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Unfall mit Motorradfahrer nach "Vorfahrsmissachtung"
Nabend,
hatte heute einen Unfall. Ich schildere einfach mal kurz die Situation: Ich möchte nach links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen, halte vorschriftsmäßig an dem Stopschild, warte bis der Verkehr ein gefahrloses Einfahren ermöglicht, nun ist aber auf der linken Seite eine rech unübersichtliche Straßensenke sowie Bäume usw. wodurch ich einen Motorradfahrer nicht gesehen habe. Mit eben diesem bin ich dann auch kolidiert.
Polizei usw hat dann alles aufgenommen und wird wohl gegen mich eine "Anzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung" einleiten.
Gesagt sei dabei das der Motorradfahrer eine erheblich höhere Geschwindigkeit draufhatte als die erlaubten 50km/h, sowie dass ich weniger als 40cm auf seiner Fahrbahn stand als der Unfall passierte und er einfach wegen der erhöhten Geschwindigkeit nicht ausweichen konnte...
Bin ich jetzt der schuldige? Kenne mich leider so garnicht damit aus :-(
Hab mal nen sehr sporadisches Bild angehängt um die Situation zu veranschaulichen
Beste Antwort im Thema
Lieber Ghiz, Du bist hier in ein Forum geraten, in dem es keine Leute gibt, die Fehler selbst begehen. Deshalb haben diese Leute auch hier null Verständnis für Deine Situation, genauso wie sie die auch nicht in dem vergleichbaren Thread hatten.
Wenn Du meinen Rat hören möchtest: Suche Dir einen guten Rechtsanwalt. Den wirst Du bei der Schwere des Unfalls sowieso brauchen. Hier wirst Du für solche Dinge sowieso niemand finden, der Dir handfeste juristische Ratschläge geben kann.
Es tut mir leid für Dich und vor allem auch für den verletzten Motorradfahrer. Aber das ist eben ein Unfall, wie er alltäglich irgendwo passieren kann.
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141 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ghiz
Nabend,
hatte heute einen Unfall. Ich schildere einfach mal kurz die Situation: Ich möchte nach links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen, halte vorschriftsmäßig an dem Stopschild, warte bis der Verkehr ein gefahrloses Einfahren ermöglicht, nun ist aber auf der linken Seite eine rech unübersichtliche Straßensenke sowie Bäume usw. wodurch ich einen Motorradfahrer nicht gesehen habe. Mit eben diesem bin ich dann auch kolidiert.
Polizei usw hat dann alles aufgenommen und wird wohl gegen mich eine "Anzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung" einleiten.
Gesagt sei dabei das der Motorradfahrer eine erheblich höhere Geschwindigkeit draufhatte als die erlaubten 50km/h, sowie dass ich weniger als 40cm auf seiner Fahrbahn stand als der Unfall passierte und er einfach wegen der erhöhten Geschwindigkeit nicht ausweichen konnte...
Bin ich jetzt der schuldige? Kenne mich leider so garnicht damit aus :-(
Hab mal nen sehr sporadisches Bild angehängt um die Situation zu veranschaulichen
Einen ähnlichen Fall hatten wir hier neulich schon mal...
Auch hier gilt: Der Motorradfahrer wird wohl aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit eine Teilschuld bekommen. Fakt aber ist: Du hattest STOP. Der Motorradfahrer war auf der Vorfahrtsstrasse unterwegs. Du hast ihn "getroffen", also bist Du der Schuldige.
Was ist zu tun:
1. Hoffentlich hast Du eine Verkehrsrechtschutz...
2. So oder so, auf jeden Fall zu einem Anwalt für Verkehrsrecht
3. Erkundige Dich nach dem Zustand des Motorradfahrers und besuche ihn evtl. auch im Krankenhaus
4. Bevor Du bei der POL Aussagen zum Hergang machst, stimme Dich mit Deinem Anwalt ab.
5. Lerne aus der Situation, hoffentlich war der Hauptschaden nur Material...
Good luck!
Prinzpiell bist Du der Schuldige, wenn der Motorradfahrer allerdings mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, wird er mit ziemlicher Sicherheit eine Mitschuld bekommen oder wenn er wirklich deutlich zu schnell war (z.B. 100 bei erlaubten 50) kommst Du mit ein bißchen Glück vielleicht sogar ganz raus.
Zitat:
Original geschrieben von ghiz
Nabend,
hatte heute einen Unfall. Ich schildere einfach mal kurz die Situation: Ich möchte nach links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen, halte vorschriftsmäßig an dem Stopschild, warte bis der Verkehr ein gefahrloses Einfahren ermöglicht, nun ist aber auf der linken Seite eine rech unübersichtliche Straßensenke sowie Bäume usw. wodurch ich einen Motorradfahrer nicht gesehen habe. Mit eben diesem bin ich dann auch kolidiert.
Polizei usw hat dann alles aufgenommen und wird wohl gegen mich eine "Anzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung" einleiten.
Gesagt sei dabei das der Motorradfahrer eine erheblich höhere Geschwindigkeit draufhatte als die erlaubten 50km/h, sowie dass ich weniger als 40cm auf seiner Fahrbahn stand als der Unfall passierte und er einfach wegen der erhöhten Geschwindigkeit nicht ausweichen konnte...
