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Unfall mit Totalschaden...wie geht es weiter?

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 13. August 2016 um 17:10

Hallo liebe Com,

hatte mir vor einer Woche nen Seat Leon gekauft und heute hat es gekracht. Ich bin der Geschädigte, wurde auch so von der Polizei im Unfallbericht aufgenommen. Der Unfallverursacher könnte höchtens dem 3. Beteiligten, der mir in das Auto gefahren ist eine Teilschuld anhängen...

Mir geht es jetzt darum wie es versicherungstechnisch weiter geht. Fahre zwar seit über 20 Jahre Auto, bisher ist aber nie was passiert und ich habe diesbezüglich null Ahnung.

Der gute Mann vom ADAC meinte, ich sollte einen Antwalt einschalten und auch einen Gutachter.

Der Wagen ist Schrott, das sieht auch ein Laie...hier würde es dann um den Marktwert, bzw, den Wiederbeschaffungswert gehen!?

Von wem bekommen ich dieses Geld?

Zahlt das meine Versicherung und diese holt es von der Versicherung des Unfallverursacher?

Bin grad echt am Ende, zum Glück aber ist keinem großartig was passiert...

 

Gruß

Synthomesc

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21 Antworten

Also bei uns ist es so, dass Du bis zu einem gewissen Zeitpunkt das Fahrzeug komplett ersetzt bekommst. Heißt: Du bekommst das Geld vom Neuwagen bzw einen neues Fahrzeug gestellt. Das gilt glaube ich innerhalb von einem Jahr. Wird wahrscheinlich auch auf die Versicherung drauf ankommen. Trotzdem viel Glück ??

Themenstarteram 13. August 2016 um 17:27

War ein gebrauchter Seat Leon, aber gerade mal 2 Jahre alt...

Wenn der Verursacher 100% Schuld hat und das entsprechend festgestellt wurde muss seine Haftpflicht deinen Schaden ersetzen.

Für alles weitere ist es nie verkehrt einen Anwalt aufzusuchen ;).

Das hat bei mir bis jetzt immer gut geklappt.

@synthomesc du sagst nicht wie du versichert bist und wie / wo der Unfall passiert ist. Aus deinen Schilderungen entnehme ich dass es sich um einen Unfall mit mehreren Fahrzeugen handelt, womöglich auf der Autobahn? Wenn du Kasko hast dann zahlt auf jeden Fall die Kasko und die wird dann sehen ob sie ein Teil von anderen wiederbekommt. Falls du keine Kasko hast geht es darum wär welchen Teil der Schuld am Unfall bekommt und entsprechend müssen die Haftpflichten zahlen... du bekommst auf alle Fälle immer ein Mitschuld bleibst also sicher auf einem Teil der Kosten sitzen. Wenn die Sachlage kompliziert ist kann man auch mal leer ausgehen. Der Rat einen Anwalt und Sachverständigen über die Versicherung einzuschalten ist auf jeden Fall das Beste was du tun kannst.

Es tut mir Leid für dich, Shitt Happens aber Gott sei Dank nur Blechschaden

Themenstarteram 14. August 2016 um 10:37

Zitat:

@Bavaria R schrieb am 14. August 2016 um 10:19:09 Uhr:

... du bekommst auf alle Fälle immer ein Mitschuld bleibst also sicher auf einem Teil der Kosten sitzen.

Passierte an einer Kreuzung...das Fahrzeug vor mir , der Unfallverursacher, wollte links abbiegen und war auch schon auf der Strasse, als der bemerkte das von links einer kommt....er bremste abrupt ab. Ich bremste auch und stand. Derjenige der von links kam ( Audifahrer ) hatte Vorfahrt, suchte die Lücke zwischen uns und hat mich voll vorne erwischt. Die Schuldfrage ist eindeutig und wurde von der Polizei auch so festgestellt. Es kann sein das der Audifahrer eine Mitschuld bekommt, ich aber trage keinerlei Schuld an dem Unfall.

Versichert bisher nur über die eVB Nummer, ist aber bis zur Antragsstellung mit Vollkasko versichert, wobei in diesem Fall ja die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.

