1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrradfahrer

Unfall mit Fahrradfahrer

Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 17:15

Hallo Forumkolegen hat mir jemand fileicht eine Antwort

 

Ich bin am Freitag auf einer Hauptstrasse mit meinem 525xi gefahren mit dem fliesenden Verkehr, bemerkt habe ich ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Rechten Gehweg der die gleiche richtung fuhr ich bin vom Gas runter da ich immer angst habe wenn ich Kinder unbeaufsichtig am Strassenrand sähe,kurz darauf wo ich fast in der gleichen höhe war wie das Kind riss er dass Lenkrad nach links zur strasse ich bremste sofohrt aber ein zusammenprall war nicht zu vermeiden meine geschwindichkeit wahr unter 30kmh.Der Junge ist 9Jahre alt hatte Gott sei dank nur Schürfwunden .Haften seine Eltern für den Schaden an meinem Auto, oder ich. Da die Polizei Keine Fehler bei mir Veststellen konnte und mir sagte ich hätte richtig gehandelt.

 

Denke, dass kind Haftet nicht aber die eltern weil das ca.800meter von seinem Wohnhaus wahr dan zehlt doch die Aufsichtspflicht.

 

Das Auto ist bei mir in der Garasche vorne stossstange defekt nebelscheinwerfer eingedrückt,Haube tiefen Kratzer mit vertiefung Ausenspiegel dedekt Kodflügel Beule und die A-Seule Beule

 

Ich habe versucht mich mit den Eltern in verbindung zu setzen ereiche aber keinen.

Mein versicherungsverträter sagt zu mir ich soll einen Anwalt einschalten

 

Ich will mein Auto so nicht Fahren

 

Beste Antwort im Thema

Tja, machmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

Früher hättest du gute Chancen gehabt, heute nicht mehr.

Zitat:

§ 828

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Tja, machmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

Früher hättest du gute Chancen gehabt, heute nicht mehr.

Zitat:

§ 828

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

abhaengig von der privaten haftpflichtversicherung der eltern (sofern vorhanden) KANN es aber sein, dass diese einspringt.

hatten wir da nicht nen positiven fall vor ein paar monaten?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

abhaengig von der privaten haftpflichtversicherung der eltern (sofern vorhanden) KANN es aber sein, dass diese einspringt.

hatten wir da nicht nen positiven fall vor ein paar monaten?

Das kann schon mal in diversen Top / Premium usw Tarfien zu finden sein.

Das ganze hat aber ein paar Probleme:

Der TE hat keinen Direktanspruch gegen die Privathaftpflicht. Also müssen zum einen die Eltern mitspielen.

Dann ist meistens im Kleingedruckten zu finden, dass kein anderer Versicherer leistungspflichtig sein darf. Dazu zählt auch eine Vollkasko.

Das Hauptproblem des TE kommt aber noch aus einer anderen Richtung.

Evtl. wird der Sozialversicherungsträger die Behandlungskosten bei der KFz-Haftpflichtversicherung des TE regressieren und die Eltern können natürlich auch Ansprüche stellen.

Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 20:07

Hary 999 was heist TE ,der unfall war nicht zu vermeiden der Polizist sagte zu mir ich hätte alles richtig gemacht

Das was ich nicht verstehe der Vater ist nach dem Unfall gegommen und er wusste nicht mal selber wo sein Sohn sich aufhält.

Das Kind hat mich mit dem vorderat des Fahrrades rechts in die Stosstange getroffen wir wahren in der gleichen Höhe und ich bin in der 50 zohne 25 gefahren um sicher an dem Kind vorbei zu Fahren

meine meinung hat der Vater sorge zu tragen wo sich das Kind aufhält und ob es sicher ist im strassenverkehr mit dem Fahrrahd.

