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Unfall mit Heckschaden bei offenem Dach - bitte um Rat

BMW 3er
Themenstarteram 14. April 2011 um 18:18

Hallo E9x Gemeinde,

folgenden Post habe ich gerade im SLK Forum erstellt. Da ich es gewohnt bin von Euch immer schnelle und konstruktive Hilfe zu bekommen, setze ich ihn aber auch mal ins E9x Forum:

Zitat:

Hallo SLK-Gemeinde,

mir ist heute ein Smart von einem dritten Fahrzeug ins Heck geschoben worden, als ich das Verdeck offen hatte.

Situation: Ich stand hinter einem Linksabbieger (innerhalb einer Ortschaft), hinter mir stand ein Smart.

Ein dritter Verkehrsteilnehmer ist diesem nahezu ungebremst hinten aufgefahren und hat den Smart in den SLK geschoben.

Ich stand (da Automatik) auf der Bremse und habe den Aufprall nicht kommen sehen, da ich vorher registriert hatte, dass mein Hintermann steht. Hat recht kräftig gerummst.

Zum Schadensbild: Der Opel (des Verursachers) ist vorne eingedrückt, Stoßstange hängt ab, ein Licht ebenfalls.

Der Smart sieht von hinten halbwegs passabel aus, Spaltmaße stimmen nicht mehr, Stoßstange hinten ist ab, Motor klingt komisch (sitzt beim Smart hinten). Vorne ist die Schnautze des Smarts angehoben und verzogen (Spaltmaßabstände von rund 3 - 4 cm), die Stoßstange ist lediert.

Die Stoßstange des SLK hat 2 Risse (ca. je 3 cm groß) und eine leichte Delle. Ansonsten konnte ich erstmal (!) keinen Schaden feststellen. Als ich das Dach geschlossen habe, war ich mir allerdings nicht sicher, ob sich das normal anhört.

Meine Bedenken sind nun, dass sich die Konstruktion verzogen hat, denn wie am Smart gut zu sehen ist, wurde reichlich Energie abgebaut, auch wenn der Stern sich dass nicht so anmerken lässt.

Was sollte ich nun am besten tun?? Woran muss ich denken, worauf soll ich besonders achten?

Bin für jeden Tip und jede Hilfe dankbar!

Bedrückte Grüße,

Cro

Beste Antwort im Thema

mal ganz wertfrei: was soll so ne aktion?

man stellt nen thread in ein völlig anderes fahrzeugforum, weil man da gute erfahrungen gemacht hat :confused:

wenn wir hier alle querverlinken, kann man die unterforen auflösen und niemand findet mehr irgendwas....

zumal: was soll ein E90 fahrer den spezifisch zu nem SLK sagen können?

falls du hier einzelne kennst, die immer helfen...schreib ne PN

13 weitere Antworten
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13 Antworten

Fahr in die Werkstatt deines Vertrauens.

Geb die Rechtssachen an einen spezialisierten Anwalt ab. Wird meist durch den :) vermittelt.

Gutachten erstellen lassen und abwarten.

gruß

mpet

Themenstarteram 15. April 2011 um 11:19

Kurzes Update,

MB meinte die Versicherung des Verursachers sei dafür bekannt sich stur zu stellen, das ganze geht an einen Anwalt, ohne große Umschweife.

Hat jemand in so einem Zusammenhang Erfahrung mit Schmerzensgeldforderungen (fahrlässige Körperverletzung - HWS)?

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

MB meinte die Versicherung des Verursachers sei dafür bekannt sich stur zu stellen, das ganze geht an einen Anwalt, ohne große Umschweife.

Kannst du sagen, um welche Versicherung es sich handelt?

Zitat:

Hat jemand in so einem Zusammenhang Erfahrung mit Schmerzensgeldforderungen (fahrlässige Körperverletzung - HWS)?

