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Unfall mit Freund

Themenstarteram 13. März 2010 um 20:08

Hallo liebe Motorgemeinde,

 

ich hab von einem Freund hier von diesem Forum erfahren und hab ein Problem. Vllt. könnt ihr mir ja helfen.

 

Alsoo00ooo... ich habe das Auto von meinem Freund auf meinem Namen angemeldet, er ist aber der wo bei der Versicherung eingtragen ist. Am 2 vom Februar ist er hinter mir hergefahren und bei Glatteis mir auf mein Knuddel raufgerutscht. Sah erst nicht so böß aus, aber nach dem wir inner Werkstatt waren... alles eingedrückt und die meinten es sollte sich nen Gutachter anschaun. Die haben dann einen bestellt von der Dekra und der hat einen Schaden von fast 5000 Euronen gesagt. Es müsse die Stossstange und irgendwelche Blechteile, die wohl gescheißt sind, gewechselt werden.

 

Na ja, wir habn Knuddel bei Fordhändler stehen lassen und gefragt wie´s weiter geht und die sachten: "Zahlt die Versicherung, macht euch keine Sorgen!"

 

Knuddeln ist wieder fertig und ich hohle ihn ab. Großes Baddabäng: Keine Bezahlung durch die Versicherung da gleicher Halter!!!

 

Ist sowas normal? Was kann ich dafür das mir mein Freund mit seinem Auto auf meines draufsemmelt? Weiß einer von euch einen Rat?

 

Lisa

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19 Antworten
am 13. März 2010 um 20:27

Okay Knuddel is echt kein Allerweltsname fürn Auto :)

Ich würde einfach ma bei der Versicherung anklingeln und denen die Sache schildern.

Normalerweise müsste da doch wat zu machen sein.

 

Viel Glück!

B

Themenstarteram 13. März 2010 um 21:17

Die Versicherung von meinem Freund will nicht zahlen, da ich ja Fahrzeughalterin bin. Das hat persönliche Gründe das mein Freund kein Auto auf seinen Namen anmelden kann. Aber er ist aber der der bei eder Versicherung eingetragen ist.

am 13. März 2010 um 21:43

Okay, also nochmal zum Sachverhalt:

Du bist Halterin und Fahrerin von Knuddel und Knuddel ist ein neues Auto (also Vollkaskoversichert)

Dein Freund ist Fahrer von dem bösebösen Wagen B, der Knuddels Hintern zerbröselt hat, du bist aber Halterin von Wagen B.

Der Wagen deines Freundes, der aber nicht auf ihn angemeldet ist, ist auf deinen Freund versichert?

 

Für deinen Unfallschaden kommt meiner Meinung nach in diesem Fall die KfZ Versicherung deines Freundes auf (Der Wagen ist ja auf ihn versichert). Wer Halter ist spielt keine Rolle.

 

Ganz abgesehen davon, ist dein Wagen vollkaskoversichert. D.h. du solltest den Schaden in jedem Fall erstattet kriegen (Selbstbeteiligung?).

 

Aber ich bin leider kein Jurist. Zur Not einfach mal ne Infostd beim Anwalt nehmen.

Ui, klingt schwierig ist aber wohl ganz einfach. Zur Klärung:

Du bist Halterin von Auto1 UND Auto2, habe ich das richtig verstanden?

Dann hast du dich selbst geschädigt, du kannst zwar deinen Freund als Verursacher in Regress nehmen nicht aber den Versicherer. Wer wo versichert ist, spielt keine Rolle. Du bist ja die "Eigentümerin" beider Sachen und kannst dich nicht selbst mit den Autos schädigen. Mit einer der Gründe warum ich von solchen "einer Fährt aber der Halter ist ein anderer" Modellen immer abrate...

Grüße vom domai

Sehe ich leider auch so.

Man kann sich nicht selber schädigen und die Versicherung zahlt.

Zahlen muss Dein Freund und nicht dessen Versicherung.

 

Komisch ist aber das Dein Freund kein Auto auf sich anmelden darf/kann, es aber wohl versichern kann .........

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Komisch ist aber das Dein Freund kein Auto auf sich anmelden darf/kann, es aber wohl versichern kann .........