Weil ich weis das,dass Kind keine Fahrrad Prüfung hinter sich hat und der Vater auch kein Fahrrad hatt um mit ihm Fahradturen zu unternehmen um das kind einigermassen an den Strassenferkehr vertraut zu machen also finde ich das der Vater seiner Aufsichtflicht nicht nachgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von samir e240

Hary 999 was heist TE...

ThreadErsteller/ThemenErsteller, wie man mag. also du :)

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von samir e240

Hary 999 was heist TE ,der unfall war nicht zu vermeiden der Polizist sagte zu mir ich hätte alles richtig gemacht

 

Das was ich nicht verstehe der Vater ist nach dem Unfall gegommen und er wusste nicht mal selber wo sein Sohn sich aufhält.

 

Das Kind hat mich mit dem vorderat des Fahrrades rechts in die Stosstange getroffen wir wahren in der gleichen Höhe und ich bin in der 50 zohne 25 gefahren um sicher an dem Kind vorbei zu Fahren

 

meine meinung hat der Vater sorge zu tragen wo sich das Kind aufhält und ob es sicher ist im strassenverkehr mit dem Fahrrahd.

 

Weil ich weis das,dass Kind keine Fahrrad Prüfung hinter sich hat und der Vater auch kein Fahrrad hatt um mit ihm Fahradturen zu unternehmen um das kind einigermassen an den Strassenferkehr vertraut zu machen also finde ich das der Vater seiner Aufsichtflicht nicht nachgegangen ist.

Was du so findest ist eine (deine) Sache.

 

Lies noch mal die Beiträge von Mindscape in aller Ruhe durch.

 

Verstehe diese, oder lass es einfach bleiben.

 

Und wenn du hier den Fachleuchten nicht glauben willst, dann mach einfach, was du für richtig hälst, aber frag dann bitte nicht mehr nach hier........:rolleyes:

Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 20:24

ich glaube schohn was die fachleute mir schreiben.

Wie schohn geschrieben hat mir auch die Polizei gesagt das ich nichts falsch gemacht habe.

 

Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 20:26

Ich weis halt nicht ob ich das gleich über meine Vollkasko machen soll oder es über den Anwalt laufen lasse.

Nur was die Polizei hier zu dir sagt, ist nicht das Thema. 

... irgendetwas erscheint mir hier nicht plausibel. Ein Neunjähriger Steppke zerstört Nebelscheinwerfer und verursacht Kratzer in der Haube + Beulen im Kotflügel+ A-Säule. Laut dem Schadensbild hat er dich seitlich bei geringer Geschwindigkeit erwischt, da dürften bei solch niedriger Geschwindigkeit wesentlich weniger kaputtgehen, zumal der 5er BMW noch ein großes Auto ist.

Der Nebelscheinwerfer mag zulasten des Fahrrads gehen, der Rest ist bei ca. 30-40 kg Kampfgewicht eher unwahrscheinlich, es sei denn es ist ein neunjähriges Elefantenjunges ...

Naja, einige Bilder würden hier helfen :)

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Naja, einige Bilder würden hier helfen :)

nur, sofern auch jemand fuer den schaden aufkommen wird ;)

am 1. November 2010 um 9:26

Ich gehe davon aus, der die Familie des Jungen privathaftpflicht versichert ist und diese Versicherung übernimmt in der Regel solche Schäden.

Kontaktiere die Familie und frag einfach nach, ob sie ihre Versicherung benachrichtigt haben.

Wenn sie nicht versichert sind, müssen die den Schaden halt aus der eigenen Tasche zahen.

Themenstarteram 1. November 2010 um 9:38

Der nebelscheinwerfer ist durch das Fahrrad kaput gegangen der Kratzer in der Haube kommt vom lenkrad vom Fahrrad und die Beule in der A Säule vom Helm und der Ausenspiegel auch vom Fahrradfahrer

ich habe das Forderrad des Jungen erwischt und wenn das auto nach 5 metern steht ist das keine hohe Geschwindichkeit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen