- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- E90, E91, E92 & E93
- Unfall mit Leasingfahrzeug - was passiert mit der Sonderzahlung?
Unfall mit Leasingfahrzeug - was passiert mit der Sonderzahlung?
Hallo!
Mich interessiert die Frage, was mit der Sonderzahlung von einem Leasingfahrzeug passiert, wenn man einen Unfall mit Totalschaden hat?
Die Restschuld an den Leasinggeber zahlt die Vollkasko. Aber was ist wenn man mehrere Tausend Euro an Sonderzahlung geleistet hat? Ist die weg?!
Gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
so, ich versuche nun mal licht ins dunkel zu bringen, da nun verschiedene fälle vermischt wurden
1). Unfall mit Totalschaden:
Bank will den Buchwert sehen. Sagen wir mal 30.000€
Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert. Hier mal 20.000€
Auto hat Schrottwert von €5.000,-- (den verwertet die Versicherung)
Versicherung zahlt also €25.000,-- an Leasinggeber.
Differenz zahlt Kunde oder die GAP-Deckungs-Versicherung (bei BMW Bank im Vertrag enthalten!).
2): Diebstahl oder Totalverlust
Bank will immer noch Buchwert sehen (30.000,--)
Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert (20.000,--)
Differenz geht zu Lasten des Kunden, wenn nicht durch GAP oder Leasing-Extra abgesichert.
3): vorzeitige Leasingablöse (das wurde hier auch noch rein geworfen)
Bank will immer noch den Buchwert sehen
Kunde muss sehen, wie er den Wert zusammen bekommt (entweder kann der Händler bei dem er das Auto rein gibt was über den Nachlass drehen, oder Kunde muss halt Differenz aus Buchwert und Schätzwert selber tragen).
Achtung: im normalen Fall hat der Kunde kein Recht, sein Leasing vorzeitig zu beenden! Ist good-will des leasinggebers (bank) - hat nix mit bmw-, audi-, oder was-auch-immer-leasing zu tun. in der regel lassen einen leasinggesellschaften dann raus, wenn man dort neues auto least (oder der freundliche hat nette kontakte )
4): vorzeitige leasingablöse, da durch unfall die schadenhöhe einen gewissen prozent-satz des wbw hat
bank will buchwert sehen
kunde bekommt von versicherung auf gutachtenbasis reguliert (achtung: keine mehrwertsteuer!)
verunfalltes auto kann an aufkäufer verkauft werden
differenz zahlt kunde ein oder wird über nachlass geregelt (schätzwertüberschreitung)
beispiel:
buchwert: 30.000
schadenhöhe 17.500
wiederbeschaffungswert 20.000
unfallaufkäufer bietet 12.500,-- für den haufen auto
da liegt kein totalschaden vor.
also kann man folgendermaßen grob rechnen:
30000 (buchwert)
-14.705,-- zahlung durch versicherung (schaden ohne mwst)
=15.295,--
-12.500,--
=2.795,-- Differenz die noch zu zahlen ist
hier könnte man mal den rechner anwerfen, ob man nicht lieber neues auto nimmt.
sollte am beginn eine leasingsonderzahlung geleistet worden sein, gibt es in allen vier fällen die nichtverbrauchte lsz wieder zurück. (siehe auch das beispiel der mwst-erhöhung!).
den fall, dass die anzahlung als erste hohe rate gesehen wird, verwechselst du mit einer finanzierung!
achja. da war noch was von wegen der buchwert ist niedriger als der zeitwert (auszahlung)
das wird bei einem kilometervertrag nicht passieren.
die leasingraten verlaufen ja linear nach unten. ein auto verliert leider nicht linear seinen wert.
im restwertleasing kann das passieren, wenn man den restwert brutal runter schraubt, um möglichst viel zu tilgen. macht aber kaum einer.
am besten ist es aber immer noch, einfach den verkäufer zu fragen.