Ich spekuliere mal: Es gibt Behörden, z.B. ARGE, die haben Zugriff auf andere Behörden, z. B. Zulassungstellen. Dann kommt schnell heraus wer ein Fahrzeug besitzt und ggf. somit "Vermögen" :D

Bei einem Versicherer besteht hier keine Auskunftspflicht.

am 14. März 2010 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von domai

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Komisch ist aber das Dein Freund kein Auto auf sich anmelden darf/kann, es aber wohl versichern kann .........

Ich spekuliere mal: Es gibt Behörden, z.B. ARGE, die haben Zugriff auf andere Behörden, z. B. Zulassungstellen. Dann kommt schnell heraus wer ein Fahrzeug besitzt und ggf. somit "Vermögen" :D

Bei einem Versicherer besteht hier keine Auskunftspflicht.

Oh da hat wohl einer Erfahrung:):D Nein Nein!!! Ist nur ein Scherz!!!

Zitat:

Original geschrieben von MrPropper1982

Oh da hat wohl einer Erfahrung:):D Nein Nein!!! Ist nur ein Scherz!!!

Hihi, ja Erfahrung schon aber anders als du denkst :)

Eher von der anderen Seite der Betrachtung, ich bekomme heute Sachen mit die hätte ich früher nie geglaubt :D

am 14. März 2010 um 18:44

Moin,

das geht sogar soweit, daß Eheleute gegenseitig nicht "versichert" sind, wenn man das so ausdrücken kann.

Wenn mir meine Frau also mit ihrem Fofi den S-Max schrottet, kann ich maximal die Scheidung einreichen oder die Axt aus dem Keller holen ;), aber Geld von der Versicherung gibts nicht, weil wir verheiratet sind.

Egal, ob wir bei der gleichen oder unterschiedlichen Versicherung sind. (Letzteres ist der Fall und jeder ist selbst Halter "seines" Autos, also keine Zweitwagen oder so was...)

Grüßaugust!

Ja, so ist es. Die Regelung greift auch innerhalb der Familie!

Übrigens, die Axt im Haus erspart die Scheidung :D

am 15. März 2010 um 23:24

Also so wie ICH das sehe sollte das kein Problem sein!

Wie ja schon geschrieben wurde handelt es sich um ein Neuwagen mit Vollkasko. Diese Zahlt den EIGENEN Schaden. Im grunde auch den, wenn man mal versehentlich gegen eine Wand fährt ;)

Die Versichrung wird bei Vollkasko also immer zahlen. Natürlich abzüglich SB und die Prozente gehen halt Flöten. Was bei 5000 Eur aber wohl vertretbar ist. Sonst könnte man sich das ja sparen...

Das ganze ist zwar ärgerlich aber nichts besonderes.

 

Zum Thema: Einer fährt, ein anderer zahlt die Versicherung. Das spielt doch keine Rolle, solange es keine Klausel gibt die das ausschließt. Z.B. keine Fahrer unter 25 usw.

 

Man kann sich sogar selber schaden und dies dann der Versicherung melden. Ich sage nur Haftpflicht. Darum ist diese ja so wichtig ;) und darum sollte man auch keinen Mist Melden da man sonst ganz schnell keine Versicherung mehr hat.

Zitat:

Original geschrieben von Focus_Xenon

Wie ja schon geschrieben wurde handelt es sich um ein Neuwagen mit Vollkasko. Diese Zahlt den EIGENEN Schaden. Im grunde auch den, wenn man mal versehentlich gegen eine Wand fährt ;)

Die zahlt aber auch nur dann, wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Aber gerade das ist ja im vorliegenden Fall nicht so gewesen.

am 16. März 2010 um 11:03

Der Vollkasko ist es relativ egal, wer den Schaden verursacht hat. Die zahlt ja z.B. auch, wenn dir einer reinfährt und abhaut und nicht zu ermitteln ist. (Wenn ICH so einen erwischen würde, würde glaub ich Blut fließen *grrr*)

Der Ausschluß gilt nur für Haftpflichtschäden. Auch für Privathaftpflicht. Wenn du dir also ein Loch in den Teppich brennst, kann deine Frau zehnmal ne Hafpflicht haben, da gibts nix. Und wenns dein Nachbar auf seine Haftpflicht nimmt isses Versicherungsbetrug. Kann teuer werden...

Grüße

Erweiterte Eigenschadendeckung für Schäden an anderen eigenen Pkw auch auf dem Grundstück sowie an eigenen Gebäuden/Sachen

 

wenn das nicht in der vollkasko drin steht wird den schaden dein freund bezahlen müssen....bei mir stehts drin :D

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