Bin ich jetzt der schuldige? Kenne mich leider so garnicht damit aus :-(
Hab mal nen sehr sporadisches Bild angehängt um die Situation zu veranschaulichen
Du beschreibst doch gerade selbst deine Schuld.
Wenn du schon weißt das dort eine unübersichtliche Straßensenke ist, so hättest du noch vorsichtiger reinfahren müssen !
Die Storry passt auch hinten und vorne nicht, denn wenn der so schnell gewesen ist, dann hättest den zumindest gehört, oder die Musik so laut das es nicht möglich war.
Bei 40 cm kann der sogar noch aus 100 km/h ausweichen, sofern es nicht schon eine 90 Grad Kurve war.
Ist eine einfache Geschichte...du hast den eben übersehen und nun wirst du die Konsequenz tragen.
Wie das Gericht das nun beurteilt wirst du dann feststellen wenn es soweit ist
Ob er zu schnell war wird sicherlich ein Sachverständiger anhand der Unfallspuren klären können.
Und ob du Schuld bist wird am ende wohl ein Richter klären müssen. Der Mopedfahrer wird sich nicht die Schuld geben. Du willst dir auch nicht die Schuld geben, also wird am Ende auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen. Was da passiert entscheidet der Richter
Zitat:
Original geschrieben von ghiz
Gesagt sei dabei das der Motorradfahrer eine erheblich höhere Geschwindigkeit draufhatte als die erlaubten 50km/h...
Wer hat bzw. wie wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers festgestellt?
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Du beschreibst doch gerade selbst deine Schuld.
Wenn du schon weißt das dort eine unübersichtliche Straßensenke ist, so hättest du noch vorsichtiger reinfahren müssen !
Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt bei dem der Motorradfahrer die volle Schuld bekam, da er mit dermaßen überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, daß der Autofahrer unmöglich noch reagieren konnte als er den Motorradfahrer sehen konnte.
Ist doch bekannt das Motorradfahrer imme und überall zu schnell unterwegs sind.
Einem Bekannten wurde nach einem Unfall auch vom Gegner und Zeugen vorgeworfen das er vieeeel zu schnell gewesen sein,nur blöd das das mit der gefahrenen Möhre an dieser Stelle nicht mal ansatzweise möglich war. 17PS in einer 150kg Karre plus einem 120kg Fahrer reissen Bergauf nun mal keine Bäume aus. Sah der Richter übrigens genauso.
Wenn dem Motorradfahrer die überhöhten Geschwindigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, trägt der PKW-Fahrer die volle Schuld.
@TE:
Hab den ähnlichen Fall hier wiedergefunden... KLICK
Lies das mal durch, da werden Dir sicher viele Fragen beantwortet. Der Fall lag sehr ähnlich...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn dem Motorradfahrer die überhöhten Geschwindigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, trägt der PKW-Fahrer die volle Schuld.
Genau so sieht´s aus.
Deja vu, fast das gleiche hab ich gerade schon mal getippt...
@ghiz: Zivilrechtlich bist Du beweisbelastet dafür, dass der Mopedfahrer zu schnell war.
Es spricht vieles dagegen, dass Du den Beweis wirst führen könnnen. Deine eigene Einschätzung der Geschwindigkeit taugt in der Regel nichts, zumal Du schlecht erklären kannst, dass Du den Kradfahrer so genau beobachtet hast, dass Du seine Geschwindigkeit schätzen konntest, aber ihm trotzdem die Vorfahrt genommen hast.
Mit anderen Worten: wer seinen Unfallgegner übersieht, kann nichts verwertbares zu seiner Geschwindigkeit sagen.
Es kommt also einzig darauf an, was die Polizei am Unfallort aufgenommen hat. Wurden die Endstände der Fahrzeuge fotografiert und vermessen? Wurde die Fahrbahn richtig vermessen? Wurde der Fahrbahnzustand und die örtlichen Gegebenheiten genau dokumentiert?
Wenn ja, kann ein SV eventuell Auskunft zur Vermeidbarkeit des Unfalls treffen.
Wenn nein, hast Du eine Vorfahrtsverletzung begangen.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Genau so sieht´s aus.
Nicht ganz. Es gibt auch noch andere Fehlleistungen als das Überschreiten einer zHg, die zu einer Mithaftung führen können (verspätete Reaktion, fehlerhafte Fahrbahnbenutzung, ...).
Aber was auch immer: Für alles trägt der TE die Beweislast.
@Elk_EN:
Das ist völlig richtig, wurde vom TE aber nicht vorgetragen.
Zumal die verspätete Reaktion des Geschädigten bei dieser Konstellation eher keine Rolle spielen dürfte und die Fahrbahnnutzung ein heikles Thema ist (Stichwort: Rechtsfahrgebot dient nicht dem Schutz des untergeordneten Verkehrs).
Grüße
Hafi
Er sagte aber, dass er weniger als 40cm auf der Fahrbahn stand, als der Unfall passierte.
leider wird hier bloss entschieden ob der Richter Motorradfahrer leiden kann oder nicht
wenn er sie nicht leiden kann gibt es 50 50 Schuld
wenn doch hat der Autofahrer 100%
was wirklich war juckt ihn garnicht
Vorurteile FTW