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Unfall mit Totalschaden - Was tun
Hallo,
meine Frau wurde letzte Woche in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Sie fuhr auf einer zweispurigen Straße, die linke Spur wurde zum Linksabbieger.
Auf diesem Linksabbieger standen mehrere Autos und eine Verkehrsteilnehmerin
wollte anscheinend nicht mehr warten bis sie links abbiegen konnte und scherte
auf die rechte Fahrspur aus ohne auf den Verkehr zu achten.
Hierbei rammte sie das Auto meiner Frau, ein 2000er Golf IV Cabriolet.
Sie traf das Auto auf Mitte der Fahrertür und Schrammte bis zur hinteren Stoßstange
am Auto entlang.
Insgesamt ist das Auto so stark beschädigt, das VW sagt es sein ein Totalschaden und
uns damit zum Gutachter geschickt hat.
Dieser hat ein Gutachten erstellt in dem er den Wiederbeschaffungswert mit 3400 Euro
angibt und den Restwert mit 0.
Ich finde den Wiederbeschaffungswert etwas niedrig aber was solls, das Gutachten ist nun
erstellt und damit müssen wir leben.
Ich bin mir nicht sicher wie wir uns jetzt verhalten sollen. Die gegnerische Versicherung sagt
der Versicherungsnehmer hätte sich noch nicht mal gemeldet. Ich habe nun etwas Druck gemacht
und nun hat man mit dem Versicherten Kontakt aufgenommen.
Ratet Ihr mir einen Anwalt zu nehmen? Sollte die Gegenseite Schuld haben, müssen die auch den Anwalt zahlen, korrekt?
Die Versicherung sagt sie will das Auto noch Händlern anbieten um einen Restwert zu erzielen. Ich denke das die schon jemanden finden werden der etwas bezahlt denn eigentlich ist das Auto sehr gepflegt:
Dach in sehr gutem Zustand
Innenausstattung Highline wie neu
Mike Sanders Hohlraumkonserviert
Um nur mal einige Punkte zu nennen.
Wir möchten das Auto gerne reparieren lassen und fragen uns daher mit wie viel Geld wir wohl von der Versicherung rechnen können?
Von den 3400 Euro geht ja der Restwert ab. Die finden bestimmt jemanden der dafür 500 Euro zahlen würde? Also blieben 2900 Euro. Müssen die den Käufer nachweisen? Sonst könnten die ja viel erzählen?
Im Gutachten steht etwas von Nutzungsausfall 38 Euro pro Tag und nicht gegebener Verkehrssicherheit. Wiederbeschaffungsdauer sollen 14 Tage sein. Bekommen wir also 14x38 Euro ?
Was kann man sonst noch geltend machen? Ich denke die Versicherung wird versuchen die Summe eher klein zu halten aber ich freue mich über jeden Euro für die Reparatur und überlege daher ob ein Anwalt noch ein paar Tricks und Kniffe kennt?!
Danke für Eure Tipps!
Beste Antwort im Thema
KSV hat hier Recht.
Den Restwert hier auf 0 zu setzen kann man nur mit Kopfschütteln kommentieren.
Hoffentlich hat das Gutachten hinsichtlich der anderen Parameter Bestand.
Gehe bitte zu einem Rechtsanwalt, sonst hast du als Geschädigter hier nur Nachteile.
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13 Antworten
Was sagt denn das Gutachten hinsichtlich Totalschaden bzw. Reparaturkosten?
Die Versicherung stellt den PKW in die 'Restwertbörse'. Die eingehenden Angebote sind eine Zeit lang bindend, also kann man den PKW auf jeden Fall an dieser loswerden. Darüber hinaus kann man natürlich auch einen eigenen Aufkäufer suchen und sich von der Vers. WBW-Restwert-MWSt. Auszahlen lassen
Wenn einem der WBW zu niedrig vorkommt, einfach mal genauer bei Mobile/Autoscout etc. nachforschen bzw. den Gutachter fragen wie der Zustände kommt
Hi,
danke für die Antwort. Bei Mobile gehts von 999 bis 5000.
Jetzt mit dem Gutachter zu feilschen hat denke ich wenig Sinn, das Gutachten liegt der Versicherung ja schon vor?
Das Gutachten setzt einen Reparaturaufwand von 6-7000 Euro fest und einen Wiederbeschaffungswert von 3400.
Von 999-5000 bei vergleichbarer Motorisierung/Laufleistung/Ausstattung? Das mag ich kaum glauben.
Ok, wenn der Reparaturaufwand so hoch ist, ist eine Reparatur ausgeschlossen, da über 130%
Man soll auch nicht mit dem Gutachter feilschen, sondern fragen. Aber selbst wenn, die 3500 liegen ja zumindest mitten in dem Bereich. Von daher könnte das dann ja gut hinkommen.
