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Unfall mit Ford Focus, wie vorgehen?

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 7. Mai 2012 um 6:08

Hallo, ich hatte am Freitag einen Unfall mit meinem Ford Focus Bj. 2007. Ich war auf der Autobahn Überholspur und ein LKW ist dann rausgezogen und hat mein Auto beschädigt. Personen wurden nicht verletzt, bin aber trotzdem wegen Bauchschmerzen zum Arzt (bin schwanger). Der Schuldige war der LKW Fahrer. Die Polizisten meinten aber ich darf keinen Gutachter einschalten, weil ich den selbst zahlen müsste. Da mein Vater schon mal einen unverschuldeten Unfall hatte, weiß ich das er einen RA einschalten durfte und der einen "freien" Gutachter beauftragt hatte, bezahlen musste er nichts. Was soll ich in diesem Fall machen? Einen Anwalt einschalten? Bin wegen der Arbeit auch auf mein Auto angewiesen, wegen der Zeit für die Reparatur. Mein Freund hat keinen Führerschein. LG

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9 Antworten
am 7. Mai 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von sonja1986

Hallo, ich hatte am Freitag einen Unfall mit meinem Ford Focus Bj. 2007. Ich war auf der Autobahn Überholspur und ein LKW ist dann rausgezogen und hat mein Auto beschädigt. Personen wurden nicht verletzt, bin aber trotzdem wegen Bauchschmerzen zum Arzt (bin schwanger). Der Schuldige war der LKW Fahrer. Die Polizisten meinten aber ich darf keinen Gutachter einschalten, weil ich den selbst zahlen müsste. Da mein Vater schon mal einen unverschuldeten Unfall hatte, weiß ich das er einen RA einschalten durfte und der einen "freien" Gutachter beauftragt hatte, bezahlen musste er nichts. Was soll ich in diesem Fall machen? Einen Anwalt einschalten? Bin wegen der Arbeit auch auf mein Auto angewiesen, wegen der Zeit für die Reparatur. Mein Freund hat keinen Führerschein. LG

Hallo !!

Ganz einfach !! Du hast ja einen Unfall-Bericht von der Polizei bekommen, mit dem gehst Du zu

Deiner Versicherung, und die werden Dir dann sagen wie Du dich verhalten sollst, Ruf sie einfach an !! die haben auch (Gutachter) !!

gute Besserung für Deine Bauchschmerzen, und deine Schwangerschaft !!

 

MFG

Wenn die schuldfrage geklärt ist kannst du aufjedenfall einen gutachter deiner wahl bestimmen und einen anwalt kannst du auch nehmen,die gehen meist sogar in vorkasse für dich,leihwagen steht dir für die zeit der reperatur auch zu.

Wird dir der anwalt oder deine versicherung alles erklären.

Keine angst,wenn er schuld war wirst du keine probleme haben.

Alles gute mit der schwangerschaft.

am 7. Mai 2012 um 9:17

Hallo,

ich schliesse mich den Tipps der Vorredner an.

Lass dir aber nicht so lange Zeit und bleib am Ball. Der Leihwagen steht dir bei Unschuldigkeit zu 100% zu, jedoch aber nur für 10 Tage. Danach ist Ebbe.

Alles Gute weiterhin.:)

Grüße

am 7. Mai 2012 um 9:22

Hallo,

die Polizisten vor Ort dürfen weder über die Schuldfrage noch andere Dinge entscheiden. Sie haben nur einfach den Unfall aufzunehmen, Schluss und Punkt.

In einem späteren Gerichtsverfahren würden sie auch deshalb nur als Zeugen geladen werden.

Wenn die Schuldfrage einigermaßen geklärt ist, kannst du dir selbstverständlich einen (auch freien) Gutachter und einen Anwalt nehmen, dessen Kosten die Gegenseite (Schuldige) zu tragen haben (gegen eine Kostenabtretungserklärung). Natürlich auch die eigene Versicherung benachrichtigen, denn die muss dir im Zweifel auch helfen.

Bloss bedenken sollte man auch, wenn die Schuldfrage noch zweifel offen läßt oder der Schuldige nach seinem ersten Schock sich doch umbesinnt und auch recht bekommt, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Deshalb würde ich mir zumindest wenns irgend geht keinen Leihwagen nehmen (weil der ziemlich hohe Kosten verursacht) und lieber die dadurch entstehende Mietwagenentschädigung ggf. in nen schönen Kinderwagen investieren ;-)

Ansonsten, die Hauptsache ist, dass du den Unfall gut überstanden hast. Alles andere läßt sich regeln.

Grüße Fordie

Zitat:

Original geschrieben von fordie0815

Hallo,

die Polizisten vor Ort dürfen weder über die Schuldfrage noch andere Dinge entscheiden. Sie haben nur einfach den Unfall aufzunehmen, Schluss und Punkt.