Hast du denn irgendwelche Verletzungen? Ansonsten ist das Versicherungsbetrug, davon halte ich nix (macht nur jedermanns Versicherungskosten höher). Korrigiert mich: Fahrlässige Körperverletzung ist meines Wissens ein Begriff aus dem Strafrecht. Anzeigen willst du den Verursacher hoffentlich nicht, wenn du nicht ernsthaft verletzt bist?

am 15. April 2011 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

MB meinte die Versicherung des Verursachers sei dafür bekannt sich stur zu stellen, das ganze geht an einen Anwalt, ohne große Umschweife.

Kannst du sagen, um welche Versicherung es sich handelt?

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

Zitat:

Hat jemand in so einem Zusammenhang Erfahrung mit Schmerzensgeldforderungen (fahrlässige Körperverletzung - HWS)?

Hast du denn irgendwelche Verletzungen? Ansonsten ist das Versicherungsbetrug, davon halte ich nix (macht nur jedermanns Versicherungskosten höher). Korrigiert mich: Fahrlässige Körperverletzung ist meines Wissens ein Begriff aus dem Strafrecht. Anzeigen willst du den Verursacher hoffentlich nicht, wenn du nicht ernsthaft verletzt bist?

Leider hat heutzutage jeder Zweite auch beim noch so kleinsten Auffahrunfall danach angeblich ein HWS. Jeder Arzt wird dies auch bestätigen, wenn man ihm erzählt, dass man in einen Unfall verwickelt wurde.

Dafür gibt es mittlerweile von den Versicherungen für ein HWS auch nur noch einen sehr geringen Schmerzensgeldbetrag, welcher auszahlt wird.

Das will ich dem TE damit natürlich in keinster Weise unterstellen, da ich nicht weiß, wie stark der Aufprall war.

Sobald jemand bei einem Unfall verletzt wird, wird der Verursacher automatisch von der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Der TE steht es dann frei, ob er Strafantrag wegen der fahrl. KV gegen der Verursacher stellt, oder ober er darauf verzichtet.

Damit kann man zum Ausdruck bringen, ob man möchte, dass der Veruracher wegen der KV bestraft wird oder nicht.

Wie oftmals irrtümlich behauptet wird, hat der Strafantrag rein gar nichts mit irgendwelchen Schmerzensgeldforderungen zu tun.

Themenstarteram 15. April 2011 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

MB meinte die Versicherung des Verursachers sei dafür bekannt sich stur zu stellen, das ganze geht an einen Anwalt, ohne große Umschweife.

Kannst du sagen, um welche Versicherung es sich handelt?

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

Zitat:

Hat jemand in so einem Zusammenhang Erfahrung mit Schmerzensgeldforderungen (fahrlässige Körperverletzung - HWS)?

Hast du denn irgendwelche Verletzungen? Ansonsten ist das Versicherungsbetrug, davon halte ich nix (macht nur jedermanns Versicherungskosten höher). Korrigiert mich: Fahrlässige Körperverletzung ist meines Wissens ein Begriff aus dem Strafrecht. Anzeigen willst du den Verursacher hoffentlich nicht, wenn du nicht ernsthaft verletzt bist?

Versicherung des Verursachers ist die KRAVAG

Beschwerden: Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Sehprobleme

Laut Krankenhaus: HWS - Distorsion

Insofern meines Erachtens berechtigt

Die Polizei wies mich sogar ausdrücklich darauf hin, dass es sich um fahrlässige Körperverletzung handelt.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass man für Schmerzen durchaus entschädigt werden kann. Der Herr hat nämlich definitiv nicht aufgepasst - und ich muss mit den Auwirkungen auf meine Gesundheit leben.

Auffahrgesschwindigkeit waren ca. 60 km/h . ich stand, wie oben beschrieben.

Themenstarteram 15. April 2011 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

Wie oftmals irrtümlich behauptet wird, hat der Strafantrag rein gar nichts mit irgendwelchen Schmerzensgeldforderungen zu tun.

Das ist mir bewusst, genau deshalb wollte ich mal nachfragen, ob jemand von Euch damit Erfahrung hat.

Danke für Eure Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Dafür gibt es mittlerweile von den Versicherungen für ein HWS auch nur noch einen sehr geringen Schmerzensgeldbetrag, welcher auszahlt wird.

