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Unfall mit Firmenwagen, Schädiger meldet sich nicht....

Themenstarteram 9. März 2015 um 16:24

Hallo Leute,

lange, lange ist es her, das ich mal einen Unfall hatte, darum muß ich im Auftrag meiner Frau mal nachfragen, sie hatte bisher noch gar keinen Unfall, und somit sind wir diesbezüglich absolute Laien. ;)

Kurze Vorgeschichte:

Meine Frau war mit Ihrem Geschäftswagen (meine Frau ist selbstständig) am Sonntagsmorgen den 01.03. privat unterwegs. Unterwegs fuhr plötzlich jemand ohne zu blinken aus einer Parklücke und meine Frau fuhr dem anderen Wagen frontal in die Seite.

Polizei gerufen, ist ja ein Geschäftsleasingfahrzeug, und die Polizei stellte als Sachlage fest, dass der "Ausparker" die Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus der Parklücke vernachlässig hat, stellte einen Unfallbogen aus und der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges wurde mit 35€ verwarnt. Bei der Schilderung hat der Jugendliche, der den Wagen gefahren hat, etwas Theater gemacht, aber für uns (und die Polizei) war die Sachlage zweifelsohne klar. Darum die Verwarnung.

Da der Wagen nicht fahrbereit war, haben wir den ADAC gerufen und der hatte ihn zu sich abgeschleppt. Wir haben unsere Werkstatt angerufen und diese am darauffolgenden Tag beauftragt, ein Gutachten durchführen zu lassen und im Falle der Schadensanerkennung durch die gegnerische Versicherung den Wagen reparieren zu lassen. Der Schaden beläuft sich auf 10.500€ :o

Heute (09.03.2015) sagte unsere Werkstatt uns, die Versicherung würde noch kein OK geben weil der Schädiger sich noch nicht geäußert habe.

Frage(n):

1. Wie lange kann sich dieses Spielchen noch hinziehen?

2. Einen Leihwagen brauchen wir eigentlich noch nicht, wir können laut Gutachten 50€ am Tag Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, also im Prinzip leicht verdientes Geld. ;)

3. Mitte nächster Woche brauchen wir jedoch unbedingt einen PKW, wenn der Wagen bis dahin fertig wäre, wäre toll.

4. Sicherheitshalber einen Anwalt einschalten, oder erstmal noch eine Woche warten? Will ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, im Prinzip ist ja noch nicht viel passiert.

Fragen über Fragen, wäre nett wenn uns jemand helfen könnte. :)

Beste Antwort im Thema
am 10. März 2015 um 0:15

Auf jeden fall Ra

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Ich würde selber bei der Versicherung nachhaken und abhängig davon, ggf. einen RA beauftragen.

Die Schuldfrage scheint ja klar zu sein. Lass dir dann halt wenigstens eine technische Freigabe geben.

Die Versicherung erklärt damit, dass die Reparatur soweit ok ist und die kosten übernommen werden, wenn bezüglich der Schadenschilderung nicht noch andere Aspekte auftauchen.

Leider nehmen die größten Schreihälse bei eigenen Schäden, es bei Schäden die sie anderen zufügen oft nicht so genau. Der Versicherung bleiben da auch keine anderen Möglichkeiten als nochmals eine Schadenanzeige von ihrem Kunden anzufordern und ausdrücklich auf die Folgen hinzuweisen, wenn keine zeitnahe Meldung erfolgt.

Ein Anwalt kann in dem Fall auch nicht mehr machen als sich vorerst ein wenig zu gedulden. Repariert muss der Wagen ja so oder so werden... Ihr solltet aber auch mit der Leasingfirma sprechen bezüglich der Reparatur...

am 10. März 2015 um 0:15

Auf jeden fall Ra

Themenstarteram 10. März 2015 um 6:36

Danke erstmal für die Antworten. :)

Werden bis Mittwoch warten, ist dann noch keine Reparaturfreigabe von der gegnerischen Versicherung erfolgt schalten wir RA ein.

Obacht! Vermutlich werden die ganzen "Ab zum RA" Senfautomaten ganz schmal sein, wenn es am Ende Ärger wegen der RA Kosten (SV dito) geben sollte.

Der ERSTE Gang sollte in solchen Fällen der zum Telefon sein. Kontakt mit der Leasinggesellschaft ist das Wichtigste.

Ihr gehört das Fahrzeug und sie bestimmt, was damit gemacht wird und wer das macht. Ergibt sich aus dem Vertrag, dass Ihr Schäden selbst abwickelt, ist das unkritisch. Ergibt es sich nicht, seid ihr an der Stelle schon raus.

