Unfall (mit Gutachten nicht einverstanden)
Hallo zusammen,
Ich hatte einen Unfall mit meinem A6,bei dem ich nicht schuldig bin.
Nun hab ich ein Gutachten erstellen lassen,bin mit dem gennanten Schadenswert aber nicht einverstanden und würde deshalb gerne ein 2tes Gutachten einholen.
Mein Frage lautet nun: Wer muss diesen 2ten Gutachter bezahlen ? Den ersten zahlt ja selbstverständlich der Unfallverursacher...aber was ist wenn ich ein 2ten möchte ?
Danke für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich sehe es ähnlich wie Benny. Der Schaden kommt recht gut hin.
Aus dem Gutachten kannst Du normal den Umfang der Arbeiten inks. Preisen rauslesen.
Fast alle Gutachter arbeiten heutzutage mit einer Software, dort werden die beschädigten Bereiche/Teil markiert und die Software kennt die entsprechenden Teilenummern samt Preis und Richtarbeitszeiten, Wertminderung geht in die Kalkulation auch gleich mit ein.
Bei den Teilen kann der Gutachter noch zwischen Orginalteilen und Aftermarketteilen wählen, das war es dann auch schon.
Grüße
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43 Antworten
...ab zum Rechtsanwalt...Du hast ein Recht darauf...wenn Du nicht Schuld bist,muß ihn die Versicherung des Unfallgegners bezahlen...vielleicht,hast Du ja auch einen Privatrechtschutz,der würde bezahlen,falls Du doch noch eine Mitschuld bekämst....auf alle Fälle einen Rechtsanwalt hinzuziehen,den sonst kannst Du bei sowas leicht "über den Tisch gezogen werden"...
Ich werde eine Anwalt hinzuziehen.
Ich frage mich nur ob ich auch ZWEI Gutachten erstellen darf,auf Kosten des Unfallverursachers,oder eben nur EINE.
...Du musst das Gutachten nicht akzeptieren und kannst auf ein zweites bestehen....aber um auf "Nummer Sicher" zu gehen,würde ich das immer über einen Anwalt machen!...(dem,die komplette "Sache" übergeben-der soll dann schauen,daß Du möglichst gut dabei wegkommst)....
...andere Frage:...hattest Du nicht erst einen Unfall?
nur eins, dafür haste ja freie Gutachterwahl. Ein zweites Gutachten, darfst erstmal du bezahlen.
@Airway: Das war die Sache mit dem Sprinter, der rückwärts in den A6 rein ist.
@TE:
Ist das immernoch der Schaden? Du warst doch schon längst bei einem Anwalt, oder? Sonst wird es langsam mal Zeit. Der sollte das kompetenter wissen.
@Toshy,
...eben...irgendwas,hatte ich da noch in Erinnerung...
Danke Dir,Toshy!
Was war es denn für ein Gutachter, hast du den selbst gewählt oder kam der von der gegnerischen Versicherung? Das mußt du nämlich nicht akzeptieren, DU kannst den Gutachter und auch die Werkstatt, in der der Schaden repariert wird, selber wählen.
ich habe den Gutachter selber gewählt.
Ja ich hatte erst ein Unfall,das ist der 2te näheres schreib ich heut Abend.
Ich geh mal davon aus das ich den zweiten Gutachter selber bezahlen muss.
Guten Abend,
fahre zwar einen Sharan, aber ähnliche Geschichte. Uns ist jemand hinten auf den Wagen gefahren. Gutachter hat eine Wertminderung festgestellt. Diese ist lächerlichb gering.
Gutachter war von einer VW Werkstatt, also von mir beauftragt.
2. Gutachten müsste ich selber zahlen. Mein Anwalt sagte, die Chance mehr heraus zu bekommen ist gering, und wenn nicht das, was der Anwalt dann verdienen würde...;-)
Es gibt halt eine Wertminderungstabelle. Da spielen Alter des Wagens, KM, Zustand des Wagens etc. eine Rolle. Mein Sharan ist keine 2 Jahre alt, > 30.000 gelaufen, sehr gut gepflegt...400 Euro Wertminderung.
Warum wieder ein neuer Thread zum alten Unfall ?
http://www.motor-talk.de/forum/unfall-hilfe-t4938382.html?highlight
Bitte keine doppelten Thread zum selben Thema erstellen !
Editiert- anderer Unfall
MfG Senti
Mal davon abgesehen kann man nicht solange Gutachten in Auftrag geben bis sie einem gefallen.... es sei denn man hat Langeweile und nen Haufen Geld zuviel, denn die müssen selber Bezahlt werden.
Zitat:
Nun hab ich ein Gutachten erstellen lassen.........
@TE:
Gib uns doch ein paar Infos, dann können wir dir auch sagen, ob die Preisrichtung stimmt oder nicht. Oder wurde defekte Bauteile nicht mit aufgenommen?
Mehr Infos bitte.
@Senti:
Ist ein zweiter Unfall, daher wohl ein neuer Thread
@kingossi:
Was war an deinem Sharan denn defekt? Die Stoßstange und die Heckklappe? Oder waren auch Seitenwand verbogen, Reserveradmulde eingedrückt o.ä.? Denn bei einer defekten Heckklappe und Stoßstange, gibt es keine große Wertminderung, warum auch? Die Teile können ja getauscht werden, ohne, dass du daraus einen Schaden hast.
Gruß,
Benny
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Warum wieder ein neuer Thread zum alten Unfall ?
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MfG Senti
Ist ein anderer Unfall !
Du kannst doch auch mit dem Gutachter das ganze nochmal durchgehen, evtl. kann Dir ja der Gutachter erklären wie und was er da zusammengerechnet hat!
Rechtsanwalt wäre ich jetzt mal vorsichtig, denn was soll der denn jetzt machen, Du hast ja das Gutachten in Auftrag gegeben, und bist damit nicht zufrieden, dafür nen Rechtsanwalt wirst Du selbst bezahlen müssen! Anders wäre es wenn die Versicherung Dein Gutachten anzweifeln würde...
Zitat:
Original geschrieben von Audipredator
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Warum wieder ein neuer Thread zum alten Unfall ?
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MfG Senti
Ist ein anderer Unfall !
Ohh.... Danke !
War der andere nicht gerade erst im Mai ??