Ich bin kein Gutachter, aber je nachdem was alles defekt ist ließe sich der Schaden vielleicht auch deutlich günstiger instand setzen. Ich würde mich diesbezüglich mal unverbindlich in einer anderen Werke umhören und dabei nicht erwähnen, dass es ein Versicherungsschaden ist. Dann kommt man vielleicht mit dem Geld hin
Zitat:
den Restwert mit 0
sehr fragwürdig, das der Restwert wirklich 0 ist glaube ich nicht! Hoffentlich ist das Gutachten korrekt.
Zitat:
Ratet Ihr mir einen Anwalt zu nehmen?
ja auf jeden Fall
Zitat:
Sollte die Gegenseite Schuld haben, müssen die auch den Anwalt zahlen, korrekt?
korrekt, damit die "Waffengleichheit" gegeben ist.
Zitat:
Von den 3400 Euro geht ja der Restwert ab. Die finden bestimmt jemanden der dafür 500 Euro zahlen würde? Also blieben 2900 Euro. Müssen die den Käufer nachweisen? Sonst könnten die ja viel erzählen?
Darum soll sich euer Anwalt kümmern!
Zitat:
Im Gutachten steht etwas von Nutzungsausfall 38 Euro pro Tag
das hat nichts im Gutachten zu suchen!
Zitat:
Was kann man sonst noch geltend machen?
Darum soll sich ein guten Fachanwalt für Verkehrsrecht kümmern!
Zitat:
Das Gutachten setzt einen Reparaturaufwand von 6-7000 Euro
Ins Gutachten gehören genaue zahlen und keine Bandbreite!
1. Anwalt nehmen
2. Wer hat das Gutachten erstellt? Freier Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
Hallo,
es war ein freier Gutachter! Das VW Autohaus hat ihn empfohlen.
Der Wert für 4er Cabrios geht von 999 bis 5000 Euro aber eins das von Motor und Ausstattung
vergleichbar ist gibts ab 2500 bis 4000 so genau kann man das ja nicht sagen ohne die Autos gesehen zu haben.
Vom Gefühl her würde ich sagen hätte im Gutachten auch 4000 stehen können aber egal nun steht da 3400.
Die Frage ist eben nun was mit dem Restwert ist und was ausgezahlt wird und was ich an Nebenpositionen noch geltend machen kann.
Ich bin eben unsicher wegen eines Anwalts da ich nicht Rechtschutzversichert bin und wenn es sich rausstellt das die Gegenseite die Schuld nicht übernimmt muss ich auch noch den RA zahlen!
Danke
KSV hat hier Recht.
Den Restwert hier auf 0 zu setzen kann man nur mit Kopfschütteln kommentieren.
Hoffentlich hat das Gutachten hinsichtlich der anderen Parameter Bestand.
Gehe bitte zu einem Rechtsanwalt, sonst hast du als Geschädigter hier nur Nachteile.
Als Nebenposition wären noch 25€ Kostenpauschale üblich.
Da Du reparieren willst, sind Reparaturkosten nach dem derzeitigen Wiederbeschaffungswert gerechnet bis zu 4.420,- € für eine komplett fachgerechte Reparatur abrechenbar. Ich denke allerdings auch, dass das derzeitige Gutachten auf tönernen Füßen steht. Anwaltliche Hilfe wäre hier schon sinnvoll.
Unglaublich hier einen Restwert von 0 anzusetzen.
Mein Vorgehen bei diesem Schaden wäre eine gebrauchte Tür vom Schrott oder eBay besorgen (Idealerweise sogar in der richtigen Farbe) und das Seitenblech in Stand setzen zu lassen.
Der Seitenschweller scheint sogar komplett unbeschädigt.
So tief, wie das Kind hier schon im Brunnen ist, würde ich den Wagen abstoßen (an den von der Versicherung benannten Aufkäufer) und für die 3.400 plus Nutzungsausfall ein Ersatzfahrzeug beschaffen. Kosten für Ab- und Anmeldung hat auch die Versicherung zu übernehmen. Und die Zeit des Nutzungsausfalls verlängert sich selbstverständlich, solange die Versicherung nicht reguliert. Die Abrechnung solltest du deshalb einem kompetenten Anwalt überlassen.
Was heißt denn tief im Brunnen? Bisher ist doch nichts passiert außer das ich ein vielleicht etwas ungünstiges Gutachten erhalten habe!?
Ich habe eben mit der Versicherung der Gegenseite gesprochen. Deren Anwalt fordert jetzt die Ermittlungsakte der Polizei an....
Damit ist für mich klar was zu tun ist: ANWALT !
Danke für Eure Hilfe bis hierher ich werde berichten wie es weitergeht.
Zitat:
@maxhh schrieb am 14. März 2017 um 11:36:45 Uhr:
Was heißt denn tief im Brunnen? Bisher ist doch nichts passiert außer das ich ein vielleicht etwas ungünstiges Gutachten erhalten habe.
Das Gutachten nennt einen unrealistischen Restwert, weshalb du wahrscheinlich das Restwertangebot der Versicherung gelten lassen musst. Ich fürchte, damit wird die fiktive Abrechnung uninteressant und du wärst besser bedient, einen möglichst umfangreichen Nutzungsausfall herauszuschlagen.