Geld fließt.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 23:13

danke schonmal für die Antworten. Ja so denke ich im Grunde auch, ich hatte schon genug Stress mit Arbeitszeitausfall/Arztbesuch und nun den ganzen Kram zusammenzustellen. Da es sich um einen französischen Leasingwagen handelt, bin ich auch mal gespannt. Ich denke ein Anwalt hat da vielleicht auch bessere Möglichkeiten. Die meinten, das sei kein Problem. Schau mer mal.

Hallo, Hans-Hubert Kotz,

mag sein, dass der finanzielle Schaden relativ gering ist, aber das ist nur ein Zufall und es hätte auch anders ausgehen können.

Der Anwalt sorgt jetzt nicht nur dafür, dass Du ohne zu viel eigenen Aufwand Deinen Schaden ersetzt bekommst, sondern er kann mithelfen, Dich vor unberechtigten Forderungen Deines Unfallgegners zu schützen.

Du hast zwar Zeugen und scheinbar ist die Sachlage eindeutig, aber jemand, der nach so einem Unfall stiften geht, scheut sich unter Umständen auch nicht davor, den Unfallhergang ganz anders darzustellen, um Dir zu schaden und um sich selber vor den strafrechtlichen und finanziellen Folgen zu schützen.

Mach Dir also keine Gedanken wegen des Anwalt, denn es war schon ganz richtig, was Du gemacht hast (genauso auch die Anzeige gegen den Fahrer).

Viele Grüße,

Uhu110

Sorgen musst Du Dir keine machen. Das läuft im Fall der Fälle über das "deutsche Büro Grüne Karte", falls die ausländische Versicherung nicht in angemessener Frist reguliert.

Nein, das läuft über eine deutsche Versicherung, die vom Büro Grüne Karte "vermittelt" wird. Einfach Oma Google fragen.

Da der TE keine Unfallerfahrung hat, ist Anwalt quasi Pflicht. Zahlt die gegn. Versicherung, wenn die alleinige Schuld des Gegners bewiesen ist.

Peter ... wenn der ausländische Versicherer keine deutsche zur Regulierung beruft und die Frist rum ist, dann geht das Büro in Vorlage. Ich sproch :) doch nur vom Fall der Fälle ... ;)

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 27. Dezember 2016 um 23:56:17 Uhr:

Hallo,

.....

Was denkt Ihr?

Ich denke das Unfallflucht eine Straftat ist, egal wie hoch nun der Schaden ist. Der Flüchtige ist bekannt und muss nun empfindlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist aber nicht deine Aufgabe, aber du hast ihn hoffentlich angezeigt.

Ob du nun noch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen willst musst du mit dir selbst ausmachen.

Will noch hinzufügen das beim Personenschaden nicht immer Folgeprobleme ausgeschlossen werden können.

Hier vielleicht Blutvergiftung oder ein wanderndes Gerinsel solche Dinge können mit Verzögerung bis zur Berufsunfähigkeit gehen, ist natürlich extrem unwahrscheinlich.

Aber es geht NUR ums Geld und die Ausnahme bestätigt die Regel.

Themenstarteram 28. Dezember 2016 um 7:38

Antrag auf Strafverfolgung habe ich gestellt. Ist eine Anzeige noch zusätzlich notwendig? Dachte das erfolgt eh durch die Polizei. Eine Anzeige wegen Körperverletzung könnte ich ja noch falls notwendig im Nachhinein stellen.

Unfallflucht wird von Amts wegen verfolgt. Körperverletzung nur dann, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Sonst nur auf Antrag.

Die Grenze beim Sachschaden wurde aktuell von einem Landgericht auf 1.500,- € angehoben. Bei Körperverletzung gibt es (aus der Erinnerung heraus) keine Grenze.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2016 um 00:51:02 Uhr:

Peter ... wenn der ausländische Versicherer keine deutsche zur Regulierung beruft und die Frist rum ist, dann geht das Büro in Vorlage. Ich sproch :) doch nur vom Fall der Fälle ... ;)

http://www.gruene-karte.de/.../GK_45_Merkblatt-Stand-Mai-2016.pdf

Danach benennt das Büro selbst den deutschen Versicherer, der mit der Regulierung beauftragt wird. Ich kenne das auch nur so, dass bereits auf Grund eines einfachen Anrufes mit Angabe des Kennzeichens noch am Telefon der dt. Versicherer benannt wird. Tippe mal stark darauf, dass innerhalb der angeschlossenen Staaten das bereits geregelt ist und jede Versicherung in diesen Staaten vorab einen Regulierungsbeauftragten benennen musste.

Ich hatte das mal mit einer türkischen HP-Vers.. Die reagierte überhaupt nicht, auch nicht auf mehrfache Anschreiben des Büros. Das Büro Grüne Karte hat dann - nachdem die 3 Monate rum waren - selbst in Vorlage reguliert.

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