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Unfall mit Radfahrer
Hallo Zusammen.
An der Ampel innerörtlich, 3 Fahrspuren.
Links: LKW auf der Abbiegespur.
Mitte: PkW (geradeaus)
Rechts: PKW (könnte rechts abbiegen) beabsichtigt geradeaus zu fahren.
Lichtzeichen wechselt über rot/gelb nach grün, PKW fahren an.
Von links naht (Fußgängerüberweg, Ampel rot) ein Radfahrer. Er hat keine Sicht auf das Geschehen und wird, durch den LKW verdeckt, innerhalb der Schrecksekunde nicht erkannt. Radfahrer beschädigt beide PKW leicht und stürzt. Er springt auf, schüttelt allen verdutzt Dreinblickenden die Hand, lehnt jeden Führsorgeversuch ab und fährt davon. Evtl. könnte hier Fahrerflucht vorliegen, darum geht es jetzt nicht.
Fazit: Keine Personalien, vor Schreck haben die PKW-Fahrer auch keine Personalien ausgetauscht. Fzg.Führer*in (Fzg. Mitte) macht sich jetzt Vorwürfe, weil es keine Möglichkeit gibt den Verursacher für die Schäden haftbar zu machen. Mal angenommen, das wäre anders gelaufen:
Szenario 1: Der Radfahrer hat keine Mittel oder keine private HP. Es gibt kein Geld, evtl. leistet die eigene TK/VK und stuft den Vertrag zurück.
Szenario 2: Der Radfahrer macht Schmerzensgeld geltend, Verdienstausfall, Haushaltsausfallschäden, Schadenersatz am Fahrrad.
2.a: Die Versicherung leistet 50 % wg. Betriebsgefahr (evtl. anteilig mit der Versicherung vom 2. Fzg.) und Stuft die HP zurück
2.b.: Wie 2.a aber es kommt noch eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung dazu.
Sind die Fzg.Führer*innen jetzt mit flüchtigem Verursacher und nur ein paar Hundert € Schaden besser dran als wenn alles regulär abgewickelt worden wäre?
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12 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 12. März 2025 um 12:38:03 Uhr:
Sind die Fzg.Führer*innen jetzt mit flüchtigem Verursacher und nur ein paar Hundert € Schaden besser dran als wenn alles regulär abgewickelt worden wäre?
Nach der langen Sachverhaltsdarstellung ist das nun wirklich deine Frage? Wieso sollten die geschädigten Autofahrer ohne einen greifbaren Anspruchsgegner besser dastehen als bei einer Regulierung des Schadens?
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 12. März 2025 um 12:38:03 Uhr:
u.
Sind die Fzg.Führer*innen
Was ist das ?
Davon abgesehen kann die Frage doch unmöglich dein Ernst sein.
Real abgewickelt würde der Radfahrer vermutlich leer ausgehen, da er der alleinige Unfallverursacher ist. Bei dem gravierenden Verkehrsverstoß entfällt die Betriebsgefahr. Und das sogar unabhängig davon, ob er ein Männchen, sie ein Weibchen oder es ein Neutrum wäre.
So würde auch die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Leere gehen.
Die Fahrer:Innen*außen sollten den Vorfall vorsorglich bei der Polizeiwache des "Tatortes" nachmelden um ihre Daten zu hinterlassen und ggf. über den Radler informiert zu werden. Aber vermutlich verläuft sowieso alles im Sande.
Ihr vergesst den Merksatz "Radfahrer dürfen alles!"
Ich kenne den Fall wo ein Autofahrer nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, als ein Radler auf dem Gehweg (da gehört er nicht hin!) von rechts (also falsche Straßenseite!) kam und in die rechte vordere Ecke geknallt ist.
Der Autofahrer bekam die volle Arschkarte, sogar inklusive Nachschulung weil er in der Probezeit war.
Und auf dem Schaden ist er komplett sitzen geblieben, weil beim Radler nix zu holen war.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. März 2025 um 17:33:44 Uhr:
Ihr vergesst den Merksatz "Radfahrer dürfen alles!"
Ich kenne den Fall wo...
... und Radfahrer dürfen auch sterben, wenn man sie "übersieht" und das Auto sie mit zu geringem Überholabstand "touchiert" etc.! Nur, um das auch mal nachzuschieben, falls es jetzt hier sehr einseitig gegen die Radler geht.
Hatte der Radler rot, war er schuld, fertig! Am Ende kommt es aber darauf an, wer was beweisen kann. Und wenn die Autofahrer sich nicht gegenseitig schützen können, weil sie gar keine Personalien untereinander ausgetauscht haben, spielt das hier tatsächlich keine Rolle und ist eigentlich alles nur theoretisch.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 12. März 2025 um 18:09:27 Uhr:
...
Hatte der Radler rot,
So hatte der TE es geschrieben, also kannst die anderen Nebelkerzen stecken lassen.
Sterben dürfen alle mal. Selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. März 2025 um 17:33:44 Uhr:
Ihr vergesst den Merksatz "Radfahrer dürfen alles!"
...
Nach 6 Posts beginnt schon das Radfahrer-Bashing. Respekt
Da wird gar nix gebashed, weil ich selbst auch Radfahrer bin.
Trotzdem entspricht mein geschilderter Fall den Tatsachen und ist von der Ausgangssituation dieses Threads gar nicht so verschieden.
Beides mal ein Radfahrer dort unterwegs, wo und wann er nicht sein sollte.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 12. März 2025 um 18:21:38 Uhr:
Nach 6 Posts beginnt schon das Radfaher-Bashing. Respekt
Wir fahren eben Auto mit Kenntnis der Regeln und stellen fest, dass manche/viele Radfahrenden diese für sich ablehnen und auch so fahren. Wobei auch wir Fehler machen.
Wenn ich aus meiner Haustür auf den Bürgersteig trete, halte ich, nachdem ich dreimal fast von erwachsenen Radfahrenden umgefahren worden wäre, erst den Kopf raus; wie am Straßenrand: rechts, links und rechts. Und die Straße liegt in einer verkehrsberuhigten Zone.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. März 2025 um 18:17:59 Uhr:
So hatte der TE es geschrieben, also kannst die anderen Nebelkerzen stecken lassen.
Sterben dürfen alle mal. Selbst ohne Teilnahme am Straßenverkehr.
Ich hatte deine persönlichen Angriffe gegen mich bereits irgendwie vermisst, aber jetzt bist du sie glücklicherweise doch noch losgeworden.