wenn der händler nicht völlig auf dem baum lebt, dann sollten die gute auskunft geben. oder einfach per pn nachfragen
viele grüße,
der snert
ohne baum
Ähnliche Themen
17 Antworten
Hi & hallo,
das auto wird dann per x.x.200x aus dem leasing abeglöst (in der regel kurz nach dem unfalldatum).
dann gibt es einen ablösewert und einen restwert. die differenz trägt die gap-deckung (oder bei bmw "leasing extra").
du hast dann noch einen teil der "unverbrauchten leasingsonderzahlung". diese wird dann wieder zurück bezahlt.
beispiel:
3 jahre leasing - nach einem jahr total schaden - zwei drittel lsz zurück.
mucho gusto,
der snert
Ich hoffe nur, dass der TE dieses GAP- Versicherung hat (sofern er nicht über BMW Financial geleast hat)!
Hallo,
danke für die Antworten!
Nun weiss ich Bescheid
Ich habe über die BMW-Bank geleast und daher auch die GAP-Versicherung.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von der-snert
du hast dann noch einen teil der "unverbrauchten leasingsonderzahlung". diese wird dann wieder zurück bezahlt.
beispiel:
3 jahre leasing - nach einem jahr total schaden - zwei drittel lsz zurück.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?Die Sonderzahlung ist weg.Die ist kalkulatorisch nur eine sehr hohe erste Rate damit die folgenden Monatlichen nicht ganz so heftig ausfallen.
Mit der Sonderzahlung und dem Restwert wird beliebig gespielt bis man dem Kunden eine günstige Rate vorgaukeln kann.
Gehen wir mal von einem einjährigen Unfallwagen aus.Sonderzahlung zb 8000€ plus 12x400€ Rate macht 12800€.Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor,sonst kommt man eh kaum raus aus dem Vertrag, hast du aber leicht einen Fehlbetrag weit über dem liegt was du bisher bezahlt hast.Es wird ja keiner glauben das eine Versicherung akzeptieren würde das sie mehr zahlen als nötig und der Kunde was rausbekommt.
Nehmen wir an das das Auto neu 35000 gekostet hat und nach einem Unfall einen Restwert von 5000 Euro hat.Macht für die Leasinggesellschaft einen Fehlbetrag von 30000€,davon vom Leasingnehmer bisher bezahlt die 12800€.12800+5000=17800€.Somit bleiben an der Versicherung noch 12200€ hängen.
Bevor es die Gap-Versicherung gab blieben mehr als genug auf diesem Fehlbetrag sitzen,Auto weg,Kohle weg aber fette Rechnung über die Differenzsumme im Briefkasten.
@ Sir, euer Grausamkeit :
So wie du es schilderst, kenne ich das auch uznd finde das auch fair...
Die Gap - Deckung ist der wichtigste Aspekt des Ganzen...
LG
OLLI
mmh...
ist doch das gleiche spiel wie bei einer vorzeitigen leasingablöse.
da gibt es auch eine anteilige rest-lsz.
aber wie dem auch sei.
ein anruf bei deinem verkäufer wird dir das bestätigen, wenn er sich den buchwert des autos holt. da ist dann auch die rest-lsz ausgewiesen.
alles andere ist doch nur spekulativ :-)
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Zitat:
Original geschrieben von der-snert
du hast dann noch einen teil der "unverbrauchten leasingsonderzahlung". diese wird dann wieder zurück bezahlt.
beispiel:
3 jahre leasing - nach einem jahr total schaden - zwei drittel lsz zurück.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?Die Sonderzahlung ist weg.Die ist kalkulatorisch nur eine sehr hohe erste Rate damit die folgenden Monatlichen nicht ganz so heftig ausfallen.
Mit der Sonderzahlung und dem Restwert wird beliebig gespielt bis man dem Kunden eine günstige Rate vorgaukeln kann.
Gehen wir mal von einem einjährigen Unfallwagen aus.Sonderzahlung zb 8000€ plus 12x400€ Rate macht 12800€.Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor,sonst kommt man eh kaum raus aus dem Vertrag, hast du aber leicht einen Fehlbetrag weit über dem liegt was du bisher bezahlt hast.Es wird ja keiner glauben das eine Versicherung akzeptieren würde das sie mehr zahlen als nötig und der Kunde was rausbekommt.
