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Unfall mit Neuwagen-Was tun??

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 16:12

Hallo,

bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und musste dann leider von meiner Mutter hören, dass sie einen Unfall mit meinem Polo hatte. War ein Auffahrunfall ins Heck an einer Ampel, sie sagte von außen sieht man nichts wenn man es nicht weiß. Der Gutachter erfasste den Schaden und kam auf einen Reparaturbetrag von 4700€ brutto. Die Wertminderung soll bei 1200€ liegen.Dazu würde noch die Nutztungsentgeld. Das das Auto noch keine 4Wochen alt und noch nicht mal 500km bewegt worden. Nach dem Gespräch mit dem Anwalt gebe es zwei Möglichkeiten, Auto fachmännisch reparieren lassen oder einen neuen bestellen. Das Problem ist nur das der 9n3 ja nicht mehr gebaut wird und das beim neuen die 2,9% statt der 0,9% Finanzierung gilt. Müsste ich die Differnz der Zinsen selber bezahlen? Nach diesem Unfall ist das Auto ja definitiv ein Unfallwagen und ein Auto das 4 Wochen alt ist, schon so zu bezeichnen ist doch beschissen.

Was würdet ihr in dieser Siutation machen?

Eher diesen Wagen reparieren lassen oder auf einen Neuwagen bestehen. Ich bevorzuge eigentlich letzeres. Wenn der Neuwagen von der gegenrischen Versicherung gebilligt wird wird von dieser dann der der Listenpreis gezahlt oder den Preis den ich mit meinem Händler ausgehandelt habe?

Muss die Versicherung des Gegners der Listenpreis von meinem zahlen oder muss sie das neue Auto mit der gleichen Ausstattung bezahlen auch wenn dies teurer wäre?

Ich muss euch wirklich sagen, das das wirklich eine Scheißsituation ist.:(

Würde mich über Antwort freuen

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48 Antworten
am 6. Juni 2009 um 16:18

den schaden kann man also kaum erkennen und 4700€ ? kann man das nicht in ner freien werkstatt deutlich günstiger reparieren? wenn ja wäre das meine alternative. wieso haste so einen kleinen schaden überhaupt gemeldet? ich hätt das selbst gemacht ohne den ganzen versicherungsquatsch.

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 16:42

hä?

wie meinst du das??

die generischerische Versicherung wird alles übernehmen, weil die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegt.

Ich lasse doch bei einem 4Wochen alten Auto nichts in einer freien Werkstatt reparieren. Erkennbar war der Schaden erst als die Heckstosstange weg war. Da müssen sie irgendetwas schweißen, weil das Blech in Höhe der Ladekante und in Höhe des Reserveradkasten etwas abbekommen hat.

Wieso kleiner Schaden?4700€ sind mehr als 20% des Neuprreises. UIch wäre ja blöd wenn ich das selber bezahlen würde, wenn ich noch nicht mal schuld war.

am 6. Juni 2009 um 18:05

achso ich hab verstanden das deine mutter gegen die ampel gefahren wär :D das ändert natürlich alles^^ ich würde den 9N3 aber behalten es sei denn du willst den neuen polo unbedingt haben.

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 18:23

achso ok:)

Denke auch das ich ihn reparieren lassen werden, obwohl das halt immer scheiße ist später beim Wiederverkauf. Weil ein Unfallwagen ist es ja dann, auf der anderer Seite wenn ich einen neuen bestellen würde, müsste ich wdier mehr Geld aufwenden, deswegen tendiere ich bisher zum reparieren.

Bloß blöde situation, das Auto noch nicht mal 1 Monat alt schon Unfallwagen.

am 6. Juni 2009 um 18:25

ja das is wirklich extremes pech... ich hab auch immer schreckliche angst und fahr immer extrem vorsichtig mit neuwagen, die sind mir einfach zu schade, nur gegen die dummheit der anderen kann ich nichts tun^^

am 6. Juni 2009 um 19:29

Ich hatte 2x eine ähnliche Situation,allerding in den ersten 6 Monaten. Ich habe mir einen neuen Wagen gekauft und der Verkäufer hat den Wagen sehr gern in Zahlung genommen. Neuwertige Unfallwagen werden gern von diversen Personen angekauft.

Funktioniert aber halt nicht ohne einen kleinen Zuschuss.

Mein abgewrackten Expolo hatte 5 erhebliche Schäden (5000-8000 DM;unverschuldet vom Fahrer) in den ersten 2 Jahren und wurde jedesmal repariert.

Im Mai wurde er ohne Roststellen im Alter von 16 Jahren verschrottet.

Trotzdem hat er 312000 km mit erstem Motor,Getriebe,Kupplung durchgehalten.

 

gruß

maku

Ich hatte das gleiche Problem und habe so entschieden: Reparatur in einer VW-Werkstatt und habe sofort im gleichen Betrieb einen Neuwagen bestellt. Das hat sich bestens bewährt, denn ich konnte das reparierte Fahrzeug solange fahren, bis der Neuwagen geliefert wurde.

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 11:22

ich würde ja auch einen Neuwagen bestellen, bloß ist das Problem das es den jetzigen Polo ja nicht mehr gibt und zweitens, dass durch die höheren Zinsen und auch durch den höheren Listenpreis höhere Kosten anfallen würden. Deswegen bin ihc immer noch am hin und her überlegen.

am 7. Juni 2009 um 11:34

Müsste nicht die gegnerische Versicherung deinen finanziellen "Schaden" der durch den Neuerwerb eines Neuwagens entstanden ist, übernehmen müssen?

Immerhin kannst du ja nichts dafür, dass es dein Auto nicht mehr zu kaufen gibt. Aber wenn du nunmal einen Polo haben willst, bin ich der Meinung dann müssen sie dir die Mehrzinsen und den Mehrlistenpreis bezahlen.

Ich persönlich würde auch den neuen Polo nehmen, denn ein so junger Unfallwagen ist echt ärgerlich!!

greetz

Warum sollte die gegnerische Versicherung für anfallende Zinsen eines Kredites vom TE aufkommen ?

am 7. Juni 2009 um 12:00

Weil er durch den Unfall gezwungen ist, dies in Kauf zu nehmen und es ja nicht aus seiner persönlichen Intention passiert ist.

Ob stimmt oder nicht, bleibt zu hinterfragen, aber ein Versuch isses wert denk ich

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 12:00

kannn es wirklich sein das die generische Verischerung den Zinsausgleich zahlen muss?

Nein, muss die Versicherung nicht.

Die Versicherung kommt nur für den enstandenen Schaden auf, in deinem Fall Neuwagenentschädigung möglich.

Die Versicherung kommt nicht für höhere Zinsen auf, welche durch einen neuen Kredit entstehen würden.

Zitat:

Weil er durch den Unfall gezwungen ist, dies in Kauf zu nehmen und es ja nicht aus seiner persönlichen Intention passiert ist.

Wozu ist er gezwungen ? Einen neuen Kredit aufzunehmen ? Wer zwingt ihn dazu ?

Wenn Du das Auto in einem VW-Betrieb kaufst und dort auch den Neuwagen bestellst, hast Du viel Verhandlungsspielraum ! In meinem Fall wurde der 2 Jahre alte Polo zum Bestpreis - ohne Unfallabzüge - in Zahlung genommen ! Die gegnerische Versicherung muß den Neuwagenpreis ersetzen !

Anmerkung: Nimm' Deine Mutter in den Arm und tröste sie ein bißchen. Sie hat keine Schuld, und es ist hier dem Forum egal, wer den Unfall hatte ! (Deine Mutter hättest Du gar nicht erwähnen brauchen).

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