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Unfall mit Leihmotorrad
Hallo!
Meine Freundin hatte sich übers Wochenende eine 125er Yamaha Maschine ausgeliehen. Vom Händler, mit 500km aufm Tacho, also quasi neu.
Auf einem Schotterweg ist sie bei SCHRITTTEMPO ausgerutscht und auf die Linke Seite gefallen. Sichtbare Schäden waren eine verbogene Fußraste und ein Kratzer am vorderen Schutzblech.
Jetzt war sie beim Händler, er hat die Maschine durchgeschaut und kommt auf einen Schaden von 1200€!!!
Das ist doch nicht normal oder? Er meinte, die Gabel ist verbogen, das Schutzblech müsse neu rein (wegen einem Kratzer!!) und ein Haufen Teile mit Abnutzungsspuren müsse neu eingebaut werden, da es sich um ein NEUFAHRZEUG handelt. Wohlgemerkt, mit 500km aufm Tacho. Ausserdem hat er mit der Vermietung schon Geld verdient. Meine Freundin hat die Rechnung schon bezahlt, aber ich meine das ist pure Abzocke!! Was meint ihr? Kann man dagegen noch angehen? Einen neutralen Gutachter beauftragen? Oder gar einen Rechtsanwalt?
Danke für die Antworten!
Gruß,
Beste Antwort im Thema
Ist ärgerlich aber leider gerechtfertigt, bei Probefahrten vorher nach der Selbstbeteiligung fragen und ggf. lieber stehen lassen. Aber nachher mit nem Rechtsanwalt rumjammern ist nicht gerade cool.
Ich weiß übrigens wovon ich rede, ich hab letztes Jahr ne Leih-R6 gesemmelt--->2000€ Selbstbeteiligung
Wenn dir die 1200€ zuviel sind kauf doch das Teil so wie es ist, und verscherbel es dann selbst weiter. Wahrscheinlich kommst du so immer noch besser weg.
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10 Antworten
das Ganze ist sehr ärgerlich...ich denke, als deine freundin die sache bezahlt hat, hat sie den schaden anerkannt.
vielleicht sieht ein rechtsanwalt hier noch eine möglichkeit? da seid ihr aber auch um leicht 300 - 400€ leichter.
dürfte wohl nichts bringen..
ich habe bei leihfahrzeugen immer eine vollkaskoversicherung abgeschlossen..
moin
Habt ihr euch nicht über die Versicherung des Fahrzeugs schlau gemacht?
Einige haben 1000€ selbstbeteilung einige nur ne Haftpflicht.
Und ja, der Händler ist absolut im Recht und wenn der Kratzer noch so klein ist, hat er das anrecht auf den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unglücksfall! Ist nichts anders wie bei einer Privatperson auch.
Der will das Ding ja auch dennoch für gutes Geld los werden und da machen sich Kratzer und gebrauchsspuren nicht gut, wenn diese zuvor nicht da gewesen sind.
naja und als NEUFAHRZEUG kann er es auch nicht bezeichnen! es ist ein gebrauchtfahrzeug seit dem ersten tag der Anmeldung!
mfg kevin
Ist ärgerlich aber leider gerechtfertigt, bei Probefahrten vorher nach der Selbstbeteiligung fragen und ggf. lieber stehen lassen. Aber nachher mit nem Rechtsanwalt rumjammern ist nicht gerade cool.
Ich weiß übrigens wovon ich rede, ich hab letztes Jahr ne Leih-R6 gesemmelt--->2000€ Selbstbeteiligung
Wenn dir die 1200€ zuviel sind kauf doch das Teil so wie es ist, und verscherbel es dann selbst weiter. Wahrscheinlich kommst du so immer noch besser weg.
Wie kann die Gabel verbogen sein, wenn sie bei Schritttempo auf die Seite fällt ? Das kommt mir schon komisch vor. Mich hats mit meine 535 mal bei Tempo 40 beim Ausweichen geschmissen. Selbst da war nichts verbogen an der Gabel.
Schutzblech und Fussraste lass ich mir eingehen (Kosten ca. 250.- + Einbau), aber 1200.- € halt ich doch eher für ne Abzocke. Wenn Du ne RSV hast würd ich schon mal nachfragen, ob nicht ein Gutachter mal die Rechnung prüfen kann und ob solche Schäden beim Umfallen überhaupt entstehen können.