Nehmen wir an das das Auto neu 35000 gekostet hat und nach einem Unfall einen Restwert von 5000 Euro hat.Macht für die Leasinggesellschaft einen Fehlbetrag von 30000€,davon vom Leasingnehmer bisher bezahlt die 12800€.12800+5000=17800€.Somit bleiben an der Versicherung noch 12200€ hängen.
Bevor es die Gap-Versicherung gab blieben mehr als genug auf diesem Fehlbetrag sitzen,Auto weg,Kohle weg aber fette Rechnung über die Differenzsumme im Briefkasten.
Vielleicht steh ich ja auf dem Schlauch, ABER:
Bei deinem geschilderten Fall, wirtschaftlicher Totalschaden und Restwert von 5k, muss die Versicherung doch trotzdem den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert zahlen???
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nehmen wir an das das Auto neu 35000 gekostet hat und nach einem Unfall einen Restwert von 5000 Euro hat.Macht für die Leasinggesellschaft einen Fehlbetrag von 30000€,davon vom Leasingnehmer bisher bezahlt die 12800€.12800+5000=17800€.Somit bleiben an der Versicherung noch 12200€ hängen.
Bevor es die Gap-Versicherung gab blieben mehr als genug auf diesem Fehlbetrag sitzen,Auto weg,Kohle weg aber fette Rechnung über die Differenzsumme im Briefkasten.
Vielleicht steh ich ja auf dem Schlauch, ABER:
Bei deinem geschilderten Fall, wirtschaftlicher Totalschaden und Restwert von 5k, muss die Versicherung doch trotzdem den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert zahlen???
Gruss,
Mfg MICHA
da stehst nicht auf dem schlauch, sondern siehst das richtig...
der richtige weg wäre so: (zahlen fiktiv)
Buchwert = 35.000 Euro
Restwert = 5000,--
WBW = 25000,--
Regulierung der Versicherung = 20.000,-- + RW = 25.000,--
Der Restwert des Wracks ist dabei ziemlich wumpe...
Differenz für die die GAP einsteht = 10.000,--
Die GAP deckt nicht die Differenz aus Restwert und Buchwert, sondern aus WBW und BW.
Alles andere = Dieter Nuhr
Sorry nicht böse sein, aber so entstehen leider unsicherheiten, die nicht sein müssen....
zudem, muss das auto kein totalschaden sein, damit man aus leasing raus kann. nur dann greift die gap nicht und (achtung!) mwst des schadens laut gutachten wird nicht reguliert...
Ja eben,verstehe ich auch nicht.
Die Lücke Gap ist doch die Differenz zu erstattetem Zeitwert zu Buchungswert,und nicht die Gesamte Differenz zum Wert nach Unfall.
Oder ´meinte man den Fall,dass keine VK besteht?
Die Sonderzahlung muß nicht zwangsläufig weg sein. Das hängt ganz von Deiner Versicherung ab. Viele Versicherer bieten auf Wunsch (zum Teil sogar automatisch, wie z.B. die HUK24) eine sogenannte "Gap-Abdeckung" an. Die ist genau für diesen Fall zuständig und deckt die Lücke zwischen Neuwert (inkl. geleisteter Sonderzahlungen) und dem tatsächlichen Buchwert (Gap=Lücke).
In meiner Versicherung ist das aufpreisfrei für die ersten beiden Jahre nach Fahrzeugbeschaffung (muß aber ein Neuwagen sein) dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Zitat:
Original geschrieben von der-snert
du hast dann noch einen teil der "unverbrauchten leasingsonderzahlung". diese wird dann wieder zurück bezahlt.
beispiel:
3 jahre leasing - nach einem jahr total schaden - zwei drittel lsz zurück.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?Die Sonderzahlung ist weg.Die ist kalkulatorisch nur eine sehr hohe erste Rate damit die folgenden Monatlichen nicht ganz so heftig ausfallen.