In einem späteren Gerichtsverfahren würden sie auch deshalb nur als Zeugen geladen werden.

Wenn die Schuldfrage einigermaßen geklärt ist, kannst du dir selbstverständlich einen (auch freien) Gutachter und einen Anwalt nehmen, dessen Kosten die Gegenseite (Schuldige) zu tragen haben (gegen eine Kostenabtretungserklärung). Natürlich auch die eigene Versicherung benachrichtigen, denn die muss dir im Zweifel auch helfen.

Bloss bedenken sollte man auch, wenn die Schuldfrage noch zweifel offen läßt oder der Schuldige nach seinem ersten Schock sich doch umbesinnt und auch recht bekommt, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Deshalb würde ich mir zumindest wenns irgend geht keinen Leihwagen nehmen (weil der ziemlich hohe Kosten verursacht) und lieber die dadurch entstehende Mietwagenentschädigung ggf. in nen schönen Kinderwagen investieren ;-)

Ansonsten, die Hauptsache ist, dass du den Unfall gut überstanden hast. Alles andere läßt sich regeln.

Grüße Fordie

Ich hatte vor Ostern auch einen unverschuldeten Unfall. Habe einen Anwalt beauftragt; dieser hat sich dann von der gegnerischen Versicherung die Kostenübernahme für sein Honorar bestätigen lassen; so wird es vermutlich jeder seriöse Anwalt machen. Sollte die Schuldfrage unklar sein, so wird dies der Versicherer dem Anwalt mitteilen, welcher sich dann wieder mit dir in VErbindung setzen sollte, damit du entscheiden kannst, welche weiteren Kosten verursacht werden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von fordie0815

Hallo,

die Polizisten vor Ort dürfen weder über die Schuldfrage noch andere Dinge entscheiden. Sie haben nur einfach den Unfall aufzunehmen, Schluss und Punkt.

In einem späteren Gerichtsverfahren würden sie auch deshalb nur als Zeugen geladen werden.

Wenn die Polizisten den Unfallgegner auf eine Ordnungswidrigkeit hinweisen und diesen fragen ab er mit einer Verwarnung in Höhe von x € einverstanden ist, dann auf Grund des Sachverhalts.

Zeigt sich dieser bereit das Bußgeld zu zahlen, sieht dann schon mal gut aus.

Du hast natürlich Recht, der Unfallgegner bzw. seine Versicherung kann immer noch vor Gericht gehen z.B. Teilschuld.

Auf alle Fälle die eigene Versicherung schriftlich ! informieren.

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 15:23

Hallo, also Anwalt ist eingeschaltet. Der meinte ich darf ruhig einen Gutachter beauftragen und den Kostenvoranschlag schicken wir zur Versicherung. Er meinte auch das ich ja nichts verschenken soll, weil ich wegen meinen Bauchschmerzen zum Notdienst gefahren bin und das er deswegen auch noch Schmerzensgeld verlangen kann.

Ist denn die Schuldfrage jetzt eindeutig geklärt?

So lange dass noch nicht passiert ist, sei Dir bewusst, dass Du auf diesen Kosten in welcher Konstellation auch immer

sitzen bleiben kannst - bzw. Deine Versicherung zahlt und Du dementsprechend hochgestuft würdest.

Insofern würde ich persönlich bis dahin - sofern Du nicht auf den Wagen angewiesen bist, damit warten!

Bzgl. der Kosten für den Arzt wird es ähnlich laufen - entweder Deine oder die gegnerische Versicherung wird zahlen bzw. es

sich von der anderen zurück holen.

Bist du komplett im Recht - wirst Du auch im Nachgang eine - wohlgemerkt - zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld durchsetzen können. Ob da was bei rauskommt, hängt ja wiederrum von den finanziellen Möglichkeiten des Unfallgegners ab.

Aber - gut dass Dir und dem Kind nichts passiert ist! Der Rest ist ersetzbar - nur bitte einen kühlen Kopf bewahren!

Viel Glück dabei!

Wozu denn einen Anwalt? Gut, das Schmerzensgeld. Da du ja aber selber sagst keiner wurde verletzt,... egal.

Der Ablauf ist eigtl ganz einfach. Du informierst deine Versicherung, die geben dir eine Nummer o.Ä.

Damit gehst du zur Werkstatt, unterschreibst eine Abtrittserklärung und der Rest geht von selbst. Du bekommst einen Leihwagen, ein Gutachter

schätzt den Schaden am Fahrzeug, die Werkstatt repariert, die gegnerische Versicherung zahlt, du stellst den Leihwagen ein paar Tage später auf den Hof und fährst mit deinem davon. Wurde vom Gutachter ein Wertverlust diagnostiziert, wird dieser ebenfalls ausbezahlt.

Ganz simpler Ablauf, passiert so ständig. Da brauchts eigentlich keinen Anwalt.

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