Als Leasingnehmer beschränken sich dann Eure Ansprüche auf die Vorhaltekosten während der Reparatur (idR gibt es keinen vollen Nutzungsausfall für gewerblich genutzte Fahrzeuge) und die Unkostenpauschale.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 9. März 2015 um 18:01:59 Uhr:

Der Versicherung bleiben da auch keine anderen Möglichkeiten als nochmals eine Schadenanzeige von ihrem Kunden anzufordern und ausdrücklich auf die Folgen hinzuweisen, wenn keine zeitnahe Meldung erfolgt.

Genau, und die Konsequenz für den Kunden ist, sollte er sich nicht melden, daß dem Geschädigten ohne Rücksprache der komplette Schaden gezahlt wird und der Verursacher hochgestuft wird. Hatte so einen Fall auch schon.

Einfach nochmal bei der gegnerischen Versicherung anrufen daß die das vorantreiben sollen (man muß dem natürlich eine angemessene Frist einräumen).

Gruß Metalhead

@Metalhead

Faszinierend, ein vermeintlich Geschädigter meldet einen Schaden und die Versicherung zahlt einfach auf Grund dessen Aussage.

Wer muss denn einen Anspruch nachweisen?

An alle, die gleich RA schreien:

Meint Ihr der RA beschleunigt die Abgabe der Schadenanzeige des VN?

Wie soll er das machen? Fährt der Eurer Meinung zum VN nach Hause:confused:

Üblicherweise lässt der Leasinggeber die Reparatur ausführen und wendet sich an den Haftpflichtversicherer.

Stellt euch vor, nach meinem lange bei Facebook angekündigten 4 Wochen Australienurlaub komme ich nach Hause und finde 3 Schreiben meiner KFZ Versicherung vor. Ich soll einen Schaden verursacht haben und soll mich äußern, dann nochmal eine Erinnerung, dann eine Erinnerung mit Fristsetzung und Belehrung über die Folgen.

Jetzt hat meine KFZ Versicherung gezahlt und ich werde hochgestuft, ich habe mein Auto aber nicht einmal bewegt. Es steht immer noch wie auf dem Foto bei Facebook als ich weggeflogen bin auf dem Parkplatz am Flughafen. Wie kann eine Versicherung nur so etwas tun, ich muss dort sofort kündigen..... ;-)

 

Es gibt immer zwei Sichtweisen zu einem Sachverhalt und ein Schadensachbearbeiter kann nur schwer die tatsächlichen Umstände abschätzen wenn nur eine Schilderung vorliegt.

Die Versicherung braucht einfach etwas Zeit um die Stellungnahme ihres VN einzufordern. Man kann da nur dran bleiben und immer mal wieder nachfragen, ggf. auch direkt beim Unfallgegner. Ein Rechtsanwalt wird hier vorerst nicht mehr ausrichten können. Der Unfall ist ja noch nicht sooo lange her.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 10. März 2015 um 08:04:11 Uhr:

Der ERSTE Gang sollte in solchen Fällen der zum Telefon sein. Kontakt mit der Leasinggesellschaft ist das Wichtigste.

Ihr gehört das Fahrzeug und sie bestimmt, was damit gemacht wird und wer das macht. Ergibt sich aus dem Vertrag, dass Ihr Schäden selbst abwickelt, ist das unkritisch. Ergibt es sich nicht, seid ihr an der Stelle schon raus.

Völlig richtig! Als Leasingnehmer ist man nicht Eigentümer, so steht z.B. die Wertminderung auch der Leasinggesellschaft zu.

Ansonsten kann man aber auch ein Problem mit abwarten bekommen. Nutzungsausfall (ok, hier da gewerblich nicht) oder Leihwagen bekommt man nicht dauerhaft bezahlt, das heißt dann mal eben schuldhaftes verzögern und selber zahlen. Braucht man das Auto kann man mit einem Gutachten als Beweissicherung das Auto reparieren lassen nach Rücksprache mit dem Leasinggeber.

Von Telefonaten mit der gegnerischen Versicherung kann ich nur abraten, nach Möglichkeit alles schriftlich und nicht alles glauben was die erzählen.

Im Falle des TE sollte ja eigentlich die Dokumentation der zugezogenen Polizei ausreichen.

Hatte das als Geschädigter auch schon,

ich brauche einen Tag um:

- mit seiner Versicherung zu telefonieren,

- mit der Zeugin zu telefonieren,

- einen KVA einzuholen,

- "Anhörungsbogen" seiner Versicherung nebst eigener Fotos zu erstellen und zu mailen.

Er braucht eine Woche um:

- Seine Versicherung anzurufen und zu sagen: "ja da war was"

Bei mir waren es fast 1000€ an meinem eigenem Wagen,

dementsprechend habe ich alles selbst abgewickelt.