Hört sich eher so an, als ob der Händler auf Deine Kosten das Motorrad aufmöbeln wollte.
schlarfjoe - den gedanken hatte ich auch - wie kann die gabel verbogen sein?! Nur, als die Sache bezahlt wurde, waren alle rechte dahin. da kann man nichts mehr ändern. der händler hat den längst zerlegt und wie soll man da jetzt noch was biegen? Man der gedanke mit dem kauf scheint mir noch am sinnvollsten.
moin, moin
@ Rastapopolus.
Meine erste Frage, was macht man mit einem Leihmotorrad auf nem Schotterweg?
Zweite Frage, welche Rechnung hat deine Freundin bezahlt? Die Rechnung fürs Ausleihen des Motorrads? Oder die 1.200,-€?
Hat sie die 1.200,-€ schon bezahlt, dumm gelaufen. Abhaken und vergessen. Das die Gabel evtl. doch nicht verbogen ist hätte man durch ein Gutachten feststellen müssen.
Ansonsten hat V-Twin Racer vollkommen Recht.
Und wie kommst du bitte drauf das der Händler das Geld fürs Ausleihen des Motorrads mit der Reparatur verrechnen soll? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Tja, die Rechnung ist bezahlt, also ist es eh zu spät. WIr haben jetzt auch rausgefunden, daß der Händler einen sehr schlechten Ruf hat. Naja, meine Freundin siehts als Lehrgeld an und ist beim nächsten mal vorsichtiger, auch bei der Versicherung. Trozdem Danke für eure Antworten
Gruß,
Wir habe hier in der Firma öfter mal mit Mietwagen zu tun und mein Kenntnisstand hierzu ist:
Grudsätzlich muss ein Mietfahrzeug eine Vollkasko besitzen es sei den sie ist Im Vertrag ausgeschlossen (wegen alter des Fahrzeugs o.ä.) darauf muss der Vermieter aber explizit hinweisen.
Der Vermieter muss eine Fahrlassigkeit nachweisen.
Und auch für die Beschädigungen ist er in der Beweispflicht.
Irgend wie unter Vorbehalt gezahlt ? Wäre Hilfreich !
Ich würde ´nen Anwalt hinzuziehen ob nun 1200€ oder 1300€ auf den Hunderter kommt es ja dann auch nicht an.
Auf jeden Fall ´ne Rechnung fordern mit ausgewiesener Mehrwertsteuer !!
Denke mal, das man die bei der Steuer mit einreichen kann.
Und ihr seit euch gaaaaaanz sicher, das deine Freundin das Teil nicht auf dem Schotter im Stand von Ständer gekippt hat ?
Nur mal So gefragt !!
Wenn hier nicht unter Vorbehalt bezahlt wurde, ist die Rechnung anerkannt und jeder Rechtsstreit wird nur noch Geld kosten und nichts mehr bringen.
Ob das Fahrzeug kaskoversichert war, läßt sich auch nicht mehr klären, es sei denn, ein Lockvogel geht zum selben Händler und fragt nach einem Mietfahrzeug. Aber auch das hilft nicht wirklich weiter. Möglicherweise betrug die Selbstbeteiligung 1000 Euro und der Händler wollten seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht verlieren.
Daß der Schaden u.U. überhöht abgerechnet wurde, ist zwar vorstellbar aber wen interessiert das? Man könnte natürlich Anzeige bei der Polizei wegen Betrug erstatten aber es besteht wenig Hoffnung darauf, daß die Staatsanwaltschaft das verfolgen wird.
Ist eine schrauberkundige Person in der Bekanntschaft, könnte man aber tatsächlich hingehen und die Sache genau überprüfen. Hat der Händler aber Teile abgerechnet, die nicht kaputt waren, wird er nicht mitspielen. Aber dann würde ich, Zeit und Mut vorausgesetzt, die Polizei sofort hinzurufen und Anzeige erstatten (auch wenn die Anzeige für den Ar*** ist).
Noch ein Wort zum Schadengutachten. Ein Gutachter kann zwar so einen Schaden einschätzen aber der kostet natürlich auch wieder eine ganze Stange Geld. Bei leichten Sturzschäden in diesem Umfang wird auch bei Abrechnung über die Versicherung eher selten so ein Gutachten gemacht.
pfisti