Ich denke mal du meinst "widerstandslos ausgezahlt"? Die Versicherungen entscheiden ja nicht über den entstandenen Schaden, mit Anwalt geht also bei einem tatsächlichen HWS auch mehr.

Zitat:

Sobald jemand bei einem Unfall verletzt wird, wird der Verursacher automatisch von der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Der TE steht es dann frei, ob er Strafantrag wegen der fahrl. KV gegen der Verursacher stellt, oder ober er darauf verzichtet.

Damit kann man zum Ausdruck bringen, ob man möchte, dass der Veruracher wegen der KV bestraft wird oder nicht.

Wie oftmals irrtümlich behauptet wird, hat der Strafantrag rein gar nichts mit irgendwelchen Schmerzensgeldforderungen zu tun.

Danke für die Klarstellung. Um letzteres ging es mir hier auch, man muss ja niemandem wegen eines Missgeschicks ohne Langzeitfolgen das Leben unnötig schwer machen. :)

Themenstarteram 15. April 2011 um 20:33

Mir geht es auch nicht um einen Strafantrag - davon werde ich wohl absehen.

Aber da ich leider nur "Halbwissen" (will heißen ich weiß, dass man Schmerzensgeld bekommen kann) habe, suche ich nun jemanden, der evtl. Erfahrungen mit dem Thema hat. Und da ich tasächliche Schmerzen habe - und das vom Kopf bis zur Gürtellinie - sehe ich das auch keinesfalls als Betrug an.

Daher Danke an jeden, der sich hier beteiligt :(

mal ganz wertfrei: was soll so ne aktion?

man stellt nen thread in ein völlig anderes fahrzeugforum, weil man da gute erfahrungen gemacht hat :confused:

wenn wir hier alle querverlinken, kann man die unterforen auflösen und niemand findet mehr irgendwas....

zumal: was soll ein E90 fahrer den spezifisch zu nem SLK sagen können?

falls du hier einzelne kennst, die immer helfen...schreib ne PN

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal ganz wertfrei: was soll so ne aktion?

Um mal ganz wertfrei zu antworten:

Mir gings zum einen um die speziellen Anfälligkeiten von Cabbys und zum andren um alle Dinge, die ich bei ner Abwicklung nach einem Unfall beachten muss. Ich denke, solche Fragen können durchaus auch hier gestellt werden. Andernfalls entschuldigt bitte und schließt den Thread. BTW, man könnte auch einfach weiterlesen oder den Thread ignorieren heltino...

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

...BTW, man könnte auch einfach weiterlesen oder den Thread ignorieren heltino...

wenn man aber nen 3er cabby im auge hat und dann denkt dieser thread könnte informationen liefern...irrt man gewaltig. plötzlich geht es um einen slk. zudem sind querverlinkungen "ich habe schon dort gepostet, poste aber hier nochmal..." weder toll, noch laut forenregeln legitim.

Themenstarteram 17. April 2011 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal ganz wertfrei: was soll so ne aktion?

Mir gings zum einen um die speziellen Anfälligkeiten von Cabbys und zum andren um alle Dinge, die ich bei ner Abwicklung nach einem Unfall beachten muss. Ich denke, solche Fragen können durchaus auch hier gestellt werden. Andernfalls entschuldigt bitte und schließt den Thread.

Teil eins des Hervorgehobenen sehe ich immernoch so.

Zum zweiten Teil des Hervorgehobenen: wende Dich doch an einen Mod, wenn es Dir (und anscheinend nur Dir) so schwer fällt, über den Thread hinwegzusehen. Was ich dazu jetzt denke behalte ich besser mal für mich (Kleingeist lässt grüßen).

Denjenigen, die sich konstruktiv beteiligt haben an dieser Stelle nochmal ein Danke.

Technische Fragen zum E90 gibt es hier ja offensichtlich nicht.

Für eine qualifizierte Rechtsberatung solltest du dich bei Bedarf an einen Anwalt wenden.

Mfg, TheRealRaffnix.

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