Habe nach einer Woche Stillstand die Versicherung angerufen,

gefragt ob die Rep.freigabe an meine Werkstatt schon raus ist

und erwähnt das ich mich sonst besser fühlen würde,

wenn ich mich mit einem Anwalt berate.

4 Tage später war der Wagen fertig und ich habe noch Ausfallzeit & Pauschale bekommen.

Bei der Summe des TEs, Faktor Leasing, ggf Verdienstausfall etc. wäre ich wohl zum Anwalt gegangen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 10. März 2015 um 11:19:51 Uhr:

dementsprechend habe ich alles selbst abgewickelt.

Sollte man aber nur machen wenn man weiss was Sache ist.

Themenstarteram 10. März 2015 um 10:38

Vielen Dank für die rege Teilnahme hier! Ihr seid toll. :)

Meine Frau hat bei der Leasinggesellschaft angerufen, wir wickeln lt. Vertrag den Schaden selber ab, können selber die Nutzenausfallentschädigung einstreichen, die Leasinggesellschaft streicht die Wertminderung ein.

Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung hat zum einen ergeben, dass das Gutachten nur unvollständig bei ihr vorlag und zum anderen, dass der Verursacher sich immer noch nicht gemeldet hat. Meine Frau hat das Gutachten direkt eingescannt und per Email an die Versicherung geschickt. Ist angekommen und die technische Freigabe wurde erteilt.

Es wurde uns gesagt, dass wir bis kommenden Montag abwarten sollen, bis dahin sollte sich der Verursacher gemeldet haben und die Freigabe für die Reperatur würde erfolgen. Meine Frau hat bis Donnerstag zeit eingeräumt, es sind dann 12 Tage, das sollte reichen, man könnte den Versicherungsnehmer ja auch mal anrufen.

Termin bei RA ist vorsorglich für Donnerstag nachmittag vorbereitet, zwei Wochen warten bis überhaupt eine Freigabe erteilt wird und dann noch eine Woche eigentliche Reparatur............ sorry, wir brauchen den Wagen schon und 3-4 Wochen ohne PKW ist m.E. schon grenzwertig.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. März 2015 um 09:41:45 Uhr:

@Metalhead

Faszinierend, ein vermeintlich Geschädigter meldet einen Schaden und die Versicherung zahlt einfach auf Grund dessen Aussage.

Wer muss denn einen Anspruch nachweisen?

Genau, nach mindestens zwei Anschreiben an den Verursacher natürlich, denn sonst könntest du deinen Schadensfreiheitsrabatt ja einfach durch totstellen erhalten.

Kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.

Wie gesagt, hab ich in echt erlebt. Der Unfallverursacher hat sich auf das Schreiben der Verisicherung nicht gemeldet. Auf nachfrage von mir kam dann die Aussage, daß er nochmals angeschrieben wird und, sollte er sich nicht melden, wird der Schaden beglichen. So ist es dann auch gekommen.

Gab es hier nicht auch mal den Fall, daß jemand wegen eines Unfalls angeschrieben wurde, die Schreiben ignoriert hat (weil er keinen Unfall hatte) und dann später festgestellt hat, daß er hochgestuft wurde. Da gab es irgendwo einen Zahlendreher und es wurde der falsche UV ermittelt.

Solche Schreiben ignorieren ist keine gute Idee.

PS. Die Fristen sind schon recht ordentlich, also nicht mit 4 Wochen Urlaub zu erklären (wer länger weg ist, muß dafür sorgen daß jemand seine Post "bearbeitet").

Gruß Metalhead

am 10. März 2015 um 18:40

Zitat:

@EierFanta© schrieb am 10. März 2015 um 11:38:15 Uhr:

Vielen Dank für die rege Teilnahme hier! Ihr seid toll. :)

Meine Frau hat bei der Leasinggesellschaft angerufen, wir wickeln lt. Vertrag den Schaden selber ab, können selber die Nutzenausfallentschädigung einstreichen, die Leasinggesellschaft streicht die Wertminderung ein.

Das würde ich mit Vorsicht genießen! Hier will der Leasinggeber wohl aus der Verantwortung.

Fakt ist, dass Du keinen Ansprüche bzgl. des Sachschadens hast! Das Fahrzeug gehört nicht Dir.

Wenn der Versicherer genau arbeitet, lehnt er Deinen vermeindlichen Anspruch, den Du vermutlich bereits an die Werkstatt abgetreten hast, einfach ab. Reparaturaufträge würde ich grundsätzlich auch nicht erteilen!!!

Leasinggesellschaften habe i.d.R. große Schadenabteilungen für genau so etwas; da wird "auf Augenhöhe" zwischen der Leasinggesellschaft und der Versicherung gesprochen.

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