Darum kann es kaum sein das ich eine Mitschuld trage und auf einem Teil der Kosten sitzen bleibe.

 

Zitat:

@mk1290 schrieb am 13. August 2016 um 19:28:19 Uhr:

Wenn der Verursacher 100% Schuld hat und das entsprechend festgestellt wurde muss seine Haftpflicht deinen Schaden ersetzen.

Ja, soweit ist das klar. Nur wie geht es weiter..Der Unfallverursacher meldet das seiner Versicherung. Von wem bekomme ich den Schaden ersetzt...von meiner Versicherung und diese holt sich das Geld dann von der Versicherung des Unfallverursacher?

Von Deiner Versicherung erhältst Du in diesem Fall nichts, Du bist ja nicht schuld. Ansprechpartner und auch Leistungspartner ist die Versicherung des Unfallverursachers.

Ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen, kostet Dich nichts, denn der wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Zitat:

@synthomesc schrieb am 14. August 2016 um 12:37:26 Uhr:

Versichert bisher nur über die eVB Nummer, ist aber bis zur Antragsstellung mit Vollkasko versichert, wobei in diesem Fall ja die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.

Darum kann es kaum sein das ich eine Mitschuld trage und auf einem Teil der Kosten sitzen bleibe.

... bin von einem unklaren Autobahn Sammelunfall ausgegangen weil du dazu ursprünglich nichts gesagt hast, aber mehrer Unfallbeteiligte erwähnt wurden. Wenn alles klar ist und dies von der POL auch so hinterlegt wurde trägst du keine mitschuld und bekommst deinen Schaden ersetzt und wie bereits gesagt sind die zahlenden Versicherungen die der haftenden Fahrzeughalter... und wie auch bereits gesagt, hol dir auf jeden Fall einen Anwalt, damit das in die Gänge kommt, auch wenn sich die Gegner z.B den Schaden teilen müssten.

Ich würde auch nicht warten bis der Verursacher das seiner Versicherung meldet, das würde ich für ihn übernehmen;).

Desweiteren würde ich auch schonmal einen eigenen Gutachter beauftragen und nicht den den die gegnerische Versicherung schickt.

Themenstarteram 14. August 2016 um 15:17

Habe jetzt gerade mal mit meinem Versicherungsmensch geredet. Der meinte auch das ich erstmal gar nix machen soll. Das läuft jetzt alles über die Versicherung des Unfallverursacher. Erst wenn mir das Gutachten nicht passt, soll ich Widerspruch einlegen und selbst einen beauftragen...Da die Sachlage in meinem Fall eindeutig ist,sprich das ich keinerlei Schuld trage und der Geschädigte bei der ganzen Sache bin, dies geht auch aus dem Polizei Unfallbericht hervor, geht er nicht davon aus das die Versicherung des Geschädigten Probleme machen wird.

Schon falsch, einen gegnerischen Gutachter würde ich in keinem Fall aktzeptieren;).

Themenstarteram 14. August 2016 um 15:39

Hm...da mir nun fast alle einen Anwalt raten , werde ich den Rat auch beherzigen.

Weiß Jemand ob die Unfallkarte, welche die Polizei ausgestellt hat und aus der hervorgeht wer der Unfallverursacher ist und welche Versicherung ihn vertritt, dem Anwalt ausreicht?

Sprich das ich nicht die Kosten selbst bezahlen muss und nachher u.U. Probleme habe dieses Geld von der Versicherung des Unfallverursachers wieder zu bekommen?

am 14. August 2016 um 15:56

Wie hier schon beschrieben ist es ein Muss seinen Anwalt einzuschalten. Wir hatten letztes Jahr einen kapitalen Unfallschaden an einem Auto unserer Familie. Die Schuldige leugnete seine Tat, Versicherung weigerte sich zu zahlen. Ergebnis: Anwalt verklagte Verursacher und Versicherung. REGULIERUNG WAR NACH ZWEI WOCHEN ERLEDIGT! Ende und aus die Maus.

Der Anwalt wird erstmal die Akte von der Polizei anfordern.

Hast du keine Verkehrsrechtschutzversicherung ?

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