Mit der Sonderzahlung und dem Restwert wird beliebig gespielt bis man dem Kunden eine günstige Rate vorgaukeln kann.
Äääähm.... da hab ich aber was ganz anderes gelernt.... die Leasingsonderzahlung wird auf die Laufzeit des Leasings verteilt, denn diese stellt einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten dar, weshalb Unternehmen LSZ auch nicht sofort als Aufwand verbuchen dürfen.
Also nix mit hoher ersten Rate... Kinder lasst euch nix erzählen
Zitat:
Original geschrieben von CL203
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?Die Sonderzahlung ist weg.Die ist kalkulatorisch nur eine sehr hohe erste Rate damit die folgenden Monatlichen nicht ganz so heftig ausfallen.
Mit der Sonderzahlung und dem Restwert wird beliebig gespielt bis man dem Kunden eine günstige Rate vorgaukeln kann.
Äääähm.... da hab ich aber was ganz anderes gelernt.... die Leasingsonderzahlung wird auf die Laufzeit des Leasings verteilt, denn diese stellt einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten dar, weshalb Unternehmen LSZ auch nicht sofort als Aufwand verbuchen dürfen.
Also nix mit hoher ersten Rate... Kinder lasst euch nix erzählen
Richtig... zur Mwst Erhöhung Anfang 2007 durfte ich auch noch für den sog. unverbrauchten Anteil der SZ die 3% Erhöhung nachzahlen!
Zitat:
Original geschrieben von der-snert
mmh...
ist doch das gleiche spiel wie bei einer vorzeitigen leasingablöse.
da gibt es auch eine anteilige rest-lsz.
aber wie dem auch sei.
ein anruf bei deinem verkäufer wird dir das bestätigen, wenn er sich den buchwert des autos holt. da ist dann auch die rest-lsz ausgewiesen.
alles andere ist doch nur spekulativ :-)
Glaube ich nicht, denn auf eine vorzeite Ablöse des Leasing hat man schließlich kein vertragl. Recht. Der Händler wird i.d.R. die Möglichkeit haben über den Buchwert des Fahrzeuges eine vorzeitige Ablöse bei der Bank durchzuführen ... meist dann, wenn man ein neues Auto beim selben Händler kauft
Ist der Buchwert allerdings höher als der Marktwert ... dann wirds wohl nix mit einer Rückzahlung - und das ist leider sehr häufig die Realität
Stimmt schon so lange der Vertrag normal läuft.Nur bei einer Vertragsbeendigung durch Totalschaden kippt die ganze Kalkulation da weder dem Wert entsprechende Raten gezahlt wurden noch der kalkulierte Restwert erzielt werden kann.Damit gibt's für die Leasinggesellschaft eine einfache Rechnung.Fahrzeugneupreis + kalkuliertem Gewinn inclusive Zinsen stehen Restwert plus bezahlter Raten inclusive Sonderzahlung gegenüber.Die Differenz zahlt die Versicherung und die wird sicher nicht einverstanden sein das der Kunde einen Teil der Sonderzahlung zurückerhält den sie dann zusätzlich abdrücken sollten.Ohne Gap war es früher eine einfache Rechnung.Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Märchensteuer und die Differenz zahlte der Fahrzeughalter.Kenne einige die damals voll auf die Schnauze gefallen sind da das Auto weg war aber noch eine fette Differenz zwischen der Summe die die Versicherung zahlte und der die die Leasinggesellschaft forderte bestand.
Je kürzer die Laufzeit eines Leasingsvertrags bis zu einem Unfall war desto größer ist die Finanzierungslücke.
Immer daran denken das man beim Leasing wie auch bei Finanzierungen zwischen zwei "Partnern" sitzt deren Geschäft es ist Geld zu machen,beide werden sich weigern dem Geldesel Kunden auch nur einen Cent zu schenken.Der Eine will die komplette kalkulierte Summe sehen und der Andere will davon möglichst wenig zahlen,wer ist dann wohl der Dumme?Logisch,der Kunde.